? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant" (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Sonntag, 20.11.2022, 17:42 (vor 614 Tagen)

Hallo miteinander,

auf der Website der Bahn ist seit einiger Zeit der folgende Passus zu lesen:

Mein Umstieg verlief schnell und ich schaffe einen vorherigen Zug – darf ich diesen trotz Zugbindung nehmen?

Ab sofort werden im DB Navigator oder auf bahn.de großzügigere Umsteigezeiten angegeben, damit Anschlusszüge zuverlässiger erreicht werden können. Doch Sie sind besonders schnell und der Umstieg lief besser als geplant? Kein Problem! Sollten Sie entgegen der gebuchten Reiseverbindung dennoch auch Anschlüsse mit kürzerer Übergangszeit erreichen, können Sie auch mit zuggebundenen Tickets den früheren Anschlusszug nutzen. Für diese Fälle heben wir die Zugbindung für mehr Flexibilität auf.

Meine Frage hierzu: Ist das de facto das Ende der Zugbindung auf Sparpreis-Tickets bzw. etwas weniger provokativ gefragt, wie frei darf die Zugwahl nun sein?

Zwei Fallbeispiele:
1) Gebucht ist NV*A*NV*B*FV*C, in A würde anstelle des Nahverkehrszug ein verspäteter Fernverkehrszug nach B erreicht werden. In meinen Augen verlief dann der Umstieg "besser als geplant", wäre es also in Ordnung, diesen Zug anstelle des gebuchten Nahverkehrs zu nehmen? Ich lese in den oben zitierten Ausführungen der Bahn nicht, dass die gebuchte Produktklasse eingehalten werden muss.

2) Gebucht ist NV*A*FV*B, in A beträgt die Umstiegszeit knapp eine Stunde, da der Nahverkehrszug jeweils kurz nach Abfahrt des Fernverkehrs ankommt. Nun hat der eine Stunde vor dem gebuchten Fernverkehrszug fahrende Zug Verspätung, wodurch ein Umstieg in diesen möglich wäre. Auch hier verläuft m.E. der Umstieg "besser als geplant" - dürfte folglich auch hier der frühere Fernverkehrszug genutzt oder muss auf den ursprünglich gebuchten Zug gewartet werden?

Sind diese Fälle von o.g. Regelung erfasst und somit möglich? Es kann kaum von den Kunden verlangt werden, für sämtliche Züge, die möglicherweise aufgrund einer Verspätung als Anschlüsse durchgesagt werden, die ursprüngliche Abfahrtszeit zu recherchieren und zu ermitteln, ob es sich um "planmäßige Sichtanschlüsse" aufgrund unterschrittener Mindestumstiegszeit gehandelt hätte oder ob erst durch die Verspätung diese überhaupt erreichbar wurden.

Wie ist eure Einschätzung hierzu?
Danke! VT642

? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant"

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 20.11.2022, 18:25 (vor 614 Tagen) @ VT642

Also ich verstehe das so das die Fahrt mit dem ersten gebuchten Zug angetreten werden soll* sollte sich dann im weiteren Verlauf ergeben das du einen früheren Zug bekommst darfst du diesem nehmen.

*Wenn der Verspätet ist dann fällt die Zugbindung sowieso weg ;)

Was ist, wenn man zusätzliche Umsteigezeit einplant?

Mike65, Sonntag, 20.11.2022, 19:25 (vor 614 Tagen) @ VT642

- kein Text -

Die Trickser werden munter ...

Der Blaschke, Sonntag, 20.11.2022, 19:32 (vor 614 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Der Blaschke, Sonntag, 20.11.2022, 19:35

Hallo.

Schlussendlich ist es nicht 1000%-ig klar geregelt. Heißt: der Deutsche lechzt schon wieder nach 14.225 Unterparagraphen. Damit er sich über den 14.226ten Sonderfall aufregen kann.

Und eine auch nur einigermaßen belastbare Antwort kann es hier auch gar nicht geben. Denn jeder Schaffner kann die Dinge anders beurteilen. Und da hilft das 'auf den Boden stampfen' mit 'Die im Forum haben gesagt ...' mal gar nichts.

Und in der realen Welt draußen stellt sich Frage eh nicht. Die Leute kleben viel zu sehr an ihren Zugbindungen, als dass sie da diesbezüglich mutig wären.

Es hängt also von deinem Mut ab, inwieweit da die Regeln kreativ auslegen willst, um so nicht vorgesehene Vorteile zu ergattern. Bist du mutig, mach es. Sonst lass es. In der Praxis wird es zu 96% gut gehen, weil das Zugpersonal gar keine Lust hat, das ganze von der Plüschetage angerichtete Chaos zu verantworten. Das Personal ist froh, wenn du nicht quengelst.

Schöne Grüße von jörg


Schrecklich diese ganzen Helden von heute. Wollen tollkühn sein - aber dann doch bitte nur nach Absicherung durch Dritte.

Meine Güte; manche Dinge mache ich einfach. Kommuniziere im Zweifel mit dem Personal vor Ort. Fertig. Meistens klappt's. Selten nicht. Aufgeschrieben wurde ich noch nie. Aber ich posaune auch nicht alles in die Welt hinaus oder bringe mit öffentlichen Fragen die Verantwortlichen überhaupt erst auf Ideen.

Die Trickser werden munter ...

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Sonntag, 20.11.2022, 20:54 (vor 614 Tagen) @ Der Blaschke

Meine Güte; manche Dinge mache ich einfach. Kommuniziere im Zweifel mit dem Personal vor Ort. Fertig. Meistens klappt's. Selten nicht. Aufgeschrieben wurde ich noch nie. Aber ich posaune auch nicht alles in die Welt hinaus oder bringe mit öffentlichen Fragen die Verantwortlichen überhaupt erst auf Ideen.

Als ich als Teenager durch die Wälder von Liechtenstein eines Tages in Flip Flop Sandalen spazierte, konnte mich das Ende eines Naturpfades nicht daran hindern, einfach weiter zu gehen, zur Not einen Wiesenhang raufzuklettern. :P

Ich hab‘s einfach getan. Allein, ich hatte auch niemanden, den ich hätte fragen können. Sowas habe ich grundsätzlich alleine durchgezogen.

Im Fall der Regelung wird die DB schon schnell genug es regeln, wenn jene neue Regelung entgegen der Intention dahinter verwendet wird. Ich muss mich darüber gar nicht echauffieren, wie ich es einst tat. In sofern. Do it. Sollte so ein Verhalten Relevanz kriegen, wird die DB sich schon darum kümmern :)

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

Eigentlich keine Änderung ggü. früher

mrhuss, FKON, Montag, 21.11.2022, 13:48 (vor 614 Tagen) @ Der Blaschke

Früher™ war's doch so, dass man den geplanten kurzen Anschluss verpasst hat und dadurch die Zugbindung aufgehoben war. Heute kann es sein, dass der nicht geplante kurze Anschluss trotzdem klappt und dadurch zumindest für diesen Zug die Zugbindung aufgehoben wird.

Also keine Änderung. Ob man eine Stunde früher oder später ankommt ist bei knappen Anschlüssen wie eh und je Glückssache.

Eigentlich keine Änderung ggü. früher

Reservierungszettel, KDU, Montag, 21.11.2022, 14:09 (vor 614 Tagen) @ mrhuss
bearbeitet von Reservierungszettel, Montag, 21.11.2022, 14:11

Früher™ war's doch so, dass man den geplanten kurzen Anschluss verpasst hat und dadurch die Zugbindung aufgehoben war. Heute kann es sein, dass der nicht geplante kurze Anschluss trotzdem klappt und dadurch zumindest für diesen Zug die Zugbindung aufgehoben wird.

Also keine Änderung. Ob man eine Stunde früher oder später ankommt ist bei knappen Anschlüssen wie eh und je Glückssache.

Genau so ist es endlich mal einer der es verstanden hat :)

Nur eben mit dem Unterschied das du heute keine FGR mehr dafür fordern kannst weil die Verbindung großzügig ausgelegt ist.

Eigentlich keine Änderung ggü. früher

mrhuss, FKON, Montag, 21.11.2022, 16:38 (vor 614 Tagen) @ Reservierungszettel

Nur eben mit dem Unterschied das du heute keine FGR mehr dafür fordern kannst weil die Verbindung großzügig ausgelegt ist.

Isso. Und wirft die Frage auf, an welcher Stelle hier tatsächlich die "Trickserei" stattfindet, von der vorhin die Rede war.

Ich glaube es geht darum

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Montag, 21.11.2022, 16:45 (vor 614 Tagen) @ mrhuss

Man legt sich die Umsteigezeit besonders großzügig aus, um etwa eine günstigere Verbindung zu kriegen und entscheidet sich spontan, früher loszufahren.

Das an und für sich ist definitiv kein ernstzunehmender Fall. Es wird kaum wen geben, der sich die Mühe gibt, das jetzt auszunutzen.

Sollte es wider Erwarten anders sein, wird die DB das eben einschränken.

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

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chriL999, Montag, 21.11.2022, 13:18 (vor 614 Tagen) @ VT642

Also ich verstehe es schon so, dass 1) nicht erlaubt ist (da du FV nehmen willst, obwohl NV bezahlt), 2) jedoch sehr wohl Sinn macht (FV bezahlt und FV genommen).

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musicus, Montag, 21.11.2022, 14:36 (vor 614 Tagen) @ VT642

Hallo miteinander,

auf der Website der Bahn ist seit einiger Zeit der folgende Passus zu lesen:

Mein Umstieg verlief schnell und ich schaffe einen vorherigen Zug – darf ich diesen trotz Zugbindung nehmen?

Ab sofort werden im DB Navigator oder auf bahn.de großzügigere Umsteigezeiten angegeben, damit Anschlusszüge zuverlässiger erreicht werden können. Doch Sie sind besonders schnell und der Umstieg lief besser als geplant? Kein Problem! Sollten Sie entgegen der gebuchten Reiseverbindung dennoch auch Anschlüsse mit kürzerer Übergangszeit erreichen, können Sie auch mit zuggebundenen Tickets den früheren Anschlusszug nutzen. Für diese Fälle heben wir die Zugbindung für mehr Flexibilität auf.

Mir fällt ins Auge, dass die Regelung mit einer Verkürzung der Übergangszeit in Zusammenhang steht. Dass man das lediglich auf einer Website kommuniziert und nicht in die BB aufnimmt, finde ich von der Vorgehensweise her etwas unglücklich - immerhin scheint sich in Sachen Reisendenpünktlichkeit endlich mal was zu tun.

Meine Frage hierzu: Ist das de facto das Ende der Zugbindung auf Sparpreis-Tickets

Nein.

bzw. etwas weniger provokativ gefragt, wie frei darf die Zugwahl nun sein?

So frei, dass sie mit der kommunizierten Regelung nicht in Konflikt gerät.

Zwei Fallbeispiele:
1) Gebucht ist NV*A*NV*B*FV*C, in A würde anstelle des Nahverkehrszug ein verspäteter Fernverkehrszug nach B erreicht werden. In meinen Augen verlief dann der Umstieg "besser als geplant", wäre es also in Ordnung, diesen Zug anstelle des gebuchten Nahverkehrs zu nehmen? Ich lese in den oben zitierten Ausführungen der Bahn nicht, dass die gebuchte Produktklasse eingehalten werden muss.

Ich meine: ja, sofern in A der verspätete FV früher abfährt als der pünktliche NV-Anschluss. Nicht zuletzt wird hier ja grundsätzlich mit einem FV-Fahrschein gereist.

2) Gebucht ist NV*A*FV*B, in A beträgt die Umstiegszeit knapp eine Stunde, da der Nahverkehrszug jeweils kurz nach Abfahrt des Fernverkehrs ankommt. Nun hat der eine Stunde vor dem gebuchten Fernverkehrszug fahrende Zug Verspätung, wodurch ein Umstieg in diesen möglich wäre. Auch hier verläuft m.E. der Umstieg "besser als geplant" - dürfte folglich auch hier der frühere Fernverkehrszug genutzt oder muss auf den ursprünglich gebuchten Zug gewartet werden?

Ich meine ebenfalls: ja, schließlich wird hier die Übergangszeit im Sinne der eingangs zitierten Kulanzregelung verkürzt.

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drdoolittle, Dienstag, 22.11.2022, 12:13 (vor 613 Tagen) @ VT642

So habe einen realen Fall:
Durchgehende Fahrkarte Sargans über Feldkirch und Lindau nach München Hbf. Von dort mit ICE weiter Richtung Norden. (alles ein Ticket)
Sargans nach Feldkirch ist RJX, also Fernverkehr, ab Feldkirch soll ich in der langsamen S-Bahn nach Lindau sitzen und ab Lindau im RE nach München Hbf.
Nun kann ich aber in Feldkirch schon einen früheren REX erreichen. Darf ich den nicht schon ohnehin nehmen, weil es NV ist? (Ist aber ja kein Vor- oder Nachlauf, sondern ein Mittellauf!)
Ich könnte mich dann alternativ in Bregenz oder Lindau-Reutin in einem ECE nach München Hbf setzen und wäre dort 1 Stunde früher. Das wäre eine feine Sache!
Dort könnte ich mich dann auch in einen früheren ICE Richtung Norden quetschen, oder nicht?

? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant"

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 22.11.2022, 12:26 (vor 613 Tagen) @ drdoolittle

So habe einen realen Fall:
Durchgehende Fahrkarte Sargans über Feldkirch und Lindau nach München Hbf. Von dort mit ICE weiter Richtung Norden. (alles ein Ticket)
Sargans nach Feldkirch ist RJX, also Fernverkehr, ab Feldkirch soll ich in der langsamen S-Bahn nach Lindau sitzen und ab Lindau im RE nach München Hbf.
Nun kann ich aber in Feldkirch schon einen früheren REX erreichen. Darf ich den nicht schon ohnehin nehmen, weil es NV ist? (Ist aber ja kein Vor- oder Nachlauf, sondern ein Mittellauf!)
Ich könnte mich dann alternativ in Bregenz oder Lindau-Reutin in einem ECE nach München Hbf setzen und wäre dort 1 Stunde früher. Das wäre eine feine Sache!
Dort könnte ich mich dann auch in einen früheren ICE Richtung Norden quetschen, oder nicht?

Genau, ist nach der aktuellen Regel so erlaubt.

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Altmann, Dienstag, 22.11.2022, 12:33 (vor 613 Tagen) @ Reservierungszettel

So habe einen realen Fall:
Durchgehende Fahrkarte Sargans über Feldkirch und Lindau nach München Hbf. Von dort mit ICE weiter Richtung Norden. (alles ein Ticket)
Sargans nach Feldkirch ist RJX, also Fernverkehr, ab Feldkirch soll ich in der langsamen S-Bahn nach Lindau sitzen und ab Lindau im RE nach München Hbf.
Nun kann ich aber in Feldkirch schon einen früheren REX erreichen. Darf ich den nicht schon ohnehin nehmen, weil es NV ist? (Ist aber ja kein Vor- oder Nachlauf, sondern ein Mittellauf!)
Ich könnte mich dann alternativ in Bregenz oder Lindau-Reutin in einem ECE nach München Hbf setzen und wäre dort 1 Stunde früher. Das wäre eine feine Sache!
Dort könnte ich mich dann auch in einen früheren ICE Richtung Norden quetschen, oder nicht?


Genau, ist nach der aktuellen Regel so erlaubt.

Ist das wirklich so einfach? Dann könnte man ja z.B. von Österreich mit jedem x-beliebigen Zug nach Deutschland fahren (sofern dieser vor der gebuchten Verbindung liegt), da in Österreich ja sowieso keine Zugbindung gilt.

Ich hatte die Regelung so verstanden, dass die Zugbindung nur aufgehoben wird, wenn man IN Deutschland einen früheren Anschluss erreicht (man muss aber grenzüberschreitend sehr wohl den gebuchten Zug nehmen). Aber das war nur meine Interpretation.

? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant"

musicus, Dienstag, 22.11.2022, 12:43 (vor 613 Tagen) @ Altmann
bearbeitet von musicus, Dienstag, 22.11.2022, 12:43

Ist das wirklich so einfach? Dann könnte man ja z.B. von Österreich mit jedem x-beliebigen Zug nach Deutschland fahren (sofern dieser vor der gebuchten Verbindung liegt), da in Österreich ja sowieso keine Zugbindung gilt.

Im Zweifelsfall muss man aber wohl schon plausibel machen, dass ein der Kulanzregelung nach einschlägiger Fall eingetreten ist, durch den man nun "der Umstieg schnell verlaufen ist".

Ich hatte die Regelung so verstanden, dass die Zugbindung nur aufgehoben wird, wenn man IN Deutschland einen früheren Anschluss erreicht (man muss aber grenzüberschreitend sehr wohl den gebuchten Zug nehmen). Aber das war nur meine Interpretation.

Eben - deine Interpretation, denn das steht so nirgends. Überrascht aber auch nicht.

