Europa-Spezial + Fahrtunterbrechung - nächstes Kapitel (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Freitag, 19.06.2015, 11:07 (vor 3253 Tagen) @ AbschnittE

Die Frage hatten wir im Forum schon sehr oft. Und auch die Sache mit tariflicher Theorie und häufig von dieser abweichender Praxis. Sicher, d. h. ohne Risiko einen erhöhten Fahrpreis zahlen zu müssen, fährt nur, wer sich an die geltenden Tarife hält.


"never ending story", next chapter: War gerade wegen einer anderen Sache im Reisezentrum und fragte aus Spaß nochmal nach – "Keine Zugbindung im Ausland, aber max. 47:59 Stunden gültig". Hab das mal nicht weiter diskutiert – ab wann sollen die denn gelten, die Abfahrt des eingetragenen Zuges in D ist die einzig fixe Zeit, dann kann man sich aber die angegebenen 15 Tage Gültigkeit sparen?

Man kann ja die Fahrt auch erst später innerhalb der 15-tägigen Gültigkeitsdauer (also zeitlich und räumlich nach dem Passieren der tariflichen Grenze DB-Ausland) antreten. Hat man die Fahrt aber angetreten, darf man auf der Gesamtstrecke maximal 2*bis zu 48 Stunden die Fahrt unterbrechen.
Laut Tarif muss man diese Unterbrechungen bereits beim Kauf der Fahrkarte angeben und sie werden in der Fahrkarte verzeichnet. Dann machten die 15 Tage Gültigkeit keinen Sinn. Fahrtunterbrechungen im tariflichen Ausland werden aber bisher nicht in der Fahrkarte verzeichnet.


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