? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Dienstag, 16.07.2019, 10:05 (vor 1748 Tagen)
bearbeitet von VT642, Dienstag, 16.07.2019, 10:07

Hallo zusammen,

ich verfolge gerade auf Facebook eine Diskussion mit dem DB Social Media Team zum Thema Fahrgastrechte. Konkret geht es um folgenden Artikel:

Artikel 16

Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen


a) der Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, die nicht durchgeführt wurden, und für den Teil oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit. Die
Erstattung erfolgt unter denselben Bedingungen wie die Entschädigung
nach Artikel 17;

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder

c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach
Wahl des Fahrgasts.

Das SMT behauptet, Passus c) erlaube die Weiterfahrt nur im Gültigkeitszeitraum des Tickets und nicht darüber hinaus. Woraus das hervorgehen soll, wissen die Mitarbeiter aber selbst nicht bzw. argumentieren mit "logischem Denken".

Wie seht ihr das? Vor einiger Zeit hatten wir auch hier mal die Diskussion darüber, und da war der einheitliche Tenor, dass die Fahrt problemlos auch Tage später fortgesetzt werden könnte.

Danke für eure Antworten.

! EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt

sflori, Dienstag, 16.07.2019, 12:58 (vor 1748 Tagen) @ VT642

Wie seht ihr das? Vor einiger Zeit hatten wir auch hier mal die Diskussion darüber,

Na wir sehen das so, wie das vor einiger Zeit hier diskutiert wurde. :D


Bye. Flo.

? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt

Florian, Dienstag, 16.07.2019, 13:07 (vor 1748 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Florian, Dienstag, 16.07.2019, 13:08

Ich habe in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass die Reise auch ein paar Tage später fortgesetzt werden kann. Doch gestern wurde mir eine FN ausgestellt. Der Zugausfall war am 13.07. und am 15.07. gab es die FN. Mein Hinweis auf die AGB wurde von der Zugchefin ignoriert. Dabei ist in Nr. 2.5.3 der BB Personenverkehr eindeutig geregelt, dass die Geltungsdauer verlängert wird:

"Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der
Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können."

Bei Interesse kann ich berichten, wie es ausgeht.

Gemäß Art. 16 lit. c) der VO (EG) Nr. 1371/2007 kann der Fahrgast den Zeitpunkt der Weiterfahrt wählen. Die Zugchefin oder anderes DB-Personal dürfen dem Fahrgast nich vorschreiben, wann er die Fahrt fortsetzt.

Viele Grüße
Florian

? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt

VT642, Dienstag, 16.07.2019, 13:14 (vor 1748 Tagen) @ Florian

Bei Interesse kann ich berichten, wie es ausgeht.

Ich bitte darum!

Liebe Grüße
VT642

? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt

sflori, Dienstag, 16.07.2019, 13:36 (vor 1748 Tagen) @ Florian

Bei Interesse kann ich berichten, wie es ausgeht.

Das geht ans Inkasso und wird 17 mal angemahnt. Danach wird das interne Mahnverfahren ergebnislos eingestellt. Inhaltlich beschäftigt sich da keiner mehr mit.


Bye. Flo.

? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt

Florian, Dienstag, 16.07.2019, 13:55 (vor 1748 Tagen) @ sflori

Bei Interesse kann ich berichten, wie es ausgeht.


Das geht ans Inkasso und wird 17 mal angemahnt. Danach wird das interne Mahnverfahren ergebnislos eingestellt. Inhaltlich beschäftigt sich da keiner mehr mit.


Bye. Flo.

Mir sind Fälle bekannt, in denen die Chefin der Fahrpreisnacherhebung persönlich geantwortet hat.

Du musst nur schreiben, dass Arvato Infoscore den Fall nicht bearbeiten darf.

? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt

Hansjörg, Dienstag, 16.07.2019, 14:16 (vor 1748 Tagen) @ Florian

Mir sind Fälle bekannt, in denen die Chefin der Fahrpreisnacherhebung persönlich geantwortet hat.

Du musst nur schreiben, dass Arvato Infoscore den Fall nicht bearbeiten darf.

Kann man das einfach so vorschreiben? Auf welches Schreiben antwortet man das? Per Rückschein?

? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt

sflori, Dienstag, 16.07.2019, 16:01 (vor 1748 Tagen) @ Florian
bearbeitet von sflori, Dienstag, 16.07.2019, 16:05

Du musst nur schreiben, dass Arvato Infoscore den Fall nicht bearbeiten darf.

Lol. Coool. :-)))

Ich hätte erwartet, dass die Übergabe an Arvato keiner Zustimmung bedarf, da das Abtreten einer Forderung gesetzlich geregelt ist. Kannst Du das mir als Laien ggf. erklären? Danke!

Bye. Flo.

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

Zg_2, Dienstag, 16.07.2019, 13:38 (vor 1748 Tagen) @ Florian

"Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn...

Hallo,

das habe ich bisher so verstanden, dass vom Verkehrsunternehmen ein entsprechender Vermerk auf der Fahrkarte angebracht werden muss. Ausnahme wäre wohl, wenn bei einer Großstörung eine entsprechende Regelung allgemein bekannt gemacht wird.

Gruß

Zg_2

+1

Hansjörg, Dienstag, 16.07.2019, 14:15 (vor 1748 Tagen) @ Zg_2

- kein Text -

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

musicus, Dienstag, 16.07.2019, 14:29 (vor 1748 Tagen) @ Zg_2

Hallo,

das habe ich bisher so verstanden, dass vom Verkehrsunternehmen ein entsprechender Vermerk auf der Fahrkarte angebracht werden muss.

Und wenn der nächstmögliche Kontakt zum EVU die FN-schreibende ZuBine ist? BB 2.5.3 list sich nun beim besten WIllen nicht so, als dass dieser EVU-interne Verwaltungsvermerk eine Holschuld des Kunden sein könnte.

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

Hansjörg, Dienstag, 16.07.2019, 14:30 (vor 1748 Tagen) @ musicus

Und wenn der nächstmögliche Kontakt zum EVU die FN-schreibende ZuBine ist? BB 2.5.3 list sich nun beim besten WIllen nicht so, als dass dieser EVU-interne Verwaltungsvermerk eine Holschuld des Kunden sein könnte.

Also wenn ich wie oben angegeben 2 Tage später die Fahrkarte aufgrund einer vor über 48h aufgetretenen 60+ Verspätung antrete sollte es drin sein.

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

musicus, Dienstag, 16.07.2019, 14:40 (vor 1748 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von musicus, Dienstag, 16.07.2019, 14:41

Und wenn der nächstmögliche Kontakt zum EVU die FN-schreibende ZuBine ist? BB 2.5.3 list sich nun beim besten Willen nicht so, als dass dieser EVU-interne Verwaltungsvermerk eine Holschuld des Kunden sein könnte.


Also wenn ich wie oben angegeben 2 Tage später die Fahrkarte aufgrund einer vor über 48h aufgetretenen 60+ Verspätung antrete sollte es drin sein.

Jetzt echt?
Ich fahre also von Kleinkleckersdorf ins Reisezentrum von Pusemuckel, hole mir dort den Vermerk ab, fahre nach Kleinkleckersdorf zurück und trete dann dort 'legal' die Reise an, für den Fall dass ab Kleinkleckersdorf ein übermotiviertes Individuum der Fahrgeldsicherung mit dem falschen Fuß aufgestanden sein könnte?

Bei derart bizarr praxisferner Kundschaft wundert's mich nicht, dass die Irrationalitäten des DB-Kosmos so beständig sind...

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

Hansjörg, Dienstag, 16.07.2019, 14:49 (vor 1748 Tagen) @ musicus

Dazu würde mich mal die Route den Kandidaten mit der FN interessieren. Aber ich kann irgendwie den ZUB verstehen da zu handeln, bei fast jeder zweiten dritten Fahrt habe ich jemanden rumsitzen der bei der Kontrolle ne Zugbindung auf den Zug nen Tag vorher hatte. Und damit durchkommen will. Das ist nur in meinem Dunstkreis, das auf den ganzen Zug gerechnet...

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

musicus, Dienstag, 16.07.2019, 15:04 (vor 1748 Tagen) @ Hansjörg

Dazu würde mich mal die Route den Kandidaten mit der FN interessieren.

Verständlich - aber ein völlig anderes Thema.

Aber ich kann irgendwie den ZUB verstehen da zu handeln, bei fast jeder zweiten dritten Fahrt habe ich jemanden rumsitzen der bei der Kontrolle ne Zugbindung auf den Zug nen Tag vorher hatte. Und damit durchkommen will.

Ja, sorry - mein Mitleid ist limitiert. Der Fisch stinkt von der Tarifseite her, nicht vom Fahrgastrechtsende.

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Dienstag, 16.07.2019, 15:09 (vor 1748 Tagen) @ musicus

Wo stinkt der Fisch von der Tarifseite her, wenn Menschen zu dumm sind am richtigen Tag oder zur richtigen Zeit zu fahren? Klar gibt es Gleiswechsel, Verspätung und co.
Aber ich stelle mal die These in den Raum, dass die meisten Fahrgäste zu dumm oder zu dreist sind.

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

musicus, Dienstag, 16.07.2019, 15:38 (vor 1748 Tagen) @ Paladin

Wo stinkt der Fisch von der Tarifseite her, wenn Menschen zu dumm sind am richtigen Tag oder zur richtigen Zeit zu fahren?

Die Performance der DB ist *viel* zu schlecht, als dass es sinnvoll wäre, einerseits Zugbindungen und Flexpreise mit Zwangsantrittsdatum nebst Gültigkeit <3 Tagen feilzubieten und den Fahrgästen im selben Atemzug andererseits Dummheit, Dreistigkeit und bösen Willen zu unterstellen, wenn die EU-weit verbrieften Verbraucherschutzrechte schlagend werden.

Aber ich stelle mal die These in den Raum, dass die meisten Fahrgäste zu dumm oder zu dreist sind.

Ich halte die These entgegen, dass diese Behauptung nicht Bestandteil der aktuellen Fahrgastrechtsdebatte ist.

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

Hansjörg, Dienstag, 16.07.2019, 15:52 (vor 1748 Tagen) @ Paladin

Also wenn ich die Reaktion sehe wenn sie durchgekommen sind bezweifel ich das die Fahrgäste den Tarif nicht verstanden haben.

Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich?

Ösi, Dienstag, 16.07.2019, 17:35 (vor 1748 Tagen) @ Paladin

Das Problem ist, dass es zug- und taggebundene Fahrkarten überhaupt gibt.

Warum?

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Dienstag, 16.07.2019, 17:37 (vor 1748 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von Paladin, Dienstag, 16.07.2019, 17:37

Warum ist das ein Problem?

Beim Bus sind die Tickets auch gebunden.

Beim Flugzeug sind die Tickets auch gebunden, mit erheblichen Aufschlägen als Flex-Variante aber verfügbar.

Bustickets sind nicht gebunden, freie Buswahl bei Flexticket

oska, Dienstag, 16.07.2019, 18:00 (vor 1748 Tagen) @ Paladin

Beim Bus sind die Tickets auch gebunden.

Nein. Nur bei Sparpreisen. Sonst hast Du die freie Wahl:

Wenn Du eine Verbindung mit reservierungspflichtigem Zug oder IC Bus auswählst, enthält Deine Buchung bereits eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für diesen Zug bzw. IC Bus. Wenn Du zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Zug bzw. IC Bus wählst, buche bitte eine neue Sitzplatzreservierung (ggf. kostenpflichtig).

Ich bin da mehr vom großen Busanbieter ausgegangen ...

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Dienstag, 16.07.2019, 18:06 (vor 1748 Tagen) @ oska

Flixbus.

Ich bin da mehr vom großen Busanbieter ausgegangen ...

oska, Dienstag, 16.07.2019, 18:27 (vor 1748 Tagen) @ Paladin

Flixbus.

Wenn Du vor Fahrantritt weißt, das Du nicht fahren kannst/willst, ist das sogar noch flexibler als der IC-Bus. Du stornierst das Flixbus-Ticket und buchst später ein neues. Kostet 5 € und ist damit preislich vergleichbar mit einer neue Sitzplatzreservierung bei der Bahn nicht taggebunden. Die neue Fahrt könnte jedoch einen anderen Preis kosten als die stornierte.

Ich bin da mehr vom großen Busanbieter ausgegangen ...

GibmirZucker, Dienstag, 16.07.2019, 19:36 (vor 1748 Tagen) @ oska

Wenn das Ticket nicht mit Euro, sondern mit harter Währung bezahlt wird, ist ein Storno bis 15 Minuten vor Abfahrt kostenfrei. Wobei ein Gutschein und keine Gutschrift erstellt wird.

Ich bin da mehr vom großen Busanbieter ausgegangen ...

oska, Dienstag, 16.07.2019, 20:16 (vor 1748 Tagen) @ GibmirZucker

Wenn das Ticket nicht mit Euro, sondern mit harter Währung bezahlt wird, ist ein Storno bis 15 Minuten vor Abfahrt kostenfrei.

Wie sind denn die Stornobedingungen bei der Bahn in Polen in Tschechien? Möglicherweise ist das der Konkurrenzsituation geschuldet, und/oder der vermuteten Zahlungsbereitschaft der dortigen Kundschaft.

