? zu Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)
Merry Mary, Sonntag, 30.12.2018, 12:01 (vor 2111 Tagen)
Liebe Wissende,
gebucht war ein Sparpreis Verden(Aller) - NV - Bremen - IC - Köln - NV - Trier.
Aufgrund einer Fahrplanänderung des ersten RE kann der IC in Bremen nicht mehr erreicht werden. Mit der nächstmöglichen Verbindung auf derselben Strecke wäre man nur 11 Minuten später in Trier (weniger Umsteigezeit und RE statt RB ab Köln).
Was gilt jetzt?
a) Wegen der Verspätung <20 Minuten muss die Strecke eingehalten werden, oder
b) weil der gebuchte IC nicht erreicht werden kann, ist die Zug- und Streckenbindung für den Tag aufgehoben und man kann auch über Hannover und mit dem ICE fahren, um zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen (oder sogar zu einer ganz anderen Uhrzeit fahren?).
VDiV
Marion
Es gibt keine Streckenbindung
JumpUp, Sonntag, 30.12.2018, 12:37 (vor 2111 Tagen) @ Merry Mary
Ab vsl. zwanzig Minuten Verspätung am Zielort ist die Zugbindung aufgehoben. Du kannst somit wie Du lustig bist (sollte sich schon um eine realistische Verbindung ohne Umweg über Paris handeln) zu Deinem Ziel reisen.
Es gibt keine Streckenbindung
Junior, Sonntag, 30.12.2018, 12:56 (vor 2111 Tagen) @ JumpUp
Ab vsl. zwanzig Minuten Verspätung am Zielort ist die Zugbindung aufgehoben. Du kannst somit wie Du lustig bist (sollte sich schon um eine realistische Verbindung ohne Umweg über Paris handeln) zu Deinem Ziel reisen.
Die nächste Verbindung ist aber ja eben nicht 20 Minuten später am Zielort.
Es gibt keine Streckenbindung
JumpUp, Sonntag, 30.12.2018, 13:14 (vor 2111 Tagen) @ Junior
Ab vsl. zwanzig Minuten Verspätung am Zielort ist die Zugbindung aufgehoben. Du kannst somit wie Du lustig bist (sollte sich schon um eine realistische Verbindung ohne Umweg über Paris handeln) zu Deinem Ziel reisen.
Die nächste Verbindung ist aber ja eben nicht 20 Minuten später am Zielort.
Der gebuchte Zug (der IC) ist ja weg, somit ist die Zugbindung doch logischerweise aufgehoben, unabhängig der 20-Minuten-Regel.
Es gibt keine Streckenbindung
Merry Mary, Sonntag, 30.12.2018, 13:32 (vor 2111 Tagen) @ JumpUp
Der gebuchte Zug (der IC) ist ja weg, somit ist die Zugbindung doch logischerweise aufgehoben, unabhängig der 20-Minuten-Regel.
Wenn ich in Bremen stehe und der gebuchte IC ist weg, wird die Zugbindung natürlich aufgehoben - irgendwie muss ich ja weiterkommen.
Die Frage ist aber, ob ich von vornherein eine andere Verbindung nehmen und von Verden gar nicht erst nach Bremen, sondern nach Hannover fahren darf (das ist die schnellste Verbindung und somit absolut verkehrsüblich), oder ob andere Wege erst bei einer voaussichtlichen Verspätung von 20 Minuten zulässig sind.
Es gibt keine Streckenbindung
Tino, Sonntag, 30.12.2018, 14:32 (vor 2111 Tagen) @ Merry Mary
Der gebuchte Zug (der IC) ist ja weg, somit ist die Zugbindung doch logischerweise aufgehoben, unabhängig der 20-Minuten-Regel.
Wenn ich in Bremen stehe und der gebuchte IC ist weg, wird die Zugbindung natürlich aufgehoben - irgendwie muss ich ja weiterkommen.Die Frage ist aber, ob ich von vornherein eine andere Verbindung nehmen und von Verden gar nicht erst nach Bremen, sondern nach Hannover fahren darf (das ist die schnellste Verbindung und somit absolut verkehrsüblich), oder ob andere Wege erst bei einer voaussichtlichen Verspätung von 20 Minuten zulässig sind.
Selbstverständlich. Denn durch das Nichterreichen des Anschlusses greift ja die besagte „20-Minuten-Regel“. Du würdest demnach mehr als 20 min später am Zielbahnhof ankommen und demnach ist die Zugbindung aufgehoben und die Fahrt darf über eine alternative Route erfolgen. Wenn man das natürlich vorher weiß ist man gut beraten eine andere Strecke oder früher zu fahren. Ist man über diese Änderung nicht informiert, wartet man auf den nächsten planmäßigen Takt.
Es gibt keine Streckenbindung
Merry Mary, Sonntag, 30.12.2018, 14:42 (vor 2111 Tagen) @ Tino
Selbstverständlich. Denn durch das Nichterreichen des Anschlusses greift ja die besagte „20-Minuten-Regel“. Du würdest demnach mehr als 20 min später am Zielbahnhof ankommen und demnach ist die Zugbindung aufgehoben und die Fahrt darf über eine alternative Route erfolgen. Wenn man das natürlich vorher weiß ist man gut beraten eine andere Strecke oder früher zu fahren. Ist man über diese Änderung nicht informiert, wartet man auf den nächsten planmäßigen Takt.
Der Knackpunkt der Diskussion ist eben, dass ich NICHT mehr als 20 Minuten später ankommen würde.
Es gibt keine Streckenbindung
Tino, Sonntag, 30.12.2018, 14:50 (vor 2111 Tagen) @ Merry Mary
bearbeitet von Tino, Sonntag, 30.12.2018, 14:53
Selbstverständlich. Denn durch das Nichterreichen des Anschlusses greift ja die besagte „20-Minuten-Regel“. Du würdest demnach mehr als 20 min später am Zielbahnhof ankommen und demnach ist die Zugbindung aufgehoben und die Fahrt darf über eine alternative Route erfolgen. Wenn man das natürlich vorher weiß ist man gut beraten eine andere Strecke oder früher zu fahren. Ist man über diese Änderung nicht informiert, wartet man auf den nächsten planmäßigen Takt.
Der Knackpunkt der Diskussion ist eben, dass ich NICHT mehr als 20 Minuten später ankommen würde.
Natürlich tust Du das. Du gehst von der ursprünglichen Verbindung aus. Fährst Du jetzt planmäßig los verpasst Du den Anschluss. Demnach musst du einen nächsten Takt nehmen und kommst mit diesem mindestens 20 min. später an. Wie Du jetzt tatsächlich fährst und wann Du tatsächlich ankommst interessiert erstmal niemanden. Entscheidend ist deine Verbindung auf der Fahrkarte.
Oder ist die Verbindung mit der 11 Minuten späteren Ankunft bereits ab Bremen gerechnet? Ich dachte es handelt sich hierbei um den eigentlichen Startbahnhof.
Es gibt keine Streckenbindung
Merry Mary, Sonntag, 30.12.2018, 15:11 (vor 2111 Tagen) @ Tino
Oder ist die Verbindung mit der 11 Minuten späteren Ankunft bereits ab Bremen gerechnet? Ich dachte es handelt sich hierbei um den eigentlichen Startbahnhof.
"Auf derselben Strecke" bezog sich auf die Fahrt über Bremen:
Geplant war:
Bremen ab 14.52
Köln an 18:00 ab 18:21
Trier an 21:27
Die Alternative aufgrund der späteren Ankunft des RE aus Verden in Bremen wäre:
Bremen ab 15:51
Köln an 18:56 ab 19:05
Trier an 21:38
Wenn es klappt, 11 Minuten Verspätung, alles wunderbar. Aufgrund extrem schlechter Erfahrungen versuche ich allerdings, Umstiege in Köln mit weniger als 15 Minuten zu vermeiden und würde daher lieber über Hannover fahren - die immer noch ungeklärte Frage ist, ob das geht.
Es gibt keine Streckenbindung
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 15:22 (vor 2111 Tagen) @ Merry Mary
Oder ist die Verbindung mit der 11 Minuten späteren Ankunft bereits ab Bremen gerechnet? Ich dachte es handelt sich hierbei um den eigentlichen Startbahnhof.
"Auf derselben Strecke" bezog sich auf die Fahrt über Bremen:Geplant war:
Bremen ab 14.52
Köln an 18:00 ab 18:21
Trier an 21:27Die Alternative aufgrund der späteren Ankunft des RE aus Verden in Bremen wäre:
Bremen ab 15:51
Köln an 18:56 ab 19:05
Trier an 21:38Wenn es klappt, 11 Minuten Verspätung, alles wunderbar. Aufgrund extrem schlechter Erfahrungen versuche ich allerdings, Umstiege in Köln mit weniger als 15 Minuten zu vermeiden und würde daher lieber über Hannover fahren - die immer noch ungeklärte Frage ist, ob das geht.
Wenn es nicht vor dem 1.1. ist, wegen SEV.
Einfach in dem IC sitzen bleiben und in Koblenz Hbf umsteigen, da sind 33 Minuten Umsteigezeit und man kommt um 21:41 Uhr in Trier Hbf an.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Es gibt keine Streckenbindung
Merry Mary, Sonntag, 30.12.2018, 23:41 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Einfach in dem IC sitzen bleiben und in Koblenz Hbf umsteigen, da sind 33 Minuten Umsteigezeit und man kommt um 21:41 Uhr in Trier Hbf an.
