Fahrpreisnacherhebung (Allgemeines Forum)

ICE-Fahrt2810, Sonntag, 11.02.2024, 18:59 (vor 166 Tagen)

Moin ihr lieben,

meine kleine Schwester (frisch 18) fuhr heute mit einem Ticket (1. Klasse Super Sparpreis von Berlin nach Münster). Dieses Ticket war für eine Hin- und Rückfahrt für zwei Personen, also sie und mich gebucht worden.
Da ich kurzfristig in Berlin bleiben musste und ich dachte - sind ja zwei Personen eingetragen - zeigte sie das Ticket normal vor. Der Zugbegleiter, der tatsächlich ein junges Mädchen angebrüllt und sie auf die AGBs verwiesen hat, erhob eine Fahrpreisnacherhebung von sagenhaften 320€. Das ursprüngliche Ticket war nicht billig, nebenbei bemerkt.
Auch wenn ich dem Zugbegleiter am liebsten aufgelauert wäre, nachdem meine Schwester mich Rotz und Wasser heulend am Zielort angerufen hat, stimmt natürlich die Sache, dass der Hauptreisende nicht anwesend war, da ich nicht anwesend war. Nichtsdestotrotz finde ich nicht nur das Verhalten des Zugbegleiters, sondern auch die horrende Summe an Nachzahlung mehr als übertrieben. Ich rief bei der Hotline an, wo man mir nur sagte, dass die AGBs so sind, wie sie sind. Der Herr leitete mich dann, wahrscheinlich nur um mich aus der Leitung zu haben, an die Fahrgastrechte weiter. Dort sagte mir die Dame, sie habe damit überhaupt nichts zu tun und gab mir eine andere Nummer, wo sich Personen gezielt um Fahrpreisnacherhebungen kümmern und ich morgen ab 08 Uhr anrufen kann.
Habt ihr schon mal einen ähnlichen Fall erlebt? Es handelt sich ja bloß um einen anderen Vornamen, ein anderes Familienmitglied, dass als Hauptreisender eingetragen ist, ich habe schließlich auch für zwei Personen ein gültiges Ticket bezahlt?! Das Ticket war ja vorhanden. Glaubt ihr, ich habe da Chance auf Reduzierung dieser Summe?

Fahrpreisnacherhebung

frank_le, Sonntag, 11.02.2024, 19:15 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Evtl. Kann die Bahn einen Teil als Kulanz erlassen. Aber natürlich nur bei einer freundlichen Ansprache.

Rein rechtlich muss die Bahn gar nichts...

PS: ich bin auch gerade sauer auf die Bahn welche absichtlich ein überteuertes Ticket an einen Flüchtling verkauft hat...

Fahrpreisnacherhebung

Rook, Sonntag, 11.02.2024, 19:34 (vor 166 Tagen) @ frank_le

So ist es.

Aus den Beförderungsbedingungen:
6.3.1 Das Online-Ticket ist als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar und gilt für alle namentlich erfassten Reisenden nur in Verbindung mit einer ID-Karte nach Nr. 6.1.1.
Bei Mehrpersonen-Fahrkarten muss bei der Buchung angegeben werden, welche Person der Hauptreisende ist. Diese Person muss an der gesamten Reise teilnehmen. Kann bei der Fahrkartenprüfung kein auf den Namen des/der Reisenden lautendes Online-Ticket und/oder keine auf den Namen des/der Reisenden lautende ID-Karte vorgelegt werden oder wird der Hauptreisende nicht bei der Fahrkartenkontrolle angetroffen, liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor.

Was steht denn dazu auf dem Ticket?

Ja, Flüchtlinge abzocken ...

Der Blaschke, Sonntag, 11.02.2024, 20:00 (vor 166 Tagen) @ frank_le

Hey.

PS: ich bin auch gerade sauer auf die Bahn welche absichtlich ein überteuertes Ticket an einen Flüchtling verkauft hat...

Reisezentrum Papenburg, was 3 rumänischen Arbeitern der Meyer-Werft völlig übertrieben ICE-Flexpreis für eine Fahrt nach Frankfurt (von da mit Fernbus in die Heimat) für etliche Hunderte Euro andrehte.

Reisezentrum Hamburg-Bergedorf, welches 3 Flüchtlingen drei einzelne QdL-Tickets verkaufte, obwohl die die ganze Fahrt zusammen unternahmen.


Sowas landet dann natürlich nicht in der Öffentlichkeit - die Abgezockten wissen ja gar nicht, das und wie sie beschissen wurden.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Ja, Flüchtlinge abzocken ...

frank_le, Sonntag, 11.02.2024, 21:01 (vor 166 Tagen) @ Der Blaschke

Hey.

PS: ich bin auch gerade sauer auf die Bahn welche absichtlich ein überteuertes Ticket an einen Flüchtling verkauft hat...


Reisezentrum Papenburg, was 3 rumänischen Arbeitern der Meyer-Werft völlig übertrieben ICE-Flexpreis für eine Fahrt nach Frankfurt (von da mit Fernbus in die Heimat) für etliche Hunderte Euro andrehte.

Reisezentrum Hamburg-Bergedorf, welches 3 Flüchtlingen drei einzelne QdL-Tickets verkaufte, obwohl die die ganze Fahrt zusammen unternahmen.


Sowas landet dann natürlich nicht in der Öffentlichkeit - die Abgezockten wissen ja gar nicht, das und wie sie beschissen wurden.


Schöne Grüße von jörg


Bei mir ging es nicht um einen großen Betrag.

Ich hatte einen Ukrainer aus Polen abgeholt. Bisher gab es das Help Ukraine Ticket in Dresden (erster Bahnhof in D mit Reisezentrum). Jetzt gibt es das Ticket nur noch in Landesaufnahmzentren (gibt es aber in Dresden nicht). Die Regelung ist neu. Sogar die DB Info kennt sie nicht und auch die anderen Verkehrsunternehmen kennen sie scheinbar nicht.

Also habe ich ein Nahverkehrsticket 2. Klasse nach Leipzig bestellt. Im Zug habe ich erst gemerkt das man Ihm ein 5€ teureres Regio120 Ticket verkauft hat. Die Schaffnerin sagte nur das sei normal das im Reisezentrum 5€ teurere Tickets verkauft werden. Service kostet halt.

Ich habe noch aus dem Zug eine freundliche Beschwerde geschrieben. Mal schauen was rauskommt.

Du warst in Bergedorf?!

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Sonntag, 11.02.2024, 21:52 (vor 166 Tagen) @ Der Blaschke

- kein Text -

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

Du warst in Bergedorf?!

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 11.02.2024, 22:12 (vor 166 Tagen) @ J-C

Da war ich auch schon öfters um in den 172 zu steigen ;)

I werd narrisch.

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Sonntag, 11.02.2024, 22:42 (vor 166 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von J-C, Sonntag, 11.02.2024, 22:42

Als nächstes erfahre ich noch, Bergedorf wird zum Forentreffpunkt :D

Gruß aus Prag :)

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

Nee, da war ich nicht ...

Der Blaschke, Sonntag, 11.02.2024, 23:50 (vor 166 Tagen) @ J-C

Huhu J-C.

die 3 waren Kunden in meinem Zug. Und zeigten mir dort ihre Fahrscheine. Da steht ja die ausgebende Stelle drauf. Alle 3 Tickets zur selben Uhrzeit ausgestellt. Mithilfe einer Fahrgästen, die dolmetschen konnte, erfuhr ich, dass die zu dritt dort aufgekreuzt waren und Tickets für eine Fahrt wollten. Darauf sei ihnen das so verkauft worden: 3 einzelne QdL. Das es auch EIN Ticket für 3 Personen gibt, wußten sie natürlich nicht. Sie hatten ja Vertrauen.

Wäre ich in Bergedorf gewesen, wäre ich vor Ort direkt eingeschnitten.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Nee, da war ich nicht ...

gnampf, Montag, 12.02.2024, 18:27 (vor 165 Tagen) @ Der Blaschke

du hattest also keine Chance dich mit denen zu verständigen über die Fahrkarten, ohne jemanden als Dolmetscher hinzu zu ziehen? Und, hatten sie im Reisezentrum auch einen Dolmetscher dabei, oder erwartest du da vom Mitarbeiter das er alle Fremdsprachen fließend spricht? Wenn sich jemand nicht verständigen kann, dann muß er damit leben nicht verstanden zu werden, und ggf. nicht das optimale Ergebnis zu bekommen. Hätte der Mitarbeiter umgekehrt ein Ticket für 3 verkauft, und es stellt sich dann raus das einer um 2, der andere um 3, der letzte erst um 5 fahren wollte, dann wäre das Geschrei auch groß gewesen. Es klingt nicht so, als hätte es die Möglichkeit gegeben das im RZ zu klären.
Waren sie wenigstens 80+? Von allen anderer erwartet doch eh jeder das er sich gefälligst im Netz informiert. Das wäre für die wohl auch die bessere Chance gewesen, da kann man immerhin Übersetzungstools einschalten, mit Glück sogar auf die gewünschte Sprache direkt umschalten. Aber nö, hier ist offline und analog natürlich auf einmal ganz cool und muss sein. Verdrehte Welt.

Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz!

Der Blaschke, Sonntag, 11.02.2024, 19:53 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Huhu.

Der Zugbegleiter, der tatsächlich ein junges Mädchen angebrüllt (...) hat

Äußerst unwahrscheinlich.

