Fahrtunterbrechung ESP fehlt im NV-Abschnitt (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Samstag, 20.06.2015, 19:07 (vor 3252 Tagen) @ Azerty
bearbeitet von michael_seelze, Samstag, 20.06.2015, 19:11

Laut Tarif muss man diese Unterbrechungen bereits beim Kauf der Fahrkarte angeben und sie werden in der Fahrkarte verzeichnet. Dann machten die 15 Tage Gültigkeit keinen Sinn. Fahrtunterbrechungen im tariflichen Ausland werden aber bisher nicht in der Fahrkarte verzeichnet.


Hallo,

Auch im Inland werden Fahrtunterbrechungen beim ESP nicht auf der Fahrkarte verzeichnet, wenn sie sich im Bereich des Nahverkehrs Vor- oder Nachlauf abspielen.

Ja, ich hatte das nur nicht erwähnt, weil sich die Hauptfrage ja auf den Auslandsteil (Schweiz) bezog.

Auf dem selbst gedruckten Ticket sind sie natürlich im Reiseplan enthalten. Dieser hat aber laut DB juristisch keine Bedeutung.

Soll der Kunde jetzt (im Falle von OT) Screenshots seines Buchungsvorgangs mitführen, um seine Beförderungsberechtigung zu untermauern?!
Und was ist mit Fahrkarten aus dem personalbedienten Verkauf und vom Automaten? Wenn der zugehörige Reiseplan - also die Verbindung, auf dessen Grundlage die Fahrkarte erstellt wurde- keine juristische Bedeutung hat, kann der Kunde bei den letztgenannten Vertriebskanälen ja überhaupt nicht nachweisen, eine Fahrkarte für die entsprechende Verbindung auch gekauft zu haben.


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