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Altmann, Dienstag, 22.11.2022, 13:43 (vor 613 Tagen) @ musicus

Ist das wirklich so einfach? Dann könnte man ja z.B. von Österreich mit jedem x-beliebigen Zug nach Deutschland fahren (sofern dieser vor der gebuchten Verbindung liegt), da in Österreich ja sowieso keine Zugbindung gilt.

Im Zweifelsfall muss man aber wohl schon plausibel machen, dass ein der Kulanzregelung nach einschlägiger Fall eingetreten ist, durch den man nun "der Umstieg schnell verlaufen ist".

Um mit musicus zu sprechen: "Das steht so nirgends!" ... ;-)

Ich hatte die Regelung so verstanden, dass die Zugbindung nur aufgehoben wird, wenn man IN Deutschland einen früheren Anschluss erreicht (man muss aber grenzüberschreitend sehr wohl den gebuchten Zug nehmen). Aber das war nur meine Interpretation.

Eben - deine Interpretation, denn das steht so nirgends. Überrascht aber auch nicht.

Österreich ist insofern ein Sonderfall, dass es hier keine Zugbindung für DB-Tickets gibt. Aber nehmen wir mal an, die Geschichte würde in der Schweiz spielen, mit Zugbindung.

Könnte man dann einfach (in der Schweiz, oder grenzüberschreitend) nen früheren Anschlusszug nehmen, wenn man ihn erreicht? Und auf die Zugbindung pfeifen? Nur, weil die DB das kulanterweise akzeptieren würde? Hat da nicht die SBB auch ein Wörtchen mitzureden?

Ich bleib bei meiner Auffassung, dass diese Kulanzregelung nur in Deutschland gibt, solange man mir nicht das Gegenteil beweist ;-).

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bahnfahrerofr., Dienstag, 22.11.2022, 13:52 (vor 613 Tagen) @ Altmann

Ich bleib bei meiner Auffassung, dass diese Kulanzregelung nur in Deutschland gibt, solange man mir nicht das Gegenteil beweist ;-).

Ich sehe das gefühlsmäßig (!) auch so, evtl. mit Ausnahme der ausländischen Grenzbahnhöfe. Bin mir relativ sicher dass es im genannten Beispiel mit dem Schweizer Kodukteur ein Problem gäbe ;-)

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musicus, Dienstag, 22.11.2022, 14:34 (vor 613 Tagen) @ Altmann

Ist das wirklich so einfach? Dann könnte man ja z.B. von Österreich mit jedem x-beliebigen Zug nach Deutschland fahren (sofern dieser vor der gebuchten Verbindung liegt), da in Österreich ja sowieso keine Zugbindung gilt.

Im Zweifelsfall muss man aber wohl schon plausibel machen, dass ein der Kulanzregelung nach einschlägiger Fall eingetreten ist, durch den man nun "der Umstieg schnell verlaufen ist".

Um mit musicus zu sprechen: "Das steht so nirgends!" ... ;-)

Stimmt. Aber sobald deutlich wird, dass von der zugrundeliegenden Reiseplanung derart abgewichen wurde, dass eine vorsätzliche Umgehung der Zugbindung im Raum steht, ist eben mit Rückfragen zu rechnen.

Ich hatte die Regelung so verstanden, dass die Zugbindung nur aufgehoben wird, wenn man IN Deutschland einen früheren Anschluss erreicht (man muss aber grenzüberschreitend sehr wohl den gebuchten Zug nehmen). Aber das war nur meine Interpretation.

Eben - deine Interpretation, denn das steht so nirgends. Überrascht aber auch nicht.

Österreich ist insofern ein Sonderfall, dass es hier keine Zugbindung für DB-Tickets gibt.

Ich weiß, was du meinst...

Aber nehmen wir mal an, die Geschichte würde in der Schweiz spielen, mit Zugbindung.

Eine tatsächlich vorliegende Zugbindung im Ausland ist zwar neu hier im tread - aber gut, nehmen wir es mal an.

Könnte man dann einfach (in der Schweiz, oder grenzüberschreitend) nen früheren Anschlusszug nehmen, wenn man ihn erreicht?

Nein. Die SBB räumt (meines Wissens) diese Kulanz nicht analog zur DB ein.

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Altmann, Mittwoch, 23.11.2022, 09:25 (vor 612 Tagen) @ musicus

Also ich persönlich würd mich nicht drauf verlassen, dass das wirklich problemlos (!) klappt. Mag durchaus sein, dass ein Zub das abnickt und durchwinkt. Wenn man aber das Glück hat, keksi als Zub zu erwischen, dann wird man wohl ein sehr informatives Gespräch über Zugbindung und die Kosten der Ausstellung eines Flexpreis-Tickets im Zug führen können. Oder wie Du schriebst:

... sobald deutlich wird, dass von der zugrundeliegenden Reiseplanung derart abgewichen wurde, dass eine vorsätzliche Umgehung der Zugbindung im Raum steht, ist eben mit Rückfragen zu rechnen.


Was könnte ein Zub nämlich einem derartigen Fahrtwunsch entgegensetzen:

- Er möchte also früher als gebucht vom Grenzbahnhof (= Beginn der DB-Reise) abfahren. Ob das zulässig ist, ist zumindest nicht so klar.

- Sinn und Zweck der Kulanzregelung ist es ja, dass man Verbindungen, die aufgrund zu kurzer Umsteigezeit nicht buchbar sind (im Flugverkehr nennt man das "illegal connections") nutzen kann. Das ist hier ja nicht der Fall - die Verbindung, die er nützen möchte, wäre ja buchbar (nur halt zu einem (vielleicht wesentlich) höheren Preis). Wenn man das erlaubt, dann ist das tatsächlich das Ende des Flexpreis-Tickets.

Ist also durchaus denkbar, dass es klappt. Aber mir persönlich wär das Risiko zu hoch, und ich würd lieber so wie gebucht fahren.

