Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Mittwoch, 27.07.2011, 17:41 (vor 4659 Tagen) @ Fabian318

Ist diese Auffassung vom Marketingcenter NRW-Tarif also richtig und wenn ja, wie soll ich nun "Tickets dritter Klasse" erkennen?

Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Mai 2009 (BGBl. I S. 1100)

§17 beschreibt u.a. die Nutzung ursprünglich nicht vorgesehener Züge.

Zitat §5 (Auszug):

"Darüber hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist."

Da das Ticket im Tarif nicht als erheblich ermäßigtes Ticket aufgeführt ist und keine Regel im Tarif existiert, die erkennen lässt, welches Kriterium ausschlaggebend ist, hat meines Erachtens in Deinem Fall die Erstattung zu erfolgen.


Bye. Flo.

Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_Fahrgastrechte.pdf?__blob=publica...


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