Der IC endet in Köln.
Es gibt keine Streckenbindung
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 23:51 (vor 2110 Tagen) @ Merry Mary
Einfach in dem IC sitzen bleiben und in Koblenz Hbf umsteigen, da sind 33 Minuten Umsteigezeit und man kommt um 21:41 Uhr in Trier Hbf an.
Der IC endet in Köln.
Ich weiß ja nicht mal das Datum, vermute mal den 6.1. weil dann erst die Baustelle, ist und der verpasste IC 2403 14:52 Uhr fährt auch nur Fr und So.
Der dann folgende IC 2213 15:44 Uhr, fährt aber bis Koblenz durch, das ist der wo der knappe Anschluss in Köln ist.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Wir können die Diskussion hier beenden
Merry Mary, Montag, 31.12.2018, 00:06 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Ich weiß ja nicht mal das Datum, vermute mal den 6.1. weil dann erst die Baustelle, ist und der verpasste IC 2403 14:52 Uhr fährt auch nur Fr und So.
Der dann folgende IC 2213 15:44 Uhr, fährt aber bis Koblenz durch, das ist der wo der knappe Anschluss in Köln ist.
Danke für den Hinweis! Ich weiß nicht wieso, aber mir wurde vorhin (jetzt nicht mehr) stattdessen der IC 2407 um 15:51 Uhr angezeigt - der hätte dann den knappen Anschluss in Köln. Mit dem IC 2213 hätte man da mehr Zeit und notfalls die Alternative über Koblenz, das ist ja vollkommen ok und ich kann mir Diskussionen bei einer Fahrt über Hannover sparen.
Es gibt keine Streckenbindung
Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.12.2018, 15:30 (vor 2111 Tagen) @ Merry Mary
Oder ist die Verbindung mit der 11 Minuten späteren Ankunft bereits ab Bremen gerechnet? Ich dachte es handelt sich hierbei um den eigentlichen Startbahnhof.
"Auf derselben Strecke" bezog sich auf die Fahrt über Bremen:Geplant war:
Bremen ab 14.52
Köln an 18:00 ab 18:21
Trier an 21:27Die Alternative aufgrund der späteren Ankunft des RE aus Verden in Bremen wäre:
Bremen ab 15:51
Köln an 18:56 ab 19:05
Trier an 21:38Wenn es klappt, 11 Minuten Verspätung, alles wunderbar. Aufgrund extrem schlechter Erfahrungen versuche ich allerdings, Umstiege in Köln mit weniger als 15 Minuten zu vermeiden und würde daher lieber über Hannover fahren - die immer noch ungeklärte Frage ist, ob das geht.
Über Hannover zu fahren ist KEIN Problem. Dass da eine Stunde später ein IC fährt mit dem du das Ziel unter 20 Minuten verspätet erreichst, ist völlig unerheblich.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
ktmb, Sonntag, 30.12.2018, 22:20 (vor 2110 Tagen) @ Merry Mary
Zwischen Verden und Bremen fahren doch recht viel Züge.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:25 (vor 2110 Tagen) @ ktmb
Zwischen Verden und Bremen fahren doch recht viel Züge.
zu dem Zeitpunkt nicht, da fällt einiges aus, das ist eine ganz unangenehme Baustelle, mit langen eingleisigen Abschnitt, von Bremen Sebalsbrück bis Achim, ab dem 6.1. bis Anfang Februar.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
Merry Mary, Sonntag, 30.12.2018, 22:35 (vor 2110 Tagen) @ ktmb
Zwischen Verden und Bremen fahren doch recht viel Züge.
Leider an dem Tag nur zwei pro Stunde, der nächstfrühere Zug fährt schon um 13.33 Uhr (statt ursprünglich geplant 14.16 Uhr).
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:36 (vor 2110 Tagen) @ Merry Mary
Zwischen Verden und Bremen fahren doch recht viel Züge.
Leider an dem Tag nur zwei pro Stunde, der nächstfrühere Zug fährt schon um 13.33 Uhr (statt ursprünglich geplant 14.16 Uhr).
genau, wegen den Arbeiten für die Lärmschutzwände.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Und wo ist das Problem bei einer größeren Umsteigezeit?
Power132, Montag, 31.12.2018, 09:16 (vor 2110 Tagen) @ Merry Mary
bearbeitet von Power132, Montag, 31.12.2018, 09:18
Zwischen Verden und Bremen fahren doch recht viel Züge.
Leider an dem Tag nur zwei pro Stunde, der nächstfrühere Zug fährt schon um 13.33 Uhr (statt ursprünglich geplant 14.16 Uhr).
Und wo ist das Problem eine komfortable Umsteigezeit einzuplanen? Wer sich dem verweigert, kommt schnell in diesen Verdacht. So wie es aussieht, startet der Fahrt in Verden...
So langsam wird das aber lächerlich hier
Merry Mary, Montag, 31.12.2018, 09:53 (vor 2110 Tagen) @ Power132
Und wo ist das Problem eine komfortable Umsteigezeit einzuplanen? Wer sich dem verweigert, kommt schnell in diesen Verdacht. So wie es aussieht, startet der Fahrt in Verden...
Wie ich schon mehrfach erklärt habe, waren angemessene Umsteigezeiten für mich ein wesentlicher Faktor sowohl für die ursprüngliche Buchung als auch für meinen Wunsch, eine andere Strecke zu fahren. Warum ich meine Fahrt jetzt freiwillig um eine Dreiviertelstunde verlängern sollte, nur weil die Bahn ihren Teil der Vereinbarung nicht einhält, erschließt sich mir aber nicht. Ich hatte meine Gründe, eine Verbindung nach 14 Uhr zu buchen.
Ist es hier schon länger!
SveFC, Somewhere, Montag, 31.12.2018, 10:31 (vor 2110 Tagen) @ Merry Mary
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Dieses Forum ist wie gemacht um die DB immer und immer wieder schlecht darzustellen, egal was sie gemacht oder nicht gemacht hat. So wollen es die anwesenden Eisenbahnhater
So langsam wird das aber lächerlich hier
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 31.12.2018, 10:41 (vor 2110 Tagen) @ Merry Mary
Und wo ist das Problem eine komfortable Umsteigezeit einzuplanen? Wer sich dem verweigert, kommt schnell in diesen Verdacht. So wie es aussieht, startet der Fahrt in Verden...
Wie ich schon mehrfach erklärt habe, waren angemessene Umsteigezeiten für mich ein wesentlicher Faktor sowohl für die ursprüngliche Buchung als auch für meinen Wunsch, eine andere Strecke zu fahren. Warum ich meine Fahrt jetzt freiwillig um eine Dreiviertelstunde verlängern sollte, nur weil die Bahn ihren Teil der Vereinbarung nicht einhält, erschließt sich mir aber nicht. Ich hatte meine Gründe, eine Verbindung nach 14 Uhr zu buchen.
"Die Bahn" gibt es nicht mehr.
DB Netz hat die Baustelle eingerichtet, und DB Regio kann nun nicht mehr fahren, so wie es mal vorher festgelegt war.
Du hast aber einen Vertrag mit DB Regio bzw. DB Fernverkehr oder auch einem anderen Unternehmen z.B. die NordWestBahn.
An DB Netz kommt man nicht ran, da gar nicht Vertragspartner.
Ich weiß genau das auch die DB Verkehrsunternehmen mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist, kann aber nichts machen, und nicht mal klagen, das der gleiche Konzern.
DB Netz ist da zu mächtig.
Die Bundesnetzaggentur redet da auch noch mit, das bei Baustellen auch der Güterverkehr mit eingeplant werden muss, die sind da noch viel mehr betroffen.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
ICE-TD, Sonntag, 30.12.2018, 23:41 (vor 2110 Tagen) @ ktmb
bearbeitet von ICE-TD, Sonntag, 30.12.2018, 23:42
Darum geht es doch gar nicht.
"weil der gebuchte IC nicht erreicht werden kann, ist die Zug- und Streckenbindung für den Tag aufgehoben und man kann auch über Hannover und mit dem ICE fahren, um zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen (oder sogar zu einer ganz anderen Uhrzeit fahren?)."
Es geht darum mit dem gebuchten Billigpreis möglichst kreativ umzugehen und am meisten für sich rauszuholen.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 30.12.2018, 23:46 (vor 2110 Tagen) @ ICE-TD
Darum geht es doch gar nicht.
"weil der gebuchte IC nicht erreicht werden kann, ist die Zug- und Streckenbindung für den Tag aufgehoben und man kann auch über Hannover und mit dem ICE fahren, um zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen (oder sogar zu einer ganz anderen Uhrzeit fahren?)."
Es geht darum mit dem gebuchten Billigpreis möglichst kreativ umzugehen und am meisten für sich rauszuholen.
Andersrum kann auch der DB die Schuld gegeben werden, was der Grund dafür ist brauche ich dir bestimmt nicht erklären.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
ICE-TD, Montag, 31.12.2018, 00:15 (vor 2110 Tagen) @ Reservierungszettel
Darum geht es doch gar nicht.
"weil der gebuchte IC nicht erreicht werden kann, ist die Zug- und Streckenbindung für den Tag aufgehoben und man kann auch über Hannover und mit dem ICE fahren, um zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen (oder sogar zu einer ganz anderen Uhrzeit fahren?)."
Es geht darum mit dem gebuchten Billigpreis möglichst kreativ umzugehen und am meisten für sich rauszuholen.
Andersrum kann auch der DB die Schuld gegeben werden, was der Grund dafür ist brauche ich dir bestimmt nicht erklären.
Das ist richtig, nur will die Konsequenz keiner tragen und hier im Forum wäre der Aufschrei am größten. Fakt ist das die EVU vom Netz die Fahrplanänderungen erst 8 Wochen vor Baubeginn bekommen. Daher müsste man meiner Meinung nach die Vorverkaufsfrist auf 6 Wochen reduzieren. Dann gäbe es viele Diskussionen und kreative Auslegungen der Zugbindung gar nicht. Nur wäre dann eben hier auch der Aufschrei am grössten wenn man nicht ein halbes Jahr vorher um Mitternacht am Rechner hängen kann um Billigtickets zu ergattern.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
Reservierungszettel, KDU, Montag, 31.12.2018, 00:33 (vor 2110 Tagen) @ ICE-TD
bearbeitet von Reservierungszettel, Montag, 31.12.2018, 00:34
Darum geht es doch gar nicht.
"weil der gebuchte IC nicht erreicht werden kann, ist die Zug- und Streckenbindung für den Tag aufgehoben und man kann auch über Hannover und mit dem ICE fahren, um zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen (oder sogar zu einer ganz anderen Uhrzeit fahren?)."
Es geht darum mit dem gebuchten Billigpreis möglichst kreativ umzugehen und am meisten für sich rauszuholen.
Andersrum kann auch der DB die Schuld gegeben werden, was der Grund dafür ist brauche ich dir bestimmt nicht erklären.
Das ist richtig, nur will die Konsequenz keiner tragen und hier im Forum wäre der Aufschrei am größten. Fakt ist das die EVU vom Netz die Fahrplanänderungen erst 8 Wochen vor Baubeginn bekommen. Daher müsste man meiner Meinung nach die Vorverkaufsfrist auf 6 Wochen reduzieren. Dann gäbe es viele Diskussionen und kreative Auslegungen der Zugbindung gar nicht. Nur wäre dann eben hier auch der Aufschrei am grössten wenn man nicht ein halbes Jahr vorher um Mitternacht am Rechner hängen kann um Billigtickets zu ergattern.
Alles schön und gut - und mir durchaus bekannt. Allerdings frage ich mich warum das heute so sein muss vor etwa 10 Jahren war das noch anders, warum nur bekommt man das heute nicht mehr hin und was muss passieren ohne das der Kunde es merkt.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
ICE-TD, Montag, 31.12.2018, 00:48 (vor 2110 Tagen) @ Reservierungszettel
Das ist richtig, nur will die Konsequenz keiner tragen und hier im Forum wäre der Aufschrei am größten. Fakt ist das die EVU vom Netz die Fahrplanänderungen erst 8 Wochen vor Baubeginn bekommen. Daher müsste man meiner Meinung nach die Vorverkaufsfrist auf 6 Wochen reduzieren. Dann gäbe es viele Diskussionen und kreative Auslegungen der Zugbindung gar nicht. Nur wäre dann eben hier auch der Aufschrei am grössten wenn man nicht ein halbes Jahr vorher um Mitternacht am Rechner hängen kann um Billigtickets zu ergattern.
Alles schön und gut - und mir durchaus bekannt. Allerdings frage ich mich warum das heute so sein muss vor etwa 10 Jahren war das noch anders, warum nur bekommt man das heute nicht mehr hin und was muss passieren ohne das der Kunde es merkt.
Das dürfte viele Ursachen haben. Zum einen gab es für Bauarbeiten früher weniger Vollsperrungen, bei eingl. Betrieb wurden gar keine abweichenden Fahrpläne erstellt, die Züge fuhren dann eben mit Verspätung und für den Kunden war der Anschlußzug dann eben adhoc weg. Heute erstellt man teilweise selbst bei einer Minute Abweichung Fahrplanänderungen die man dann auch einpflegt ins System (eben einige Wochen vorher erst), der Kunde sieht auf einmal das sein Anschlußzug nicht mehr passen wird, was früher nicht der Fall war. Der Vorteil ist natürlich das Verbindungen für den Reisenden besser planbar sind, auch bei Bauarbeiten, nur eben nicht ein halbes Jahr vorher.
Ob es Sinn macht Netz dazu zu bringen die Baustellenfahrpläne früher rauszugeben weiß ich nicht, denn die haben ja auch ihre Fristen bei Baustellen für Ausschreibungen usw.
Der böse Kunde
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 31.12.2018, 00:01 (vor 2110 Tagen) @ ICE-TD
bearbeitet von Berlin-Express, Montag, 31.12.2018, 00:02
Darum geht es doch gar nicht.
"weil der gebuchte IC nicht erreicht werden kann, ist die Zug- und Streckenbindung für den Tag aufgehoben und man kann auch über Hannover und mit dem ICE fahren, um zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen (oder sogar zu einer ganz anderen Uhrzeit fahren?)."
Es geht darum mit dem gebuchten Billigpreis möglichst kreativ umzugehen und am meisten für sich rauszuholen.
Die DB ändert die Fahrpläne und der Kunde ist der böse?
So eine Einstellung kannte ich bisland eigentlich nur von keksi und Tino..., früher einmal auch von unserem leidenschaftlichen Bahner.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
agw, NRW, Montag, 31.12.2018, 00:11 (vor 2110 Tagen) @ ICE-TD
Darum geht es doch gar nicht.
"weil der gebuchte IC nicht erreicht werden kann, ist die Zug- und Streckenbindung für den Tag aufgehoben und man kann auch über Hannover und mit dem ICE fahren, um zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen (oder sogar zu einer ganz anderen Uhrzeit fahren?)."
Es geht darum mit dem gebuchten Billigpreis möglichst kreativ umzugehen und am meisten für sich rauszuholen.
Eigentlich müsste man die DB abmahnen (warum das keiner macht, verstehe ich bis heute nicht). Sie hat falsche Tatsachen (falschen Fahrplan) vorgetäuscht und so betrügerisch dem Kunden das Geld für eine Verbindung abgeknüpft, die es gar nicht gibt und nie geben sollte und der Kunde jetzt gezwungen ist, eine andere Verbindung mit der Bahn zu nehmen.
Das macht die Bahn natürlich mit Absicht. Denn wenn man eine Woche vor dem Termin noch sagen müssen "wir wissen gar nicht, was fährt", würde der Kunde keinen Blankocheque unterschreiben, sondern sich lieber ein Fernbusticket kaufen oder eine Mitfahrgelegenheit suchen.
Mit der DB-Brille auf, beutet hier natürlich der allmächtige Kunde die kleine, arme DB AG schamlos aus.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
ICE-TD, Montag, 31.12.2018, 00:18 (vor 2110 Tagen) @ agw
Eigentlich müsste man die DB abmahnen (warum das keiner macht, verstehe ich bis heute nicht). Sie hat falsche Tatsachen (falschen Fahrplan) vorgetäuscht und so betrügerisch dem Kunden das Geld für eine Verbindung abgeknüpft, die es gar nicht gibt und nie geben sollte und der Kunde jetzt gezwungen ist, eine andere Verbindung mit der Bahn zu nehmen.
Da bin ich bei dir, als Konsequenz daraus die Vorverkaufsfrist auf 6 Wochen reduzieren, denn mehr kann kein EVU (egal ob DB oder privat) garantieren bei den Fahrplänen.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
agw, NRW, Montag, 31.12.2018, 01:00 (vor 2110 Tagen) @ ICE-TD
Eigentlich müsste man die DB abmahnen (warum das keiner macht, verstehe ich bis heute nicht). Sie hat falsche Tatsachen (falschen Fahrplan) vorgetäuscht und so betrügerisch dem Kunden das Geld für eine Verbindung abgeknüpft, die es gar nicht gibt und nie geben sollte und der Kunde jetzt gezwungen ist, eine andere Verbindung mit der Bahn zu nehmen.
Da bin ich bei dir, als Konsequenz daraus die Vorverkaufsfrist auf 6 Wochen reduzieren, denn mehr kann kein EVU (egal ob DB oder privat) garantieren bei den Fahrplänen.
Oder eben auch kürzer, wenn es sein muss. Ich sehe häufig Zugläufe, die sich noch Tage vorher (wegen Baustellen) ändern.
Lustiges Beispiel von vor ein paar Wochen, was ich über einen längeren Zeitraum beobachtet habe:
IC fährt von X über Essen nach Stuttgart -> Sparpreis.
Update: IC fährt nach Fahrplan von X über Essen nach Stuttgart. "Fährt bis zu 20 Minuten früher." -> Sparpreis.
Update: IC fährt nach Fahrplan von X über Essen nach Stuttgart. "Halt Stuttgart kann entfallen." -> Sparpreis.
Update: IC fährt nach Fahrplan von X über Essen nach Stuttgart. "Halt Stuttgart entfällt." -> Sparpreis.
