EVG einigt sich mit DB und sagt den Bahn Streik ab (Aktueller Betrieb)

Henrik, Samstag, 13.05.2023, 16:02 (vor 581 Tagen)

- kein Text -

Falsch

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 13.05.2023, 16:35 (vor 581 Tagen) @ Henrik

Die EVG hat nur einem Vergleich mit einem Verhandlungsfortgang ohne vorherigen Streik zugestimmt.

EVG einigt sich mit DB und sagt den Bahn Streik ab

AreMeika, Samstag, 13.05.2023, 17:09 (vor 580 Tagen) @ Henrik

Es wurde nur einem verpflichtenden Vergleich zugestimmt, was das aber für die Bahnkunden bedeutet, ist noch unklar.

Aber selbst wenn der Streik nicht stattfinden würde, ist schon zu viel umdisponiert von Bahn und Kunden und wird es wohl Überaschungen geben, welche Züge am 14., 15. und 16. fahren werden.

Eigentlich bleibt der Bahn gar nichts anderes übrig, als die Zugbindung völlig aufzuheben für alle Fahrkarten ausgestellt für den 14., 15. und 16. Mai.

Für 14.-16.05. FV + NV ab sofort flexibel bis zum 24.05.

AreMeika, Montag, 15.05.2023, 11:24 (vor 579 Tagen) @ AreMeika

Jetzt hat die Bahn genau richtig reagiert:

Alle Fahrgäste, die ihre vom 14.05.2023 bis 16.05.2023 geplante Reise verschieben möchten, können ihr bis einschließlich 11.05.2023 gebuchtes Ticket für den Fernverkehr und Nahverkehr ab sofort flexibel bis zum 24.05.2023 nutzen. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

Letzte Aktualisierung 15.05.2023 10:38 Uhr - DB Fernverkehr AG

Fahrgastrechte, wenn Zug nun doch fährt

finalharvest, Samstag, 13.05.2023, 17:24 (vor 580 Tagen) @ Henrik

Wie ist das denn nun mit den Fahrgastrechten, wenn ein Zug nun doch fährt, man aber schon umgebucht hat?

Mein Fall:
Fahrt ICE nach Paris am Montag hin, am Dienstag zurück. Beides sollte ausfallen. Also hab' ich bei der SNCF eine neue Verbindung gebucht, nur innerhalb Frankreich.

Das Sparpreis-Ticket (hin und zurück getrennt gebucht) kann ich nicht stornieren, ich muss also warten, bis der Termin vorbei ist und über die Fahrgastrechte gehen. Sollten die Züge nun doch fahren, wird das dann dennoch akzeptiert?

Frankreichticket stornieren ginge nur teilweise, da Ouigo dabei ist. Aber ich scheue davor zurück, da ja noch gar nicht klar ist, ob meine gebuchten DB-Züge überhaupt fahren.

Danke für eure Erfahrungen oder Einschätzungen!

Da schließe ich mich an, ähnliche Fälle hier

AbschnittE, Sonntag, 14.05.2023, 13:41 (vor 580 Tagen) @ finalharvest

Cousin hat Dienstag einen Super-Sparpreis zum Kongress, nach Streikankündigung kaufte er ein neues für 4:50 Uhr am Mittwoch. Da sollte ja wohl das nicht gebrauchte erstattet werden.

Ich habe meine "nicht notwendige Reise" wie von der Bahn erbeten nicht angetreten, nun wäre die Rückfahrt doch (irgendwie) gegangen. Hätte ich dann trotzdem gern erstattet...

Da schließe ich mich an, ähnliche Fälle hier

Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 14:55 (vor 580 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 14:57

Cousin hat Dienstag einen Super-Sparpreis zum Kongress, nach Streikankündigung kaufte er ein neues für 4:50 Uhr am Mittwoch.

Das ist schade. Der Super Sparpreis gilt regulär bis 10 Uhr des Folgetags.

Ein Besuch von DB Information oder DB Reisezentrum, um sich die Gültigkeit für Mittwoch auf dem Ticket bescheinigen zu lassen - falls überhaupt erforderlich - war keine Option?

Da sollte ja wohl das nicht gebrauchte erstattet werden.

Er kann sich den Fahrpreis vom Dienstag-Ticket erstatten lassen, weil die Verbindung Stand heute als ausfallend drin steht, vorrausgesetzt er verschiebt seine Reise auf Mittwoch.

