Regelung dazu (Allgemeines Forum)

Sascha Heß, Montag, 24.01.2011, 17:25 (vor 5595 Tagen) @ eco

Hallo!

Ich vermute mal, Du bist am 11.01. gefahren.
Die Regelung in den Beförderungsbedingungen der Bahn besagt, daß man innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrt die gültigen BC nachträglich vorlegen darf, damit sich das erhobene Entgelt auf 7,- € reduziert.
Da gibt es keinen Kulanzspielraum.

Da Du nicht mit der DB unterwegs warst, kannst Du die BC nicht in einem DB Reisezentrum vorlegen, sondern mußt damit an einen Schalter der Bahn, die die FN ausgestellt hat.

Viele Grüße
Sascha


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