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flyingska, Freitag, 05.08.2011, 22:34 (vor 4648 Tagen) @ Fabian318

werden. Das ist ein illegaler Tariftipp.


Quatsch.


Gemeint war vermutlich dieser Beitrag:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=136110

Unsinn.

Was ist daran ein illegaler Tariftipp, wenn die Bahn sowohl auf ihrer Cityticket-Seite auf bahn.de als auch auf den Hinweisen beim Onlineticket nicht genau definieren kann, dass ein Cityticket nur vom Ausstiegsbahnhof bis zu einem bestimmten Punkt im Tarifgebiet gilt?!

Bei jeder anderen Tariffrage schafft es die DB ihren Kunden umfassend zu informieren. Nur beim Cityticket soll einzig und allein ein Blick in die AGBs helfen??? Das erwartet ihr allen Ernstes vom Bahnkunden, dass er nicht der Erklärung auf bahn.de und dem Hinweis auf dem Onlineticket mehr vertrauen darf?!

Die Beispiele für ÖPNV-Routen im Zentrum von Großstädten wie München, Berlin, Köln oder Hamburg sind so buntgefächert, dass ich einen Kontrolleur sehen möchte, der beweisen kann, dass man nicht auf direktem Weg zum Reiseziel mehr ist.

Wie soll der ÖPNV-Kontrolleur die Ausstiegbahnhöfe in Berlin auseinanderhalten? Berlin-Hbf., Berlin-Südkreuz, Berlin-Friedrichstraße, Berlin-Ostbahnhof, Berlin-Gesundbrunnen, Berlin-Potsdamer Platz, Berlin-Zoologischer Garten u.v.m... Überall kann die FV-Fahrt beendet worden sein, wonach das Cityticket erst begann. Zwischendurch kann der Fahrgast die Fahrt unterbrochen haben... Die möglichen Kombinationen sind mannigfaltig. Und der Fahrgast wurde -wie geschrieben- über die "beschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Citytickets" nicht aufgeklärt.
Woher sollte der Kunde denn wissen, dass er etwas Unrechtes tut???


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