Kulanz wahrscheinlich, Anspruch äußerst fraglich! (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Freitag, 16.03.2018, 22:45 (vor 2222 Tagen) @ IC2182

Eines vorweg:
Ich halte es für wahrscheinlich, dass man (zumindest bei hartnäckigem Nachhaken) einen Kulanzgutschein über den Differenzbetrag erhält.

Rein rechtlich:
Von einem Erstattungsanspruch gehe ich grundsätzlich nicht aus. Es handelt sich doch eigentlich nur um Ausfall eines ICE-Zuges. Man hat also die Wahl zwischen einem minderwertigerem Ersatzzug oder einem anderen ICE-Zug (z. B. eine oder zwei Stunde später).
Interessant wäre es schon eher, wenn der einzige ICE-Zug im Geltungszeitraum der Fahrkarte ausfällt bzw. ersetzt wird.


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