Hausrecht des Ladeninhabers (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 31.01.2011, 23:27 (vor 4840 Tagen) @ GUM

Ja, sie kann sich das aussuchen. Immerhin gilt in unseren Geschäften als Privatunternehmen das Hausrecht des Ladeninhabers, das ggf. seine Beschäftigten ausüben.

Soweit richtig, was die Beziehung Unternehmen <-> Kunde angeht. Dennoch wird es aber so sein, dass in der Beziehung DB-Agentur <-> DB Vertrieb GmbH festgeschrieben ist, dass jeder Kunde anzunehmen ist und auch die kostenlosen Zusatzleistungen wie die FGR-Bearbeitung anzubieten sind. Dazu müsste man aber in die Verträge zwischen Agentur und DB Vertrieb schauen können.


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