"Sammelbezeichnung" auf Fahrkarte? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 10.01.2013, 15:59 (vor 4135 Tagen) @ funthomas

Wenn eine "Sammelbezeichnung" als Ziel angegeben ist (also "Berlin", "Hamburg" oder "Frankfurt (Main)") dann sollte die tarifliche Gleichstellung auf jeden Fall gelten.

Und wenn die Fahrkarte Zugbindung hat, aber die Zugbindung am entsprechenden Fernverkehrsbahnhof endet? Welche Züge dürfen dann im Rahmen der tariflichen Gleichstellung genutzt werden, wenn keine Züge hinter dem Fernverkehrsbahnhof eingetragen sind?


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