Re: FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 08.02.2012, 12:47 (vor 4473 Tagen) @ Fabian318

Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, das ist völlig klar.


Offensichtlich ja eben nicht.

Der KiN wird sich über ängstliche Hintergedanken von manchen Tariflesern wundern und zufrieden weitergehen.


Offensichtlich auch nicht. Genau das ist nämlich nicht passiert, das "zufrieden weitergehen", siehe Nordwestbahn-Beispiel.


Das bedeutet ja, dass man mit dem Kauf einer FV-FK für eine Bahnstrecke innerhalb des Verbundes, gleichzeitig eine FK zur reinen Nutzung von Zügen der Produktklasse C besitzt.
Man muss also den Punkt 1.4 der BB Personenverkehr so lesen, dass sich das
"ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifge-meinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs" nur auf diejenigen Strecken bezieht, für die keine FK der Produktklasse A oder B der DB erhältlich sind.


Also wenn ich vorhabe, den Nahverkehrszug von Münster nach Osnabrück zu nutzen, dann bewege ich mich sowohl räumlich als auch tariflich ausschließlich auf Strecken eines Verkehrsverbundes.

Zu welchem einzelnen Verkehrsverbund gehören denn sowohl Münster als auch Osnabrück?

Ich weiß nicht, wie man da reininterpretieren kann, dies soll nur Strecken meinen, > für die keine Fk PK A oder B erhältlich ist?

Dass sich "Strecken" tariflich und nicht räumlich definiert, akzeptiere ich. Damit ist es also kein Problem, innerhalb eines Verbundes sowohl Nah- als auch FV-Züge mit einer FV-Fk zu nutzen. Es fällt mir jedoch schwer, daraus zu interpretieren, dass bei einer reinen Nahverkehrsfahrt innerhalb eines Verbundes eine Fernverkehrsfahrkarte gültig sein, die nach einem Tarif erstellt ist, der keine Anwendung für die Fahrt findet.

Sobald eine FV-FK drei FV-Halte in einem Verbund abdeckt, könnte man jeweils behaupten, auf der Folge-/Anfangsstrecke den IC nutzen zu wollen/genutzt zu haben.

Bei einer Fahrt Bremen Hbf-Delmenhorst mit einer IC-FK sieht das dann wohl anders aus.
Der User "sfn17" meint ja, dass man da NV fahren könnte, weil der VBN-Tarif keinen Zugriff auf Einzelfahrkarten des Fernverkehrs habe.
Vielleicht sollte ich noch eine weitere Anfrage an den VBN stellen. Was meinst Du?


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