100 % Erstattung (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 04.03.2011, 21:22 (vor 4808 Tagen) @ sflori
bearbeitet von Fabian318, Freitag, 04.03.2011, 21:23

Wie seht ihr das, hätte mir eine Vollerstattung zugestanden?


Die FGR sehen das wie folgt: Entweder es gibt eine 100%-Erstattung und Du nimmst kostenlos den nächstmöglichen Zug zurück nach Hause oder Du brichst die Reise an einem beliebigen Punkt ab und erhälst anteilig den nichtgenutzten Teil erstattet.

Nö. Es steht nirgends geschrieben, dass umgehend zurückgefahren werden muss. In jedem Fall des Reiseabbruches ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Min. ist der Fahrpreis für die bereits zurückgelegte und die noch zurücklegende Strecke zu erstatten. Dass nur die noch zurückgelegte Strecke erstattet wird, sehen die Fahrgastrechte nicht vor.


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