Update: IC fährt nach Fahrplan von X über Essen nach Stuttgart. 20 Minuten spätere Ankunft in Stuttgart neu im Fahrplan. -> Sparpreis.
Update: IC fährt von X über Essen nach *Esslingen*. Letzter Halt laut Fahrplan: Mannheim. -> Sparpreis.
Update: IC fährt von X über Essen nach *Esslingen*. Letzter Halt laut Fahrplan: Tatsächlich Esslingen (nach Mannheim Halt in Vaihingen statt Stuttgart). -> Sparpreis.
So fuhr er dann auch (ohne mich, da Zugbindung aufgehoben, zum Glück nicht zu meinem Nachteil).
Vermutlich hab ich sogar noch ein paar Updates verpasst. Ich fordere ja immer, dass man die Updates immer gleich per Email bekommt, aber hier wären die Leute wohl verrückt geworden.
Garantieren müsste die Fahrpläne ja auch eher DB Netz. Das EVU plant ja nicht die Baustelle.
Fairer wäre es zum Beispiel mit einem fetten Disclaimer:
"Sehr geehrter Kunde, sie haben eine Verbindung mit Zugläufen ausgewählt, die in einem geplanten Baukorridor verkehren. Ihre Verbindung ist nicht garantiert und wird sich wahrscheinlich noch im Laufe der Zeit gravierend ändern und auch am Reisetag selber können sich Reisezeit und Anschlüsse noch mal deutlich verändern. Die angezeigte Verbindung und Reisezeit kann nur als grobe Richtschnur gesehen werden."
Zugleich müsste man die Fahrgastrechte in einem solchen Fall noch ausbauen, sodass die Fahrkarte nach solchen Änderungen ohne weiteres mindestens schon am Vortag und an Folgetagen genutzt werden kann. Das ist zwar heute schon möglich, aber halt nur "auf Antrag" und vor Ort.
Vorverkauffrist einschränken.
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 31.12.2018, 10:27 (vor 2110 Tagen) @ ICE-TD
Eigentlich müsste man die DB abmahnen (warum das keiner macht, verstehe ich bis heute nicht). Sie hat falsche Tatsachen (falschen Fahrplan) vorgetäuscht und so betrügerisch dem Kunden das Geld für eine Verbindung abgeknüpft, die es gar nicht gibt und nie geben sollte und der Kunde jetzt gezwungen ist, eine andere Verbindung mit der Bahn zu nehmen.
Da bin ich bei dir, als Konsequenz daraus die Vorverkaufsfrist auf 6 Wochen reduzieren, denn mehr kann kein EVU (egal ob DB oder privat) garantieren bei den Fahrplänen.
Das Problem hier ist DB Netz!!
Die haben in Ihren SNB das sie bis so 8 Wochen vorher die Fahrpläne ändern darf.
Wenn ein Eisenbahnverkehrsunternehmen das nicht unterschreibt, muss auch jedes Jahr neu unterschrieben werden, dann fährt man auch nicht auf den Schienen von DB Netz.
Für alle Veröffentlichten Fahrplane gibt es auch einen Fahrplan bei dem EVU.
Es hat aber kein Fahrgast einen Vertrag mit DB Netz!
Das es auch anders geht, kann man an den Zügen nach Frankreich über Kehl sehen.
Die Strecke Appenweier - Kehl ist am 25. + 26. Mai gesperrt.
Wiederholung dann 2, 3 + 4 Wochen später genau so.
An Pfingsten sogar von Freitag bis Montag.
Wenn man dort jetzt eine Fahrkarte kaufen möchte geht es nicht,
und Sparpreise werden erst gar nicht angeboten, bis die neuen Fahrpläne vorhanden sind, hier wird es auf einen Umleitung über Saarbrücken bzw. des 9580 über Neuenburg hinauslaufen.
Verbindungen mit der S-Bahn gehen zu buchen, aber die werden auch nicht durch die Vollsperrung fahren.
In Frankreich betrifft diese Vorgehensweise alle Verbindung.
In Frankreich kann man sich aber eintragen, und man bekommt eine Mail dass der Zug nun buchbar ist. Dann gibt es an diesem Tag auch noch günstige Angebote.
Dieses bis 6 Monate vorher buchen bringt ja nur beim Preis was.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Vorverkauffrist einschränken.
Merry Mary, Montag, 31.12.2018, 10:44 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Das es auch anders geht, kann man an den Zügen nach Frankreich über Kehl sehen.
Die Strecke Appenweier - Kehl ist am 25. + 26. Mai gesperrt.
Wiederholung dann 2, 3 + 4 Wochen später genau so.
An Pfingsten sogar von Freitag bis Montag.
Wenn man dort jetzt eine Fahrkarte kaufen möchte geht es nicht,
und Sparpreise werden erst gar nicht angeboten, bis die neuen Fahrpläne vorhanden sind, hier wird es auf einen Umleitung über Saarbrücken bzw. des 9580 über Neuenburg hinauslaufen.
Dieses bis 6 Monate vorher buchen bringt ja nur beim Preis was.
So etwas würde ich auch begrüßen - wenn ich vorher gewusst hätte, dass es auf der Strecke zu Problemen kommen wird, hätte ich ja anders gebucht. Ich habe übrigens nicht 6 Monate vorher gebucht, sondern Anfang November, also offenbar genau außerhalb der 8-Wochen-Frist - da stand doch sicher schon fest, dass es zu Änderungen kommen wird, selbst wenn es noch keinen genauen Fahrplan gab.
(Keine Ahnung, seit wann die Änderungen im Fahrplan stehen, ich hab das erst durch den Verspätungsalarm gestern gemerkt.)
Vorverkauffrist einschränken.
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 31.12.2018, 10:57 (vor 2110 Tagen) @ Merry Mary
So etwas würde ich auch begrüßen - wenn ich vorher gewusst hätte, dass es auf der Strecke zu Problemen kommen wird, hätte ich ja anders gebucht. Ich habe übrigens nicht 6 Monate vorher gebucht, sondern Anfang November, also offenbar genau außerhalb der 8-Wochen-Frist - da stand doch sicher schon fest, dass es zu Änderungen kommen wird, selbst wenn es noch keinen genauen Fahrplan gab.
(Keine Ahnung, seit wann die Änderungen im Fahrplan stehen, ich hab das erst durch den Verspätungsalarm gestern gemerkt.)
Hier spielt dann auch noch der neue Fahrplan mit rein, deswegen konnte man die Verbindung gar nicht 6 Monate vorher buchen.
Die Baustelle die es vermutlich ist, da ich das Reisedatum ja nicht kenne wird diese sein:
1740
Achim Brm-Sebaldsbrück
Arbeiten an Lärmschutzanlagen
07.01.2019, 06:00 21.01.2019, 06:00
durchgehend
Gleiswechselbetrieb
keine Aufnahme
FzV: SPFV 3,8 min + SPNV/SGV 2,0 min,
Sperr HBM Gleis 2 (Asig N3/N20 - Esig G) für Erstellung LSW, Olt SG 1 aus, LÜ C/D ausgeschl
Das Wort keine Aufnahme bedeutet, es wird nicht mit in den Fahrplan eingearbeitet, sondern nachträglich geändert.
Dieses Liste für ganz Deutschland enthält, ist der letzte Stand aus Februar 2018.
Die bekommen die Verkehrsunternehmen von DB Netz.
Wie dann gefahren wird, dieses kommt dann viel später, hier eben in der letzten Woche.
Habe es auch bekommen, und bin mit Sonderzügen betroffen, die nicht durch kommen.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Vorverkauffrist einschränken.
Frecciarossa, Montag, 31.12.2018, 10:55 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Dieses bis 6 Monate vorher buchen bringt ja nur beim Preis was.
Das bringt der Bahn vor allem Fahrgäste, die Planungssicherheit wollen. Wenn die Bahn nicht schon frühzeitig Fahrzeiten und -preise angeben kann, werden sich diese Fahrgäste für andere Verkehrsmittel entscheiden.
Vorverkauffrist kürzen
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 31.12.2018, 11:47 (vor 2110 Tagen) @ Frecciarossa
Dieses bis 6 Monate vorher buchen bringt ja nur beim Preis was.
Das bringt der Bahn vor allem Fahrgäste, die Planungssicherheit wollen. Wenn die Bahn nicht schon frühzeitig Fahrzeiten und -preise angeben kann, werden sich diese Fahrgäste für andere Verkehrsmittel entscheiden.
Wo hat man denn da Planungssicherheit, gerade deswegen hat man ja keine Sicherheit, weil es oft zu Änderungen kommt.
Es geht nur darum jemand langfristig zu binden, niemand kauft sich einen Flexpreis 6 Monate vorher.
Ich Pendel im Sommer nach Südfrankreich, also muss ich mich jetzt schon festlegen wann ich fahren will, damit ich einen günstigen Preis bekomme, habe dann aber festgestellt, das sich die Preise die nächsten 4 Monate nicht geändert haben, warum soll ich dann mich schon 6 Monate vorher festlegen, wie ich wann fahren möchte.
Einfach EU weit auf 2 Monate festlegen und gut ist.
Vor dem Fahrplanwechsel kann ich ja auch nicht 6 Monte buchen, da haben wir die gut 2 Monate ja schon.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Vorverkauffrist kürzen
agw, NRW, Montag, 31.12.2018, 14:06 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Dieses bis 6 Monate vorher buchen bringt ja nur beim Preis was.
Das bringt der Bahn vor allem Fahrgäste, die Planungssicherheit wollen. Wenn die Bahn nicht schon frühzeitig Fahrzeiten und -preise angeben kann, werden sich diese Fahrgäste für andere Verkehrsmittel entscheiden.
Wo hat man denn da Planungssicherheit, gerade deswegen hat man ja keine Sicherheit, weil es oft zu Änderungen kommt.
Es geht nur darum jemand langfristig zu binden, niemand kauft sich einen Flexpreis 6 Monate vorher.
Ich Pendel im Sommer nach Südfrankreich, also muss ich mich jetzt schon festlegen wann ich fahren will, damit ich einen günstigen Preis bekomme, habe dann aber festgestellt, das sich die Preise die nächsten 4 Monate nicht geändert haben, warum soll ich dann mich schon 6 Monate vorher festlegen, wie ich wann fahren möchte.
Einfach EU weit auf 2 Monate festlegen und gut ist.
Vor dem Fahrplanwechsel kann ich ja auch nicht 6 Monte buchen, da haben wir die gut 2 Monate ja schon.
Das könnte man machen, aber verschafft dem System Eisenbahn dann einen Wettbewerbsnachteil.
Wenn ich für den Besuch einer Großveranstaltung 12 Monate vorher ein Hotel buche, möchte ich mich vielleicht auch schon um die Anreise kümmern, um die Kosten fix zu haben. Wenn es dann keinen Fahrplan gibt, buche ich halt einen Flug (der natürlich auch noch dreimal um 1-2 Stunden verschoben wird) oder organisiere mir schon Automitfahrer.
Nur der BC100- oder bisherige BC50-Fahrer denkt da halt anders (überleg ich mir einen Tag vorher wie ich fahre, ist ja vom Preis her egal).
Von denen gibt es aber nicht so viele.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
ICE-TD, Montag, 31.12.2018, 00:23 (vor 2110 Tagen) @ agw
Eigentlich müsste man die DB abmahnen (warum das keiner macht, verstehe ich bis heute nicht). Sie hat falsche Tatsachen (falschen Fahrplan) vorgetäuscht und so betrügerisch dem Kunden das Geld für eine Verbindung abgeknüpft,
Abgesehen von meinem anderen Beitrag, DB Vertrieb kann überhaupt keine Fahrpläne vortäuschen, denn DB Vertrieb hat keine Fahrpläne, erstellt und bestellt auch keine. Die Fahrpläne liefern die EVU und wieder egal ob DB oder privat. Als Konsequenz könnte ja jedes EVU nur noch Tickets für seine Züge verkaufen.
Du könntest aber auch etwas früher abfahren.
agw, NRW, Montag, 31.12.2018, 00:37 (vor 2110 Tagen) @ ICE-TD
Eigentlich müsste man die DB abmahnen (warum das keiner macht, verstehe ich bis heute nicht). Sie hat falsche Tatsachen (falschen Fahrplan) vorgetäuscht und so betrügerisch dem Kunden das Geld für eine Verbindung abgeknüpft,
Abgesehen von meinem anderen Beitrag, DB Vertrieb kann überhaupt keine Fahrpläne vortäuschen, denn DB Vertrieb hat keine Fahrpläne, erstellt und bestellt auch keine. Die Fahrpläne liefern die EVU und wieder egal ob DB oder privat. Als Konsequenz könnte ja jedes EVU nur noch Tickets für seine Züge verkaufen.
Du weist ja, bei der DB schreibe ich gerne mal DB AG und meine damit den "integrierten" Konzern. Damit trifft es dann immer den richtigen.
Aber im Prinzip hast du recht, beim Problem mit dem NV-Vorlauf ist weder die DB Vertrieb direkt noch die DB FV schuld.
20 Min am Zielbahnhof greift nicht
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 15:03 (vor 2111 Tagen) @ Tino
Selbstverständlich. Denn durch das Nichterreichen des Anschlusses greift ja die besagte „20-Minuten-Regel“. Du würdest demnach mehr als 20 min später am Zielbahnhof ankommen und demnach ist die Zugbindung aufgehoben und die Fahrt darf über eine alternative Route erfolgen. Wenn man das natürlich vorher weiß ist man gut beraten eine andere Strecke oder früher zu fahren. Ist man über diese Änderung nicht informiert, wartet man auf den nächsten planmäßigen Takt.
Eben nicht:
In Bremen wird der Anschluss verpasst, damit ist man 60 Minuten später in Köln,
erreicht aber den RE nach Trier, und der fährt nicht so lange, so das sie nur 11 MINUTEN später am Zielbahnhof ankommt.
Damit passt die 20 Minuten Regel nicht, aber Aufhebung der Zugbindung, weil man den gebuchten Zug nicht bekommt.
Deswegen den Tip, hier die Zugbindung vorher aufheben lassen, was dann wo in Verden möglich ist, kann ich nicht sagen.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
? zu Aufhebung der Zugbindung
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 12:58 (vor 2111 Tagen) @ Merry Mary
gebucht war ein Sparpreis Verden(Aller) - NV - Bremen - IC - Köln - NV - Trier.
Aufgrund einer Fahrplanänderung des ersten RE kann der IC in Bremen nicht mehr erreicht werden. Mit der nächstmöglichen Verbindung auf derselben Strecke wäre man nur 11 Minuten später in Trier (weniger Umsteigezeit und RE statt RB ab Köln).
Was gilt jetzt?
a) Wegen der Verspätung <20 Minuten muss die Strecke eingehalten werden, oder
b) weil der gebuchte IC nicht erreicht werden kann, ist die Zug- und Streckenbindung für den Tag aufgehoben und man kann auch über Hannover und mit dem ICE fahren, um zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen (oder sogar zu einer ganz anderen Uhrzeit fahren?).
Da der gebuchte IC ja nicht mehr erreicht wird, muss ja die Zugbindung aufgehoben werde, und damit kann man dann fahren wie man möchte, wenn man nur anders fahren will ist es besser vorher die Zugbindung aufzuheben, sonst kann man eben nur den nächsten Takt nehmen.
Fahrgastrechte kann man aber nicht gelten machen.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
? zu Aufhebung der Zugbindung
Hansjörg, Sonntag, 30.12.2018, 13:33 (vor 2111 Tagen) @ EK-Wagendienst
Fahrgastrechte kann man aber nicht gelten machen.
Die FGR kann man natürlich trotzdem einreichen. Wenn man später ankommt. Dazu muss man natürlich pünktlich mit dem ersten Zug losfahren.
Sollte auf der ganz anderen alternativen Route auch ein Verspätung >60 min auftreten kann man da auch die FGR nutzen. Da aber eher über das SC FGR.
? zu Aufhebung der Zugbindung
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 13:45 (vor 2111 Tagen) @ Hansjörg
Fahrgastrechte kann man aber nicht gelten machen.
Die FGR kann man natürlich trotzdem einreichen. Wenn man später ankommt. Dazu muss man natürlich pünktlich mit dem ersten Zug losfahren.Sollte auf der ganz anderen alternativen Route auch ein Verspätung >60 min auftreten kann man da auch die FGR nutzen. Da aber eher über das SC FGR.
bei 60 Minuten schon, aber nicht wenn man planmäßig abfährt und dann aber nur 20 Minuten später ankommt, auch wenn man in HB fast eine Stunde länger warten muss.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
? zu Aufhebung der Zugbindung
Hansjörg, Sonntag, 30.12.2018, 14:07 (vor 2111 Tagen) @ EK-Wagendienst
Fahrgastrechte kann man aber nicht gelten machen.
Die FGR kann man natürlich trotzdem einreichen. Wenn man später ankommt. Dazu muss man natürlich pünktlich mit dem ersten Zug losfahren.Sollte auf der ganz anderen alternativen Route auch ein Verspätung >60 min auftreten kann man da auch die FGR nutzen. Da aber eher über das SC FGR.
bei 60 Minuten schon, aber nicht wenn man planmäßig abfährt und dann aber nur 20 Minuten später ankommt, auch wenn man in HB fast eine Stunde länger warten muss.
Natürlich nur bei +60 egal welche der beiden Methoden.
? zu Aufhebung der Zugbindung
Merry Mary, Sonntag, 30.12.2018, 14:34 (vor 2111 Tagen) @ Merry Mary
Vielen Dank an alle für die bisherigen Antworten.
Ich will kein Geld zurück, sondern nur pünktlich ankommen :-)
Ursprünglich war absichtlich nicht die schnellste Verbindung gewählt worden, sondern eine mit etwas mehr Umsteigezeit in Köln, wo knappe Anschlüsse ja bekanntlich öfter mal schiefgehen. Das wäre jetzt nicht mehr gegeben, sodass aus derzeit nur 11 Minuten längerer Fahrzeit doch schnell deutlich mehr werden könnten.
Daher möchte ich eben wissen, ob ich eine diesbezüglich günstigere Alternativstrecke nehmen kann, die aber schon in Verden und nicht in Bremen beginnen würde, also bevor es zu irgendeiner Verspätung/Anschlussverlust gekommen ist - besteht da eine Chance, oder ginge das erst bei planmäßig mehr als 20 Minuten Verspätung?
