Regelung dazu (Allgemeines Forum)

mrhuss, FKON, Montag, 24.01.2011, 17:31 (vor 5595 Tagen) @ Fabian318

Wenn ich dann z.B. mit der Westfalenbahn zwischen Münster und Rheine unterwegs gewesen bin, darf ich erstmal angenehmerweise nach Bielefeld. Für den Stress und das Geld kann man dann auch gleich 40 Euro bezahlen.

Wenn die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbund greifen, müsste es auch in jeder Verkaufsstelle des Verkehrsverbunds gehen.

Der Fall, dass die Bahncard durch eigenes Verschulden nicht vorgelegt werden konnte (wurde noch nicht geliefert), ist natürlich nicht vorgesehen?

Für sowas kann man sich ja im allgemeinen vorher eine vorläufige Bahncard ausstellen lassen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum