"Sammelbezeichnung" auf Fahrkarte? (Fahrkarten und Angebote)

funthomas, Donnerstag, 10.01.2013, 13:56 (vor 4135 Tagen) @ sfn17

Wenn eine "Sammelbezeichnung" als Ziel angegeben ist (also "Berlin", "Hamburg" oder "Frankfurt (Main)") dann sollte die tarifliche Gleichstellung auf jeden Fall gelten.

siehe : AGB tarifliche Gleichstellung

Wenn ein konkreter Bahnhof angegeben ist (z.b. "Berlin Ostbahnhof" als Start- bzw. Zielbahnhof, nicht in der Wegevorschrift) dann eher nicht.

Wobei die tarifliche Gleichstellung mir von den ZUBs auf Nachfrage immer eingeräumt wird, sogar beim Fernweh-Ticket, was seeeehr gewagt ist.

funthomas


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