? zu Aufhebung der Zugbindung
Norddeich, Sonntag, 30.12.2018, 17:20 (vor 2111 Tagen) @ Merry Mary
bearbeitet von Norddeich, Sonntag, 30.12.2018, 17:23
Daher möchte ich eben wissen, ob ich eine diesbezüglich günstigere Alternativstrecke nehmen kann, die aber schon in Verden und nicht in Bremen beginnen würde, also bevor es zu irgendeiner Verspätung/Anschlussverlust gekommen ist - besteht da eine Chance, oder ginge das erst bei planmäßig mehr als 20 Minuten Verspätung?
Ich verstehe dein Problem nicht:
Du weißt bereits jetzt, dass der Anschluß in Bremen nicht mehr existiert [laut Fahrlanauskunft!] und daher die Zugbindung von dir nicht eingehalten werden kann. Damit ist die Zugbindung aufgehoben und du kannst von Verden aus so fahren, wie es dir gefällt, also z.B. via Hannover.
Sicher ????
keksi, Sonntag, 30.12.2018, 18:30 (vor 2111 Tagen) @ Norddeich
Daher möchte ich eben wissen, ob ich eine diesbezüglich günstigere Alternativstrecke nehmen kann, die aber schon in Verden und nicht in Bremen beginnen würde, also bevor es zu irgendeiner Verspätung/Anschlussverlust gekommen ist - besteht da eine Chance, oder ginge das erst bei planmäßig mehr als 20 Minuten Verspätung?
Ich verstehe dein Problem nicht:
Du weißt bereits jetzt, dass der Anschluß in Bremen nicht mehr existiert [laut Fahrlanauskunft!] und daher die Zugbindung von dir nicht eingehalten werden kann. Damit ist die Zugbindung aufgehoben und du kannst von Verden aus so fahren, wie es dir gefällt, also z.B. via Hannover.
Ach echt ? Zugbindung ist aufgehoben, wenn man am Zielort 20min später ankommt. Der Weg muss trotzdem erstmal eingehalten werden. Erstattung der Reservierung für den verpassten IC bekommt man natürlich wieder. Aber das man gleich einfach so fahren kann wie man möchte, wenn man trotzdem nur 11min später ankommt, ist prinzipiell nicht gegeben.
Mfg
Sicher ????
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 18:48 (vor 2111 Tagen) @ keksi
Ach echt ? Zugbindung ist aufgehoben, wenn man am Zielort 20min später ankommt. Der Weg muss trotzdem erstmal eingehalten werden. Erstattung der Reservierung für den verpassten IC bekommt man natürlich wieder. Aber das man gleich einfach so fahren kann wie man möchte, wenn man trotzdem nur 11min später ankommt, ist prinzipiell nicht gegeben.
oder eben vorher aufheben lassen
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Sicher ????
julius, Sonntag, 30.12.2018, 19:02 (vor 2111 Tagen) @ keksi
bearbeitet von julius, Sonntag, 30.12.2018, 19:04
Einfach mal die Beförderungsbedingungen (9.1.1) der DB dazu lesen:
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt."
Sicher ????
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 19:49 (vor 2110 Tagen) @ julius
Einfach mal die Beförderungsbedingungen (9.1.1) der DB dazu lesen:
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird."
Sie kommt eben nicht mehr als 20 Minuten später am Zielbahnhof an, sondern ist nur unterwegs 60 Minuten später unterwegs.
Es sind nur 11 Minuten.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Sicher ????
Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.12.2018, 20:01 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Einfach mal die Beförderungsbedingungen (9.1.1) der DB dazu lesen:
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird."
Sie kommt eben nicht mehr als 20 Minuten später am Zielbahnhof an, sondern ist nur unterwegs 60 Minuten später unterwegs.
Es sind nur 11 Minuten.
Der Beförderungsvertrag sieht aber vor, einen bestimmten IC zwischen Bremen und Köln zu nutzen, da es diesen Zug mit der Zugnummer und dem Fahrtag in der Zukunft nie mehr geben wird, ist die zu erwartende Verspätung unendlich und somit größer als 20 Minuten.
Die Zugbindung ist damit aufgehoben und es besteht völlig freie Zugwahl und Streckenwahl, ob jetzt über Hannover oder mit dem nächsten Zug der betroffenen IC-Linie ist völlig egal.
Ganz sicher
julius, Sonntag, 30.12.2018, 20:09 (vor 2110 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von julius, Sonntag, 30.12.2018, 20:09
das sehe ich genauso, es ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant, ob es eine andere Verbindung gibt, mit der das Ziel mit weniger als 20min irgendwie erreicht werden kann.
Mit der gebuchten Verbindung klappt es nicht, also ist die Zugbindung automatisch aufgehoben. Die hier teilweise propagierte "Aufhebung der Zugbindung" auf der Fahrkarte ist übrigens in den Beförderungebedingungen der DB an keiner Stelle erwähnt.
Ganz sicher
keksi, Sonntag, 30.12.2018, 20:38 (vor 2110 Tagen) @ julius
das sehe ich genauso, es ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant, ob es eine andere Verbindung gibt, mit der das Ziel mit weniger als 20min irgendwie erreicht werden kann.
Mit der gebuchten Verbindung klappt es nicht, also ist die Zugbindung automatisch aufgehoben. Die hier teilweise propagierte "Aufhebung der Zugbindung" auf der Fahrkarte ist übrigens in den Beförderungebedingungen der DB an keiner Stelle erwähnt.
Mit dem Kauf der Fahrkarte, bestätigst du aber die AGBs...also von daher, brauchst du mit dem Argument nie kommen.
Die Aufhebung Zugbindung erfolgt doch erst, wenn man 20min später ankommt am Zielbahnhof. Was daran so schwer zu verstehen? Anderen IC auf der Strecken zu nehmen, ist ja auch nicht das Thema.
Mfg
Ganz sicher
Skyeurope, Sonntag, 30.12.2018, 20:54 (vor 2110 Tagen) @ keksi
das sehe ich genauso, es ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant, ob es eine andere Verbindung gibt, mit der das Ziel mit weniger als 20min irgendwie erreicht werden kann.
Mit der gebuchten Verbindung klappt es nicht, also ist die Zugbindung automatisch aufgehoben. Die hier teilweise propagierte "Aufhebung der Zugbindung" auf der Fahrkarte ist übrigens in den Beförderungebedingungen der DB an keiner Stelle erwähnt.
Mit dem Kauf der Fahrkarte, bestätigst du aber die AGBs...also von daher, brauchst du mit dem Argument nie kommen.Die Aufhebung Zugbindung erfolgt doch erst, wenn man 20min später ankommt am Zielbahnhof. Was daran so schwer zu verstehen? Anderen IC auf der Strecken zu nehmen, ist ja auch nicht das Thema.
Mfg
Öhm und einen anderen IC nehmen ist keine Aufhebung der Zugbindung? Was denn sonst?
Ganz sicher
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 21:01 (vor 2110 Tagen) @ Skyeurope
Öhm und einen anderen IC nehmen ist keine Aufhebung der Zugbindung? Was denn sonst?
schon, aber da nur wegen Anschlussverlust, und nicht von alleine.
Deswegen vorher machen, und dann kann man auch über Hannover fahren.
Aber nicht einfach in den Zug nach Hannover setzen, weil eben die automatische Aufhebung nicht gegeben ist.
Es könnte ja auch sein, dass der Anschlusszug Verspätung hat, dann klappt die Verbindung ja.
Es zählt eben nur die mind. 20 minütige spätere Ankunft am Zielbahnhof.
Der Fall ist eben nicht von ganz alleine aufgehoben.
Ein schriftlich Aufhebung vorher wird aber dem nicht entgegenstehen.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Ganz sicher
Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.12.2018, 21:11 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Öhm und einen anderen IC nehmen ist keine Aufhebung der Zugbindung? Was denn sonst?
schon, aber da nur wegen Anschlussverlust, und nicht von alleine.
Deswegen vorher machen, und dann kann man auch über Hannover fahren.
Aber nicht einfach in den Zug nach Hannover setzen, weil eben die automatische Aufhebung nicht gegeben ist.
Doch
Es könnte ja auch sein, dass der Anschlusszug Verspätung hat, dann klappt die Verbindung ja.
Sobald für den Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt die zu erwartende Verspätung am Zielort über 20 Minuten liegt, ist die Zugbindung aufgehoben. Ob durch irgendwelche Verspätungen die Verbindung doch noch machbar wäre, ist unerheblich. Ansonsten könnten sich die Zugbindungen ja nie aufheben, der Anschluss könnte ja noch Verspätung bekommen und diese wieder auf unter 20 Minuten reduzieren.
Es zählt eben nur die mind. 20 minütige spätere Ankunft am Zielbahnhof.
Nein, die erwartete Verspätung von 20 Minuten mit der GEPLANTEN Verbindung, alles andere wäre irrwitzig.
Der Fall ist eben nicht von ganz alleine aufgehoben.
Doch
Ein schriftlich Aufhebung vorher wird aber dem nicht entgegenstehen.
