Frage zur Zusatzbahncard (Allgemeines Forum)

Henrik, Montag, 14.03.2011, 01:34 (vor 4795 Tagen) @ SST

Es genügt doch ein gemeinsamer Wohnsitz, verheiratet/eingetragene Partnerschaft muss es doch nicht sein?!

Ja, genau so isses. Lebenspartner werden über den gleichen Wohnsitz definiert.


Bye. Flo.

Es gibt aber verschiedene Sozialleistungen, bei denen der Lebenspartner "mithelfen" muß und ggf. Sozialleistungen gekürzt werden können. Nur weil man einen gleichen Wohnsitz hat resp. sogar in einer Wohnung lebt, lebt man natürlich nicht in einer "Lebensgemeinschaft". Und in der Regel ist es für Behörden auch kaum möglich festzustellen, ob eine "Lebensgemeinschaft" oder eine "WG-Gemeinschaft" besteht.

Sie führen durchaus Überprüfungen durch, in Wohnungen, auf der Straße etc.
Die Benutzung von nur einem Zahnputzbecher kann da schon suspekt erscheinen.

Wenn man eine Zusatzbahncard für einen "Lebenspartner" bestellt, dann "zementiert" man die Lebensgemeinschaft natürlich auch in anderen Bereichen resp. die Überprüfbarkeit ist deutlich einfacher.

inwiefern das?
Der Sozialträger fragt ja nun nicht gerade nach bei der DB, ob eine Partner-BahnCard bei den betreffenden Personen vorhanden ist.
Das hat die auch gar nichts anzugehen.


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