Tritt er seine Fahrt am Dienstag an, sieht es nach Fahrgastrechten düster aus. Da bleibt er auf beiden Fahrkarten sitzen. Vielleicht mal ins Reisezentrum gehen oder beim Kundenservice anrufen, dass sie das überflüssig gekaufte Mittwoch-Ticket wieder stornieren.

Ich habe meine "nicht notwendige Reise" wie von der Bahn erbeten nicht angetreten, nun wäre die Rückfahrt doch (irgendwie) gegangen. Hätte ich dann trotzdem gern erstattet...

Worum geht es hier? Ist das dieselbe Reise?

Da schließe ich mich an, ähnliche Fälle hier

tommie, Montag, 15.05.2023, 13:47 (vor 579 Tagen) @ AbschnittE

Cousin hat Dienstag einen Super-Sparpreis zum Kongress, nach Streikankündigung kaufte er ein neues für 4:50 Uhr am Mittwoch. Da sollte ja wohl das nicht gebrauchte erstattet werden.

Verstehe ich nicht - entweder wäre der ursprünglich gebuchte Zug gefahren, oder er hätte sich halt mit dem Ursprungsticket in den Mittwochs-Zug gesetzt. Warum ein zusätzliches Ticket kaufen?

Da schließe ich mich an, ähnliche Fälle hier

Proeter, Montag, 15.05.2023, 14:12 (vor 579 Tagen) @ tommie
bearbeitet von Proeter, Montag, 15.05.2023, 14:13

Cousin hat Dienstag einen Super-Sparpreis zum Kongress, nach Streikankündigung kaufte er ein neues für 4:50 Uhr am Mittwoch. Da sollte ja wohl das nicht gebrauchte erstattet werden.


Verstehe ich nicht - entweder wäre der ursprünglich gebuchte Zug gefahren, oder er hätte sich halt mit dem Ursprungsticket in den Mittwochs-Zug gesetzt. Warum ein zusätzliches Ticket kaufen?

Offenbar hat der Cousin der Losung der Bahn geglaubt, dass die Tickets nur VOR, jedoch nicht NACH dem Streikzeitraum genutzt werden dürfen. So stand es ja in der ursprünglich veröffentlichten Sonderkulanzregel. Ein durchschnittliches ICE-Treff-Mitglied wäre natürlich schamlos und argumentativ gut gerüstet mit dem Dienstagsticket am Mittwoch gefahren. Der durchschnittliche Fahrgast verhält sich aber eben wie besagter Cousin.

Da schließe ich mich an, ähnliche Fälle hier

musicus, Montag, 15.05.2023, 14:25 (vor 579 Tagen) @ Proeter

Offenbar hat der Cousin der Losung der Bahn geglaubt, dass die Tickets nur VOR, jedoch nicht NACH dem Streikzeitraum genutzt werden dürfen.

Nicht nur Kuseng! Ja, auch in meinem Umfeld haben wegen dieser Verlautbarung mehrere Leute Panik geschoben...

Ein durchschnittliches ICE-Treff-Mitglied wäre natürlich schamlos und argumentativ gut gerüstet mit dem Dienstagsticket am Mittwoch gefahren. Der durchschnittliche Fahrgast verhält sich aber eben wie besagter Cousin.

Schamlos? Du meinst die DB.

Da schließe ich mich an, ähnliche Fälle hier

Barzahlung, Montag, 15.05.2023, 14:32 (vor 579 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 15.05.2023, 14:36

Cousin hat Dienstag einen Super-Sparpreis zum Kongress, nach Streikankündigung kaufte er ein neues für 4:50 Uhr am Mittwoch. Da sollte ja wohl das nicht gebrauchte erstattet werden.


Verstehe ich nicht - entweder wäre der ursprünglich gebuchte Zug gefahren, oder er hätte sich halt mit dem Ursprungsticket in den Mittwochs-Zug gesetzt. Warum ein zusätzliches Ticket kaufen?


Offenbar hat der Cousin der Losung der Bahn geglaubt, dass die Tickets nur VOR, jedoch nicht NACH dem Streikzeitraum genutzt werden dürfen. So stand es ja in der ursprünglich veröffentlichten Sonderkulanzregel.

Wieso Sonderkulanz? Das Ticket ist am Mittwochmorgen ganz normal noch etliche Stunden gültig.

Der durchschnittliche Fahrgast verhält sich aber eben wie besagter Cousin.

Der durchschnittliche Fahrgast denkt also, dass sich die Gültigkeitsdauer des Tickets durch Zugausfälle zuungunsten des Fahrgasts abändert?

