Wegevorschrift verstehen (Fahrkarten und Angebote)

HalloWelt, Samstag, 06.01.2024, 22:39 (vor 202 Tagen)

Ich habe Fragen zur Wegevorschrift eines Tickets aus dem Dezember:

Gültigkeit
ICE Fahrkarte (Einfache Fahrt)
Super Sparpreis
2. Klasse
1 Person (27-64 Jahre)
Von: 07.12.2023, 00:00 Uhr
Bis: 08.12.2023, 10:00 Uhr
Verbindung
Großen Buseck - Nürnberg
Zugbindung:
ICE 1021, 22:22 Uhr
Via: <1080>Gießen*(LAUT*FD/F*HU)*WUE*(FUE/STEI*AN)
  • Wenn ich über Gießen fahren muss, macht Lauterbach*Fulda keinen Sinn, das wäre ja genau die falsche Richtung. Außerdem bekäme ich den ICE dann gar nicht (ab Frankfurt). Ist das einfach eine unsinnige Angabe, die ich wegen der Zugbindung ignorieren sollte?
  • Als Ziel bei der Buchung (und im Reiseplan ersichtlich) hatte ich Nürnberg-Nordost angegeben. Ich hätte nun ein *NV am Ende erwartet. Bezieht sich Fürth/Stein*Ansbach noch auf die Anfahrt nach Nürnberg Hbf? Dann sollte aber Ansbach vor Stein kommen. Und dem Ticket wäre nicht ersichtlich, dass ich noch weiterfahren darf? Neuere Tickets seit der Änderung im Dezember haben in der Verbindung Nürnberg+City stehen, mit identischer Wegevorschrift. Als Nahverkehr nach dem Hbf kann es nicht zu deuten sein, denn Ansbach ist viel zu weit weg und Nürnberg nicht gleichgestellt (und laut VGN ist selbst Fürth nicht Teil des City-Tickets für Nürnberg).
  • Warum steht bei der Zugbindung nicht explizit dabei, ab welchem Bahnhof sie gilt, und vor allem nicht, bis zu welchem?

Dank und Gruß,
Hans

Wegevorschrift verstehen

D 2852, Sonntag, 07.01.2024, 06:50 (vor 202 Tagen) @ HalloWelt

Hallo, guten sonntäglichen Morgen !

Ich denke, dass STEI*AN sich auf die Strecke über Ochsenfurt, STEInach bei Rothenburg und Ansbach bezieht, alternativ zur Strecke via Kitzingen und Neustadt (Aisch) nach Fürth ...

hat also mit Stein bei Nürnberg sicher nichts zu tun !

Beste Grüße !

Wegevorschrift verstehen

D 2852, Sonntag, 07.01.2024, 06:54 (vor 202 Tagen) @ D 2852

... unds das City-Ticket bezieht sich sicherlich auf N. als Ausgangsbahnhof !

Wegevorschrift verstehen

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 07.01.2024, 09:23 (vor 202 Tagen) @ HalloWelt

Ich habe Fragen zur Wegevorschrift eines Tickets aus dem Dezember:

Gültigkeit
ICE Fahrkarte (Einfache Fahrt)
Super Sparpreis
2. Klasse
1 Person (27-64 Jahre)
Von: 07.12.2023, 00:00 Uhr
Bis: 08.12.2023, 10:00 Uhr
Verbindung
Großen Buseck - Nürnberg
Zugbindung:
ICE 1021, 22:22 Uhr
Via: <1080>Gießen*(LAUT*FD/F*HU)*WUE*(FUE/STEI*AN)

Es ist das angegeben wenn die Zugbindung mal aufgehoben ist, früher wurde da eben auch mal größere Umwege gefahren, und nun hat man es festgelegt.

Über Gießen wegen der Zugbindung und dann der Raum der bei Aufgehobener Zugbindung gefahren werden darf.
Lauterbach * Fulda oder Frankfurt * Hanau dann zwingend über Würzburg weiter über Fürth oder Steinach bei R. * Ansbach.

