Zurücksetzen von Zügen is nich so leicht (Allgemeines Forum)

Turbonegro, Sonntag, 18.09.2011, 16:24 (vor 4609 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Turbonegro, Sonntag, 18.09.2011, 16:25

Allerdings gibt es da ein paar Fragen für mich:

  • Warum zog der Zub oder wer anders nicht die Notbremse? Der Tf hätte innerhalb des Bahnhofes noch zurücksetzen können. Hätte zwar auch gedauert, wäre aber weniger tragisch gewesen.

Zur Notbremse:
Wenn man die Notbremse gezogen hat, steht der Zug irgendwo auf der freien Strecke, also muss der Zug weiterfahren, um das Kind aussteigen zu lassen. Also ehr unkonstruktiv.

Zum Zurücksetzen (dauert jetzt länger, zum Glück ist heute schlechtes Wetter *g*), wir nehmen an, es waren 2*VT612.

Der Tf hätt nicht einfach so zurücksetzen können, dafür hätte der Fahrdienstleiter zustimmen und diverse Ersatzmaßnahmen treffen müssen. Aus so einem Grund würde kein Fdl der Welt nen Zug zurücksetzen. Es ist ein enormer Aufwand, das Ding zurückzusetzen, außerdem ein falsch eingestiegener Fahrgast kein Grund dafür ist, also ich hätte dem garantiert nicht zugestimmt, auch wenn der Einzelfall hier für die Eltern natürlich schrecklich sein muss. Ich selbst hab eine Tochter für mich wäre das der Horror.

Ich zitiere jetzt die Ril 408.0572

408.0572 1. (1) Als Zugführer dürfen Sie [...] einen Zug [...] zurücksetzen, wenn der Fdl zugestimmt hat.

Da der Zug anzunehmend aus mehreren Einheiten bestand, ist das auch nicht so ganz einfach, da der Tf ggf. aussteigen und außenrumlaufen muss. Dazu müssen die Türen freigegeben werden, was schon ein Risiko birgt, da irgendwelche Leute auf die lustige Idee kommen, Blumen pflücken zu gehen. Außerdem muss dann ggf. auch das Nachbargleis aus UV-Gründen gesperrt werden, um den Tf nich zu gefährden.

408.0572 1. (2) Als Fdl dürfen Sie dem Zurücksetzen zustimmen, wenn
a) das Fahrzeug an der Spitze [...] mir einem Mitarbeiter besetzt ist.

b) Sie die vorgelegene Zugmeldestelle, dazwischen liegende Betriebsstellen und andere beteiligte Stellen benachrichtigt haben

c) Selbststellbetrieb ausgeschaltet haben

d) Sie den Fahrweg für das Zurücksetzen geprüft und gesicher haben

e) BÜs gesichert / Befehl 8 erteilt ist

Also man sieht, ganz schön viel zu tun, was dem Zug mindestens eine halbe Stunde Verspätung gegeben hätte.

Die Geschwindigkeit beim Zurücksetzen beträgt übrigens 10 km/h und ist so zu regulieren, dass jederzeit angehalten werden kann. Wenn der Tf an der Spitze des zurückzusetzenden Zuges ist, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h!

Des Weiteren besteht das Problem, dass nach dem Zurücksetzen Blockeinrichtungen nicht in Grundstellung gebracht werden, dass heißt im schlimmsten Fall muss wieder mit Ersatzsignal ausgefahren werden. Meist ist dann eine Einzelräumungsprüfung vom zuletzt gefahrenen Zug nicht mehr möglich, was bedeutet, der Zug fährt den folgenden Zugfolgeabschnitt komplett auf Sicht.

Fazit: Zurücksetzen, nur weil n Kind im falschen Zug sitzt, ist nicht so das wahre...


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