Der durchschnittliche Fahrgast stöbert erstmal durch die FAQ bevor er für teuer Geld neue Fahrkarten kauft. Da steht nämlich alles.

Mit welchen Zügen kann ich reisen?

Mit dem Sparpreis können Sie nur auf der gebuchten Verbindung reisen. Die Angebote werden innerhalb Deutschlands im ICE, IC/EC angeboten. Züge des Nahverkehrs (z.B. RE, RB, IRE oder S-Bahn sowie Züge nichtbundeseigener Eisenbahnen) können Sie für die Anreise zum Bahnhof und Weiterreise zum Zielort nutzen, wenn Sie diese mitgebucht haben. Für Nahverkehrs-Züge besteht keine Zugbindung. Ihre Reise muss jedoch bis 10 Uhr des Folgetages beendet sein.

https://www.bahn.de/faq/zuege-super-sparpreis
https://www.bahn.de/angebot/sparpreis-flexpreis/super-sparpreis

Darf man bei Verspätung des Zuges ohne Mehrkosten die nächste Fahrtmöglichkeit z. B. einen ICE in Anspruch nehmen?

Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend ist der Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte) können Sie mit Fahrkarten der Produktklassen ICE und IC/EC die Reise unverzüglich mit geänderter Streckenführung und/oder Produktklasse bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliches Entgelt fortsetzen.

https://www.bahn.de/faq/darf-man-bei-verspaetung-des-zuges-ohne-mehrkosten-die-naechste...

Wieso macht man sowas?

Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 16:06 (vor 580 Tagen) @ finalharvest
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 16:11

Wie ist das denn nun mit den Fahrgastrechten, wenn ein Zug nun doch fährt, man aber schon umgebucht hat?
Mein Fall:
Fahrt ICE nach Paris am Montag hin, am Dienstag zurück. Beides sollte ausfallen. Also hab' ich bei der SNCF eine neue Verbindung gebucht, nur innerhalb Frankreich.

Du hast nicht umgebucht, sondern komplett neu gekauft und als Krönung auch noch für einen reservierungspflichtigen Zug.

Die SNCF ist als Vertragspartner verpflichtet, Dich mit Deinem Ticket von A nach B zu bringen
Wie geht man also vor? Du fährst am Reisetag nach Straßburg, stellst Dich an den Schalter und legst das Ticket vor. Dann müssen DIE sich was einfallen lassen, wie SIE Dich nach Paris bringen. OHNE ZUSÄTZLICHE KOSTEN. Ob sie Dir irgendwelche Bescheinigungen in die Hand drücken oder Dir eine neue Reservierung geben, das ist alles egal. Irgendwas müssen sie aber machen. Zur Not auch ein Hotel organsieren.

Und wenn sie nichts tun oder nur Geld für ein neues Ticket kassieren wollen, würde ich - sofern es keine Bahnsteigsperre gibt, einfach einsteigen. Was sollen sie machen? Einen Extrahalt einlegen und Dich rauswerfen? Fahrpreis nacherheben? Sie sind es doch, die ihre Pflichten verletzt haben und der Ball läge auch erstmal bei denen, das Geld einzutreiben.

V.a. aber - und das hab ich hier schon hundert mal heruntergebetet - ergreift man Maßnahmen, die für einen selber ins Geld gehen, immer erst am Reisetag nach der Kontaktaufnahme mit der Bahn vor Ort und nicht tagelang vorher.

Pervers finde ich auch den Gedanken, dass die DB das alles noch bezahlen soll, ganz als Nebenprodukt des großartigen SNCF-Preissystems. Das führt ja in Deinem Fall zu einem irrsinnigen Unverhältnis bei den Ticketeinnahmen zugunsten der SNCF, die schon beim ersten Ticket ein Partner ist.

Wieso macht man sowas?

finalharvest, Sonntag, 14.05.2023, 18:25 (vor 579 Tagen) @ Barzahlung

"V.a. aber - und das hab ich hier schon hundert mal heruntergebetet - ergreift man Maßnahmen, die für einen selber ins Geld gehen, immer erst am Reisetag nach der Kontaktaufnahme mit der Bahn vor Ort und nicht tagelang vorher.

Pervers finde ich auch den Gedanken, dass die DB das alles noch bezahlen soll [...]"

Na ja, ganz so ist es nicht. Die Bahn hatte ja bereits angekündigt, dass die Züge ausfallen. Die Maßnahme musste ich rechtzeitig ergreifen, ich kann doch schlecht bis Montagmorgen warten, ob vielleicht entgegen aller bisherigen Erfahrung doch Züge fahren.