  • Wenn ich über Gießen fahren muss, macht Lauterbach*Fulda keinen Sinn, das wäre ja genau die falsche Richtung. Außerdem bekäme ich den ICE dann gar nicht (ab Frankfurt). Ist das einfach eine unsinnige Angabe, die ich wegen der Zugbindung ignorieren sollte?
  • Als Ziel bei der Buchung (und im Reiseplan ersichtlich) hatte ich Nürnberg-Nordost angegeben. Ich hätte nun ein *NV am Ende erwartet. Bezieht sich Fürth/Stein*Ansbach noch auf die Anfahrt nach Nürnberg Hbf? Dann sollte aber Ansbach vor Stein kommen. Und dem Ticket wäre nicht ersichtlich, dass ich noch weiterfahren darf? Neuere Tickets seit der Änderung im Dezember haben in der Verbindung Nürnberg+City stehen, mit identischer Wegevorschrift. Als Nahverkehr nach dem Hbf kann es nicht zu deuten sein, denn Ansbach ist viel zu weit weg und Nürnberg nicht gleichgestellt (und laut VGN ist selbst Fürth nicht Teil des City-Tickets für Nürnberg).


Nürnberg-Nordost wird nun als City Ticket verkauft, das hat sich ja geändert, wenn man weiter in Richtung Gräfenberg löst, dann gibt es wieder eine genau Bahnhofsbezeichnung, es könnte sogar sein das z.B. nach Heroldsberg etwas günstiger ist, da das City Ticket nun extra berechnet wird. Hier aber die U-Bahn als Transfer enthalten ist.

[*]Warum steht bei der Zugbindung nicht explizit dabei, ab welchem Bahnhof sie gilt, und vor allem nicht, bis zu welchem?
[/list]

Das ist sonderbar, aber das sieht man dann am Fahrplan.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wegevorschrift verstehen

rainman51, Paderborn, Sonntag, 07.01.2024, 09:55 (vor 202 Tagen) @ EK-Wagendienst

Es ist das angegeben wenn die Zugbindung mal aufgehoben ist, früher wurde da eben auch mal größere Umwege gefahren, und nun hat man es festgelegt.

Über Gießen wegen der Zugbindung und dann der Raum der bei Aufgehobener Zugbindung gefahren werden darf.
Lauterbach * Fulda oder Frankfurt * Hanau dann zwingend über Würzburg weiter über Fürth oder Steinach bei R. * Ansbach.


Mal abgesehen davon, dass keiner was mit den Abkürzungen anfangen kann, spielt das bei Verschulden der Bahn keine Rolle, da man jeden Weg wählen kann, der zum Ziel führt.

Die Bahn schreibt bei Streik, Unwetter oder sonstigen Ursachen: Start- und Zielbahnhof muss übereinstimmen.

Die Fahrgastrechte legen nicht fest, dass man an einen bestimmten Weg gebunden ist.

Ansonsten anderes Beispiel: Hamburg - Kassel - Paderborn. Da wird zb der Weg über Hannover, Bielefeld oder Hamm nicht angegeben. Er kann aber auf jeden Fall gefahren werden. (Zugbindung aufgehoben / Strecke Hannover-Kassel gesperrt oder keine Verbindung mehr ab Kassel-W. Aktuell ist es ab Kassel-W. nicht mehr so schlimm, bis Dezember fuhr aber nur recht selten ein Zug.)

Was die Angabe am Ende soll, versteht kein Fahrgast.

Wegevorschrift verstehen

462 001, Taunus, Sonntag, 07.01.2024, 12:01 (vor 202 Tagen) @ rainman51

Es ist das angegeben wenn die Zugbindung mal aufgehoben ist, früher wurde da eben auch mal größere Umwege gefahren, und nun hat man es festgelegt.

Über Gießen wegen der Zugbindung und dann der Raum der bei Aufgehobener Zugbindung gefahren werden darf.
Lauterbach * Fulda oder Frankfurt * Hanau dann zwingend über Würzburg weiter über Fürth oder Steinach bei R. * Ansbach.

Mal abgesehen davon, dass keiner was mit den Abkürzungen anfangen kann, spielt das bei Verschulden der Bahn keine Rolle, da man jeden Weg wählen kann, der zum Ziel führt.

Tja, alle normalen Reisenden sehen das so - Die wollen nämlich ans Ziel kommen.

Ich hatte da noch nie Probleme, solange ich auf dem Weg zum Zielbahnhof bin, egal wie die Route abweicht.

--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1480 (+7)
- Eu. Ausland: 664 (+0)

Stand: 26.05.2024

Wegevorschrift verstehen

Barzahlung, Sonntag, 07.01.2024, 12:24 (vor 202 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 07.01.2024, 12:28

Ich habe Fragen zur Wegevorschrift eines Tickets aus dem Dezember:

Gültigkeit
ICE Fahrkarte (Einfache Fahrt)
Super Sparpreis
2. Klasse
1 Person (27-64 Jahre)
Von: 07.12.2023, 00:00 Uhr
Bis: 08.12.2023, 10:00 Uhr
Verbindung
Großen Buseck - Nürnberg
Zugbindung:
ICE 1021, 22:22 Uhr
Via: <1080>Gießen*(LAUT*FD/F*HU)*WUE*(FUE/STEI*AN)


Es ist das angegeben wenn die Zugbindung mal aufgehoben ist, früher wurde da eben auch mal größere Umwege gefahren, und nun hat man es festgelegt.

Nein, das hat man festgelegt, weil beim Nahverkehrsvor-/nachlauf bisher eine Regelungslücke bestand. Für den Nahverkehrsanteil gab es auf dem Ticket nämlich weder Zugbindung noch Raumbegrenzung.

Das Recht auf Weiterreise mit geänderter Streckenführung im Verspätungsfall ist (jedenfalls ab 60min.) ein gesetzliches Fahrgastrecht. Daran könnte die DB, selbst wenn sie es wollte, nichts wesentlich ändern.

Link zur letzten Diskussion:
https://www.ice-treff.de/index.php?id=687872

Wegevorschrift verstehen

bahnfahrerofr., Sonntag, 07.01.2024, 13:40 (vor 202 Tagen) @ HalloWelt

Es wurde ja schon viel richtiges geschrieben. Die Wegeangabe ist eigentlich da, wo Zugbindung besteht überflüssig, weil bei aufgehobener Zugbindung nicht relevant. Im NV-Abschnitt ist die Angabe aber relevant.

Dass das Ende der Zugbindung nicht im Abschnitt Fahrkarte ersichtlich ist, finde ich auch seltsam. Im alten Buchungssystem hätte das bedeutet, dass das Zub bei der Kontrolle eines rein als Handyticket vorgezeigten Tickets sich manuell die Verbindungsansicht in der App zeigen lassen müsste um zu kontrollieren, wie weit die Zugbindung besteht. Mir wurde aber erklärt im neuen Buchungssystem wird der "Fahrplan" mit dem Azteccode auch ausgelesen und die Zugbindung kann dann kontrolliert werden. Ich vermute man, wenn man nach Ende der Zugbindung im Fernzug kontrolliert werden würde, erscheint irgend ein Hinweis. (Man kann ja z.B. Köln - Nürnberg auch so buchen, dass im Abschnitt Würzburg - Nürnberg der NV genutzt wird, manchmal günstiger, das wäre ansonsten ja nicht mehr kontrollierbar).

Beachte dass die Wegevorschrift mit / grundsätzlich einen Raum aufspannt, d.h. nicht nur die beiden angegebenen Strecken sind erlaubt sondern auch dazwischen liegende.

Gießen*(LAUT*FD/F*HU)*WUE

...erlaubt (Zugbindung mal außen vor gelassen) meiner Meinung nach nicht nur den Weg Gießen-Lauterbach-Fulda-Würzburg und Gießen-(Bad Vilbel)-Frankfurt-Hanau-Aschaffenburg-Würzburg, sondern auch die Fahrt über Stockau-Gelnhausen-Hanau oder Nidderau-Hanau.

hatte ich Nürnberg-Nordost angegeben. Ich hätte nun ein *NV am Ende erwartet. Bezieht sich Fürth/Stein*Ansbach noch auf die Anfahrt nach Nürnberg Hbf? Dann sollte aber Ansbach vor Stein kommen. Und dem Ticket wäre nicht ersichtlich, dass ich noch weiterfahren darf?

Steinach wurde ja bereits korrigiert. Dass in deinem Fall nur Nürnberg als Ziel drin steht, liegt daran, dass für die Fahrkarte noch die tarifliche Gleichstellung gilt. Das gab es für Sparpreise nur bis zum Fahrplanwechsel. Du darfst damit theoretisch zu jedem gleichgestelltem Bahnhof in Nürnberg fahre, Nordost mittels U-Bahn gehört dazu, gesondert ersichtlich ist das nicht.

Da du für die Fahrt ab Großen Buseck bereits den DTV-Zuschlag gezahlt hast, zukünftig einfach nach Gräfenberg buchen, dann ist die Fahrt bis Nordost für dich gratis.

