Gültigkeitsdauer bei "sofortigem Fahrtantritt" (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Montag, 07.02.2011, 06:31 (vor 5603 Tagen) @ Lennart

Eigentlich ist das ganz einfach:

Sofortiger Fahrtantritt bedeutet, dass Du die nächste erreichbare Fahrtgelegenheit zu benutzen hast. Wichtig ist, dass es hier auf die tatsächliche Möglichkeit ankommt, nicht auf die fahrplanmäßige, was vor allem bei Verbindungen, bei denen ein Umstieg erforderlich ist, von Bedeutung ist. Fahrtunterbrechungen sind im RMV nicht erlaubt, beim Umstieg ist der nächste Anschluss zu benutzen, d.h. vor allem, wenn ein verspäteter Anschluss wegen der Verspätung erreicht wird, muss dieser genutzt werden (das Nachweisproblem lassen wir mal weg).

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