Jup
Ganz sicher
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 21:18 (vor 2110 Tagen) @ Berlin-Express
Öhm und einen anderen IC nehmen ist keine Aufhebung der Zugbindung? Was denn sonst?
schon, aber da nur wegen Anschlussverlust, und nicht von alleine.
Deswegen vorher machen, und dann kann man auch über Hannover fahren.
Aber nicht einfach in den Zug nach Hannover setzen, weil eben die automatische Aufhebung nicht gegeben ist.
Doch
Es könnte ja auch sein, dass der Anschlusszug Verspätung hat, dann klappt die Verbindung ja.
Sobald für den Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt die zu erwartende Verspätung am Zielort über 20 Minuten liegt, ist die Zugbindung aufgehoben. Ob durch irgendwelche Verspätungen die Verbindung doch noch machbar wäre, ist unerheblich. Ansonsten könnten sich die Zugbindungen ja nie aufheben, der Anschluss könnte ja noch Verspätung bekommen und diese wieder auf unter 20 Minuten reduzieren.
Es zählt eben nur die mind. 20 minütige spätere Ankunft am Zielbahnhof.
Nein, die erwartete Verspätung von 20 Minuten mit der GEPLANTEN Verbindung, alles andere wäre irrwitzig.
eben man kommt ja nicht 20 Minuten später an
Der Fall ist eben nicht von ganz alleine aufgehoben.
Doch
Ein schriftlich Aufhebung vorher wird aber dem nicht entgegenstehen.
Jup
nur steht das eben nirgend wo, und danach ist gefragt.
ich bin da eben einer anderen Meinung.
Es geht aber nur um die Aufhebung ohne vorher was zu machen, und dann woanders her fahren.
Wenn man dann im Zug nach Hannover, kontrolliert wird, kann das auch schief gehen.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Auch hier...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 21:22 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Dann neben keksi auch an dich die Frage:
Auf welcher Grundlage der Beförderungsbedingungen darf dann die Weiterfahrt nach dem Anschlussverlust erfolgen?
In den Beförderungsbedingungen ist nur m.E. nur die Regelung bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 min enthalten.
Auch hier...
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 21:39 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Dann neben keksi auch an dich die Frage:
Auf welcher Grundlage der Beförderungsbedingungen darf dann die Weiterfahrt nach dem Anschlussverlust erfolgen?
Auf Grund des Anschlussverlustes, wenn er eingetreten ist, aber nicht vorher, eben hier ab Bremen, dann auch ohne Stempel, da man das dann nach schlagen kann, aber nicht schon vorher.
kann ja sein das man wegen der Verspätung doch den gebuchten Zug bekommt.
Es geht um diesen Fall hier, und dann kann man nicht einfach gleich nach Hannover fahren, was gewünscht ist.
Deswegen vorher was unternehmen!
Dann hat man den Stempel und gut ist.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Auch hier...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 21:44 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Hier auch wie an keksi nochmals: Ich habe verstanden, wie du das siehst. Dennoch bleibt meine Frage auch hier offen:
Wo steht in den Beförderungsverbindungen dass man bei einem Anschlussverlust bei Zugbindung den nächsten Zug nehmen darf?
Auch hier...
brandenburger, Perleberg, Sonntag, 30.12.2018, 22:43 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Auf Grund des Anschlussverlustes, wenn er eingetreten ist, aber nicht vorher, eben hier ab Bremen, dann auch ohne Stempel, da man das dann nach schlagen kann, aber nicht schon vorher.
kann ja sein das man wegen der Verspätung doch den gebuchten Zug bekommt.Es geht um diesen Fall hier, und dann kann man nicht einfach gleich nach Hannover fahren, was gewünscht ist.
Deswegen vorher was unternehmen!
Dann hat man den Stempel und gut ist.
Nein.
Wenn mir die App anzeigt, dass ich den Zug voraussichtlich in Bremen nicht erreichen werde, muss ich weder ausprobieren ob es vielleicht doch geht, noch muss ich mir einen Stempel besorgen.
Wenn in Verden Personal ist und genügend Zeit, das zu tun, kann man es machen, aber wenn nicht dann nicht.
Zuerst nach Bremen fahren und eine noch größere Verzögerung riskieren kann die Bahn nicht verlangen.
Ganz sicher
agw, NRW, Montag, 31.12.2018, 00:14 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Die Aufhebung Zugbindung erfolgt doch erst, wenn man 20min später ankommt am Zielbahnhof. Was daran so schwer zu verstehen? Anderen IC auf der Strecken zu nehmen, ist ja auch nicht das Thema.
Bist du sicher, dass du für die DB FV als Zub arbeitest?
Ganz sicher
Norddeich, Montag, 31.12.2018, 14:01 (vor 2110 Tagen) @ agw
bearbeitet von Norddeich, Montag, 31.12.2018, 14:02
Die Aufhebung Zugbindung erfolgt doch erst, wenn man 20min später ankommt am Zielbahnhof. Was daran so schwer zu verstehen? Anderen IC auf der Strecken zu nehmen, ist ja auch nicht das Thema.
Bist du sicher, dass du für die DB FV als Zub arbeitest?
Wer so argumentiert, muß wohl für die DB arbeiten...
;-)
(Der Fairness halber sei erwähnt, dass die große Mehrheit der DB-Mitarbeiter mit Augenmaß agieren und nur ein kleiner Teil irgendwann im Leben falsch abgebogen ist. Aber leider sind es genau diese Ausnahmen unter den Mitarbeitern, die am Ende in Erinnerung bleiben.)
Sicher ????
Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.12.2018, 19:16 (vor 2111 Tagen) @ keksi
Guten Abend,
du arbeitest (angeblich) seit vielen Jahren bei der DB und hast trotzdem keine/wenig Ahnung von Fahrgastrechten? Das lässt tief blicken...
Gruß,
Berlin-Express
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
keksi, Sonntag, 30.12.2018, 20:43 (vor 2110 Tagen) @ Berlin-Express
Guten Abend,
du arbeitest (angeblich) seit vielen Jahren bei der DB und hast trotzdem keine/wenig Ahnung von Fahrgastrechten? Das lässt tief blicken...
Gruß,
Berlin-Express
Dann schau dir mal an was da GENAU steht :-)
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte beziehungsweise den Aufpreis bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular zurückfordern.
Wo steht da denn das ich nun einfach so fahren darf wie ich möchte? Dann zeige mir mal.
Aber ich habe ja so wenig Ahnung....Ich sehe nur das alle "billig billig billig" fahren möchten, aber sich an keine Regeln mehr halten wollen und dann im Zug immer auf Sachen pochen, die es aber garnicht gibt. Dann sind wir im Zug aber immer die "Bösen" ???? Fahrgast hat ja nieee Schuld ;-)
Mfg
Dann mal andersrum...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 21:03 (vor 2110 Tagen) @ keksi
bearbeitet von sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 21:03
Zäumen wir das Pferd mal andersrum auf:
Ich denke, wir sind uns einig, dass bei dem Anschlussverlust eine Weiterreise mit dem Folge-IC möglich sein muss. Du behauptest, dass hier keine freie Zug- und/oder Streckenwahl (also Aufhebung der Zugbindung) besteht.
In den AGB ist jedoch nach meiner Lesart keine Regelung enthalten, die das so vorsieht.
Daher stellt sich mir folgende Frage: Auf Grund welcher Regelungen in den Beförderungsbestimmungen siehst du denn die Weiterfahrt im IC eine Stunde später für möglich an?
Dann mal andersrum...
keksi, Sonntag, 30.12.2018, 21:40 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Zäumen wir das Pferd mal andersrum auf:
Ich denke, wir sind uns einig, dass bei dem Anschlussverlust eine Weiterreise mit dem Folge-IC möglich sein muss. Du behauptest, dass hier keine freie Zug- und/oder Streckenwahl (also Aufhebung der Zugbindung) besteht.
In den AGB ist jedoch nach meiner Lesart keine Regelung enthalten, die das so vorsieht.
Daher stellt sich mir folgende Frage: Auf Grund welcher Regelungen in den Beförderungsbestimmungen siehst du denn die Weiterfahrt im IC eine Stunde später für möglich an?
Anschluss nicht erreicht, daher kann der nächste Zug genommen werden. Zugbindung ja nicht automatisch aufgehoben, da am Zielort keine 20min Verspätung zu erwarten ist.
Haben ja auch schon andere hier gesagt :-)
Mfg
Dann mal andersrum...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 21:43 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Deine Sichtweise hast du ja bereits dargelegt -- aber meine Frage nicht beantwortet:
Wo steht in den Beförderungsverbindungen dass man bei einem Anschlussverlust bei Zugbindung den nächsten Zug nehmen darf?
Dann mal andersrum...
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 21:52 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Deine Sichtweise hast du ja bereits dargelegt -- aber meine Frage nicht beantwortet:
Wo steht in den Beförderungsverbindungen dass man bei einem Anschlussverlust bei Zugbindung den nächsten Zug nehmen darf?
Aber erst wenn der Anschlussverlust eingetreten ist, und nicht vorher,
und eben damit, dass die Bahn dann für eine Weiterbeförderung unter gleichen Bedingungen sorgen muss.