Auch wenn ich dem Zugbegleiter am liebsten aufgelauert wäre

Und dann? Bekäme der dann Schläge? Würde der angebrüllt. Die Formulierung "aufgelauert" spricht ja Bände ...

< Ich rief bei der Hotline an, wo man mir nur sagte, dass die AGBs so sind, wie sie sind. Der Herr leitete mich dann, wahrscheinlich nur um mich aus der Leitung zu haben, an die Fahrgastrechte weiter.

Schöne Verschwörungstheorie.

Passt aber zum ganzen Beitrag.

Es handelt sich ja bloß um einen anderen Vornamen, ein anderes Familienmitglied, dass als Hauptreisender eingetragen ist, ich habe schließlich auch für zwei Personen ein gültiges Ticket bezahlt?! Das Ticket war ja vorhanden.

Völlig uneinsichtig noch dazu. Wenn dir die AGB und die Beförderungsbedingungen nicht gefallen, dann nutze das Unternehmen nicht.

Sonst kauf dir einen eigenen Zug und mach deine eigenen Beförderungsbestimmungen.

Glaubt ihr, ich habe da Chance auf Reduzierung dieser Summe?

Ich wünsche dir, dass du jeden geforderten Euro bezahlen musst. Klartext: Kunden wie dich braucht kein Unternehmen!

Und wenn die Tochter nicht schon 18 wäre, müßte man auch mal das Jugendamt einschalten.

Schöne Grüße von jörg

--
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Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz!

ICE-Fahrt2810, Sonntag, 11.02.2024, 20:04 (vor 166 Tagen) @ Der Blaschke

Hey,

normalerweise finde ich deine Antworten immer hilfreich und gut.
Ich bin allerdings ein bisschen geknickt nach deiner Antwort.

Ich fahre gern mit der DB. Ich bin Goldkunde und nutze 2-3 Mal die Woche den Fernverkehr. Niemals möchte ich dieses Unternehmen in Zukunft missen, allein schon aus ökologischen Gründen.

Die Wortwahl "auflauern" war unangebracht und tatsächlich nur aus dem Schock heraus entstanden, da mir meine Schwester wirklich leid tat. Und du darfst mir gern glauben, sie hat am Telefon geweint. Selbstverständlich würde ich keinem Zugbegleiter ernsthaft etwas Schlechtes wünschen, das müsste aufgrund gesunden Menschenverstands ja auch eigentlich klar sein.

Ich bin nur wirklich enttäuscht, dass es zu dieser Summe kam. Teilweise eben auch wütend auf mich selbst, weil der Fehler ja absolut vermeidbar gewesen wäre. Ich hoffe, dass hat deinen Eindruck von mir nun etwas begradigt. Ich möchte hier im Forum nicht wie der Idiot rüberkommen, der sich ungehalten über DB Personal beschwert und nicht mehr Zug fahren will.

Wünsche dir nichtsdestotrotz einen entspannten Abend! Und danke auch an die anderen Antworten!

Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz!

tommie, Sonntag, 11.02.2024, 20:39 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Ich fahre gern mit der DB. Ich bin Goldkunde und nutze 2-3 Mal die Woche den Fernverkehr.

Dann würde ich an deiner Stelle mal deiner Schwester schnell die 320€ geben, schließlich hast du sie ins offene Messer rennen lassen - bzw. in den ICE ohne gültige Fahrkarte.

Bei dem von dir genannten Nutzungsprofil sollte man nun wirklich davon ausgehen können, zumindest die Grundzüge des Online-Tickets verstanden zu haben: nur gültig mit dem Ausweis der aufgeführten Person - und natúrlich der Person selbst.

Sorry, da jetzt ein großes Fass aufzumachen über die ach so unkulante Bahn finde ich eher peinlich.

Antwort akzeptiert. Okay! Vielen Dank.

Der Blaschke, Montag, 12.02.2024, 00:13 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

- kein Text -

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Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz!

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 11.02.2024, 20:42 (vor 166 Tagen) @ Der Blaschke

Ich wünsche dir, dass du jeden geforderten Euro bezahlen musst. Klartext: Kunden wie dich braucht kein Unternehmen!

Und wenn die Tochter nicht schon 18 wäre, müßte man auch mal das Jugendamt einschalten.

Moin Jörg,

auch wenn mir deine Vorliebe für gewisse Stilmittel durchaus bewusst ist, muss ich dir schon sagen, dass du hier deutlich über die Stränge schlägst.
Die Wortwahl des Threaderstellers war in dem Fall unangemessen - keine Frage - das räumt er ja später auch ein. Ich kann mich jedenfalls ein bisschen in ihn reinversetzen, auch wenn die DB von der Sache her natürlich im Recht ist, was ihm ebenfalls nun bewusst ist.
Mit Zeilen wie diesen kann man Menschen jedoch extrem verletzen.

Gruß, Ludo

Tonfall/Duktus

Der Blaschke, Montag, 12.02.2024, 00:12 (vor 166 Tagen) @ Ludo
bearbeitet von Der Blaschke, Montag, 12.02.2024, 00:13

Hey.

auch wenn mir deine Vorliebe für gewisse Stilmittel durchaus bewusst ist, muss ich dir schon sagen, dass du hier deutlich über die Stränge schlägst.

Nein.

Denn:

Mit Zeilen wie diesen kann man Menschen jedoch extrem verletzen.

Was für den Beitragsbaumeröffner auch gilt. Und da darf die Antwort dann auch so ausfallen. Nein, muss sie sogar. Klare Kante.

Und es erfolgte dann ja auch eine durchaus gute Reaktion.

Ja, dass die Tochter am Telefon geweint hat, glaube ich auch. Dass der Vater erstmal geschockt war, auch! Aber ganz sicher nicht nie im Leben, hat der Schaffner sie angeschrien. Möglicherweise war der unfreundlich. Aber dass Sachverhalte auch mal anders dargestellt werden, um die eigene Haut zu retten, ist auch eine Binse. Das will ich der Tochter nicht unterstellen.

Es ist nun aber ja ein leichtes, dass die DB den Schaffner ermittelt, dem hier öffentlich der Vorwurf gemacht wird. Sollte er sich gegen jegliche Wahrscheinlichkeit tatsächlich völlig daneben benommen haben, ist eine förmliche Meldung bei DB FV angebracht. Zumal das ganze für die schlussendliche Frage völlig irrelevant ist.

Ja, in der Erregung schießt man mal über's Ziel hinaus. Passiert mir auch. Dann darf und muss auch entsprechend geantwortet werden. Und dann geht es sachlich beruhigend weiter. So wie hier.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz!

TRAXXP160DE, HBIK, Sonntag, 11.02.2024, 21:16 (vor 166 Tagen) @ Der Blaschke

Mal ganz ernsthaft:

- Ja, die auf der Fahrkarte genannte Person sollte schon im Zug sitzen. Ist halt so bei Online-Ticket

Trotzdem muss es ja eine Rückfallebene geben, falls ein Reisender kurzfristig ausfällt.

Nehmen wir mal an, ein Ehepaar bucht eine Reise zu einer Familienfeier bei den Kindern. Vor Ort bei den Kindern, fällt der Online-Fahrkarteninhaber aus (Krankenhaus), die Frau hat am Montag wieder Termine, möchte alleine nach Hause, dafür die Fahrkarte nutzen. Lösung?

Kein Reisezentrum weit und breit. Online und offline Vertrieb getrennt, neue Fahrkarte kaufen wäre möglich, Preis?, alte Fahrkarte wird nicht erstattet. Da möchte man doch wenigstens seine Fahrkarte zu 75% abgefahren haben ... Kleiner Gedankenanstoss: Wie wäre das bei einem Papierticket für zwei Personen. Frage an die Juristen: Dürfen Online-Tickets schlechtere, den Kunden benachteiligende AGB´s haben?

Das Ganze ist ziemlich kundenunfreundlich und grenzt an Abzocke. Ja, kann man in den AGB`s alles so regeln. Kleiner Gedankenanstoss: Früher war auch gesetzlich geregelt, dass Frauen nich wählen dürfen, Autofahren o.ä.

Nur weil es hier die Bahn ist und hier ein Bahnforum, ist das natürlich alles richtig ... Sorry, manchmal muss ich mich als Unternehmen auch mal fragen, wie wirke ich auf meine Kunden.

Grüsse

Heiko

Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz!

tommie, Sonntag, 11.02.2024, 21:33 (vor 166 Tagen) @ TRAXXP160DE

Trotzdem muss es ja eine Rückfallebene geben, falls ein Reisender kurzfristig ausfällt.

Die Vorsorge für den Fall lautet "separate Tickets kaufen".

Frage an die Juristen: Dürfen Online-Tickets schlechtere, den Kunden benachteiligende AGB´s haben?


Es gibt keine Verpflichtung, überhaupt Online-Tickets zu haben. Man kann auch - wie in den 80ern - den Fahrschein brav vorher am Bahnhofsschalter kaufen (also extra vorher hinfahren).

Da ist auch mehr oder minder garantiert, dass das Ticket nur einmal existiert - verliert man den physischen Fahrschein, ist er weg.

Das Online-Ticket kann ich einmal ausdrucken, zweimal ausdrucken, 10x ausdrucken - oder auch direkt am Bildschirm zeigen. Die Bahn hat also ein Interesse daran, die Simultannutzung durch mehrere Personen zu unterbinden: das macht sie, indem sie das Ticket an einen einmaligen Token bindet: frühre konnte das die Kreditkarte, die Bahncard oder der Ausweis des Hauptreisenden sein, heute ist es quasi der Reisende selbst, der sich entsprechend ausweisen muss.

