Streikfahrkarte und Bahncard? (Fahrkarten und Angebote)

hardy, Freitag, 01.03.2024, 20:32 (vor 74 Tagen)

Hallo,

Ich habe von einem der vergangenen Streiktage eine Fahrkarte 1. Klasse mit Rabatt einer Bahncard 1. Klasse. Die Laufzeit dieser Bahncard läuft aber bald ab und ich weiß noch nicht, ob die nächste wieder 1. Klasse wird.
Brauche ich für die Nutzung der Fahrkarte auch am tatsächlichen Reisetag eine Bahncard 1. Klasse oder genügt es, wenn ich sie am geplanten Reisetag hatte? Das muss ich dann natürlich nachweisen können.

Gruß
Hardy

Streikfahrkarte und Bahncard?

nscharrn, IC 2152, Freitag, 01.03.2024, 21:11 (vor 74 Tagen) @ hardy

Ich bin der Meinung du brauchst da eine gültige BahnCard

Streikfahrkarte und Bahncard?

611 040, Erfurt, Freitag, 01.03.2024, 21:31 (vor 74 Tagen) @ nscharrn

Genau das selbe Problem habe ich auch. Habe auch noch eine FK vom letzten Streik und meine BC läuft bald ab.
Ich bin der Meinung es reicht wenn die BC am geplanten Geltungstag gültig war, da ich als Kunde ja nichts dafür kann nicht am geplanten Tag reisen zu können. Und wenn ich tatsächlich sonst keine BC bräuchte wäre es ziemlich ärgerlich.

Allerdings ist in den Bestimmungen eindeutig von einer am REISEtag gültigen BC die rede, was diese ja nun nicht ist. Da müsste man dann zwischen geplantem Reisetag und tatsächlichem Reisetag differenzieren.

In der Praxis ists meist deutlich einfacher, dort wird gar keine BC verlangt. Zumindest bei meiner letzten Fahrt in keinem Zug. Das sogar die Zugbindung nicht stimmte (war aufgehoben) interessierte den ZuB nicht. Auf meine Nachfrage interessehalber meinte er nur, er sei froh wenn man überhaupt ein Ticket habe.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Streikfahrkarte und Bahncard?

Strotti, Darmstadt, Freitag, 01.03.2024, 22:45 (vor 74 Tagen) @ 611 040

Darauf, dass die BC nicht kontrolliert wird, würde ich mich nicht verlassen. Bei mir wurde sie am vergangenen Samstag sogar bei zwei Fahrscheinkontrollen mitgeprüft.

Abgelaufene BahnCard in Persona vorzeigen. Fertig.

Hansjörg, Freitag, 01.03.2024, 23:15 (vor 74 Tagen) @ hardy

Es ist ein Kulanzleistung der DB, die Fahrkarten auf 1 Jahr gültig zu schreiben. Daher gibt es auch nirgends eine offizielle Leitlinie wie Kunden! agieren müssen.

Abgelaufene BahnCard in Persona vorzeigen. Fertig.

sibiminus, Samstag, 02.03.2024, 03:36 (vor 74 Tagen) @ Hansjörg

Es ist ein Kulanzleistung der DB, die Fahrkarten auf 1 Jahr gültig zu schreiben.

Es ist keine Kulanzregelung der DB, sondern die Umsetzung der EU-Fahrgastrechte-Verordnung. Die Formulierung "späterer Zeitpunkt" ist nicht näher definiert. Da die Ansprüche aus Fahrgastrechten nach einem Jahr verjähren, gilt das auch für diesen Fall.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Abgelaufene BahnCard in Persona vorzeigen. Fertig.

Barzahlung, Sonntag, 03.03.2024, 13:18 (vor 72 Tagen) @ sibiminus

Es ist ein Kulanzleistung der DB, die Fahrkarten auf 1 Jahr gültig zu schreiben.

Es ist keine Kulanzregelung der DB, sondern die Umsetzung der EU-Fahrgastrechte-Verordnung.

