Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 27.07.2011, 15:41 (vor 4659 Tagen) @ Tommyboy

Ich würde es mal beim EBA versuchen. Hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall, das zog sich dann ein halbes Jahr und die DB musste schriftlich Stellung nehmen.

Ging es da nicht auch um ein NRW-Semesterticket?

Da kam noch auf meine nachfragende Mail:

"Letztendlich liegt es damit im Ermessen der Verkehrsunternehmen, welche Tickets als stark ermäßigte Angebote von den Ansprüchen ausgenommen werden. Als Beispiel für ein ermäßigtes Ticket aus dem NRW-Tarif gemessen an vergleichbaren Ticketangeboten kann das SemesterTicket NRW genannt werden."

Mich würde aber nun wirklich interessieren, ob die Kenntlichmachung eines erheblich ermäßigten Fahrscheines in den Tarifbestimmungen verpflichtend ist. Andernfalls wäre es ja die reinste Lotterie, ob das SC Fahrgastrechte den Fahrschein im Nachhinein als erheblich ermäßigt anerkennt oder nicht. Und landläufig gilt selbst eine Normalpreis-Fahrkarte mit BC50-Rabatt als erheblich ermäßigt.


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