Wegevorschrift verstehen

HalloWelt, Sonntag, 07.01.2024, 13:45 (vor 202 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Vielen Dank allen!
Ich nehme drei hilfreiche Infos mit:

  • STEI = Steinach (das einzige, was ich nicht in der Leitpunktkürzel-Liste nachgeschaut hatte, peinlich). Damit ergibt die Wegevorschrift Sinn.
  • Der Tipp mit Heroldsberg ist super. Denn das City-Ticket ist nicht nur teuer, sondern wird auch pro Person berechnet. Ich habe standardmäßig meine zwei Kinder auf den Tickets, auch wenn sie nicht mitfahren, und zahle dann neuerdings den dreifachen City-Ticket-Preis, obwohl die Kinder bei der DB ja eigentlich kostenlos fahren.
  • Die Wegevorschrift, die der Zugbindung widerspricht, ignoriere ich, und jegliche Wegevorschrift ignoriere ich im Fall der aufgehobenen Zugbindung.

Alle meine Fragen sind geklärt, v.a. bahnfahrerofr. hat eben erläutert, was ich gerade noch nachfragen wollte! Super, danke Euch.

Wegevorschrift verstehen

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.01.2024, 14:18 (vor 202 Tagen) @ HalloWelt

[*]Die Wegevorschrift, die der Zugbindung widerspricht, ignoriere ich,

Welcher ist das denn? Ich sehe grade keinen Widerspruch?

--
Weg mit dem 4744!

Wegevorschrift verstehen

HalloWelt, Sonntag, 07.01.2024, 14:24 (vor 202 Tagen) @ JeDi

[*]Die Wegevorschrift, die der Zugbindung widerspricht, ignoriere ich,


Welcher ist das denn? Ich sehe grade keinen Widerspruch?

Großen Buseck (Start) - Gießen (zwingend laut Wegevorschrift) - Lauterbach - Fulda (optionaler Weg, mit dem ich von Gießen zurück über Großen Buseck nach Fulda müsste und nicht meinen gebundenen Zug in Frankfurt erreiche, von der unerlaubten Stichfahrt mal ganz abgesehen)

Wegevorschrift verstehen

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.01.2024, 15:01 (vor 202 Tagen) @ HalloWelt

[*]Die Wegevorschrift, die der Zugbindung widerspricht, ignoriere ich,


Welcher ist das denn? Ich sehe grade keinen Widerspruch?


Großen Buseck (Start) - Gießen (zwingend laut Wegevorschrift) - Lauterbach - Fulda (optionaler Weg, mit dem ich von Gießen zurück über Großen Buseck nach Fulda müsste und nicht meinen gebundenen Zug in Frankfurt erreiche, von der unerlaubten Stichfahrt mal ganz abgesehen)

Warum solltest du zurück müssen? Du darfst ab Gießen entweder über Lauterbach - Fulda oder über Frankfurt - Hanau oder über alles dazwischen nach Würzburg fahren. Das ist nun mal die Raumbegrenzung für Giessen - Nürnberg.

--
Weg mit dem 4744!

Wegevorschrift verstehen

HalloWelt, Sonntag, 07.01.2024, 15:47 (vor 202 Tagen) @ JeDi

[*]Die Wegevorschrift, die der Zugbindung widerspricht, ignoriere ich,


Welcher ist das denn? Ich sehe grade keinen Widerspruch?


Großen Buseck (Start) - Gießen (zwingend laut Wegevorschrift) - Lauterbach - Fulda (optionaler Weg, mit dem ich von Gießen zurück über Großen Buseck nach Fulda müsste und nicht meinen gebundenen Zug in Frankfurt erreiche, von der unerlaubten Stichfahrt mal ganz abgesehen)


Warum solltest du zurück müssen? Du darfst ab Gießen entweder über Lauterbach - Fulda oder über Frankfurt - Hanau oder über alles dazwischen nach Würzburg fahren. Das ist nun mal die Raumbegrenzung für Giessen - Nürnberg.

Verstehe ich leider nicht. Das Ticket geht doch von Großen Buseck nach Nürnberg. GB liegt zwischen Gießen und Fulda.

Wegevorschrift verstehen

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.01.2024, 18:11 (vor 201 Tagen) @ HalloWelt

Warum solltest du zurück müssen? Du darfst ab Gießen entweder über Lauterbach - Fulda oder über Frankfurt - Hanau oder über alles dazwischen nach Würzburg fahren. Das ist nun mal die Raumbegrenzung für Giessen - Nürnberg.


Verstehe ich leider nicht. Das Ticket geht doch von Großen Buseck nach Nürnberg. GB liegt zwischen Gießen und Fulda.

