Unterschiede Fahrgastrechte Bahn / EU (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Samstag, 05.03.2011, 11:03 (vor 4807 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von sflori, Samstag, 05.03.2011, 11:03

Ich habe dem widersprochen, dass man verpflichtend zum Ausgangspunkt zurückfahren müsse, um 100 % erstattet zu bekommen.

Ohooo. Und Du hast Recht! *staun* Da unterscheiden sich die Angaben von Bahn und EU-Verordnung:

Bahn:

- Versp. > 60 min. am Zielort
- Erstattung des nicht gefahrenen Teils
- Erstattung des gefahrenen Teils, wenn man zum Ausgangspunkt zurückfährt
- kostenlose Rückfahrt

EU-Verordnung:

- Verp. >= 60 min. am Zielort
- Erstattung des nicht gefahrenen Teils
- Erstattung des gefahrenen Teils, falls der Zweck der Reise hinfällig ist
- kostenlose nächstmögliche Rückfahrt

Weitere Informationen hier:
http://ec.europa.eu/transport/passengers/rail/rail_en.htm


Bye. Flo.


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