Was sind die Alternativen? Erlaubt man einer beliebigen anderen Person, mit dem Ticket zu fahren, öffnet man dem Graumarkt Tür und Tor: Supersparprese wären quasi bereits 10 Minuten nach Aufschaltung ausverkauft, weil "Max Mustermann" an den beliebtesten Tagen mit Begleitung kreuz und quer durch die Republik reist - aber leider, leider dann am fraglichen Reisetag stets verhindert ist.

Alternativ könnte man natürlich auch alle Reisenden auf dem Ticket eintragen: dann jammern aber die nächsten, weil man nun nicht die Schwester mitnehmen kann, nur weil der Bruder plötzlich im Krankenhaus liegt.

Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz!

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 11.02.2024, 21:39 (vor 166 Tagen) @ tommie

Es gibt keine Verpflichtung, überhaupt Online-Tickets zu haben. Man kann auch - wie in den 80ern - den Fahrschein brav vorher am Bahnhofsschalter kaufen (also extra vorher hinfahren).

Aber am Schalter bekommt man ja auch nur noch ein Online-Ticket, mit Namensbindung.

Nur am Automaten sind die Fahrkarten noch anonym, aber da gibt es eben kein Spartickets mehr.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz!

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 11.02.2024, 22:26 (vor 166 Tagen) @ EK-Wagendienst

Es gibt keine Verpflichtung, überhaupt Online-Tickets zu haben. Man kann auch - wie in den 80ern - den Fahrschein brav vorher am Bahnhofsschalter kaufen (also extra vorher hinfahren).


Aber am Schalter bekommt man ja auch nur noch ein Online-Ticket, mit Namensbindung.

Nur am Automaten sind die Fahrkarten noch anonym, aber da gibt es eben kein Spartickets mehr.

Richtig, eine Sinnvolle Lösung wäre entweder einzelne Tickets zu kaufen oder einfach alle Namen wie es bei vielen Nahverkehrstickets längst üblich ist einzutragen.

Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz!

frank_le, Sonntag, 11.02.2024, 22:34 (vor 166 Tagen) @ Reservierungszettel

Es gibt keine Verpflichtung, überhaupt Online-Tickets zu haben. Man kann auch - wie in den 80ern - den Fahrschein brav vorher am Bahnhofsschalter kaufen (also extra vorher hinfahren).


Aber am Schalter bekommt man ja auch nur noch ein Online-Ticket, mit Namensbindung.

Nur am Automaten sind die Fahrkarten noch anonym, aber da gibt es eben kein Spartickets mehr.


Richtig, eine Sinnvolle Lösung wäre entweder einzelne Tickets zu kaufen oder einfach alle Namen wie es bei vielen Nahverkehrstickets längst üblich ist einzutragen.

auch bei den Ländertickets muss der erste Fahrer die ganze Zeit über dabei sein.

Unter 18 kein gültiger Vertrag/Warum keine Namensänderung

totga, Sonntag, 11.02.2024, 23:55 (vor 166 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von totga, Sonntag, 11.02.2024, 23:57

Und wenn die Tochter nicht schon 18 wäre, müßte man auch mal das Jugendamt einschalten.

Wenn sie noch nicht 18 wäre, könnten die Eltern einfach sagen, dass sie mit der Fahrt (insbesondere ohne gültige Fahrkarte) nicht einverstanden waren, damit wäre dann kein gültiger Vertrag zustande gekommen und die Bahn hätte keinen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts.
Wurde sogar schon im städtischen Nahverkehr bei den 60€ von Gerichten so entschieden.
Bei Über-14-jährigen muss man halt wegen einer eventuellen strafrechtlich relevanten Beförderungserschleichung aufpassen, aber in so einem Fall würde kein Gericht die Absicht das Entgelt nicht zu entrichten erkennen.

Davon abgesehen, ich denke schon lange, dass es ein Unding ist, dass Sparpreise als Onlineticket gar nicht umgebucht werden können.
Es wäre doch einfach möglich, dass man (eventuell gegen eine geringe Gebühr von vielleicht 1-3€) den Namen ändern kann, woraufhin dann das alte Ticket ungültig wird (was ja bei Stornierungen auch geht) und ein neues auf den neuen Namen ausgestellt wird.
Eigentlich müsste man doch auch schon lange soweit sein, dass alternativ zum personalisierten Onlineticket, dass beliebig oft ausgedruckt und aufgerufen werden kann, ein übertragbares Ticket, welches dann nur auf einem Endgerät, auf dem es aktiviert wurde, in der App angezeigt werden kann.

Fahrpreisnacherhebung

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 11.02.2024, 19:59 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Habt ihr schon mal einen ähnlichen Fall erlebt? Es handelt sich ja bloß um einen anderen Vornamen, ein anderes Familienmitglied, dass als Hauptreisender eingetragen ist, ich habe schließlich auch für zwei Personen ein gültiges Ticket bezahlt?! Das Ticket war ja vorhanden. Glaubt ihr, ich habe da Chance auf Reduzierung dieser Summe?

Moin,

auch wenn ich deinen Ärger und Frust gut nachvollziehen kann: Grundsätzlich empfiehlt es sich, das Forum vorher zu konsultieren, bevor man derartige Konstellationen wagt. Dann hätte ich dir nämlich folgenden Beitrag von mir zu lesen gegeben und dir empfohlen, es genauso zu machen: https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&amp;id=693373
Ich bin mir sicher, dass deine Schwester damit zu 99% keine Probleme gehabt hätte.
Aber sich einfach in den Zug zu setzen und die Kontrolle abzuwarten ist eine denkbar schlechte Idee.

Von der Sache her hat der Zugbegleiter korrekt gehandelt. Der Tonfall ist immer so eine Sache, wir haben hier lediglich die Schilderung einer Person und lesen nichts darüber, wie deine Schwester ihm gegenüber aufgetreten ist. Daher ist das von uns objektiv nicht bewertbar, inwiefern sein Auftreten unangemessen war. Selbst wenn, wäre das kein Grund, jemandem „aufzulauern“, was vermutlich keine positiven Absichten impliziert. Wenn es wirklich berechtigten Anlass zur Kritik am Auftreten des Zugbegleiters gab: Namen des Mitarbeiters notieren und an das zuständige EVU wenden. An dem erhöhten Beförderungsentgeld, das sachlich korrekt erhoben wurde, wird das jedoch nichts ändern.

Gruß, Ludo

Fahrpreisnacherhebung

ICE-Fahrt2810, Sonntag, 11.02.2024, 20:08 (vor 166 Tagen) @ Ludo

Hey,

leider kann ich deinen Link nicht öffnen.
Trotzdem danke ich dir für die ehrliche Antwort!

Ich habe gerade schon "Der Blaschke" in Bezug auf die Wortwahl "auflauern" geantwortet. Da habt ihr natürlich recht, das war unangebracht und nur aus Frust entstanden.

Beste Grüße

Fahrpreisnacherhebung

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 11.02.2024, 20:30 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Hey,

leider kann ich deinen Link nicht öffnen.
Trotzdem danke ich dir für die ehrliche Antwort!

Ich habe gerade schon "Der Blaschke" in Bezug auf die Wortwahl "auflauern" geantwortet. Da habt ihr natürlich recht, das war unangebracht und nur aus Frust entstanden.

Neuer Versuch:
https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=693373
(Irgendwie klappt es mit dem klickbaren Direktlink nicht…)

Alternativ suchen nach Benutzer - Ludo - Beiträge - „Praxiserfahrung“ (22.01.2024)

Fahrpreisnacherhebung

ICE-Fahrt2810, Sonntag, 11.02.2024, 20:38 (vor 166 Tagen) @ Ludo
bearbeitet von ICE-Fahrt2810, Sonntag, 11.02.2024, 20:38

Hey,

das klingt unglaublich logisch mit deiner adressierten Vollmacht!
Ich hätte einfach mit zum Bahnhof kommen und mit jemandem sprechen sollen und am besten zeitgleich so ein Schreiben mitgeben sollen. Naja, man lernt aus seinen Fehlern.

Danke für deinen Tipp!

Ermessensspielraum desZugbegleites ?

arno50, Montag, 12.02.2024, 07:00 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810
bearbeitet von arno50, Montag, 12.02.2024, 07:01

Natürlich, wenn es um existentielle Probleme geht (Lebensgefahr,Krankheit etc) muss man schon mal die Regeln ignorieren. Aber wenn es ganz feste Vertragsbedingungen gibt, darf ein Zub davon abweichen, wenn es um Geldsummen geht (die ja bekanntlich individuell unterschiedlich schmerzhaft sind)? Natürlich hat ein Zub Möglichkeiten zu manipulieren, indem er bewusst auf Kontrollen verzichtet. Aber wenn ein konkreter Tatbestand nach festen Regeln vorliegt, diese zu ignorieren halte ich für mutig. Es stellt sich tatsächlich mir die Frage, ob in der Dienstbeschreibung des Zugpersonals da so ein Ermächtigungsspielraum vorliegt. Natürlich habe ich auch schon mal mit einem Zub diskutiert, weil ich die FGR anders sah und übrigens nachträglich indem mein Fahrpreis erstattet wurde Recht bekam, aber da wollte ich eben die Regel einhalten, nicht aufheben.

