OT: Übergangstarife zwischen Verkehrsverbünden (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 09.02.2012, 00:36 (vor 4473 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 09.02.2012, 00:37

Es liegt außerhalb der Grenzen, ist aber trotzdem volles Tarifzone und kein Übergangstarif meiner Ansicht nach (auch wenn er im Tarif so genannt wird), weil ein wichtiges Element fehlt: Innerhalb dieser "Übergangs"-Tarifzone gilt auch der VGM-Tarif, sonst kommt ja für Fahrten innerhalb solch einer Tarifzone der benachbarte Tarif zur Anwendung, beispielsweise im VRS-Übergang von Köln nach Düsseldorf. Mit Enschede ist es übrigens ähnlich, für Fahrten innerhalb von Enschede besteht hier sogar Wahlmöglichkeit zwischen dem NS-Tarif und dem VGM-Tarif (Enschede - Glanerbrug: 2,20 zu 2,40).


Es ist bei Übergangstarifen zwischen zwei Verkehrsverbünden/-gemeinschaften oft so, dass nur der Tarif eines der beiden Verbünde für die verbundraumübergreifende Fahrt gilt.

Moment, ich meinte jetzt eher die Besonderheit, dass für Fahrten innerhalb einer Übergangs-Tarifzone der benachbarte Verbundtarif gilt, also eben die nicht verbundraumüberschreitende Fahrt, aber doch die Fahrt außerhalb des eigentlichen Verbundgebietes. Zwischen Osnabrück Altstadt und Osnabrück Hbf kommt ausschließlich der VGM-Tarif zur Anwendung, das wäre so, als wenn zwischen Düsseldorf-Benrath und Düsseldorf Hbf ausschl. der VRS-Tarif zur Anwendung käme.

Insofern auch meine Ansicht, dass es sich mit Osnabrück und Enschede nicht um einen Übergangstarif, sondern eher um eine Tarifraumerweiterung handelt. Für den Übergangstarif fehlt einfach der zweite Verbund.


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