Beförderungsbedingungen RMV (Allgemeines Forum)

Lennart, Sonntag, 06.02.2011, 22:07 (vor 5604 Tagen) @ Sascha Heß
bearbeitet von Lennart, Sonntag, 06.02.2011, 22:10

Hallo!

Schau nochmal auf deine FN! Steht da Fahrkarte oder Zeitkarte?

Ich habe gerade mal in den Beförderungsbedingungen nachgelesen udn dort findet sich unter §8, Absatz 5 die entsprechende Regelung.
Die Ermäßigung des erhöhten Beförderungsentgeltes wird nur angewandt,w enn es um persönliche Zeitkarten geht. In anderen Fällen nicht.

Viele Grüße
Sascha

Mhm. Das sieht dann nach den Beförderungsbedingungen schlecht aus. Auf der FN steht allerdings "... wenn Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte waren".

Auf der FN steht aber z.B. auch eine Frist von 2 Wochen und nicht von einer Woche wie in den von dir zitierten Beförderungsbedinungen im RMV. Auch sind auf der FN nur Kontaktdaten der Bahn angegeben, wie z.B. www.db-fahrpreisnacherhebung.de.

Was gilt denn nun, besonders bezüglich der Frist? Sehr merkwürdig alles.


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