Sitzwagenverbot im nächtlichen Zug (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Mittwoch, 24.04.2024, 23:16 (vor 20 Tagen) @ J-C

Huhu.

aber ich würde es gerne haben, wenn der Sitzwagen für seinen eigentlichen Zweck genutzt wird - also für Teilstrecken als Tagesrandverbindung.

Auf die abstruse Idee kam bislang noch niemand. Also darf man nicht nachts durchgehend im Sitzwagen fahren?

Müssen alle deutschen Nacht-ICE eingestellt werden? Gilt das Sitzwagennachtnutzungsverbot auch im Nahverkehr?

Und definiere bitte "Tagesrandverbindung": wo fängt der Tagesrand an und zu welcher Uhrzeit hört der auf? Es müsste dann ja der Logik nach ZWEI Tagesränder geben: einmal abends und einmal morgens! Ich muss also um 0.30 Uhr raus und dürfte erst ab 2.45 Uhr wieder einsteigen? Gibt's noch die "extreme Tagesrandlage", die in alten Kursbüchern mal erwähnt wurde.

Es wird spannend. Erklär mal das Konzept nächtlicher Züge genauer - außer: wenn ich mitfahre, hat für mich ein Platz frei zu sein.


Wobei ich mich korrigieren muss: auf die Idee kam doch schon mal wer. Welcher Nachtzug war das noch - da gab es Sitzwagen ich glaube Basel - Mannheim oder Frankfurt und dann ab Fulda wieder bis Berlin. Dazwischen fuhren der oder die Wagen leer und verschlossen. Hat sich aber irgrndwie komischerweise nicht durchgesetzt das Prinzip. Warum bloß nicht? Weil das Volk zu dumm ist, solche genialen Ideen, die nur einem Uniabsolventen entspringen können, zu begreifen?

Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


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