Pervers finde ich das nicht. Ich möchte auch nicht, dass die Bahn das bezahlt. Ich wollte lediglich das Ticket erstattet bekommen, weil ich es nicht nutze.

Es ist auch nicht ganz so einfach, wie du eingangs beschreibst:
Die Bahn-Fahrt ging mit Regionalzug nach Saarbrücken, dann mit ICE nach Paris. Die neue Buchung Regionalzug Saargemünd (nur innerfranzösisch) nach Metz, dann Ouigo nach Paris. Also mit dem alten Ticket auf dieser Strecke fahren ist ausgeschlossen.

Dennoch danke für die Einschätzung!

Wieso macht man sowas?

Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 19:10 (vor 579 Tagen) @ finalharvest

Die Bahn-Fahrt ging mit Regionalzug nach Saarbrücken, dann mit ICE nach Paris. Die neue Buchung Regionalzug Saargemünd (nur innerfranzösisch) nach Metz, dann Ouigo nach Paris. Also mit dem alten Ticket auf dieser Strecke fahren ist ausgeschlossen.

Was macht Dich da so sicher? Zugbetreiber sind doch dieselben und in Metz gibt es einen SNCF-Schalter. Da hätte ich mich am Montag halt vorgestellt, bevor ich ein neues Ticket für den Ouigo kaufe.

Wieso macht man sowas?

finalharvest, Sonntag, 14.05.2023, 22:56 (vor 579 Tagen) @ Barzahlung

Was macht Dich da so sicher? Zugbetreiber sind doch dieselben und in Metz gibt es einen SNCF-Schalter. Da hätte ich mich am Montag halt vorgestellt, bevor ich ein neues Ticket für den Ouigo kaufe.

Zugbetreiber ist einmal DB, einmal SNCF (und Ouigo noch ein anderer, obwohl SNCF-Tochter). Ich glaube kaum, dass die SNCF auf einer ihrer französischen Strecken ein DB-Ticket anerkennt. Wäre ich alleine gefahren, hätte ich es vielleicht darauf ankommen lassen, von Saarbrücken mit der Saarbahn nach Saargemünd, von dort mit dem Regionalzug nach Straßburg und dann, falls einer fährt, mit dem ICE nach Paris zu fahren und das auszuprobieren, wie die französische Bahn reagiert. Aber zum einen waren drei eher Bahn-unerfahrene Begleiter mit, zum anderen muss ich abends dort sein, weil ich auf Springsteen-Konzert möchte.

Aber es hat sich ja jetzt geklärt, die Bahn ist kulant, und sie erstattet die Tickets, auch wenn die Züge fahren.

Wieso macht man sowas?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 14.05.2023, 23:42 (vor 579 Tagen) @ finalharvest

Zugbetreiber ist einmal DB, einmal SNCF (und Ouigo noch ein anderer, obwohl SNCF-Tochter). Ich glaube kaum, dass die SNCF auf einer ihrer französischen Strecken ein DB-Ticket anerkennt.

Natürlich tut sie das. Hätte sie auf deiner ursprünglich gewählten Verbindung ja auch.

--
Weg mit dem 4744!

Wieso macht man sowas?

Barzahlung, Montag, 15.05.2023, 02:20 (vor 579 Tagen) @ finalharvest

Was macht Dich da so sicher? Zugbetreiber sind doch dieselben und in Metz gibt es einen SNCF-Schalter. Da hätte ich mich am Montag halt vorgestellt, bevor ich ein neues Ticket für den Ouigo kaufe.


Zugbetreiber ist einmal DB, einmal SNCF (und Ouigo noch ein anderer, obwohl SNCF-Tochter).

Also, passt doch alles.

Ich glaube kaum, dass die SNCF auf einer ihrer französischen Strecken ein DB-Ticket anerkennt.

Dann dürfen DB und SNCF solche Tickets in Kooperation nicht anbieten. Die neue EU-Verordnung ist da sehr deutlich, dass im Verspätungsfall bei gleichbleibenden Beförderern zu anderen Zeiten und auf anderen Strecken gefahren werden kann und die Abrechnung nicht über den Fahrgast zu erfolgen hat.

https://www.ice-treff.de/index.php?id=678815

Streik ist abwendbar. -> Streik ist keine Höhere Gewalt. -.-

sfn17, Sonntag, 14.05.2023, 13:14 (vor 580 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von sfn17, Sonntag, 14.05.2023, 13:16

- kein Text -

Das ist Deine eigene Meinung, nicht die Rechtsprechung

Holger2, Sonntag, 14.05.2023, 14:00 (vor 580 Tagen) @ sfn17

- kein Text -

Die sieht das aber mW ähnlich…

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 14.05.2023, 18:14 (vor 579 Tagen) @ Holger2

Zumindest habe ich vor Jahren mal gelernt, dass Streik eben keine höhere Gewalt ist. Allerdings trifft auch niemand Verschulden daran.