Ermessensspielraum desZugbegleites ?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 12.02.2024, 08:33 (vor 166 Tagen) @ arno50

Aber wenn ein konkreter Tatbestand nach festen Regeln vorliegt, diese zu ignorieren halte ich für mutig. Es stellt sich tatsächlich mir die Frage, ob in der Dienstbeschreibung des Zugpersonals da so ein Ermächtigungsspielraum vorliegt.

Nein. Dafür gibt’s die Einspruchstelle.

--
Weg mit dem 4744!

Fahrpreisnacherhebung

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 11.02.2024, 22:43 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Habt ihr schon mal einen ähnlichen Fall erlebt?

Nein, überhaupt nicht. Kein brüllender Schaffner, der junge Reisende zum Rotz und Wasser heulen gebracht hätte. Und auch kein Schaffner, dem ich später am liebsten irgendwo aufgelauert hätte.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

bei Nutzung Komfort Check-in wäre es nicht passiert..

Henrik, Sonntag, 11.02.2024, 22:54 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

- kein Text -

Wie soll denn die Schwester das machen?

Stubenqualm, Sonntag, 11.02.2024, 23:05 (vor 166 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

über ICE Portal oder Browser

Henrik, Sonntag, 11.02.2024, 23:09 (vor 166 Tagen) @ Stubenqualm

https://www.bahn.de/service/zug/komfort-check-in

Er selbst könnte es natürlich auch machen nachdem sie ihm ihren Sitzplatz mitteilt.

oder über die App

Henrik, Sonntag, 11.02.2024, 23:28 (vor 166 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

bei Nutzung Komfort Check-in wäre es nicht passiert..

411, California, Sonntag, 11.02.2024, 23:05 (vor 166 Tagen) @ Henrik

Ich weiß nicht wie es bei anderen aussieht, aber ich wurde schon öfters trotz Komfort checkin kontrolliert wurden. Ich habe auch darauf hingewiesen und trotzdem sollte ich mein Ticket nochmal zeigen. Also in 95% wäre das wohl auch gegangen, aber meiner Meinung nach ist das kein Muss.

Viele Grüße
411

--
Mein Startup Keepoala:
Keepoala: Übersicht Rückgaberecht bei Onlineshops. Welche Kosten kommen bei deiner Retoure auf dich zu - und wie lange hast du für die Rücksendung Zeit?

bei Nutzung Komfort Check-in wäre es nicht passiert..

Stubenqualm, Sonntag, 11.02.2024, 23:08 (vor 166 Tagen) @ 411

Da geht es teilweise auch um die BahnCard.

Schmutziger Trick. Und das von Dir?!

sfn17, Montag, 12.02.2024, 00:01 (vor 166 Tagen) @ Henrik

Es soll also vorgegaukelt werden, dass der Hauptreisende anwesend sei. -.-


Vielleicht wird deswegen trotz erfolgter Nutzung des KCI kontrolliert? weil dieser "Trick" schon bekannt ist.

Kein finanzieller Schaden

totga, Montag, 12.02.2024, 00:10 (vor 166 Tagen) @ sfn17

Solange nicht vorgegaukelt wird, dass der tatsächliche Fahrgast eine Bahncard hat oder jung/alt genug für einen ermäßigten Tarif ist, entsteht der Bahn kein finanzieller Schaden, mit einem Papierticket wäre das ja auch ganz legal problemlos möglich.
Bei meiner einzigen Stichprobenkontrolle beim KCI wollte übrigens niemand den Ausweis sehen, nur die Bahncard.

Kein finanzieller Schaden

Sanformatiker, Montag, 12.02.2024, 15:55 (vor 166 Tagen) @ totga

Solange nicht vorgegaukelt wird, dass der tatsächliche Fahrgast eine Bahncard hat oder jung/alt genug für einen ermäßigten Tarif ist, entsteht der Bahn kein finanzieller Schaden, mit einem Papierticket wäre das ja auch ganz legal problemlos möglich.

Nach den Bedingungen war das Ticket so nicht für die kleine Schwester gültig, es hätte eigentlich ein neues Ticket gebucht werden müssen. Das ist nicht passiert und damit entsteht der Bahn halt schon ein finanzieller schaden. Mit dem Papierticket sind die Bedingungen halt anders.

Bei meiner einzigen Stichprobenkontrolle beim KCI wollte übrigens niemand den Ausweis sehen, nur die Bahncard.

Als mir das passiert ist, war das anders. Ticket im Handy gescannt, BahnCard angeschaut und mit Ausweis verglichen. Steht und fällt damit, wie gewissenhaft das Personal halt arbeitet. Zumindest kann man sich nicht darauf verlassen, dass der Ausweis nicht kontrolliert wird. Auch bleibt in den Posts offen, ob kleine Schwester und Poster des gleichen Geschlechts sind. Wenn die Schwester mit einem auf Herr Max Müller personalisiertem Ticket unterwegs ist, fällt das auf den ersten Blick auf.

immerhin hätte der Schaffner die Frau dann nicht angebrüllt

Henrik, Montag, 12.02.2024, 00:27 (vor 166 Tagen) @ sfn17

Es wurde ein anderer ICE genutzt als der auf dem Ticket, dann wäre der Komfort Check-in also eh nicht möglich gewesen.

Schmutziger Trick. Und das von Dir?!

danielausberlin, Montag, 12.02.2024, 09:36 (vor 166 Tagen) @ sfn17

Vielleicht wird deswegen trotz erfolgter Nutzung des KCI kontrolliert? weil dieser "Trick" schon bekannt ist.

Auf dem MT/Tablet erscheint beim Personal öfter der Hinweis, dass stichprobenartig kontrolliert werden soll.

Gestern erst wieder erlebt. Reisende trotz KCI kontrolliert und freundlich auf "Stichprobe" hingewiesen. Und siehe da: BahnCard abgelaufen, neue BahnCard liegt angeblich natürlich zu Hause. Zub ruft Hotline an: Siehe da, neue BahnCard nicht aktiv, da schon lange im Zahlungsrückstand... tja...

Insofern: "Kann klappen" mit dem KCI, muss aber nicht. Und sauber ist es ohnehin nicht!

Seltsame Aussage, beim KCi gibts Stichprobenkontrollen!

sibiminus, Montag, 12.02.2024, 09:57 (vor 166 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Fahrpreisnacherhebung

Stubenqualm, Sonntag, 11.02.2024, 23:57 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Moin,

in welchem Zug ist sie denn mitgefahren?

Forenregeln

Administrator, Montag, 12.02.2024, 00:05 (vor 166 Tagen) @ Stubenqualm

Wir bitten darum, bei solchen Themen keine Zugnummern zu veröffentlichen. Danke.


Das ICE-Treff-Team.

Forenregeln

Stubenqualm, Montag, 12.02.2024, 00:18 (vor 166 Tagen) @ Administrator

Die Nummern hatte doch 2810 im vorigen Post mitgeteilt.

Forenregeln

ICE-Fahrt2810, Montag, 12.02.2024, 00:20 (vor 166 Tagen) @ Stubenqualm

Sie nahm aber eine andere frühere Verbindung. Werde die Zugnummer aber nicht nennen, wenn das unerwünscht ist von den Admins.

Zugbindung?

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Montag, 12.02.2024, 12:51 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Wurde die Zugbindung aufgehoben oder wieso nahm sie einen früheren Zug?

Weil: andere Person als auf Fahrkarte Plus anderer Zug ist halt schon kritisch.

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

Deswegen Automatentickets von Vorteil!

611 040, Erfurt, Montag, 12.02.2024, 13:52 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Denn dort stehen einfach 2 Personen drauf. Wer das Ticket nutzt ist völlig egal. Das Ticket kann bei Nichtnutzung einfach weiter gegeben werden.
Durch diese blöde Personalisierung ist das natürlich bei Onlinetickets nicht möglich. Aber diese ist zum Ausschluss von Mehrfachnutzung erforderlich.

Nur soviel dazu, dass Automatentickets ja keinerlei Vorteile bieten und nur noch für Ewiggestrige sein die mal mit der Zeit gehen sollten, mal ganz abgesehen von der Barzahlungsmöglichkeit.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Deswegen Automatentickets von Vorteil!

Sanformatiker, Montag, 12.02.2024, 15:46 (vor 166 Tagen) @ 611 040

Denn dort stehen einfach 2 Personen drauf. Wer das Ticket nutzt ist völlig egal. Das Ticket kann bei Nichtnutzung einfach weiter gegeben werden.
Durch diese blöde Personalisierung ist das natürlich bei Onlinetickets nicht möglich. Aber diese ist zum Ausschluss von Mehrfachnutzung erforderlich.

