Umherfliegende Gepäckstücke, Haftungsrelevanz (Allgemeines Forum)

sibiminus, Sonntag, 17.06.2018, 23:04 (vor 2132 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Ich glaube nicht, dass die Dusseligkeit von Fahrgästen zu einer Haftung des EVU führt.

Denkanstoß: Wäre die Zwangsbremsung nicht passiert, wäre das Gepäckstück vielleicht nicht heruntergefallen. Andererseits wäre ein richtiger Koffer, nichts selbst gebasteltes, vielleicht nicht heruntergefallen?

Ich weiß es nicht. Möglich könnte aber beides sein.


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