Fahrgastrechte: Kulanz, Rechtslage oder Unwissenheit? (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Sonntag, 25.03.2018, 16:45 (vor 2226 Tagen) @ musicus

Seit einiger Zeit werden gestückelte Fahrkarten als durchgehend im Sinne der Fahrgastrechte betrachtet, solange der Reisende eine grenzüberschreitende durchgängige Reise belegen kann. Dabei spielt auch der Erwerb der gestückelten Fahrkarten keine Rolle: Es können unterschiedliche Muster, unterschiedliche Ausgabebahnen, unterschiedliche Auftragsnummern sein. (Es ist aber dringend empfehlenswert eine Verspätungsbescheinigung und eine durchgehende Reiseverbindung, die die beiden Teilstücke umfasst, während der Fahrt vorzeigen zu können.)

Der Witz ist ja, dass diese Entscheidung des SC FGR völlig konform mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist. Und das bleibt mein einziger Beitrag zu diesem Thema, eventuelle Rückfragen des TO sind durch Googeln zu klären. Das wurde glaube ich länglich bei DSO durchgekaut.


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