Man könnte es ja auch anders lösen:
1.) Alle Reisenden müssen namentlich angegeben werden. Dann kann man zwar keine Reisenden mehr austauschen, aber die ursprüngliche Gruppe kann auch ohne den Buchenden/Hauptreisenden fahren.
2.) Änderungsmöglichkeit des Namens im Kundenbereich, dabei würde ein neues Ticket generiert und die alten würden entsprechend ungültig. Funktioniert ja mit stornierten Tickets auch.
3.) Gedrucktes Ticket müsste einfach bei der 2. Kontrolle einfach 1 Zangenabdruck aufweisen. (Bei der 3. dann 2, 4. dann 3 und so weiter) Das Handyticket könnte dann einen angepassten Code zum Scannen haben, der einen gerätespezifischen Code enthält, der so erst in der Navigator-App generiert wird, wenn man das Ticket läd. Mit dem ersten Scan wird die Buchung dann an dieses Endgerät gebunden und alle zur gleichen Buchung gedruckten Tickets oder Handytickets auf anderen Geräten würden eben als ungültig markiert. Auch ein Scan des gedruckten Tickets würde natürlich alle Handytickets ungültig werden lassen. Die Geräte mit denen die Codes gescannt werden müssten dafür natürlich Online sein, um gegen ungültige Codes prüfen zu können bzw. sehr regelmäßige Datenupdates.

Mit der heutigen Technik ließe sich also Mehrfachnutzung schon gut unterbinden, ohne die Übertragbarkeit von Tickets einschränken zu müssen. Vermutlich hat nur bei den verwendeten Standards diese Möglichkeiten nicht vorgesehen und es wäre denn ggf. eine DB-Insellösung, da ja Online-Tickets in der Regel auch bei NE-Bahnen und ausländischen Bahnen lesbar sind.

Gründe

sflori, Montag, 12.02.2024, 16:08 (vor 166 Tagen) @ Sanformatiker
bearbeitet von sflori, Montag, 12.02.2024, 16:13

1.) Alle Reisenden müssen namentlich angegeben werden.
2.) Änderungsmöglichkeit des Namens im Kundenbereich, dabei würde ein neues Ticket generiert und die alten würden entsprechend ungültig.

Für beide Punkte gibts rechtliche Gründe.

Bei 1.) hat man vom (nun alleine reisenden) Mitfahrer keinerlei Daten, auf die man bei Missbrauch zugreifen könnte. Und es würde die Freiheit der Wahl des Mitreisenden abschaffen. Was wäre, wenn gleichzeitig der eigentlich Buchende das Ticket ebenfalls nutzt auf einer anderen Route?

Bei 2.) kauft der Schwarzhändler die Sparpreise auf und vertickt sie mit Namensänderung (und Aufschlag) weiter an den echten Kunden. Frankfurt-Berlin im ICE kostet für morgen 110 €, für Juni 20 €. Das wird sofort missbraucht...


Bye. Flo.

Gründe

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 12.02.2024, 16:36 (vor 166 Tagen) @ sflori

Wobei mir nicht bekannt geworden wäre, dass 2 ein Ding ist. Das hätte mit namenlosen Bahntixnummern uÄ ja auch funktioniert.

--
Weg mit dem 4744!

Gründe

bahnfahrerofr., Montag, 12.02.2024, 16:56 (vor 166 Tagen) @ JeDi

Wobei mir nicht bekannt geworden wäre, dass 2 ein Ding ist. Das hätte mit namenlosen Bahntixnummern uÄ ja auch funktioniert.

Zumal es andere Bahngesellschaften und auch Fluggesellschaften gibt, die eine solche Funktion anbieten.

Meines Erachtens wäre es spätestens mit der Einstellung von Papier-Super-/Sparpreisen und der damit entfallenden Wahlmöglichkeit eines unpersonalisierten Tickets an der Zeit gewesen, seitens der DB eine Änderung des 1. Reisenden, meinetwegen gegen angemessene Gebühr, anzubieten.

Abwarten?

Der Blaschke, Montag, 12.02.2024, 17:05 (vor 166 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hey.

Meines Erachtens wäre es spätestens mit der Einstellung von Papier-Super-/Sparpreisen und der damit entfallenden Wahlmöglichkeit eines unpersonalisierten Tickets an der Zeit gewesen, seitens der DB eine Änderung des 1. Reisenden, meinetwegen gegen angemessene Gebühr, anzubieten.

Kann ja noch kommen. Bis sich so eine Idee bis in die Plüschetage vorgearbeitet hat ... Und dann brummt erstmal die Bürokratie. Arbeitsgruppe, Gutachten usw.

Bis da ein Beschluß ergeht ...

Selbst ganz ohne Verzögerungen im Betriebsablauf ...


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Gründe

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 12.02.2024, 17:07 (vor 166 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Meines Erachtens wäre es spätestens mit der Einstellung von Papier-Super-/Sparpreisen und der damit entfallenden Wahlmöglichkeit eines unpersonalisierten Tickets an der Zeit gewesen, seitens der DB eine Änderung des 1. Reisenden, meinetwegen gegen angemessene Gebühr, anzubieten.

Oder die DB kommt auf die Idee, die Übertragbarkeit als Merkmal des Flexpreises verkaufen zu wollen.

--
Weg mit dem 4744!

Mitreisende optional angeben können..

Henrik, Montag, 12.02.2024, 17:17 (vor 166 Tagen) @ sflori

1.) Alle Reisenden müssen namentlich angegeben werden.
2.) Änderungsmöglichkeit des Namens im Kundenbereich, dabei würde ein neues Ticket generiert und die alten würden entsprechend ungültig.

Für beide Punkte gibts rechtliche Gründe.

Bei 1.) hat man vom (nun alleine reisenden) Mitfahrer keinerlei Daten, auf die man bei Missbrauch zugreifen könnte. Und es würde die Freiheit der Wahl des Mitreisenden abschaffen. Was wäre, wenn gleichzeitig der eigentlich Buchende das Ticket ebenfalls nutzt auf einer anderen Route?

das kommt ja raus, das fällt auf.
Buchende erhält Post.

Als Option kann man Namen von weiteren Mitreisenden angeben. Das kann nur ein Name sein, müssen nicht alle Namen sein,
so wie bei der Hotelbuchung auch.

und vor allem mal Fünfe gerade sein lassen..

Bei 2.) kauft der Schwarzhändler die Sparpreise auf und vertickt sie mit Namensänderung (und Aufschlag) weiter an den echten Kunden. Frankfurt-Berlin im ICE kostet für morgen 110 €, für Juni 20 €. Das wird sofort missbraucht...

Beim Schwarzhändler erhält man ein Ticket Frankfurt-Berlin im ICE für morgen für erheblich weniger als 110 € - das ist dann auch voll flexibel, keine Zugbindung. ;))

Mitreisende optional angeben können..

Barzahlung, Dienstag, 13.02.2024, 14:45 (vor 165 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 13.02.2024, 14:46

1.) Alle Reisenden müssen namentlich angegeben werden.
2.) Änderungsmöglichkeit des Namens im Kundenbereich, dabei würde ein neues Ticket generiert und die alten würden entsprechend ungültig.

Für beide Punkte gibts rechtliche Gründe.

Bei 1.) hat man vom (nun alleine reisenden) Mitfahrer keinerlei Daten, auf die man bei Missbrauch zugreifen könnte. Und es würde die Freiheit der Wahl des Mitreisenden abschaffen. Was wäre, wenn gleichzeitig der eigentlich Buchende das Ticket ebenfalls nutzt auf einer anderen Route?


das kommt ja raus, das fällt auf.
Buchende erhält Post.

Mit unerfreulichem Inhalt. ;-)

Als Option kann man Namen von weiteren Mitreisenden angeben. Das kann nur ein Name sein, müssen nicht alle Namen sein,

Das sähe wie folgt aus:

3 Erw mit zwei angegebenen Namen 'Heike' und 'Karl-Heinz'. Mit diesem Ticket können dann fahren:
- Heike
- Karl-Heinz
- Heike und Solveig
- Karl-Heinz und Solveig
- Heike, Karl-Heinz und Solveig
- Heike und Jörg
- Karl-Heinz und Jörg
- Heike, Karl-Heinz und Jörg

Gründe

gnampf, Montag, 12.02.2024, 18:43 (vor 165 Tagen) @ sflori

Für beide Punkte gibts rechtliche Gründe.

Sehe ich anders...


Bei 1.) hat man vom (nun alleine reisenden) Mitfahrer keinerlei Daten, auf die man bei Missbrauch zugreifen könnte. Und es würde die Freiheit der Wahl des Mitreisenden abschaffen. Was wäre, wenn gleichzeitig der eigentlich Buchende das Ticket ebenfalls nutzt auf einer anderen Route?

Der Ticketkäufe begeht ja auch keine Straftat damit, er verstößt vermutlicht nichtmals gegen den Vertrag zwischen ihm und der DB. Das macht derjengie, der unberechtigt mit dem Ticket fährt, ganz egal welcher Name auf dem Ticket steht. Und von dem hat man ja die Personalien, denn der sitzt ja im Zug. Rückt er die nicht freiwillig raus, dann gibts dafür die Bundespolizei.

Bei 2.) kauft der Schwarzhändler die Sparpreise auf und vertickt sie mit Namensänderung (und Aufschlag) weiter an den echten Kunden. Frankfurt-Berlin im ICE kostet für morgen 110 €, für Juni 20 €. Das wird sofort missbraucht...

Und rechtlich ist da jetzt was nicht erlaubt? Hat der "Schwarzhändler" das also bis letztes Jahr dann die ganze Zeit mit Automaten/Schaltertickets so gemacht? Eher nicht, da die Gefahr auf den Tickets sitzen zu bleiben viel zu groß ist, denn man kann einen Zug nunmal nicht ausverkaufen, da man keinen Sitzplatz kauft, nichtmals einen Stehplatz. Die DB würde sich drüber freuen, höhere Einnahmen, schon dank der ganzen nicht stornierbaren TIckets die der "Schwarzhändler" dann nicht los geworden ist.

