? Fahrkarte bar im RZ gekauft mit Gutschein, Bezahlter Preis (Fahrkarten und Angebote)

br752, Dienstag, 15.05.2018, 16:33 (vor 2173 Tagen) @ M 03

Was hat der Gutschein (7 stelliger Code aus dem Automaten) mit dem Finanzamt zu tun?

Du musst den Wert angeben den du bezahlt hast und nicht was du an /deinem/ Bargeld hingelegt hat.

Beispiel:

Du findest 10 Euro Geldschein auf dem Gehweg. Jetzt kaufst du eine Fahrkarte fuer 20 Euro, also nimmst du "nur" 10 Euro aus deinem Portemonnaie. -> Bezahlt und verbucht: 20 Euro.
Bei den 10 Euro Gutscheinen (7 stellig) handelt es sich quasi um Bargeld. Damit wird die Fahrkarte bezahlt.

Genauso sieht es aus, wenn du mit 10 Euro "Bargeld" einen Amazongutschein kaufst und dann damit wiederum einen Artikel fuer 10 Euro. Wie viel hast du bezahlt? Eben: 10 Euro, auch wenn es mit einem Gutschein war. (Da er wie Bargeld ist)

Anders sieht es bei einem eCoupon aus. Der mindert VOR der Bezahlung den Betrag der zu zahlen ist. Also bei einer 20 Euro Fahrkarte wird der Zahlungsbetrag mit einem 10 Euro eCoupon um 10 Euro gemindert. Du zahlst auch nur 10 Euro, aber eben nur diese 10 Euro kannst du angeben.

Merke:
7-stellig, wie Bargeld zum bezahlen.
8-stellig, Rabattcoupon um weniger Geld zu bezahlen.

Dementsprechend muessen/werden 7-stellige Codes bei rueckgabe auch erstattet, eCoupons nicht.


Das ist die Finanzielle Sicht. Die "bahnbefoerderungstechnische" Sicht ist wiederrum eine anderen. Der FahrkartenWERT bleibt bei beiden Verfahren der Gleiche. Siehe FGR.


BR752


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