Umherfliegende Gepäckstücke, Haftungsrelevanz (Allgemeines Forum)

Zugfahrer, Sonntag, 17.06.2018, 20:03 (vor 2140 Tagen)

Eine Dienstreise von Dresden Hbf. nach Berlin Hbf. tief, im EC legte ich im vollbesetzten Abteil zurück.

Während einer Zwangsbremsung vor Elsterwerda flog ein selbstgebasteltes Gepäckstück, bestehend aus einer Krücke, einem alten Kinderbuggy und einem uralten Lederkoffer aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, aus der Gepäckablage und landete krachend im Gesicht des mir gegenüber sitzenden Fahrgastes. Dieser wischte sich das Blut aus dem aufgeplatzten Gesicht und stöhnte vor Schmerz. Das ältere Paar, denen das selbstgebastelte Gepäckstück gehörte, meinte bloß: "Das ist ja nicht schlimm, ist bloß runtergefallen. Das passiert manchmal." Der ältere Mann verstaute ächzend das selbstgebastelte Gepäckstück wieder in die Gepäckablage, wo es dann auch verblieb. Der getroffene Fahrgast versorgte seine Wunden mit Tempotaschentüchern.

In Berlin-Südkreuz wuchtete eine schmächtige Dame einen gewaltigen Rollerkoffer aus der Gepäckablage, verlor die Kontrolle über den den schweren Gegenstand, welcher mit lautem Knall auf den Knieen einer Mitreisenden landete. "Ist nicht schlimm, der Koffer war halt zu schwer", lächelte die schmächtige Dame und stieg aus. In Berlin Hbf. humpelte die vom gewaltigen Rollerkoffer getroffene Mitreisende aus dem Abteil. Der Mann, dessen Blut im Gesicht inzwischen getrocknet war, stieg in Berlin Hbf. ebenfalls aus.

Meine Frage dazu: "Wer haftet für Schäden, die Reisende durch herunterfallendes Gepäck verursachen?


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