Gründe

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Montag, 12.02.2024, 19:02 (vor 165 Tagen) @ gnampf

Deswegen sind Spartickets der WESTbahn auch übertragbar. Ich verstehe nicht so ganz den Nutzen, den man auf Personenbindung erzielt, muss man die DB fragen…

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

Gründe

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 12.02.2024, 19:13 (vor 165 Tagen) @ J-C

Deswegen sind Spartickets der WESTbahn auch übertragbar. Ich verstehe nicht so ganz den Nutzen, den man auf Personenbindung erzielt, muss man die DB fragen…

…oder die ÖBB, wo ja sogar klassische Sparangebote auf Papier personalisiert werden.

--
Weg mit dem 4744!

Gründe

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 12.02.2024, 19:31 (vor 165 Tagen) @ J-C

Deswegen sind Spartickets der WESTbahn auch übertragbar. Ich verstehe nicht so ganz den Nutzen, den man auf Personenbindung erzielt, muss man die DB fragen…

Die Westbahn mit der DB zu vergleichen, ist aber schlecht vergleichbar, da wäre en Vergleich mit FLIXtrain.
Einer der Eigentümer der Westbahn die SNCF macht das bei fast allen Fahrkarten, mit noch mehr Daten.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Gründe für personengebunde ICE-Tickets

Henrik, Montag, 12.02.2024, 20:20 (vor 165 Tagen) @ J-C

Bei 1.) hat man vom (nun alleine reisenden) Mitfahrer keinerlei Daten, auf die man bei Missbrauch zugreifen könnte. ... Was wäre, wenn gleichzeitig der eigentlich Buchende das Ticket ebenfalls nutzt auf einer anderen Route?

Was sollte dann sein?
Ein Problem entsteht dadurch ja nicht. Alle drei Akteure sind glücklich (die Bahn als auch die beiden Reisenden)
Hätte hier ja so sein können..
Der ältere Bruder hätte ja vorgestern abend wie gebucht von Berlin über Hamburg nach Münster fahren können.

Deswegen sind Spartickets der WESTbahn auch übertragbar.
Ich verstehe nicht so ganz den Nutzen, den man auf Personenbindung erzielt, muss man die DB fragen…

Zunächst einmal hat das historische Gründe.. wie die DB Onlinetickets vor 15+ Jahren entstanden.

Heutzutage ist der große Nutzen der DB, den Fahrgast auch während der Fahrt begleiten zu können, ihn informieren zu können, auch im Nachlauf (FGR, CO2-Ersparnis etc),
also zum Wohle des Kunden.

Gründe für personengebunde ICE-Tickets

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 12.02.2024, 21:22 (vor 165 Tagen) @ Henrik

Zunächst einmal hat das historische Gründe.. wie die DB Onlinetickets vor 15+ Jahren entstanden.

Die ersten Onlinetickets (die mit den Listen) waren aber doch grade nicht personalisiert?

--
Weg mit dem 4744!

Gründe

Sanformatiker, Montag, 12.02.2024, 20:46 (vor 165 Tagen) @ sflori

Bei 1.) hat man vom (nun alleine reisenden) Mitfahrer keinerlei Daten, auf die man bei Missbrauch zugreifen könnte. Und es würde die Freiheit der Wahl des Mitreisenden abschaffen. Was wäre, wenn gleichzeitig der eigentlich Buchende das Ticket ebenfalls nutzt auf einer anderen Route?

Vertragspartner ist die Person, die das Ticket kauft und diese wäre im Zweifel auch im Missbrauchsfall haftbar, könnte man zumindest auf diesem Weg regeln. Interessant wäre diese Möglichkeit in erster Linie ja tatsächlich auch für (Super) Sparpreise, hier gibt es eine Zugbindung. Vom FGR-Fall abgesehen müssten alle im gleichen Zug sein und könnten direkt zur Rede gestellt werden. Ein Flexticket kann man ja zur Not noch einen Tag vorher kostenfrei stornieren. Selbst ab dem 1. Geltungstag wäre es immerhin kein Totalverlust.


Bei 2.) kauft der Schwarzhändler die Sparpreise auf und vertickt sie mit Namensänderung (und Aufschlag) weiter an den echten Kunden. Frankfurt-Berlin im ICE kostet für morgen 110 €, für Juni 20 €. Das wird sofort missbraucht...

Hätte man ja bis vor Kurzem am Automaten genau so machen können bzw. auch am Schalter und es war offensichtlich kein großes Problem. Und auch hier hätte man relativ schnell ein paar Logins, die dies besonders oft nutzen bzw. bei jedem Ticket nutzen und könnte hier reagieren.

Rechtlich halte ich beides für möglich, die Namensänderungsmöglichkeit bietet natürlich wirklich Potenzial für Missbrauch - aber das hatten die gar nicht personalisierten Tickets vom Schalter und Automaten auch.

Gründe

gnampf, Dienstag, 13.02.2024, 13:06 (vor 165 Tagen) @ Sanformatiker

Vertragspartner ist die Person, die das Ticket kauft und diese wäre im Zweifel auch im Missbrauchsfall haftbar, könnte man zumindest auf diesem Weg regeln. Interessant wäre diese Möglichkeit in erster Linie ja tatsächlich auch für (Super) Sparpreise, hier gibt es eine Zugbindung. Vom FGR-Fall abgesehen müssten alle im gleichen Zug sein und könnten direkt zur Rede gestellt werden. Ein Flexticket kann man ja zur Not noch einen Tag vorher kostenfrei stornieren. Selbst ab dem 1. Geltungstag wäre es immerhin kein Totalverlust.

Jein. Der Ticketkaeufer ist zwar Vertragspartner der DB. Bei einer illegalen Nutzung des Tickets ist jedoch der Reisende eigenstaendiger Vertragspartner der DB. Ob man hier die Haftung auf den Ticketkaeufer abwaelzen kann ist fraglich, ein Ticket hat ja einen anderen Schutzwert als Zugangsdaten, nirgends ist es verboten ein Ticket vorzuzeigen, im normalen Abfall zu entsorgen, etc.

Flexticket kurzfristig stornieren und vor allem neu besorgen klappt auch nicht immer. Wenn ploetzlich der Kollege den Termin uebernehmen muss ist ggf. keine Zeit mehr damit die zustaendige Abteilung bzw. das externe Reisebuero erst neue Tickets bucht. Andererseits duerfte sich das Problem im Geschaeftskundenbereich jetzt eh schon stellen, denn die meisten Tickets dort duerften personalisierte Online-Tickets sein. Kann also eigentlich nur besser werden.

Deswegen Automatentickets von Vorteil!

gnampf, Montag, 12.02.2024, 18:37 (vor 165 Tagen) @ Sanformatiker

3.) Gedrucktes Ticket müsste einfach bei der 2. Kontrolle einfach 1 Zangenabdruck aufweisen. (Bei der 3. dann 2, 4. dann 3 und so weiter) Das Handyticket könnte dann einen angepassten Code zum Scannen haben, der einen gerätespezifischen Code enthält, der so erst in der Navigator-App generiert wird, wenn man das Ticket läd. Mit dem ersten Scan wird die Buchung dann an dieses Endgerät gebunden und alle zur gleichen Buchung gedruckten Tickets oder Handytickets auf anderen Geräten würden eben als ungültig markiert. Auch ein Scan des gedruckten Tickets würde natürlich alle Handytickets ungültig werden lassen. Die Geräte mit denen die Codes gescannt werden müssten dafür natürlich Online sein, um gegen ungültige Codes prüfen zu können bzw. sehr regelmäßige Datenupdates.

Das scheitert an der Kontrolldichte. Woher wüsste man bei einem ausgedruckten, nicht gescannten Ticket, ob das jetzt die 1. oder 100. Kontrolle ist. Manchmal hast du im gleichen Zug mehrere Kontrollen, manchmal in zig Zügen nacheinander gar keine.
Bei einer Regiobimmel sollte es völlig reichen Alarm zu schlagen wenn das Ticket 2 Mal im gleichen Zug bei einem Kontrollgang auftaucht, oder in verschiedenen Zügen ohne plausible Erklärung oder gar mit Widersprüchen. Und beim FV könnte man, Blaschi wirds lieben, einfach eine Reservierung dazu packen, und das Ticket gilt ausschließlich auf diesem Platz. Alterantiv Pflicht zum Checkin, oder der Checkin erfolgt durch den Zugbegleiter, mit dem Hinweis das umsetzen nicht mehr geht ohne Zustimmung.
Wäre vermutlich alles sogar wesentlich betrugssicherer als die aktuelle Lösung, bei der zu 99% keiner den Ausweis sehen will, du das Ticket also problemlos x-fach nutzen kannst, solange das angenommene Geschlecht zur Erwartung passt.

Mit der heutigen Technik ließe sich also Mehrfachnutzung schon gut unterbinden, ohne die Übertragbarkeit von Tickets einschränken zu müssen. Vermutlich hat nur bei den verwendeten Standards diese Möglichkeiten nicht vorgesehen und es wäre denn ggf. eine DB-Insellösung, da ja Online-Tickets in der Regel auch bei NE-Bahnen und ausländischen Bahnen lesbar sind.

Oder es liegt einfach daran, dass man eben durch die fehlende Übertragbarkeit den ein oder anderen Euro zusätzlich einnehmen kann, aber wohl kaum einer vom Ticketkauf absieht nur weil das Ticket nicht übertragbar ist... sieht man ja bei unserem Wackelzugfan, der sich dann doch zum Onlineticket hat drängen lassen, statt zum übertragbaren Flexpreis zu greifen. War ihm also kein Geld wert.

Deswegen Automatentickets von Vorteil!

Sanformatiker, Montag, 12.02.2024, 21:02 (vor 165 Tagen) @ gnampf

3.) Gedrucktes Ticket müsste einfach bei der 2. Kontrolle einfach 1 Zangenabdruck aufweisen. (Bei der 3. dann 2, 4. dann 3 und so weiter) Das Handyticket könnte dann einen angepassten Code zum Scannen haben, der einen gerätespezifischen Code enthält, der so erst in der Navigator-App generiert wird, wenn man das Ticket läd. Mit dem ersten Scan wird die Buchung dann an dieses Endgerät gebunden und alle zur gleichen Buchung gedruckten Tickets oder Handytickets auf anderen Geräten würden eben als ungültig markiert. Auch ein Scan des gedruckten Tickets würde natürlich alle Handytickets ungültig werden lassen. Die Geräte mit denen die Codes gescannt werden müssten dafür natürlich Online sein, um gegen ungültige Codes prüfen zu können bzw. sehr regelmäßige Datenupdates.


Das scheitert an der Kontrolldichte. Woher wüsste man bei einem ausgedruckten, nicht gescannten Ticket, ob das jetzt die 1. oder 100. Kontrolle ist. Manchmal hast du im gleichen Zug mehrere Kontrollen, manchmal in zig Zügen nacheinander gar keine.

Ticket wird bei Kontrolle gescannt, Kontrollgerät zeigt an bisher kein Scan, Zähler in der Datenbank geht um 1 hoch, Ausdruck wird gezangt. Bei der 2. Kontrolle zeigt das Gerät, wurde bereits einmal geprüft, ein Zangenabdruck ist da, passt, Zähler in der Datenbank geht noch einen hoch. Beim zweiten Ausdruck würde aber der Zangenabdruck fehlen, obwohl der Code ja schon vom ersten Ausdruck als gescannt hinterlegt ist. -> Da passt was nicht.

Dass die Prüfung gespeichert wird, ist ja im Prinzip heute schon so. So habe ich die Erfahrung gemacht, dass nach einem Umstieg selten bis gar nicht meine BahnCard verlangt wird, das Servicecenter Fahrgastrechte kann ja auch sehen, in welchen Zügen das Ticket wann geprüft wurde.

Bei einer Regiobimmel sollte es völlig reichen Alarm zu schlagen wenn das Ticket 2 Mal im gleichen Zug bei einem Kontrollgang auftaucht, oder in verschiedenen Zügen ohne plausible Erklärung oder gar mit Widersprüchen. Und beim FV könnte man, Blaschi wirds lieben, einfach eine Reservierung dazu packen, und das Ticket gilt ausschließlich auf diesem Platz. Alterantiv Pflicht zum Checkin, oder der Checkin erfolgt durch den Zugbegleiter, mit dem Hinweis das umsetzen nicht mehr geht ohne Zustimmung.

Auch möglich...

Mit der heutigen Technik ließe sich also Mehrfachnutzung schon gut unterbinden, ohne die Übertragbarkeit von Tickets einschränken zu müssen. Vermutlich hat nur bei den verwendeten Standards diese Möglichkeiten nicht vorgesehen und es wäre denn ggf. eine DB-Insellösung, da ja Online-Tickets in der Regel auch bei NE-Bahnen und ausländischen Bahnen lesbar sind.


Oder es liegt einfach daran, dass man eben durch die fehlende Übertragbarkeit den ein oder anderen Euro zusätzlich einnehmen kann, aber wohl kaum einer vom Ticketkauf absieht nur weil das Ticket nicht übertragbar ist... sieht man ja bei unserem Wackelzugfan, der sich dann doch zum Onlineticket hat drängen lassen, statt zum übertragbaren Flexpreis zu greifen. War ihm also kein Geld wert.

Wenn es tatsächlich so gewollt ist, macht es ja sogar Sinn den Verkauf am Automaten einzustellen und auch am Schalter praktisch nur noch Online-Tickets zu verkaufen. Aber: Auch der Flexpreis ist als Online-Ticket personengebunden.

Deswegen Automatentickets von Vorteil!

gnampf, Montag, 12.02.2024, 21:11 (vor 165 Tagen) @ Sanformatiker

Ticket wird bei Kontrolle gescannt, Kontrollgerät zeigt an bisher kein Scan, Zähler in der Datenbank geht um 1 hoch, Ausdruck wird gezangt. Bei der 2. Kontrolle zeigt das Gerät, wurde bereits einmal geprüft, ein Zangenabdruck ist da, passt, Zähler in der Datenbank geht noch einen hoch. Beim zweiten Ausdruck würde aber der Zangenabdruck fehlen, obwohl der Code ja schon vom ersten Ausdruck als gescannt hinterlegt ist. -> Da passt was nicht.

das scheitert aber spätestens, wenn das ganze Handy komplett von Zangenabdrücken durchlöchert ist... denn die Lösung scheitert eben bei Handytickets ;-)

Wenn es tatsächlich so gewollt ist, macht es ja sogar Sinn den Verkauf am Automaten einzustellen und auch am Schalter praktisch nur noch Online-Tickets zu verkaufen. Aber: Auch der Flexpreis ist als Online-Ticket personengebunden.

Der DB würde das sicher gefallen. Aber da kommt halt ihr Hauptproblem wieder, die quasi-Monopolstellung und ihr Haupteigentümer, Vater Staat. Entsprechend können sie halt nicht beliebige Vorgaben bei den Tickets machen. Entsprechend tastet man sich halt auch erstmal vorsichtig ran, erstmal die Sparpreise nur personengebunden, Bahncards nur digital, Angebot am Automaten einschränken... schauen wie groß die Proteste werden und obs den Eigentümer oder die Gerichte stört... wenn nicht ausweiten. Stark rückläufige Fahrgastzahlen könnten natürlich auch für ein Umdenken sorgen, aber ich denke das ist aktuell nicht zu befürchten.

Deswegen Automatentickets von Vorteil!

Sanformatiker, Montag, 12.02.2024, 21:28 (vor 165 Tagen) @ gnampf

Ticket wird bei Kontrolle gescannt, Kontrollgerät zeigt an bisher kein Scan, Zähler in der Datenbank geht um 1 hoch, Ausdruck wird gezangt. Bei der 2. Kontrolle zeigt das Gerät, wurde bereits einmal geprüft, ein Zangenabdruck ist da, passt, Zähler in der Datenbank geht noch einen hoch. Beim zweiten Ausdruck würde aber der Zangenabdruck fehlen, obwohl der Code ja schon vom ersten Ausdruck als gescannt hinterlegt ist. -> Da passt was nicht.


das scheitert aber spätestens, wenn das ganze Handy komplett von Zangenabdrücken durchlöchert ist... denn die Lösung scheitert eben bei Handytickets ;-)

Dafür hatte ich ja auch eine andere Lösung skizziert. Das Handy wird natürlich nicht gezangt. Wie geschrieben: Der Code wäre ja für die Buchung auf Handy und Ausdruck nicht gleich. Auf dem Handy wäre nur ein Ticket im Navigator nutzbar, kein PDF mehr, das Handyticket wird, beim Download über den Navigator dann quasi auf das Gerät personalisiert. (Bei gleichem Ticket auf mehreren Geräten, wäre also auch der Code auf jedem Gerät unterschiedlich.) Sobald ein Code aus der Buchung gescannt wurde, ist auch nur noch dieser gültig.

Deswegen Automatentickets von Vorteil!

gnampf, Montag, 12.02.2024, 21:48 (vor 165 Tagen) @ Sanformatiker

ist halt eine für den User auch recht starke Einschränkung. Und ja, ähnlichen Blödsinn treibt die DB ja bereits beim - weiterhin personalisierten - Deutschlandticket. Oder Interrail mit seiner App. Fahrkarte verdongelt an ein Gerät. Akku leer, dder Handy geklaut, also fix auf Tablet anzeigen? Pustekuchen. Auf Papier geht auch nicht mehr, so wie bei den ÖBB. Alles wieder nur unnötige Kundengängelung.

Die Lösung bei Interrail hatte übrigens dann dazu geführt das man Tickets andere Kunden sehen und nutzen konnte, wenn man seine Geräte-ID verändert hat... das nur am Rande. Man hat sich da halt zu 100% auf die Geräte-ID verlassen, ohne einen Account damit zu verknüpfen. Leider haben datenschutzsensible Menschen Tools um eben diese Geräte-ID zu variieren um die Profilbildung zu erschweren.

Kundenfreundlichste Variante dürfte wohl entweder die "Umbenamsung" bis zum Beginn der Ticketgültigkeit oder "Checkin" bei der Kontrolle sein. Mit ersterem wäre eine Doppelnutzung genauso möglich oder unmöglich wie bisher, also abhängig davon wie gut die Ausweise kontrolliert werden. Mit zweiterem wäre das bei Sparpreisen wohl recht sicher, bei Flexpreisen dagegen bleibt ein größerer Unsicherheitsfaktor durch mögliche Reiseunterbrechungen. Und prinzipiell wäre mit zweiter ösung ein Ticketsharing möglich... Person 1 nutzt es von A nach B, und Person 2 von B nach C, und beide fahren dann günstiger als hätten sie einzelne Tickets gekauft. Aber da müsste dann erstmal wohl jemand eine Plattform für bauen damit das wirklich eine Rolle spielt.

