ÖBB-SMT dementiert Möglichkeit der späteren Fahrt (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 25.01.2024, 22:35 (vor 772 Tagen) @ ICE920

Tipp für internationale Reisen: Ihre ursprüngliche Fahrkarte zur Reise ins Ausland können Sie problemlos bis zum 05.02.2024 nutzen. Auch später können Sie mit der ursprünglichen Fahrkarte reisen. Wir empfehlen Ihnen jedoch für diese spätere Reise, sich in einem Reisezentrum eine Bescheinigung zu holen und diese zusammen mit Ihrer ursprünglichen Fahrkarte zu nutzen. Damit wird eine Ticketkontrolle im Ausland erleichtert.

So, die Frage ist jetzt: Wie schaut das konkret aus? Was gibt man mir im Reisezentrum korrekterweise als Bescheingung mit?

Im Reisezentrum müsstest Du für eine Bescheinigung erstmal jemanden finden, der sich Deiner Auffassung anschließt, dass man das Ticket bis zur Verjährungfrist für Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag nutzen kann. So jemandem bin ich in Reisezentren noch nicht begegnet.

Wahrscheinlich wird man Dich dort nur abwimmeln, dass Du Dir ein neues Ticket kaufen und das alte zur Erstattung einreichen sollst.

Mein Problem ist vor allem der Auslandsanteil, besonders der Ost-Ungarn - Budapest, wo die Schaffner nicht mal die Tickets der neuen Plattform lesen können und mesitens auch keine 2 Worte Englisch können.

Das Problem dürfte nicht nur in Ungarn auftreten, sondern auch in Österreich. Die ÖBB dementieren auf Twitter, dass man seine Tickets auch über den 5.2. hinaus nutzen oder sich die verlängerte Geltungsdauer bescheinigen lassen könne.

Und meint ihr, ich sollte mir möglichst schnell was holen oder soll ich erst das Ende des Streiks abwarten?

Den Stempel mit der Bestätigung des Zugausfalls auf dem Ticket würde ich mir im Vorfeld holen. Tag umschreiben erst wenn es so weit ist..

Wie soll man mit so etwas umgehen? Gibt es eine Beschwerdestelle?

Du kannst Dich nach einer erfolglosen schriftlichen Kundendialog-Beschwerde beim Eisenbahnbundesamt beschweren.

Das kommt dabei heraus bzgl. des Anspruchs auf spätere Fahrt:

https://www.ice-treff.de/index.php?id=693085

Und nachfolgend bzgl. des Anspruchs auf eine Verspätungsbescheinigung auf dem Ticket:

(...)

Wo bzw. wie genau die Bescheinigung zu erfolgen hat, geht aus der Bestimmung indes nicht hervor, so dass die Eisenbahnunternehmen diesbezüglich keinen Vorgaben unterliegen. Der Wortlaut dieser Bestimmung hat sich gegenüber dem Wortlaut der entsprechenden Bestimmung des Artikel 18 Absatz 4 der bis zum 06.06.2023 geltenden VO (EG) 1371/2007 geändert und wurde bewusst offener formuliert. In der alten Bestimmung hieß es:

Die Eisenbahnuntentehmen haben auf Anfrage des Fahrgasts auf der Fahrkafte im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist

In Artikel 20 Absatz 4 VO (EU) 2021/782 heißt es nun nicht mehr, dass die die Bescheinigung auf der Fahrkarte zu erfolgen hat. ln vielen Fällen wäre dies auch gar nicht möglich, etwa im Falle elektronischer Fahrausweise.

Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/782 ist unmittelbar geltendes Recht. Der von Ihnen zitierte Artikel 11 befindet sich im Anhang I der VO (EU) 2021/782. Bei dem Anhang handelt es sich um einen Auszug aus den einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internatlonale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV). Die Eisenbahnen hatten sich hiernach vor mittlerweile langer Zeit - für internationale Fahrten - darauf verständigt, die Bescheinigungen grundsätzlich auf der Fahrkarte zu erbringen. Nach heutigen Maßstäben ist dieses Vorgehen wie ausgeführt nicht in jedem Fall praktikabel.

Nach hiesiger Auffassung müssen Bescheinigungen über Verspätungen / Ausfälle daher nicht zwingend auf der Fahrkarte selber angebracht werden. Für eine solche Handhabung ist auch kein Rechtsgrund erkennbar, da separate Bescheinigungen ihren Zweck als Nachweis eines ggf. vorhandenen Anspruchs des Fahrgasts ebenso erfüllen.

(...)

Nach EBA-Rechtsauffassung kann ich mich also, wenn ich einen Beförderungsvertrag mit der DB schließe, auf die CIV nicht berufen.

Du kannst dann nur noch Dein Glück im Zug versuchen, dabei allfälligen Nachforderungen widersprechen. Vielleicht passiert nichts, vielleicht verklagt Dich jemand, vielleicht gewinnt die Bahn, vielleicht fällt sie runter.

Was muss korrekterweise aufs Ticket geschrieben werden, damit ich Mitte Februar insbesondere beim ungarischen Schaffner keinen Ärger bekomme?

Handschriftlicher Vermerk "gültig für den 15.02.2024" oder "gültig zum Fahrtantritt am 15.02.2024" genügt.

Überleg Dir gut, ob Du es nicht einfach selber draufkritzeln willst. Den Stempel mit der Bescheinigung des Ausfalls hast Du ja schon.


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