Bahncard "vergessen" (Allgemeines Forum)

mrhuss, FKON, Montag, 24.01.2011, 17:27 (vor 5594 Tagen) @ eco

Solten Sie dieses tun wird das Erh.Bef.Entgelt
von €40 auf €7 reduziert.

a) ist das ein wenig kurzfristig b) wieso sollte ich wegen sowas extra dahin?

Gemäß der Beförderungsbedingungen ist, damit sich das erhöhte Beförderungsentgelt reduziert, eine Vorlage des zum Zeitpunkt der Kontrolle gültigen Fahrausweises innerhalb von einer Woche und in einer Verkaufsstelle vorgeschrieben.

Deswegen meine Frage: Ist sowas nicht per Fax oder anders zulässig?

Kannst ja versuchen mit der BOB was auszuhandeln. Wenn Du Glück hast, lassen sie sich drauf ein. Nach den Beförderungsbedingungen ist es nicht zulässig.


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