Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Freitag, 04.03.2011, 14:40 (vor 4808 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von sflori, Freitag, 04.03.2011, 14:41

Ich habe eine Hinfahrt (z.B. von Nürnberg nach Hamburg) und getrennt davon eine Rückfahrt (z.B. Hamburg-Nürnberg) für den späten Abend mit Zugbindung gebucht.
Sollte ich beide Tickets einreichen? Oder zählt nur die Hinfahrt?

Die FGR rechtfertigen den Fahrtabbruch mit 100%-Erstattung der Fahrkarte und kostenloser nächstmöglicher Rückfahrt zum Abfahrtsort bei vorauss. Verspätung am Zielort von >=60. Diese Voraussetzung ist laut Deiner Aussage für die Hinfahrt erfüllt.

Da die Rückfahrt getrennt gebucht wurde, gelten identische Voraussetzungen. Dass die Hinfahrt nicht durchgeführt werden konnte, ist KEINE Voraussetzung bei getrennten Buchungen, sondern nur bei kombinierten H/R-Fahrkarten.

Somit kann eine Erstattung der Rückfahrt meiner Meinung nach nicht aufgrund der FGR erfolgen, sondern nur aus Kulanz oder auf Basis anderer Rechte (evtl. findet sich im BGB etwas).


Bye. Flo.


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