Wobei ein Gutschein und keine Gutschrift erstellt wird.

Ja, das Geld ist gebunden. Es ging hier nicht um die komplette Stornierung sondern um die flexible Nutzung der Fahrkarte. Wenn Du mit der Bahn spontan statt dem 7-Uhr-Zug erst abends fährst, bekommst Du ja auch kein Geld zurück. Vor dem 1. Geltungstag hat der Flexpreis der Bahn die Nase vorn: Umtausch oder Stornierung sind kostenfrei. Es wird sich für jeden Fall ein Beispiel finden lassen, wo mal das eine, mal das andere günstiger ist.

Ich bin da mehr vom großen Busanbieter ausgegangen ...

GibmirZucker, Mittwoch, 17.07.2019, 00:26 (vor 1748 Tagen) @ oska

Die Konkurrenzsituation ist sicher ausschlaggebend. Aber die unterschiedlichen Stornobedingungen abhängig von der Währung und nicht von der Linie oder Subunternehmen sind kurios.

Ich bin da mehr vom großen Busanbieter ausgegangen ...

oska, Mittwoch, 17.07.2019, 07:33 (vor 1747 Tagen) @ GibmirZucker

Die Konkurrenzsituation ist sicher ausschlaggebend. Aber die unterschiedlichen Stornobedingungen abhängig von der Währung und nicht von der Linie oder Subunternehmen sind kurios.

Abhängig von der Nationalität wäre nicht erlaubt. Faktisch ist es ja so, das ein Schweizer und Engländer mehr bezahlen, als ein Deutscher, Österreicher oder Niederländer, wenn jeder die Währung des eigenen Landes verwendet. Wer hat schon ein Konto in tschechischen Kronen oder polnischen Zloty ausserhalb der beiden Länder? Mit den beiden Währungen ist die Stornierung kostenlos.

Ich bin da mehr vom großen Busanbieter ausgegangen ...

Altmann, Mittwoch, 17.07.2019, 09:12 (vor 1747 Tagen) @ oska

Abhängig von der Nationalität wäre nicht erlaubt. Faktisch ist es ja so, das ein Schweizer und Engländer mehr bezahlen, als ein Deutscher, Österreicher oder Niederländer, wenn jeder die Währung des eigenen Landes verwendet. Wer hat schon ein Konto in tschechischen Kronen oder polnischen Zloty ausserhalb der beiden Länder? Mit den beiden Währungen ist die Stornierung kostenlos.

Also mit Kreditkarten kann man sehr wohl in verschiedenen Währungen bezahlen. Hab das zwar bei Zügen noch nie probiert, bei Flügen lohnt es sich aber sehr wohl, mal verschiedene Währungen auf der HP der Airline auszuprobieren und die Preise zu vergleichen ...

Warum?

Ösi, Dienstag, 16.07.2019, 19:37 (vor 1748 Tagen) @ Paladin

Bus und Flugzeug sind aber nicht die Hauptkonkurrenten der Bahn, sondern das ist das Auto. Und da gilt: Einsteigen und Losfahren.

Im Auto mitfahren

oska, Dienstag, 16.07.2019, 20:19 (vor 1748 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von oska, Dienstag, 16.07.2019, 20:19

Bus und Flugzeug sind aber nicht die Hauptkonkurrenten der Bahn, sondern das ist das Auto. Und da gilt: Einsteigen und Losfahren.

Wie sind die Stornoregelungen bei Mitfahrzentralen? Kann man wenn man Fahrer A gebucht hat einfach auf Fahrer D einen Tag später umbuchen?

Im Auto mitfahren

Ösi, Dienstag, 16.07.2019, 20:26 (vor 1748 Tagen) @ oska

Mitfahrzentralen sind auch nicht der Hauptkonkurrent der Bahn.

Im Auto mitfahren

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Dienstag, 16.07.2019, 20:46 (vor 1748 Tagen) @ oska
bearbeitet von J-C, Dienstag, 16.07.2019, 20:47

Mal ehrlich gesagt, wie weit sind Mitfahrerzentralen schon verbreitet? Für mich ist es eine Kombination der Nachteile der Autofahrt (man steht im Stau, es ist oft eng, man hat kein WC, muss für eine warme Mahlzeit die Raststätte aufsuchen etc.) mit den Nachteilen einer bezahlten Dienstleistung (Zeiten der Abfahrt sind fix bzw. müssen entsprechend vereinbart werden, man ist auf die Flexibilität des Fahrers angewiesen...)

Es wird Leute geben, die für den Deal zu haben sind, aber wenn ich mir die Nutzerzahlen von Fahrgemeinschaften anschaue, stelle ich schnell fest, dass das eher eine Nische ist.

Der handelsübliche Autofahrer reist statistisch gesehen alleine und kann mit seinem Auto im Rahmen der STVO alles anstellen, was er will. Er hat eine hohe Flexibilität darin, wann er seine Reise startet, dafür kriegt er aber auch kaum was entschädigt - von der Pendlerpauschale abgesehen.

Ich bin ja jemand, der der Auffassung ist, dass man das Autofahren so weit es geht vermeidet, aber die Auffassung teilt freilich nicht jeder.

Da muss man schon das bessere Argument haben. Die Modalitäten von Mitfahrgelegenheiten sind dabei für die meisten nicht von Belang.

Falls es dir nicht darum ging, kannst du die vorigen Absätze ignorieren. Ich zitiere einmal den Absatz von er AGB von Blablacar:

7. Stornierungen
7.1. Rückzahlungsbedingungen bei einer Stornierung
Fahrten, bei denen der Fahrer die Option Zahlung in bar im Fahrzeug gewählt hat, können von Fahrer und Mitfahrer jederzeit vor Beginn der Fahrt storniert werden. In diesem Fall erhält der Fahrer keinen Kostenbeitrag vom Mitfahrer.

Fahrten, bei denen der Fahrer die Option Online-Zahlung gewählt hat, unterliegen den nachfolgend dargestellten Stornierungsbedingungen:

– Für den Fall einer vom Fahrer zu vertretenden Stornierung wird dem Mitfahrer der bezahlte Kostenbeitrag erstattet. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Fahrer eine Fahrt storniert oder er nicht spätestens 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit am Treffpunkt erschienen ist.

– Für den Fall einer vom Mitfahrer zu vertretenden Stornierung:

Wenn der Mitfahrer seine Mitfahrt bis spätestens 24 Stunden vor der in der Anzeige genannten Abreise storniert, wird dem Mitfahrer der Kostenbeitrag erstattet;
Wenn der Mitfahrer seine Mitfahrt später als 24 Stunden vor der in der Anzeige genannten Abreise und später als dreißig Minuten nach der Buchungsbestätigung storniert, wird dem Mitfahrer die Hälfte des zum Zeitpunkt der Buchung geleisteten Kostenbeitrags erstattet und der Fahrer erhält 50 % des Kostenbeitrags;
Wenn der Mitfahrer seine Mitfahrt später als 24 Stunden vor der in der Anzeige genannten Abfahrtszeit und früher als dreißig Minuten nach der Buchungsbestätigung storniert, wird dem Mitfahrer der Kostenbeitrag erstattet;
Wenn der Mitfahrer seine Mitfahrt nach der in der Anzeige genannten Abfahrtszeit storniert oder wenn er nicht spätestens 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit am Treffpunkt eingetroffen ist, erhält der Fahrer den Kostenbeitrag.
Erfolgt eine Stornierung vor der Abfahrt und ist diese vom Mitfahrer zu vertreten, wird / werden der / die vom Mitfahrer stornierten(n) Platz / Plätze automatisch anderen Mitfahrern zur Verfügung gestellt, die sie online buchen können und unterliegen dementsprechend den Bedingungen diesen AGB

tl;dr:

bis 24 Stunden vor Abreise bzw. 30 Minuten nach Buchung kann man kostenfrei studieren. storniert man später, aber bis 15 Minuten vor Abfahrt kriegt man noch 50% erstattet, danach kriegt man nichts.

Wenn man bar zahlt, ist ein Storno hingegen eh kostenfrei, da man ja erst nach Erhalt der Leistung in dem Fall zahlt.

Das sind prinzipiell faire Bedingungen, wie ich finde.

--
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
[image]
(Bildquelle: ČD)

OT: Wow, mal eben so eine Art Revolution gestartet ... ;-)

Blaschke, Dienstag, 16.07.2019, 23:03 (vor 1748 Tagen) @ J-C

Hey.

bis 24 Stunden vor Abreise bzw. 30 Minuten nach Buchung kann man kostenfrei studieren.

Ui, hat Meister JayCi einen Weg gefunden, die Semesterbeiträge zu sparen. Heute für den 2.7.2024 buchen und zack ist das Lernen erstmal eine Weile gratis ...

Das sind prinzipiell faire Bedingungen, wie ich finde.

Wie man's nimmt. Irgendeiner muss für die Kosten ja nun aufkommen. Womöglich die Allgemeinheit?


Schöne Grüße von jörg

OT: Wow, mal eben so eine Art Revolution gestartet ... ;-)

oska, Dienstag, 16.07.2019, 23:48 (vor 1748 Tagen) @ Blaschke

bis 24 Stunden vor Abreise bzw. 30 Minuten nach Buchung kann man kostenfrei studieren.

Noch mal zur Erinnerung. Es ging darum, das eine Privatperson andere im Auto gegen Geld mitnimmt.

Das sind prinzipiell faire Bedingungen, wie ich finde.


Wie man's nimmt. Irgendeiner muss für die Kosten ja nun aufkommen.

Dann muss der Autofahrer, der nun einen Mitfahrer-Platz weniger verkauft hat, sein Benzin im Zweifel selbst bezahlen. Also genau das Gegenteil von Allgemeinheit.

Womöglich die Allgemeinheit?

Indirekt hast Du natürlich Recht. Die Allgemeinheit finanziert den Straßenbau über die Steuern und die gesundheitlichen Folgen über die Krankenkassen. Nur Umweltsünden zahlt die Allgemeinheit nicht. Das machen die folgenden Generationen.

Bahnen zittern vor MFG

Henrik, Mittwoch, 17.07.2019, 01:43 (vor 1748 Tagen) @ J-C

Mal ehrlich gesagt, wie weit sind Mitfahrerzentralen schon verbreitet?

im Weltraum wohl noch nicht,... oh, selbst dort.
gibts also überall.

Für mich ist es eine Kombination der Nachteile der Autofahrt (man steht im Stau, es ist oft eng, man hat kein WC, muss für eine warme Mahlzeit die Raststätte aufsuchen etc.) mit den Nachteilen einer bezahlten Dienstleistung (Zeiten der Abfahrt sind fix bzw. müssen entsprechend vereinbart werden, man ist auf die Flexibilität des Fahrers angewiesen...)

mit einem sehr hohem Maße an Flexibilität, verknüpft mit geringstem Preis.

Es wird Leute geben, die für den Deal zu haben sind, aber wenn ich mir die Nutzerzahlen von Fahrgemeinschaften anschaue, stelle ich schnell fest, dass das eher eine Nische ist.

ganz im Gegenteil, wenn Du Dir die Nutzerzahlen anschaust, kommst Du zu dem Schluss, dass es sehr verbreitet & beliebt ist, vor allem eben bei preissensibler Klientel.

die Bahn zittert vor diesen hippen Mitfahrdiensten

Der handelsübliche Autofahrer reist statistisch gesehen alleine und kann mit seinem Auto im Rahmen der STVO alles anstellen, was er will. Er hat eine hohe Flexibilität darin, wann er seine Reise startet, dafür kriegt er aber auch kaum was entschädigt - von der Pendlerpauschale abgesehen.

Ich bin ja jemand, der der Auffassung ist, dass man das Autofahren so weit es geht vermeidet, aber die Auffassung teilt freilich nicht jeder.

da scheinst Du total allein mit zu sein,
die Realität sieht so aus, dass man das Autofahren so weit es geht nicht vermeidet.

Da muss man schon das bessere Argument haben. Die Modalitäten von Mitfahrgelegenheiten sind dabei für die meisten nicht von Belang.

Die flexiblen Modalitäten sind da natürlich sehr von Belang.

zuggebundene Fahrkarten bei der Bahn als Problem......? es sind grade mal etwa ein Drittel.

Fernbusse sowie Flugzeug sind für DB Fernverkehr natürlich auch als Konkurrenten von Belang.

Bahnen zittern vor MFG

GibmirZucker, Mittwoch, 17.07.2019, 21:50 (vor 1747 Tagen) @ Henrik

Gibt es Schätzungen zum Marktanteil? So überwältigend ist das Angebot ja nicht. Habe mehrmals nachgeschaut, wenn ich wegen Anschlussbruch den letzten Zug verpasst habe. Aber nie was zeitlich passendes gefunden - die Wartezeit auf den nächsten Bus war jedes Mal geringer als auf eine mögliche BlaBla Mitfahrt.

Bahnen zittern vor MFG

oska, Mittwoch, 17.07.2019, 22:15 (vor 1747 Tagen) @ GibmirZucker

Gibt es Schätzungen zum Marktanteil? So überwältigend ist das Angebot ja nicht. Habe

Kommt immer darauf an. Zumindest einige Betreiber von Taxen zittern, wenn sie den Namen Uber hören: wird UberPop häufig als eine App-gestützte Variante einer Mitfahrgelegenheit interpretiert. In Deutschland wird UberPop nicht angeboten, da mehrere Gerichte bei dem kommerzielen Angebot einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung voraussetzten und es für rechtswidrig erklärten.

Theoretisch ist das Potential zumindest vorhanden. Wenn jeder Autofahrer jede seiner Fahrten auf einem Mitfahrerportal einstellen würde, ...

Mir waren die Fahrten immer zu dezentral. Auch wenn ich in meiner Startstadt am Bahnhofsparkplatz hätte einsteigen können, so lag meine Zielstadt nur auf der Route der Fahrer, die mich dann nahe der Autobahn rausgelassen hätten. Ich hätte also jemanden gebraucht, der mich dann vom Autobahnparkplatz o.ä. abholt. Aus Sicht des Fahrers ist das verständlich, da dieser versucht bis zu vier Plätze in seinem Auto zu verkaufen und nicht für jeden Reisenden eine halbe Stunde oder mehr zusätzlich fahren möchte, um diesen ins Zentrum zu bringen.

Bahnen zittern vor MFG

GibmirZucker, Mittwoch, 17.07.2019, 22:50 (vor 1747 Tagen) @ oska

Uber würde ich nicht mit Mitfahrgelegenheiten vergleichen. Pop wird ja von privaten Fahrern durchgeführt, die es teils als Hobby machen, die Dienstleistung ist aber eine andere. Praktisch eben ein Taxidienst. Mit, was meine Erfahrungen angeht, Vorlaufzeiten vom 5-10 Minuten. Man fährt ja nicht mit jemandem mit, der sowieso fährt, sondern wird eben direkt gefahren. Im Prinzip wie bei einem großen Taxiunternehmen, das den nächsten verfügbaren Fahrer zuteilt. Und, Mal OT, ich bin davon begeistert. Erstens sind es relativ gute Autos und die Fahrer sind sympathischer als Taxifahrer, wo ich Kotzbrocken und Betrüger anziehe. Ganz toll finde ich, dass auch Gehörlose den Dienst anbieten können. Das waren meine zwei echt angenehmsten Fahrten.

Bahnen zittern vor MFG

Henrik, Donnerstag, 18.07.2019, 03:22 (vor 1747 Tagen) @ GibmirZucker

Gibt es Schätzungen zum Marktanteil? So überwältigend ist das Angebot ja nicht. Habe mehrmals nachgeschaut, wenn ich wegen Anschlussbruch den letzten Zug verpasst habe. Aber nie was zeitlich passendes gefunden - die Wartezeit auf den nächsten Bus war jedes Mal geringer als auf eine mögliche BlaBla Mitfahrt.

BlaBlaCar oder vergleichbar ist ja angebotsorientiert, findet man also dort eher, wo der entsprechende Verkehr vorhanden ist, örtlich wie auch zeitlich.

Schätzungen zum Marktanteil etc. gibt es.. in Studien,
und vor allem auch in Prognosen (2025..2030), vgl. Wuppertal Institut.
Durch anzunehmenden Verteuerung des MIV (CO2-Steuer/..) und verstärktem Umweltbewusstseins wird der Anteil deutlich zunehmen.
In Untersuchungen benennt man aber weniger einzelne Marktteilnehmer in dem Segment, sondern man spricht allgemein von "Mitfahrern".


Die größte Mitfahrzentrale in Deutschland, Blablacar, hat seit ihrer Gründung im Jahr 2006 ein exponentielles Wachstum hingelegt. 6,5 Millionen Deutsche nutzen das Portal inzwischen jährlich.

https://www.sueddeutsche.de/auto/flixbus-blablacar-vergleich-mitfahrzentrale-fernbus-1....
29. Mai 2019


Großes Augenmerk in diesem Thema wird in Wissenschaft wie auch Politik & Gesellschaft gelegt auf Fahrgemeinschaften,
im Fernverkehr auch.. im privaten Bereich,
aber hauptsächlich im Pendlerverkehr,
Unternehmen fördern diese auch.

Allein durch die Bildung von Fahrgemeinschaften ließe sich die Belastung durch Kohlendioxyd im Berufsverkehr deutlich senken.

Laut dem Bericht „Mobilität in Deutschland 2008“ des Bundesverkehrsministeriums werden bezogen auf das Verkehrsaufkommen fünf Prozent der Arbeitswege als „Pkw-Mitfahrer" und 65 Prozent der Arbeitswege als Fahrer durchgeführt. Das Verhältnis von Mitfahrern zu Fahrer liegt damit bei etwa 1:13. Der durchschnittliche Besetzungsgrad im Berufsverkehr ist damit der niedrigste aller Fahrtzwecke und liegt bei rund 1,2 Personen pro Pkw (durchschnittlich fahren 1,42 Personen je Pkw). Das führt für den einzelnen Nutzer zu hohen Betriebskosten, Staus im Berufsverkehr mit einhergehendem Zeitverlust und/oder Umwegen, mögliche Parkplatzsuche am Zielort und für die Allgemeinheit zu verkehrsbedingten Umweltbelastungen. Eine Änderung des Pkw-Besetzungsgrades um 0,2 dadurch, dass ein Alleinfahrer in einen anderen Pkw zusteigt, entspräche einem Rückgang der Pkw-Verkehrsleistung von elf Prozent (FIS 2012).

https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrgemeinschafte...

--

UberPop - das Wort habe ich noch nie gehört, Danke für den Link ;)

Bei Uber wurden mir auch oft Mitfahrten angeboten, sprich zu bereits bestellten Fahrten mit zuzusteigen, genutzt habe ich es nie. Es gibt es wohl, welchen Anteil es hat, ist mir nicht bekannt, vielleicht ja auch je Land/Region unterschiedlich.
Meine allermeisten Uber-Fahrten unternahm ich nicht alleine, aber eben mit Freunden, die ich kannte, durchaus mit unterschiedlichen Zielen - aber das alles wäre bei einer Taxi-Fahrt ja genauso, nur eben teurer und unflexibler, halt analog.
Darauf weisen sämtliche Studien auch hin, dass mit zunehmender Digitalisierung (Apps), Mitfahrersysteme zunehmen werden.


Der Ridesharingservice Moia erlangt immer mehr Beliebtheit, gibt es bislang aber noch nicht in vielen Städten.

? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt

musicus, Dienstag, 16.07.2019, 14:25 (vor 1748 Tagen) @ VT642

c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach
Wahl des Fahrgasts.

Das SMT behauptet, Passus c) erlaube die Weiterfahrt nur im Gültigkeitszeitraum des Tickets und nicht darüber hinaus. Woraus das hervorgehen soll, wissen die Mitarbeiter aber selbst nicht bzw. argumentieren mit "logischem Denken".

Da der Gültigkeitszeitraum von Eisenbahnfahrscheinen mittlerweile auf Ultrakurzfristen kondensiert wurde, läuft diese DB-Auslegung ganz sicher dem Sinn und den Erwägungsgründen der EU-Verordnung zuwider und ist also, meiner Einschätzung nach, in dieser plumpen Pauschalität insofern zurückzuweisen, als dass auf Basis des bestehenden Fahrausweises ausschließlich innerhalb des ursprünglichen Geltungszeitraums der Fahrkarte hinaus eine Vollendung der Reise zulässig wäre. Oft geht das schlichtweg eben nicht.

Wie seht ihr das? Vor einiger Zeit hatten wir auch hier mal die Diskussion darüber, und da war der einheitliche Tenor, dass die Fahrt problemlos auch Tage später fortgesetzt werden könnte.

Den Tenor teile ich. Wie dehnbar "Tage später" de iure konkret ist, können wir hier schlechterdings nicht klären.

? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt

Gleiswechsel, Dienstag, 16.07.2019, 17:18 (vor 1748 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Gleiswechsel, Dienstag, 16.07.2019, 17:19

Ich hatte vor kurzem dem Fall, dass ich wegen einer Verspätung meine Reise nicht mit der nächsten möglichen Verbindung antreten wollte (letzte Verbindung Sonntag Abend mit relativ hohem Risiko irgendwo in der Provinz zu stranden). Ich hatte einen SSP und - man möge mich berichtigen - haben ausdrücklich nur eine Geltungsdauer von einem Tag. Am nächsten Tag wurde mir aber ohne weitere Probleme mein Ticket mit „Zugbindung aufgehoben“ vermerkt und gestempelt.

In dem Fall funktionierte mein (theoretisch) nicht mehr gültiges Ticket noch am nächsten Tag. Die Auskunft bei der Servicehotline teilte mir hingegen mit, dass ich keinstenfalls mit diesem Ticket weiterfahren kann und ich solle mir ein neues kaufen. Beide sollte ich dann einschicken um die Differenz + Entschädigung ausbezahlt zu bekommen.
In Vorleistung gehe ich aber prinzipiell nicht.

Edit: das sollte eigentlich eine eigenständige Antwort auf den TE sein und steht mit musicus Beitrag daher nicht in Verbindung.

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