Es ist eine Kulanzleistung der DB, dass die Fahrkarte auch dann flexibel genutzt werden kann, wenn auf der vom Fahrgast gewählten Verbindung keine 60min. Verspätung zu erwarten ist.

Abgelaufene BahnCard in Persona vorzeigen. Fertig.

sibiminus, Montag, 04.03.2024, 04:23 (vor 72 Tagen) @ Barzahlung

Es ist eine Kulanzleistung der DB, dass die Fahrkarte auch dann flexibel genutzt werden kann, wenn auf der vom Fahrgast gewählten Verbindung keine 60min. Verspätung zu erwarten ist.

Vor der Änderung der Fahrgastrechte-VO war diese Kulanzregelung aus dem Verbundprozess Großstörungen managen immer zeitlich limitiert auf ich glaube 14 Tage nach Störungsende. Seit dem 7.7.23 ist diese Frist entfallen. Ist das dann Kulanz? Ich bin mir nicht so sicher.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Kulanzregelung und Fahrgastrechte

Barzahlung, Dienstag, 05.03.2024, 20:27 (vor 70 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 05.03.2024, 20:32

Es ist eine Kulanzleistung der DB, dass die Fahrkarte auch dann flexibel genutzt werden kann, wenn auf der vom Fahrgast gewählten Verbindung keine 60min. Verspätung zu erwarten ist.

Vor der Änderung der Fahrgastrechte-VO war diese Kulanzregelung aus dem Verbundprozess Großstörungen managen immer zeitlich limitiert auf ich glaube 14 Tage nach Störungsende. Seit dem 7.7.23 ist diese Frist entfallen.

Wobei die Änderung der EU-VO damit nicht in einem Zusammenhang steht bzw. nicht stehen dürfte. Ich hab da die folgende Theorie:

Beim letzten angekündigten EVG-Streik hat die DB eine Kulanzregelung veröffentlicht, die vorsah, dass man seine Reise ausschließlich vorverlegen könne. Eine flexible spätere Nutzung sei aufgrund der stark besetzten Züge am anschließenden Pfingstwochenende nicht möglich.

Daraufhin ist dann sowohl vom DB-SMT als auch an den DB Informationen und Reisezentren z.T. die Information gegeben worden, dass auch Fahrkarten für von einer Verspätung betroffenen Fahrten weder um Tage später genutzt noch gültiggeschrieben werden könnten und genau daran dürfte sich mal jemand abgearbeitet haben, weil das offensichtlich nicht mit der EU-VO in Einklang gebracht werden kann.

Ich vermute, dass das die Ursache ist, dass man diese unbefristeten Kulanzen ausspricht, wobei auch die DB bis heute mal so mal so beauskunftet.

Die ÖBB sprechen btw weiterhin befristete Kulanzen aus.

Sollten sie Ihre Reise zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt antreten wollen, können Sie die Tickets bis inkl. 15.03.2024 nutzen.

https://www.oebb.at/de/neuigkeiten/streikwarnung

Zudem bestreiten sie, dass bei einer 60min. Verspätung später gefahren werden dürfe, was sich offenkundig mit der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden deckt:

Das EBA und die Ösibude meinen nämlich, dass auch wenn Art. 18 Abs. 1 lit. c VO (EG) 2021/782 greift dennoch zeitnah angetreten werden müsse.

Ist das dann Kulanz? Ich bin mir nicht so sicher.

Das hab ich doch schon erläutert. Wenn die gewählte Verbindung pünktlich gefahren wird (bei einem Streik fallen nie alle Züge aus), dann kann sich der Fahrgast weder auf Nr. 9.1.1 BB noch auf Art. 18 Abs. 1 lit. c VO (EG) 2021/782 berufen. Nur durch die Kulanzregelung kann er dann später fahren. Kulanz ist also erfüllt. Wie viel Kulanz das jetzt genau ist, darüber lässt sich natürlich streiten.


Eine Regelung
- Verbindung pünktlich: 14 Tage
- Verbindung +60: ein Jahr
dürfte aber auch schwer erklärbar sein.

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