Antwort des VBN (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 08.02.2012, 00:56 (vor 4473 Tagen) @ sfn17

Die Bahn ist der Ansicht, dass alles korrekt formuliert sei:

https://www.facebook.com/dbbahn/posts/320553554647259

"Sobald Sie ein Ticket für die Produktklasse A oder B haben, gilt der DB-Tarif."

In dieser Absolutheit zweifele ich die Aussage an.

In dieser Absolutheit ist die Aussage vollkommen richtig. Ausnahmsweise haben die Vorbeter bei fb-DB mal recht.

Ich lehne die Formulierung der "wildesten Spekulation" aus der Überschrift ab.
Wenn man den Tarif des VBN liest, könnte man zu dem von mir und dem User "Fabian Schuler" gezogenen Schluss kommen.


Aus den großen BB die Nr. 2.4.4:
Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt, soweit keine Zugbindung besteht, auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse.

Abwärtskompatibilität ist also gegeben. Eine Fahrkarte mit ICE/IC-Anteil enthebt den Fahrgast jeglicher provinzieller Verbundregelung. Der KiN macht den Zangenabdruck und geht zufrieden weiter. Nie anders erlebt.

Der mehrfach zitierte Absatz 1.4.4. muss sprachlich nicht verändert werden: die Formulierung ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes
ist genau richtig: Mit einer FV-Fahrkarte fährt man nicht auf einer "Strecke eines Verkehrsverbunds", sondern auf einer Strecke der DB oder der üblichen EVU-Verdächtigen.

Ah, so langsam wir ein Schuh draus...also zieht die tarifliche anstatt der räumlichen Definition.

Dass eine FV-Fahrkarte in einem NV-Zug auf denselben Gleisen nicht gültig sein könnte, ist pure Fantasie.

Das ist etwas stark ausgedrückt.
Um einen ähnlich des Beispielfalles des Users "DG" gestalteten Sachverhalt klären zu können, habe ich eine Anfrage an den VBN gestellt, die ich mit der zugehörigen Antwort hier wiedergebe:

Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu Ihren Tarifbedingungen.
Im Abschnitt "A. Tarif des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN)" heißt es:
"I. Geltungsbereich
Tickets des Fernverkehrs gelten in den Nahverkehrszügen ausschließlich für Fahrten aus dem Ver-bundraum hinaus bzw. hinein."
Im Abschnitt B ist folgendes festgelegt:
"II Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG anwenden (BB EVU)
1. Grundsätze
[...]
1.3. Im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Bremen /Niedersachsen (VBN) einschließlich des Teils B II ( BB EVU). Bei Nutzung der Züge der DB Fernverkehr AG gelten die Bestimmungen gemäß BB-Personenverkehr."

Wenn ich nun auf der Fahrt von Verden nach Wüsting im Abschnitt Verden-Bremen Hbf einen Zug der Produktklasse IC/EC der DB Fernverkehr AG und im Abschnitt Bremen Hbf-Hude-Wüsting die NWB nutzen möchte, wird mir durch die DB dafür eine durchgehende Fahrkarte verkauft (17,50€), obwohl die Gesamtstrecke innerhalb des VBN liegt.
Ist diese Fahrkarte dann im RE bzw. in der NWB gültig oder müsste ich mir für die Strecke Bremen Hbf-Wüsting eine neue Fahrkarte nach VBN-Tarif kaufen?


Die Antwort des VBN dazu lautet:

Sehr geehrter [xy],
für Relationen in denen Sie innerhalb des VBN-Gebietes auf Teilstrecken den IC nutzen können, werden von DB Fernverkehr Tickets nach dem Tarif des Fernverkehrs ausgegeben. Für die von Ihnen genannte Relation von Verden nach Wüsting können Sie das Ticket von DB Fernverkehr ab Bremen auch im RE bzw. der NWB nutzen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum