Agentur muss zahlen! (Allgemeines Forum)

DiH, Hamburg, Sonntag, 30.01.2011, 14:35 (vor 4842 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von DiH, Sonntag, 30.01.2011, 14:37

Moin,,

bei Abgabe der Originalfahrkarte erfolgt sowohl die Entschädigung als auch die Erstattung bei Fahrtabbruch direkt im Reisezentrum oder der DB-Agentur. Bedingung ist, dass eine Bestätigung vorliegt! Ausnahmen sind Zeitkarten, SWT/LT, Produktübergang zu Nv-Fahrkarten, hier erfolgt die Auszahlung immer über Servicecenter Fahrgasrechte.

Es spielt keine Rolle wo gebucht wurde, die Agentur bekommt das Geld zurück.


Dirk

P.S. die Aufsichtsbehörde prüft das richtige Verhakten aller an FGR beteiligter übrigens!


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