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musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 12:54 (vor 611 Tagen) @ Altmann

Was könnte ein Zub nämlich einem derartigen Fahrtwunsch entgegensetzen:

- Er möchte also früher als gebucht vom Grenzbahnhof (= Beginn der DB-Reise) abfahren. Ob das zulässig ist, ist zumindest nicht so klar.

Immerhin tritt er im geschilderten Beispiel die Reise wie geplant an. Da finde ich wenig, was man dem Reisenden hier vorwerfen soll...


- Sinn und Zweck der Kulanzregelung ist es ja, dass man Verbindungen, die aufgrund zu kurzer Umsteigezeit nicht buchbar sind (im Flugverkehr nennt man das "illegal connections") nutzen kann.

Sagt wer? Wir wissen es nicht. Ich vermute eher die Minimierung von Entschädigungszahlungen als tatsächliche Motivation.

Das ist hier ja nicht der Fall - die Verbindung, die er nützen möchte, wäre ja buchbar (nur halt zu einem (vielleicht wesentlich) höheren Preis).

Das tut aber für die Anwendung der Kulanzregelung nichts zur Sache. Die Buchbarkeit bzw. Nicht-Buchbarkeit von Verbindungen ist im Kulanzverfahren nirgends als Kriterium benannt und daher irrelevant.

Wenn man das erlaubt, dann ist das tatsächlich das Ende des Flexpreis-Tickets.

Auch das glaub' ich nicht. Eher ist das der bislang eindrucksvollste aller Beweise für die Unsinnigkeit des Konstruktes "Zugbindung". Oder gar das Ende der Unterwegsaufenthalte.

Ist also durchaus denkbar, dass es klappt. Aber mir persönlich wär das Risiko zu hoch, und ich würd lieber so wie gebucht fahren.

Mach ich auch so - eine Buchung nach Fahrtwunsch ist ja (mit mehr oder weniger Zeitaufwand) meist irgendwie machbar. Dass man viel mehr riskiert, als ggf. nicht mitgenommen oder unterwegs ausgesetzt zu werden, kann ich mir aber auch nicht vorstellen - dafür ist der Grad an Verwirrung, den diese Regelung nun aufwirft einfach zu grotesk. Ganz ohne Abenteuer geht's eben doch nicht....

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drdoolittle, Donnerstag, 24.11.2022, 13:03 (vor 611 Tagen) @ Altmann
bearbeitet von drdoolittle, Donnerstag, 24.11.2022, 13:05

Problem ist wohl zur Zeit, dass es zu "früher als geplant" wohl keine Beförderungsbestimmungen gibt, oder?
Die DB hat durch Trickserei die Umsteigezeit verlängert. Dies aber nicht, weil Bahnkunden diese längeren Umsteigezeiten benötigen, sondern um Fahrgastrechte in Hinblick auf Erstattungen, etc. einzuschränken und zu umgehen! Sprich man räumt den Bahnverkehr (noch) mehr Verspätungen ein!
Gewiefte Bahnkunden-Ticket-Bucher können darauf antworten indem Sie dann auch die Umstiegszeit bei Online-Buchung ggf. selbst verlängern, sie buchen sich die billigere Verbindung und steigen dann doch in den teueren und überfüllten, früheren Zug ein, den sie ohnehin im Auge hatten.
Womit "früher als geplant" noch schlimmere Zustände in überfüllten Zügen erzeugen wird!
Sowas passiert eben , wenn die DB hier Tricksereien macht.
Letztendlich hat die Deutsche Bahn mit der (rechtlich unwirksamen) Verlängerung der Umstiegszeiten die Kapitulation eingereicht:
Pünktlichkeit können wir nicht mehr!

? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant"

musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 13:35 (vor 611 Tagen) @ drdoolittle
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 13:37

Problem ist wohl zur Zeit, dass es zu "früher als geplant" wohl keine Beförderungsbestimmungen gibt, oder?

Für wen sollte das jetzt ein Problem sein? Risikofreudige reizen die Kulanzbestimmung aus, bis sie mal aus dem Zug fliegen, den Sicherheitsfanatikern steht nach wie vor offen, zu fahren, wie gebucht. Und die DB kann diesen für das geringste Übel gehaltenen schwammigen Satz über Nacht ganz eindfach wieder aus dem Netz nehmen. So viele Probleme müssen ad hoc gar nicht gelöst werden.

Die DB hat durch Trickserei die Umsteigezeit verlängert. Dies aber nicht, weil Bahnkunden diese längeren Umsteigezeiten benötigen, sondern um Fahrgastrechte in Hinblick auf Erstattungen, etc. einzuschränken und zu umgehen! Sprich man räumt den Bahnverkehr (noch) mehr Verspätungen ein!
Gewiefte Bahnkunden-Ticket-Bucher können darauf antworten indem Sie dann auch die Umstiegszeit bei Online-Buchung ggf. selbst verlängern, sie buchen sich die billigere Verbindung und steigen dann doch in den teueren und überfüllten, früheren Zug ein, den sie ohnehin im Auge hatten.

Wer sich dort wohlfühlt: bitte! Fürs Tolerieren einer Überfüllung ist ein ordentlicher Preisabschlag ja nur recht und billig.

Womit "früher als geplant" noch schlimmere Zustände in überfüllten Zügen erzeugen wird!

Überfüllt, überfüllter, am überfülltesten...? Auslastung > 100% ist doch bereits der worst case! Ich warte noch immer auf Inklusivreservierungen in Klasse 2 und deren Potential zur ,Zugbindung' - wobei Reservierungen ja auch ungebührlich oft platzen.

Sowas passiert eben , wenn die DB hier Tricksereien macht.

Ha!! Zurückgetrickst! Nimm das, DB!!

Letztendlich hat die Deutsche Bahn mit der (rechtlich unwirksamen) Verlängerung der Umstiegszeiten die Kapitulation eingereicht:
Pünktlichkeit können wir nicht mehr!

