SPFVG: SchienenPersonenFernVerkehrsGesetz (Allgemeines Forum)

sb, Donnerstag, 30.11.2023, 14:13 (vor 869 Tagen) @ Alphorn (CH)

(...) Mein Votum wäre daher das Modell Nahverkehr: Ein Besteller gibt die gewünschten Leistungen vor, um die sich EVU bewerben können. Die Nutzenden merken wenig davon, mit welchen Unternehmen sie fahren, weil sie ihre Tickets beim Besteller erwerben.

EVUs können dann noch Zusatzzüge zum Grundfahrplan anbieten. (...)

Genau dies würde ein SchienenPersonenFernVerkehrsGesetz (SPFVG) ermöglichen:

"Mit einem Schienenpersonenfernverkehrsgesetz (SPFVG) soll in Deutschland der Gewährleistungsauftrag des Bundes für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) gemäß Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes ausgefüllt werden, indem – in Analogie zur Sicherstellung des Schienenpersonennahverkehrs durch die Länder – durch den Bund ein Grundangebot für den SPFV sichergestellt wird. Der Rahmen des nationalen Mindestangebots im Schienenpersonenfernverkehr soll dabei in einem regelmäßig fortzuschreibenden Schienenpersonenfernverkehrsplan verankert werden. Frühere Gesetzentwürfe mit selber Zielrichtung trugen zum Teil den Arbeitstitel Bundesschienenpersonenfernverkehrsgesetz (BSPFVG)."
[Wikipedia: SPFVG]

2001, 2008, 2015 haben die Bundesregierungen ein solches SPFVG abgelehnt – pikanterweise war stets auch die SPD mit in Regierungsverantwortung.


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