Aber wieso ist das jetzt rechtmäßig? (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Dienstag, 29.05.2018, 23:52 (vor 2160 Tagen) @ sibiminus

Ist das "Pauschal 7%" nicht aber auch falsch, weil ja real auch mal 19% anfallen? Und damit der Ausweis der 7% MwSt. auch nicht unbedingt richtig?

Eben deswegen kannst du ja den korrekten Ausweis von 19% einfach beantragen. Ich glaube nicht, dass die Bahn mehr abführt als ausgewiesen. Die Kohle dürfte erst mit dieser Bescheinigung umgeschichtet werden. Ein halbgarer Mittelweg, weil zwei inkompatible Universen hier kollidieren.

Es gibt einen korrekten MwSt.-Satz. Und dieser ändert sich nicht dadurch, dass der Kunde eine Bescheinigung anfordert, sondern gilt anhand der Transportleistung.

Das kann doch so nicht bestand haben, oder ist das Universum "Bahn" too big too fail als dass die Finanzbehörden da zu pingelig werden würden? Weil sie es anders eben auch nicht korrekt hinbekommen?

Interessant überhaupt dass 7% MwSt. gelten wenn pro Beförderer <= 50km, insgesamt aber eine Fernstrecke zurückgelegt wird. Eigentlich sollte sich die MwSt. ja anhand des Reiseweges ergeben und Fernreisen, egal wie gestückelt, eben nicht mehr zum Grundbedarf zählen so wie das mit den 7% mal gedacht war ..

Und interessant dass das nicht am Tarif sondern am EVU festgemacht wird.

Und was sind nun verschiedene Beförderer in diesem Sinne? Auch schon DB Regio Südost und DB Regio Nordost z.B.?


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