Pragmatisch lösbar. (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 29.05.2018, 19:53 (vor 2161 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von sibiminus, Dienstag, 29.05.2018, 19:56

Wenn man nicht allzu pedantisch an die Sache heranginge, dann könnte man den Steuersatz einfach anhand der Gesamtentfernung laut Fahrkarte bestimmen.

Vermutlich hat das der Finanzverwaltung so nicht in den Kram gepasst. Gibt ja neben einfachgesetzlichen Vorschriften noch Ausführungsbestimmungen, Handlungsanweisungen und so... Ist nicht mein Fachgebiet.

Das würde auch dem Sinn des reduzierten Steuersatzes eher entsprechen, als die Orientierung an einer rein zufälligen Aufteilung der Reise auf Teilleistungen.

Bin voll deiner Meinung. Im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten wurde ja auch schon thematisiert, dass eine Fahrkarte mehrere Beförderungsverträge verkörpern kann. Ich finde es andererseits aber nicht abwegig, dass jetzt irgendwer diese Auffassung auch steuerlich zu Ende gedacht hat.


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