Wo bitte wäre denn die Rechtswirksamkeit von Umstiegszeiten geregelt???

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drdoolittle, Donnerstag, 24.11.2022, 13:53 (vor 611 Tagen) @ musicus

In der Fahrgastverordnung, die sich in 2023 ändern wird:
U.a.
"Mehr Durchgangsfahrkarten: Bahnunternehmen sind künftig verpflichtet Durchgangsfahrkarten anzubieten, wenn Anschlusszüge von einem Eisenbahnunternehmen oder einem Tochterunternehmen betrieben werden, z.B. bei der Verbindung zwischen Regional- und Fernzug. Die Durchgangsfahrkarte ist künftig ein Einzelticket, die für mehrere Zugverbindungen einer Reise gültig ist und das Recht auf Umleitung bzw. Entschädigung bei Verspätung oder verpassten Anschlüssen sichert. Auch Tickethändlern soll es erleichtert werden, Durchgangsfahrkarten anzubieten, indem sie verschiedene Angebote kombinieren. Dafür erhalten Sie einen Anspruch gegen Bahnunternehmen auf Informationen in Echtzeit. Letztendlich kann aber jeder Verkäufer selbst entscheiden, ob er davon Gebrauch macht.Reisende haben in Zukunft Anspruch auf Fahrradmitnahme im Zug. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen."

Eine Verlängerung der Umsteigezeit bedarf der übliche Bahnkunde ja nicht, er ist ja plötzlich nicht langsamer geworden.
Die DB verlängert die Umsteigezeit ja nur, um mehr Verspätungen zuzulassen ohne dafür in Regress genommen werden zu wollen.
Dies steht natürlich komplett konträr zum Sinn der Fahrgastrechte-Verordnung und ist daher rechtlich unwirksam. Müßte sich nur ein Kläger finden. Vielleicht macht es ja der Bahnkunden-Verband?

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musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 14:10 (vor 611 Tagen) @ drdoolittle
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 14:13

In der Fahrgastverordnung, die sich in 2023 ändern wird:
U.a.
"Mehr Durchgangsfahrkarten: Bahnunternehmen sind künftig verpflichtet Durchgangsfahrkarten anzubieten, wenn Anschlusszüge von einem Eisenbahnunternehmen oder einem Tochterunternehmen betrieben werden, z.B. bei der Verbindung zwischen Regional- und Fernzug. Die Durchgangsfahrkarte ist künftig ein Einzelticket, die für mehrere Zugverbindungen einer Reise gültig ist und das Recht auf Umleitung bzw. Entschädigung bei Verspätung oder verpassten Anschlüssen sichert. Auch Tickethändlern soll es erleichtert werden, Durchgangsfahrkarten anzubieten, indem sie verschiedene Angebote kombinieren. Dafür erhalten Sie einen Anspruch gegen Bahnunternehmen auf Informationen in Echtzeit. Letztendlich kann aber jeder Verkäufer selbst entscheiden, ob er davon Gebrauch macht.Reisende haben in Zukunft Anspruch auf Fahrradmitnahme im Zug. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen."

Durchgangsfahrkarten sind etwas ganz anderes als eine Regulierung von Übergangszeiten per Rechtsnorm. Mit einer Durchgangsfahrkarte bist du ja selbst erst zum großen Glückskind geworden. Eine Quellenangabe bzw. ein Link zur Verordnung wären übrigens nett gewesen.

Eine Verlängerung der Umsteigezeit bedarf der übliche Bahnkunde ja nicht, er ist ja plötzlich nicht langsamer geworden.
Die DB verlängert die Umsteigezeit ja nur, um mehr Verspätungen zuzulassen ohne dafür in Regress genommen werden zu wollen.

Und?? Die DB hat sich eben irgendwann mal für den fahrplanbasierten Verkauf entschieden. Hat die Mehrheit bisher auch nicht gejuckt. In der Minderheit der Flexpreiskundschaft bin ich allerdings weder ein großer Fan dieser Taktik noch leide ich besonders darunter. Das Stückeln von Fahrscheinen wird wohl auch künftig kaum abzuschaffen sein. Und aktuell gilt ja ohnehin "Besser als geplant".

Dies steht natürlich komplett konträr zum Sinn der Fahrgastrechte-Verordnung und ist daher rechtlich unwirksam.

Nein! Die Fahrgastrechte-Verordnung bezweckt schließlich keine Übergangszeit-Obergrenzen.

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drdoolittle, Donnerstag, 24.11.2022, 15:18 (vor 611 Tagen) @ musicus

Nun, wenn die Bahnbetreiber Übergangszeiten auf 60 oder gar 120 Minuten setzen, dann werden sie so gut wie nie mehr für Verspätungen in Regress genommen werden können.
Insofern bedarf es einer gerichtlichen Überprüfung des verordnungsgemäßen Verhaltens, genau wie gerichtliche Überprüfungen von AGB's oder hier Beföderungsbedingungen.
Bei Verlängerung von Übergangszeiten liefert man Blau-Pausen wie man generell Verspätung "verpackt", damit man nicht auf 20 min, 60 min oder 120 Minuten Verspätung einer Zugverbindung kommt.
Das ist definitiv rechtlich unzulässig. Aber wo kein Kläger, auch kein Angeklagter....

? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant"

musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 15:44 (vor 611 Tagen) @ drdoolittle
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 24.11.2022, 15:47

Nun, wenn die Bahnbetreiber Übergangszeiten auf 60 oder gar 120 Minuten setzen, dann werden sie so gut wie nie mehr für Verspätungen in Regress genommen werden können.

Wieso das denn? Entstehen Verspätungen nur durch Umstiege? Garantiert eine Übergangszeit >59 min., dass der Umstieg nicht platzen kann? Nein! Übergangszeiten sind für die Abwendung von Pönalen deutlich weniger relevant als eine enge Taktung und die Aufrechterhaltung einer gewissen Betriebsqualität.

Insofern bedarf es einer gerichtlichen Überprüfung des verordnungsgemäßen Verhaltens, genau wie gerichtliche Überprüfungen von AGB's oder hier Beföderungsbedingungen.

Wie bereits geschrieben: die Verordnung legt keine Obergrenzen für Übergangszeiten fest. Welcher Verstoß soll nun vorliegen?

Bei Verlängerung von Übergangszeiten liefert man Blau-Pausen wie man generell Verspätung "verpackt", damit man nicht auf 20 min, 60 min oder 120 Minuten Verspätung einer Zugverbindung kommt.

Die Übergangszeit ist doch nur die halbe Miete. Warum sollte man das auch nicht machen?? Wäre ein ICE-Verkehr im 15-Minuten-Takt dann also auch rechtswidrig?? Da kommen dann ja auch keine 120 Minuten Verspätung mehr dabei raus...

Das ist definitiv rechtlich unzulässig.

Seh' ich jetzt nach wie vor nicht.

Aber wo kein Kläger, auch kein Angeklagter....

Na immerhin da haben wir eine Schnittmenge.

? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant"

drdoolittle, Dienstag, 22.11.2022, 12:55 (vor 613 Tagen) @ Altmann

In meinen Fall könnte ich erst in Lindau-Reutin in den ECE steiegen. Das ist ja Deutschland.
Schöner wäre natürlich schon in Bregenz, bringt mir aber ohnehi keinen zeitlichen Vorteil, da ich selbigen ECE auch noch in Lindau-Rreutin erreiche.

Lindau Reutin - Bregenz - St. Margrethen liegt doch im VVV

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Dienstag, 22.11.2022, 13:23 (vor 613 Tagen) @ drdoolittle
bearbeitet von J-C, Dienstag, 22.11.2022, 13:24

Du könntest auch einfach zwischen Lindau Reutin und Bregenz (oder St. Margrethen) ein VVV-Ticket lösen und damit den ECE nutzen. Der Abschnitt ist ja österreichischer Binnentarif ;)

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

Lindau Reutin - Bregenz - St. Margrethen liegt doch im VVV

JanZ, HB, Dienstag, 22.11.2022, 13:28 (vor 613 Tagen) @ J-C

Inwieweit hilft ihm das, wenn er schon einen Sparpreis für einen anderen Zug hat?

Lindau Reutin - Bregenz - St. Margrethen liegt doch im VVV

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Dienstag, 22.11.2022, 14:16 (vor 613 Tagen) @ JanZ

Indem er die Strecke mit einer anderen Fahrkarte überbrücken kann bei Bedarf.

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

? Das Ende der Zugbindung, oder: "Besser als geplant"

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 22.11.2022, 14:48 (vor 613 Tagen) @ drdoolittle

In meinen Fall könnte ich erst in Lindau-Reutin in den ECE steiegen. Das ist ja Deutschland.
Schöner wäre natürlich schon in Bregenz, bringt mir aber ohnehi keinen zeitlichen Vorteil, da ich selbigen ECE auch noch in Lindau-Rreutin erreiche.

Von daher - passt doch alles ;)

Bericht: Funktioniert!

drdoolittle, Donnerstag, 24.11.2022, 12:29 (vor 611 Tagen) @ Reservierungszettel

Also gute Nachrichten:
Bin gestern in Lindau-Reutin in den ECE gestiegen und ab München Hbf weiter im ICE (auf anderen Streckenverlauf!). Der Zug war sogar ganze drei Minuten vor seiner Fahrplanzeit in HH HBf! Unfassbar! Was für (zuletzt nie dagewesene) Glücksgefühle! Es hat alles funktioniert und ich war eine Stunde früher Zuhause als gebucht und geplant! Zudem hatte ich auch noch in München Hbf genügend Zeit, um in die Lounge zu gehen (was planmäßig nicht geklappt hätte).
Hätte ich meine eigentlich gebuchte Verbindung genommen, so hätte ich mich um mindestens 40 Minuten verspätet, da der reiseplanmäßige REX soviele Verspätung hatte, dass der reiseplanmäßge Anschluß-ICE in München nicht mehr erreicht werden konnte.
Der Tag wird also in meine Bahn-Annalen als Glückstag eingehen, da ich 100 Minuten Lebenszeit habe "retten" können!

(Um ein Haar wäre aber die Sache schief gegangen, das der RJX zwischen Buchs und Feldkirch eine unerwartete Verspätung aufgebaut hat, so dass ich beinahe den früheren REX anstelle der geplanten S-Bahn, verpaßt hätte. Dann hätte ich weiter nach Reiseplan reisen müssen.)

Rechtlich gesehen halte ich aber die Verlängerung der Umstiegszeiten für unwirksam, denn der Bahnkunde braucht ja jetzt plötzlich keine persönlich längere Umstiegszeit. Diese wird jetzt nur eingeplant, um sich vor den Fahrgastrechten zu drücken bzw. dass nun tatsächlich faktisch eine größere Verspätung als die 60 Minuten bzw. 120 Minuten nötig ist, um Fahrgastrechte gewährt zu bekommen.
Wenn anstelle der längeren Umstiegszeit, die Fahrzeiten der Züge länger gemacht worden wären, wäre es ja rechtens, so aber sicher nicht!
Schlußendlich ist aber dieses Vorgehen der Deutschen Bahn nichts anderes als eine Kapitulation: PÜnktlichkeit können wir nicht mehr!

