Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 27.07.2011, 13:20 (vor 4659 Tagen)

Hallo,

wie bereits woanders schon erwähnt, liege ich zur Zeit im Zwist mit dem Servicecenter Fahrgastrechte, weil ich eine IC-Fahrkarte erstattet haben möchte. Genutzt war das SchöneFerienTicketNRW und es lag eine Verspätung von mindestens 20 Minuten (genauer: Zugausfall) vor. Die Erstattung wird mir versagt, weil sich das Ferienticket um ein erheblich ermäßigtes Tickets handele. - Davon findet in den Tarifbestimmungen zum NRW-Tarif aber überhaupt nichts Erwähnung, im Gegenteil: Dort ist sogar ausdrücklich festgelegt, dass mit allen NRW-Tarif- und NRW-Verbund-Fahrkarten die IC-Fahrkarte bzw. anderes ab 20 Minuten Verspätung erstattet wird.

Auf die Tatsache - und meines Erachtens die Unkenntnis des SC Fahrgastrechte - angesprochen, antwortete das Kompetenzcenter Marketing für den NRW-Tarif: Es bestehe keinerlei Verpflichtung, zur Anzeige dieser erheblich ermäßigten Tickets in den Tarif- und Beförderungsbedingungen. Etwas widersprüchlich dazu: Die stark rabattierten Tickets ergäben sich aus den genehmigten Tarifen.

Nun frage ich mich, ob ich dann demnächst auch mit einem BC50-rabattierten Fahrschein davon ausgehen muss, dass dies als erheblich ermäßigt vom SC Fahrgastrechte zurückgewiesen wird? Schließlich ist ein Rabatt um die Hälfte umgangssprachlich sicher eine erhebliche Ermäßigung...

Ist diese Auffassung vom Marketingcenter NRW-Tarif also richtig und wenn ja, wie soll ich nun "Tickets dritter Klasse" erkennen?

Viele Grüße
Fabian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum