Des Rätsels Lösung: (Fahrkarten und Angebote)

Ösi, Freitag, 25.05.2018, 22:26 (vor 2134 Tagen) @ Ösi

https://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/antrag-vorsteuerabzug-faq.shtml

Fahrkarten der PK C werden immer mit 7% MwSt ausgewiesen, denn:

Wenn Sie für Ihre Reise DB-Fahrkarten erwerben, können Sie damit nicht nur Züge der Deutschen Bahn (DB), sondern auch Züge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nutzen. Dabei kommt mit jedem EVU, das für eine Fahrt genutzt wird, ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande.
Der bisherige Steuerausweis wird den Leistungsanteilen der befördernden Unternehmen nicht in allen Fällen gerecht. Um den Kunden den Vorsteuerabzug in Höhe von 7% zu sichern, werden ab dem 10.12.2017 die von der DB ausschließlich für den Nahverkehr erstellten DB-Fahrkarten einheitlich einen Mehrwertsteuersatz von 7% ausweisen. Darüber hinaus können Kunden für in Anspruch genommene DB-Fahrkarten einen Antrag auf Bescheinigung stellen, sofern die tatsächlich gefahrene Strecke bei mindestens einem EVU mehr als 50 km betragen hat.

Hier geht es zum Formular für die Bescheinigung.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum