Bitte erst das Buch lesen & Eigentore vermeiden (Allgemeines Forum)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Freitag, 27.11.2015, 11:49 (vor 3076 Tagen) @ GUM

Jetzt muss ich mich hier auch mal einschalten, sorry.

Deine Sichtweise auf das Widerstandsrecht aus Art. 20 IV GG is leider absolut falsch. Die Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte unserer Verfassung sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Und so ist auch das eigentlich substanzlose Widerstandsrecht zu sehen. Wenn einzelne Personen/Gruppierungen die staatliche Ordnung dergestalt verändern, dass die in den Absätzen I-III dargelegten nicht mehr gelten, so ist Widerstand zulässig. Hierbei muss auch die ultima-ratio-Formel des zweiten Halbsatzes bedacht werden: "[...], wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Bei den dann legitimierten (Gewalt-)aktionen gegen jene, die unsere Verfassung abändern wollen sind, wie du gesagt hast, auch Hoheitsträger aufgerufen, die FDGO wiederherzustellen. Allerdings handeln diese dann eben gerade nicht als verlängerter Arm des Regimes sondern als ganz normaler Bürger. Durch ihre Stellung als Beamte sind sie aber natürlich in besonderer Weise moralisch dazu verpflichtet die FDGO zu verteidigen. Aber ein Akteur darf sich niemals auf das Widerstandsrecht berufen: Der Staat. Niemals nie! Der Staat hat andere Mittel, Freiheit und Frieden zu verteidigen.

Und noch was: Das zwanghafte Hochhalten der USA als unfehlbare Nation ist genauso nervig, wie das pauschale Verteufeln, das ein anderer User, der sich inzwischen verzogen hat, hier praktiziert hat. Ein objektiver Blick auf die USA täte gut. Das Land und seine Leute haben einiges zu bieten, aber Folter und ungesetzliches Ausspähen gehören sicherlich nicht dazu.

Und damit verabschiede ich mich wieder aus dieser Diskussion

Breisgau-S-Bahn


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum