Müßige Spekulation (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Freitag, 16.03.2018, 17:08 (vor 2232 Tagen) @ sfn17

Es ist unmittelbar evident, dass man bei einem erzwungenen(!) Downgrade die Differenz erstattet bekommt. Ohne Klageweg. Und übrigens ohne Beweislastumkehr ("Sie sind aber nicht heimlich ICE gefahren?").

Ja, hab ich ja gesagt. Man bekommt aus Kulanz einen eher zufälligen Betrag.


Die DB verkauft ihre Fahrscheine mit Klasse 1./2. und Produktklasse A/B/C. Das steht gleich vorne in den BB.

Ja. Es steht auch, dass man bei nicht vorhandener 1.Klasse auf dem gesamten Laufweg die Differenz zurückbekommt. Zur Produktklasse steht das nicht. Warum?


Mir wurde es DBseitig sogar schon zweimal angeboten, mit mehreren Jahren Abstand dazwischen und ohne ein Widerwort. Bei Spar(!)preistickets. Da war ich sogar etwas verblüfft. - Könnte aber sein, dass sich das doch noch geändert hat, ist alles schon ein bisschen her.

Ja, hab ich ja gesagt. Man bekommt aus Kulanz einen eher zufälligen Betrag.

Bei Sparpreis-FK werden die halt einen Differenzbetrag errechnen, die irnkwie die gewährten Rabattprozente (dieser ulkige SP-Code) berücksichtigt. Keine Ahnung. Ich habe das Angebot beide Male aus Faulheit nicht angenommen.

Ja, hab ich ja gesagt. Man bekommt aus Kulanz einen eher zufälligen Betrag.

Erzähl uns mal was neues. :-)


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