Ausland-Onlinetickets weiterhin nicht auf Laptop vorzeigbar (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.02.2012, 13:55 (vor 4460 Tagen) @ ice_pendler
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 16.02.2012, 13:55

Aber wenn mir jemand gute Argumente liefert, bin ich gerne bereit, meine Meinung zu ändern...


Es wird/wurde ja immer mit dem Zangenabdruck begründet:
http://www.bahn.de/dbbahn/view/service-notizen/2011-august/nutzung-des-online-tickets.s...

Wieso dieser nötig ist, wird dort aber auch nicht stichhaltig erklärt. (Cityticket wieder ausgenommen)


Der Zangenabdruck entwertet das Ticket und zeigt einem Zugbegleiter, der die Validierung deines Ticket aus verschiedenen Gründen nicht nachvollziehen kann, dass bereits eine Kontrolle stattgefunden hat.

Wozu muss der Zugbegleiter wissen, dass eine Kontrolle stattgefunden hat? Ich kann ja auch statt dem u.U. bereits entwerteten Onlineticket einfach eine zweite Kopie vorzeigen, die keinen Zangenabdruck enthält, weil ich das erste verloren habe oder aus anderen Gründen. Ist ja nicht verboten.


Auslandstickets haben eine verlängerte Gültigkeit von einem Monat. Daher kann im Notebook-Fall nicht sichergestellt werden, dass eine Kontrolle stattgefunden hat.

Siehe oben: Wieso muss sichergestellt werden, dass eine Kontrolle stattgefunden hat? Wie gesagt, ich kann ja bei jeder Kontrolle ein jungfräuliches OT verwenden.

Ich selbst werde oft erst nach 400 km Bahnfahrt das erste mal kontrolliert und zwinge aus steuerlichen Gründen Zugbegleiter schon mal beim Aussteigen zu Zangenabdrücken.

Hoffe damit zur Erklärung beigetragen zu haben.

Leider nein.


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