Ja, eben. Großen Buseck liegt in der Region 329, damit wird erstmal die Streckenentfernung zu einem der dieser Region zugewiesenen Anstoßbahnhöfe ermittelt (Burg- und Nieder Gemünden oder eben Gießen - in der Funktion als Anstoßbahnhof wird "Gießen" auch ausgeschrieben). Anschließend wird die Grundentfernung in die Zielregion ermittelt, da Nürnberg Hbf als Preisbildender Bahnhof für Nürnberg Nordost selbst Anstoßbahnhof ist, wird hier nichts ausgeschrieben. Die Grundentfernung Gießen - Nürnberg erlaubt eben auch den Weg über Fulda - du musst aber ja nicht über Fulda fahren - sondern könntest eben auch über Frankfurt oder gar Nidderau fahren.

Eigentlich ist das Thema doch ganz gut dokumentiert, nachdem es ja mit der Einführung des neuen Entfernungswerks mit den Regionen einige Unsicherheiten in der Anwendung gab?

--
Weg mit dem 4744!

Und die Zugbindung?

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 07.01.2024, 18:30 (vor 201 Tagen) @ JeDi

Großen Buseck (Start) - Gießen (zwingend laut Wegevorschrift) - Lauterbach - Fulda (optionaler Weg, mit dem ich von Gießen zurück über Großen Buseck nach Fulda müsste und nicht meinen gebundenen Zug in Frankfurt erreiche, von der unerlaubten Stichfahrt mal ganz abgesehen)

Da die Stichfahrt so als Option vorgesehen ist, müsste sie auch erlaubt sein. Und wenn du zeitig genug losfährst (es wäre Zeit genug bis zum Beginn der Zugbindung), wäre eine NV-Fahrt auch über Fulda nach Frankfurt denkbar und machbar...

Warum solltest du zurück müssen? Du darfst ab Gießen entweder über Lauterbach - Fulda oder über Frankfurt - Hanau oder über alles dazwischen nach Würzburg fahren. Das ist nun mal die Raumbegrenzung für Giessen - Nürnberg.

Es ist doch aber die Zugbindung zu beachten, sodass eine Wegevorschrift/Raumbegrenzung für die beschriebene Fahrkarte nur zwischen Großen Buseck und Frankfurt sinnvoll wäre. Eine weitergehende Raumbegrenzung, die die Strecke Fulda - Würzburg einschließt, steht meines Erachtens schon im Widerspruch zu einer Zugbindung ab Frankfurt.

Preis für NV-Anteil

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 07.01.2024, 18:48 (vor 201 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Da du für die Fahrt ab Großen Buseck bereits den DTV-Zuschlag gezahlt hast ...

Ist das neuerdings tatsächlich ein fixer Zuschlag, egal wie weit man mit dem Nahverkehr im Vor- bzw. Nachlauf unterwegs ist?

Bis zum Fahrplanwechsel orientierte sich der Gesamtpreis bei SP/SSP, soweit ich weiß, an dem Flexpreis für die Gesamtstrecke (dann abzüglich eines Rabattes nach Stufen, ggf. aufgerundet auf den Mindestpreis) und einem Mindestzuschlag für NV, falls enthalten. Letzterer wurde aber nicht für Strecken innerhalb tariflicher Gleichstellungen erhoben.

Preis für NV-Anteil

bahnfahrerofr., Montag, 08.01.2024, 12:02 (vor 201 Tagen) @ Co_Tabara-98

Ist das neuerdings tatsächlich ein fixer Zuschlag, egal wie weit man mit dem Nahverkehr im Vor- bzw. Nachlauf unterwegs ist?

War er das bisher nicht auch schon? Es gab doch prinzipiell für Langstrecken, die genaue km-Grenze habe ich nicht mehr parat (250 km?) einen Mindestpreis für Sparpreise mit NV-Anteil außerhalb von tariflicher Gleichstellung von 17,90 € (mit BC). Seit ca. 20. Dezember wurde dieser Mindestpreis auf 18,65€ angehoben.

Wie weit die enthaltene NV-Strecke dabei ist, ist dann für die Preisbildung nicht mehr relevant (Extrembeispiel Sparpreise mit FV München Hbf - Pasing und NV bis Westerland). Da kann ich keine Abhängigkeit zum Flexpreis erkennen. Letztlich ist für die Preisbildung doch das Kontingent des Fernzugs relevant.

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