Bestellerprinzip (Allgemeines Forum)

WbuIV, Donnerstag, 24.10.2019, 08:43 (vor 1669 Tagen) @ agw
bearbeitet von WbuIV, Donnerstag, 24.10.2019, 08:44

eine lustige Logik, die Strafzahlungen gegenüber Gewerbe grundsätzlich verhindern würde.
Natürlich fehlt der Autoindustrie das Geld aus Strafzahlungen auch in der Entwicklungsabteilung. Das fehlen von Strafzahlungen würde es ins Belieben der Leistungserbringer stellen ob sie sich an Regelungen und Versprechen halten oder nicht. Die Kunst ist doch die richtige Höhe von Strafzahlungen zu finden. Zu niedrig angesetzt sind sie lästiges, aber nicht störendes Nebengeräusch, zu hoch tatsächlich schlimmstensfals existensvernichtend.

Ich habe nicht den Eindruck, dass z. B. die Höhe von Entschädigungen an Fahrgäste den Druck zur wirklich guten Leistungserbringung aufbaut. Wer sich durch ein wirklich antikes Verfahren nicht abschrecken lässt bekommt halt ein paar Euro ausbezahlt.


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