Noch grösseres Glückskind.

drdoolittle, Donnerstag, 24.11.2022, 13:37 (vor 611 Tagen) @ drdoolittle

Habe mal geschaut, wie es mit meiner gebuchten und geplanten Reise verlaufen wäre.
Da der RE von Lindau nach München HBf verspätet war, hätte ich meinen geplanten ICE 582 nicht mehr erreichen können.
Ich wäre dann in den ICE 782 eingestiegen, der eine Ankunftzeit von 00:19 Uhr in HH Hbf hätte haben sollen. Diese hat sich aber um mehr als 150 Minuten versspätet!
Ist also kurz vor 3 Uhr in der Nacht angekommen.
Wäre also ziemlich blöd gelaufen, da ich Heute auch früh zur Arbeit mußte.
Ich habe also gar 5 Stunden Lebenszeit "gewonnen" durch Früher als geplant"!
Ansosten planmäßig hätte ich meine Tour abbrechen können oder 50% des Fahrspreises erstattet bekommen.
Was für ein Glückskind ich bin! Am Sonntag werde ich in die Kirche gehen und mich bei dem da Oben herzlich und demütig bedanken! :-)

... erwartungsgemäß ... .

Der Blaschke, Donnerstag, 24.11.2022, 15:09 (vor 611 Tagen) @ drdoolittle

- kein Text -

verlängerte Umsteigezeiten wieder zurückgenommen?

Loungefahrer, Sonntag, 27.11.2022, 19:52 (vor 607 Tagen) @ VT642

Ab sofort werden im DB Navigator oder auf bahn.de großzügigere Umsteigezeiten angegeben, damit Anschlusszüge zuverlässiger erreicht werden können.

Wurden die verlängerten Umsteigezeiten wieder zurückgenommen?
Zumindest die Strecke Weimar - Bremen mit 4 min Umsteigezeit in Göttingen ist jetzt wieder buchbar.

verlängerte Umsteigezeiten - Frage zu Köln Hbf

TEE Rheingold, Sonntag, 27.11.2022, 20:20 (vor 607 Tagen) @ Loungefahrer
bearbeitet von TEE Rheingold, Sonntag, 27.11.2022, 20:21

Hatte am Donnerstag eine Umsteigezeit von über 37 Minuten (!!!) von IC/EC auf S-Bahn im Reiseplan, obwohl die S-Bahn im 10-Minuten-Takt zum Zielbahnhof verkehrte.
An Minute 43, ab Minute 20. Bei An Minute 43 hätte ich Abfahrt Minute 00 erwartetet, da Minute 50 zu knapp. Wieso bekommt man ohne Wunsch nach mehr Umsteigezeit 37 Minuten Aufenthalt vorgeschlagen, wenn es gleichwertige Verbindungen mit 17 und 27 Minuten Umsteigezeit gibt?
Geschafft habe ich Minute 50 trotz leichter Verspätung ;-)

verlängerte Umsteigezeiten - Frage zu Köln Hbf

drdoolittle, Mittwoch, 30.11.2022, 14:42 (vor 605 Tagen) @ TEE Rheingold

So kann Dein IC/EC 30 Minuten mehr Verspätung haben bevor die DB Fahrgastrechte ausgleichen muss.....
Entscheidet ist ja nur die Verspätung am Zielort. Also, wenn Du aus der S-BAhn aussteigst.

verlängerte Umsteigezeiten - Frage zu Köln Hbf

JanZ, HB, Mittwoch, 30.11.2022, 14:52 (vor 605 Tagen) @ TEE Rheingold

Kannst du die Verbindung etwas genauer spezifizieren? Dann können wir zumindest versuchen, das nachzustellen und finden vielleicht einen Grund.

verlängerte Umsteigezeiten wieder zurückgenommen?

bahnfahrerofr., Montag, 05.12.2022, 08:59 (vor 600 Tagen) @ Loungefahrer
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 05.12.2022, 09:02

Ich wollte noch folgende Beobachtung beitragen:

Ende November kaufte ich einen Sparpreis für Mitte Januar für die Relation Nürnberg - Alzey mit Umstieg in Mainz Hbf:

Nürnberg Hbf 15.31
ICE 26
Mainz Hbf 18.18 Gl. 3

Mainz Hbf 18.33 Gl. 6
RB 31 vlexx
Alzey 19.21

Also planmäßig 15 min Umstiegszeit. Normal werden in Mainz nicht bahnsteiggleiche Übergänge mit bis zu 7 Minuten ausgegeben.

Nun bekam ich eine etwas kryptisch Mail der "DB Reisebegleitung", dass es eine Fahrplanänderung gab. Es dauerte etwas bis ich dies durchschaut hatte, denn eigentlich waren alle Züge noch zu finden. Lediglich der Umstieg in Mainz wird nicht mehr ausgegeben. Man hat ihn also nachträglich (wieder?) entfernt.

Gut, die Wien-ICE sind ja für ihre Zuverlässigkeit bekannt. Möglich dass der Zug ein Kandidat für die Sperren ist. Was ich jedoch nicht sagen kann, ist, ob die Sperre bisher - vor dem Fahrplanwechsel - auch schon vorhanden war oder jetzt neu gesetzt wurde. Kann mir durchaus auch vorstellen, dass es sich hierbei um einen manuell gesperrten Anschluss handelt und man um den Fahrplanwechsel herum nicht mit der Bearbeitung hinterher kam?

Vielleicht kann "Loungefahrer" mal seine Verbindung überprüfen, wäre interessant ob das Phänomen noch anderswo auftritt..

verlängerte Umsteigezeiten wieder zurückgenommen?

Loungefahrer, Dienstag, 06.12.2022, 08:52 (vor 599 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Vielleicht kann "Loungefahrer" mal seine Verbindung überprüfen, wäre interessant ob das Phänomen noch anderswo auftritt..

Die Strecke Weimar - Bremen mit 4 min Umsteigezeit in Göttingen ist weiterhin buchbar.
(Außerdem ist der Sparpreis auch noch deutlich billiger geworden, hätte ich mal gewartet mit dem Buchen.)

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