Jaaaa. Sitzplatzbindung.

Der Blaschke, Dienstag, 13.02.2024, 02:10 (vor 165 Tagen) @ gnampf

Hey.

Und beim FV könnte man, Blaschi wirds lieben, einfach eine Reservierung dazu packen, und das Ticket gilt ausschließlich auf diesem Platz.

Jaaaaaaaaaaa. Ich liebe es!

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Deswegen Automatentickets von Vorteil!

gnampf, Montag, 12.02.2024, 18:30 (vor 165 Tagen) @ 611 040

Denn dort stehen einfach 2 Personen drauf. Wer das Ticket nutzt ist völlig egal. Das Ticket kann bei Nichtnutzung einfach weiter gegeben werden.

Womit die DB dann die Einnahmen des ansonsten neuen Tickets verliert. Wo ist da der Vorteil für die DB?

Durch diese blöde Personalisierung ist das natürlich bei Onlinetickets nicht möglich. Aber diese ist zum Ausschluss von Mehrfachnutzung erforderlich.

So, und jetzt rate nochmal neu, wofür die Personalisierung nötig ist. Kleiner Tip: für die Betrugskontrolle nicht! Da hilft sie ähnlich wenig wie der Perso zur BC100.

Nur soviel dazu, dass Automatentickets ja keinerlei Vorteile bieten und nur noch für Ewiggestrige sein die mal mit der Zeit gehen sollten, mal ganz abgesehen von der Barzahlungsmöglichkeit.

Die hast du im RZ auch. Und auch Online-Tickets könnten übertragbar ausgestellt werden. Wenn man denn wollte. Für die DB ist es aber nur vorteilhaft wenn sie nicht übertragbar sind. Mehr Einnahmen und mehr Daten / bessere Profile.

Digitaler Lösungsansatz

Ludo, Niedersachsen, Dienstag, 13.02.2024, 12:42 (vor 165 Tagen) @ 611 040

Ich hätte folgende Idee im Kopf:
- Bei der Buchung einer Fahrkarte gibt es nur eine Buchungsbestätigung mit einer Auftragsnummer.
- Zu einem beliebigen Zeitpunkt kann der Name / können die Namen eingegeben und daraus ein pdf-Dokument mit QR-Code generiert werden (entweder sofort nach Buchung oder kurz vor Abfahrt)
- Sobald das pdf-Dokument generiert ist, ist keine Namensänderung mehr möglich.

Dadurch können kurzfristige Planänderungen wie die hier beschriebene berücksichtigt werden und ein Missbrauch durch Doppelnutzung wird vermieden. Oder habe ich etwas übersehen? Kann mich leider nicht in alle denkbaren Betrugsszenarien in vollem Umfang reindenken.

Gruß, Ludo

Digitaler Lösungsansatz

gnampf, Dienstag, 13.02.2024, 13:13 (vor 165 Tagen) @ Ludo

Sowas in der Art praktizieren die OeBB ja, du erhaeltst sozusagen erstmal eine Buchungsbestaetigung und musst dich dann entscheiden ob du gerne ein Online-, Automaten- oder Handyticket haben willst. Einmal entschieden gibts keinen Weg zurueck.
Nur: viele Leute duerften das nicht bis zur letzten Sekunde aufschieben wollen, gerade wenn sie lieber mit einem Ausdruck fahren oder nicht riskieren wollen wegen schlechter Internetverbindung oder Ausfaellen bei der DB-Seite dann als Schwarzfahrer unterwegs zu sein.
Gegen eine Aenderung bis zum Gueltigkeitsbeginn spricht aber in meinen Augen auch nichts. Erst ab Gueltigkeitsbeginn ist keine Aenderung mehr moeglich, da sonst Missbrauchspotential entsteht. Bei der Kontrolle ist dann der letzte eingetragene Name bekannt und nur dieser Reisende wird akzeptiert. Wenn natuerlich weiterhin der Ausweis nur alle Jubel Jahre kontrolliert wird... hilft das alles wieder nix.

Und was die Ausweiskontrollen angeht, da hat sich die DB ja irgendwie ein klassisches Eigentor geleistet bei der BC100. Bild weg gelassen, jetzt kann ich die Karte also noch leichter weiter geben, da der Ausweis dazu nur selten mal verlangt wird... und das aus gutem Grund, sonst waeren die Beschwerden wohl massiv. Zumindest von mir wuerden sie einiges zu lesen bekommen wenn ich staendig den Ausweis raus kramen sollte, nur weil die Deppen das Bild eingespart haben. In Sachen Betrugspraevetion hat das also rein gar nichts gebracht, im Gegenteil. Die Kartenfaelscher sind schon schlau genug den passenden Namen drauf zu schreiben, jetzt brauchen sie dafuer nichtmals mehr ein Bild.

Digitaler Lösungsansatz

Barzahlung, Dienstag, 13.02.2024, 14:02 (vor 165 Tagen) @ gnampf

Sowas in der Art praktizieren die OeBB ja, du erhaeltst sozusagen erstmal eine Buchungsbestaetigung und musst dich dann entscheiden ob du gerne ein Online-, Automaten- oder Handyticket haben willst.
Einmal entschieden gibts keinen Weg zurueck.

Mir wäre nicht bekannt, dass die OeBB sowas in der Art praktiziert, geschweige denn überhaupt Fahrkarten auf allen genannten Wegen ausstellt.

Was die ÖBB angeht, wird beim Online-Kauf mit der Auswahl der Abholung am Ticketautomat dennoch ein Name auf der Fahrkarte aufgedruckt und laut Tarifbestimmungen kann das Ticket auch nur von dieser Person mit einem Lichtbildausweis genutzt werden.

Das Automat-Abhol-Ticket vereint also nur die Nachteile des Online-/Handy-Tickets (fehlende Übertragbarkeit) mit den Nachteilen der Papierfahrkarte (Pech gehabt bei Verlust).

Fahrpreisnacherhebung

Holger2, Montag, 12.02.2024, 16:39 (vor 166 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Hallo,

wobei mir nicht ganz klar ist, auf welcher Basis der Schwester 320€ abgeknöpft worden sind.

Denn erstens gibt es im Zug doch gar keine Fahrkarten mehr, sondern man bekommt eine Fahrpreisnacherhebung.

Und zweitens hätte Deine Schwester doch den verbliebenen Teil der Fahrt in der zweiten Klasse zurücklegen können - oder ggf. an der nächsten Station aussteigen und sich am Bahnhof eine Fahrkarte lösen können.

Holger

Fahrpreisnacherhebung

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 12.02.2024, 16:47 (vor 166 Tagen) @ Holger2
bearbeitet von JeDi, Montag, 12.02.2024, 16:48

Und zweitens hätte Deine Schwester doch den verbliebenen Teil der Fahrt in der zweiten Klasse zurücklegen können - oder ggf. an der nächsten Station aussteigen und sich am Bahnhof eine Fahrkarte lösen können.

Da soll das Zub eigentlich abklären, was gewünscht ist (einen Vorteil hat aussteigen aber meist nicht, da das EBE ja nur für die bereits zurückgelegte Strecke fällig wird; für die Weiterfahrt gilt der Flexpreis. Ein Wechsel in die 2. Klasse ist aber möglich). Wenn die Kontrolle erst vor Münster erfolgte, wären 320 EUR aber auch durchaus plausibel.

--
Weg mit dem 4744!

Fahrpreisnacherhebung

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 12.02.2024, 16:53 (vor 166 Tagen) @ Holger2

Hallo,

wobei mir nicht ganz klar ist, auf welcher Basis der Schwester 320€ abgeknöpft worden sind.

Denn erstens gibt es im Zug doch gar keine Fahrkarten mehr, sondern man bekommt eine Fahrpreisnacherhebung.

Und zweitens hätte Deine Schwester doch den verbliebenen Teil der Fahrt in der zweiten Klasse zurücklegen können - oder ggf. an der nächsten Station aussteigen und sich am Bahnhof eine Fahrkarte lösen können.


Die Fahrt ging wohl von Berlin nach Münster, was ist wenn die Kontrolle erst hinter Bielefeld stattgefunden hat?

Genaues weiß man ja nicht, ob eine BahnCard vorhanden ist.
320€ ist einfach der doppelte Fahrpreis und der 1. Klasse ist das so viel.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

ComfortCheckin?

Deutschlandtackt2070, Dienstag, 13.02.2024, 17:57 (vor 164 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

Einfach ComfortCheckin machen und keinen hätte es interessiert, denke ich.

die Fallen lauern überall

jotxl, Dienstag, 13.02.2024, 20:43 (vor 164 Tagen) @ ICE-Fahrt2810

ganz ehrlich: das hätte auch mir als langjähriger und regelmäßiger Bahnfahrer passieren können. Bei einer Mitfahrerfreifahrt hätte ich darauf geachtet. Mir war bis zu diesem Beitrag gar nicht beusst, dass es bei einem Bezahlticket für 2 Personen einen Hauptfahrer gibt, der zwingend die Fahrt antreten muss.

Und letzlich hat der TO ja sogar mehr an die DB bezahlt als wenn sie alleine ein Ticket gebucht hätte. Da verstehe ich schon etwas den Ärger.....

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