Mettwurst + 218 erlaubt? (Allgemeines Forum)

LDI, Montag, 21.02.2011, 11:48 (vor 5523 Tagen) @ ICE-TD

> Die Lok muß aber die alte TB0 besitzen, dann kann der Zug mit besonderer Handlungsweise fürs Zub auch ohne WTB gefahren werden. Ob die ZEV der 218 sich mit den MET-Wagen verträgt weiß ich nicht.
Für den Betrieb mit BR 218 gibts eine eindeutige Vorschrift in den Metropolitan Vorschriftenwerk, und da steht, das ein Betrieb mit BR 218 nur im geschobenen Betrieb zulässig ist, also mit ZWS und TB0. Die "Rückfahrt" wirft dann ein Problem auf (Zug müßte gedreht werden)! Problem sind hier natürlich die Frischluftansaugung der Klimaanlagen.
Eine 218 reicht für die ZS-Energieversorgung gerade so, für 7 Wagen aus.


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