Beförderungsbedingungen RMV (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.02.2011, 02:06 (vor 5606 Tagen) @ Lennart

Mhm. Das sieht dann nach den Beförderungsbedingungen schlecht aus. Auf der FN steht allerdings "... wenn Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte waren".

Du kannst aber nicht nachweisen, dass du zu dem Zeitpunkt Inhaber eines gültigen Fahrscheines gewesen bist. Die Einzelfahrkarte kann sich ja auch wer anders gekauft (und genutzt) haben. Der Nachweis ist demnach nur mit einer persönlichen Fahrkarte zu führen (bspw. personalisiertes Onlineticket). Die EVO schränkt dies dahingehend zwar nicht ein, allerdings steht dort, dass es eben nachgewiesen werden muss.


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