--
Weg mit dem 4744!

Der Witz ist ja, dass DB selbst den Streik (mit)abwendete.

sfn17, Sonntag, 14.05.2023, 19:11 (vor 579 Tagen) @ Holger2

Für jetzt ist erstmal alles soweit in ruhigeren Fahrbahnen: für die Fahrgäste und für die Verhandlungen.

Aber was ist langfristig die politische Folge?

Seit Manfred Schell hat sich das Mem von der Höheren Gewalt eingenistet. Jeder angekündigte Streik wurde auch begonnen und bei Warnstreiks (deren Ende ja bekanntgegeben werden muss) auch durchgezogen.

Der EVG wird man vorhalten, doch zu weich zu sein. Der DB wird man vorhalten, dass sie es sehr wohl mit in der Hand hat, einen Streik zu begrenzen/zu verhindern. Also nix mit "höhere Gewalt". Mit dieser Ausrede ist es jetzt(!) vorbei, wenn sie nicht sowieso schon immer Unfug war.

Die Deutsche Bahn kann auch nicht mehr rumjammern, wie total gemein diese Gewerkschaften doch sind, und kann auch nicht mehr die Fahrgäste zur Empörung zu treiben versuchen (wie noch beim letzten großen Streik vor wenigen Jahren). Diese Masche zieht seit gestern nicht mehr. *flöt*

Das ist Deine eigene Meinung, nicht die Rechtsprechung

Manitou, Sonntag, 14.05.2023, 23:09 (vor 579 Tagen) @ Holger2

Die Formulierung im BGB stammt aus dem 19. Jahrhundert. Damals waren Streiks noch weitgehend unreguliert. Deshalb wäre (ggf. auf Druck des BVG) eine Änderung angemessen. Mit Einführung des weitgehend regulierten Systems von Tarifverhandlungen ist jeder Streik zumindestens dadurch abwendbar, daß die Unternehmen einer gewerkschaftlichen Tarifforderung nachgeben.
Insofern wäre die höhere Gewalt allenfalls bei einem wilden Streik noch als gegeben anzusehen. Deshalb empfliehlt es sich, daß wenn jemand, der durch ein Unternehmen, daß bestreikt wird, einen Schaden erlitten hat, sich bis zum BVG durchklagt, wenn er eine gute Rechtsschutzversicherung hat.

Berliner Verkehrsbetriebe?

Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 15.05.2023, 11:47 (vor 579 Tagen) @ Manitou

Wie soll man sich zu den Berliner Verkehrsbetrieben durchklagen?

Du meinst ja nicht etwa das BVerfG, oder?

Vielleicht das Bundes-Verfassungsgesetz Österreichs?

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Montag, 15.05.2023, 11:53 (vor 579 Tagen) @ Berlin-Express

Wird dort als B-VG abgekürzt.

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

?????

Der Blaschke, Montag, 15.05.2023, 21:25 (vor 578 Tagen) @ J-C

Hallo.

Wird dort als B-VG abgekürzt.

Was hat denn jetzt ein Gesetz mit einem Gericht zu tun? Wie soll denn ein Gesetz allein was durchsetzen?

Abgesehen davon: B-VG ist was anderes als BVG.

So wie 'ICE L' was anderes beschreibt als 'ICE-L'.

Aber ich weiß, an sowas stören sich nur die Alten. Allerdings ist es dann kein Wunder, dass so vieles nicht mehr vernünftig funktioniert und man so oft das Gefühl hat, dass da wer wieder von den Jungdynamischen mit seiner Ideenumsetzung auf halber Strecke stehen geblieben ist und rätselt, warum es scheitert.

Insofern gebührt dir Dank für die wenn vmtl auch ungewollte wiederholte Bestätigung der These.


Schöne Grüße von jörg

?????

Manitou, Freitag, 19.05.2023, 00:18 (vor 575 Tagen) @ Der Blaschke

Es ist grundsätzlich eine Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit, auch gesetze auszulegen bzw. den Gesetzgeber dazu aufzufordern, Gesetze die der Lebenswirklichkeit widersprechen, zu ändern.

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