Frage zum Ersatzzugnummernsystem (Allgemeines Forum)

spion74, Samstag, 09.06.2012, 23:44 (vor 4357 Tagen) @ ICE-T-Fan

Hei,

eine neue Zugnummer ist dann nicht notwendig. Eine Reisendensicherung wegen nicht ausreichender Bahnsteiglänge ist im Fahrplan nicht aufgeführt. Wenn ein Zug planm. (planm. ist auch, wenn ein 28xx-Zug an einem zu kurzen Bahnsteig hält) an einem zu kurzen Bahnsteig hält, wird der Zugführer bei Dienstbeginn (ggf. auch noch während der Zugfahrt mündlich) schriftlich informiert, dass z.B. in Göttingen eine Reisendensicherung durchgeführt werden muß (d.h. DB Fernverkehr muß sein Personal informieren). Für DB Netz ist nur wichtig, ob der Zug betrieblich durchgeführt werden kann. Also ob die Gleislänge für die Zugfahrt ausreichend ist (Gleislänge nicht mit Bahnsteiglänge verwechseln). BR 401 und BR 402 haben die Zuggattungsbezeichnung ICE-A (d.h. es ist egal, ob ein ICE 1 oder ICE 2 fährt), BR 411 und BR 415 haben die Zuggattungsbezeichnung ICE-T (d.h. es ist egal, ob ein 411er oder 415er fährt), BR 403 und 406 haben die Zuggattungsbezeichnung ICE-W (d.h. es ist egal, ob ein 403er oder 406er fährt). Wird eine BR 403 durch eine BR 411 ersetzt, muß eine neue Zugnummer vergeben werden (weil andere Zuggattungsbezeichnung). Wird z.B. ein hoch versp. Zug der Linie 41 (Teilausfall ab FF) ab Frankfurt Hbf durch eine BR 403 ersetzt, braucht der neue Zug auch eine neue Zugnummer. Sonst gäbe es zwei Züge mit der selben Zugnummer. Bei einem Parktausch (z.B. in Düren) innerhalb der selben Zuggattungsbezeichnung muß keine neue Zugnummer vergeben werden.

Gruß Frank...


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