Da gibt es eben nur die Regel 20 Minuten am Zielbahnhof, alles andere ist eben nicht geregelt, und damit besteht eine Zugbindung bis die Verbindung geplatzt ist, und nicht sie könnte evtl. nicht mehr klappen.
Das alles bezieht sich genau auf den hier beschriebenen Fall.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Dann mal andersrum...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 21:59 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Schön, dass du jetzt hier meine Frage an keksi beantwortest -- Accounts verwechselt?
Ein letztes Mal: Wo steht das denn in den Beförderungsbedingungen? Oder steht das da etwa gar nicht?
Dann mal andersrum...
Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.12.2018, 22:18 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Schön, dass du jetzt hier meine Frage an keksi beantwortest -- Accounts verwechselt?
Also unser EK-Wagendienst ist nun doch ein deutlich angenehmerer Gesprächspartner als keksi, auch wenn die Meinungen mal auseinander gehen.
Da würde mich ein Doppelaccount doch sehr wundern, bzw. wäre sehr gut gespielt. ;)
Dann mal andersrum...
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:50 (vor 2110 Tagen) @ Berlin-Express
Schön, dass du jetzt hier meine Frage an keksi beantwortest -- Accounts verwechselt?
Also unser EK-Wagendienst ist nun doch ein deutlich angenehmerer Gesprächspartner als keksi, auch wenn die Meinungen mal auseinander gehen.
Da würde mich ein Doppelaccount doch sehr wundern, bzw. wäre sehr gut gespielt. ;)
ich bin noch nie bei der DB gewesen, habe aber mit Eisenbahn zu tun, und das schon sehr lange, auch lese auch keine Beförderungsbedingungen, sondern lasse einfach das Gefühl laufen.
Wenn es mir zu blöde ist, bestelle ich mir einen Fahrplan, nehme mir eine Lok und fahre die Strecke selber, machen könnte ich es, nur ist es eben zu teuer. Jetzt habt Ihr was zum denken.
Da ich wieder eine BC100F habe, brauche ich mich mit diesem Zugbindungskram auch nicht beschäftigen, genau deswegen habe ich so eine Karte. Einsteigen los fahren, egal woher, nur nicht mit Thalys und Flixtrain, aber die meide ich so wie so.
Habe insgesamt 105 Tramper Monates Ticket genutzt, schon ab dem ersten Jahr, wo die eingeführt wurden, das war 1978. Die große Zahl ging aber auch nur mit Trickserei.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Dann mal andersrum...
keksi, Sonntag, 30.12.2018, 21:59 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Deine Sichtweise hast du ja bereits dargelegt -- aber meine Frage nicht beantwortet:
Wo steht in den Beförderungsverbindungen dass man bei einem Anschlussverlust bei Zugbindung den nächsten Zug nehmen darf?
Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ur-sprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.
Logiach heißt das denn auch, das man mit dem nächsten Zug fahren darf, da sich die Fahrzeit ja verlängert. Unter 20min trotzdem noch auf dem Weg wie geplant -> Über 20min bei Ankunft am Zielort dann natürlich egal wie man fährt....wobei man trotzdem noch den direkten Weg nehmen sollte..also nicht erst von Verden nach München und dann nach Trier :-)
Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen. Bissel mitdenken sollte man als Fahrgast ja auch noch oder ?
Dann mal andersrum...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 22:00 (vor 2110 Tagen) @ keksi
bearbeitet von sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 22:01
Auch hier nochmal die Frage: Wo steht das denn in den Beförderungsbedingungen? Oder ist das etwa gar nicht dort enthalten?
Dann mal andersrum...
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:21 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Auch hier nochmal die Frage: Wo steht das denn in den Beförderungsbedingungen? Oder ist das etwa gar nicht dort enthalten?
Da kann eben nicht alles enthalten sein, weil es gar nicht vorgesehen ist.
Wenn ich mir eine Fahrkarte kaufe, bin ich auch nicht verpflichtet die auch zu nutzen,
das ist auch nicht geregelt, aber ich kann sie natürlich so nutzen wie vorgegeben.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Dann mal andersrum...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 22:26 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 22:27
Okay, also ist das deiner Ansicht nach nicht geregelt.
Heißt das also, dass ich gemäß Beförderungsbedingungen keinen Anspruch habe, dass die Bahn mich weiterbefördert, wenn ich einen Anschluss verpasse und auf einer anderen Verbindung den Zielort voraussichtlich weniger als 20 min verspätet am Zielort ankomme (obwohl ich ja gar keinen Anspruch habe, diese Verbindung zu nutzen!)?
Dann mal andersrum...
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:34 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Okay, also ist das deiner Ansicht nach nicht geregelt.
Heißt das also, dass ich gemäß Beförderungsbedingungen keinen Anspruch habe, dass die Bahn mich weiterbefördert, wenn ich einen Anschluss verpasse und auf einer anderen Verbindung den Zielort voraussichtlich weniger als 20 min verspätet am Zielort ankomme (obwohl ich ja gar keinen Anspruch habe, diese Verbindung zu nutzen!)?
Die Bahn befördert einen ja weiter mit dem nächsten Zug, der möglich ist, und man ist dann 11 Minuten später am Ziel.
Aber erst wenn der Anschlussverlust eingetreten ist, und nicht schon vor der Abfahrt, alles auf diesen Fall bezogen.
Die Regelung lautet, mindestens 20 Minuten später am Ziel, und das Ziel wird hier nur 11 Minuten später erreicht, auch bei Anschlussverlust in Bremen Hbf.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Dann mal andersrum...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 22:38 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Damit wieder die Frage: Auf welcher Grundlage in den Beförderungsbedingungen befördert die Bahn denn weiter?
Oder gibt es keine Grundlage in den Beförderungsbedingungen und tritt somit die Situation ein, die ich einen Post vorher beschrieben habe?
Dann mal andersrum...
Merry Mary, Sonntag, 30.12.2018, 22:49 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Heißt das also, dass ich gemäß Beförderungsbedingungen keinen Anspruch habe, dass die Bahn mich weiterbefördert, wenn ich einen Anschluss verpasse und auf einer anderen Verbindung den Zielort voraussichtlich weniger als 20 min verspätet am Zielort ankomme (obwohl ich ja gar keinen Anspruch habe, diese Verbindung zu nutzen!)?
Du musst warten, bis die Verspätung mehr als 20 Minuten beträgt, bevor deine Zugbindung aufgehoben wird und du weiterfahren darfst ;-)
Ich persönlich gehe davon aus, dass die Zugbindung automatisch aufgehoben ist, wenn es die gebuchte Verbindung im veröffentlichten Fahrplan nicht mehr gibt, und dass ich am gleichen Tag eine beliebige andere Verbindung auf dieser Strecke nehmen darf (z.B. auch früher fahren). Das hat die Bahn ja auch verschiedentlich so bestätigt.
Ob ich auch eine andere Strecke nehmen darf, ist für mich weniger klar (und nach der ausufernden Diskussion hier zu urteilen nicht wirklich eindeutig geregelt).
Dann mal andersrum...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 22:59 (vor 2110 Tagen) @ Merry Mary
bearbeitet von sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 23:00
Das ist eben genau der Punkt ;)
Aufhebung der Zugbindung ist in den Beförderungsbedingungen immer inklusive Aufhebung der Streckenbindung vorgesehen, und zwar nur mit der Aussage "Beträgt die Verspätung am Zielort 20 min oder mehr".
Wird ein Anschluss verpasst, ist auch meiner Meinung die Verspätung am Zielort 20 min oder mehr, da der Zielort unter Beachtung der Zugbindung ja gar nicht mehr erreicht werden kann.
Die Auslegung, dass nur der nächste Zug genutzt werden darf, führt eben genau zu diesen Effekten, die ich oben beschrieben habe -- und somit sollte auch klar sein, wie eine vernünftige Auslegung nach Treu und Glauben (§ 157, 133 BGB) aussieht ;)
Dann mal andersrum...
julius, Sonntag, 30.12.2018, 23:06 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
bearbeitet von julius, Sonntag, 30.12.2018, 23:11
"Die Auslegung, dass nur der nächste Zug genutzt werden darf" ist falsch:
siehe dazu die Beförderungsbedingungen (9.1.1) der DB:
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt."
Dann mal andersrum...
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 23:14 (vor 2110 Tagen) @ julius
Ja, eben.
Die Verspätung bei einem Anschlussverlust mit Zugbindung beträgt zwangsläufig über 20 min, weil der Zielort ohne Aufhebung nicht mehr erreicht werden kann.
Es wird jedoch behauptet, dass diese Regelung nicht greifen würde, sondern nur der Folgezug genutzt werden dürfte. Das ist jedoch in den Beförderungsbedingungen nicht geregelt und führt zu dem zuvor schon beschriebenen Effekt:
Heißt das also, dass ich gemäß Beförderungsbedingungen keinen Anspruch habe, dass die Bahn mich weiterbefördert, wenn ich einen Anschluss verpasse und auf einer anderen Verbindung den Zielort voraussichtlich weniger als 20 min verspätet am Zielort ankomme (obwohl ich ja gar keinen Anspruch habe, diese Verbindung zu nutzen!)?
DB-Hardliner schreiben sich mal wieder um Kopf und Kragen!
Frecciarossa, Sonntag, 30.12.2018, 21:46 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Die Zugbindung ist schwarz-weiß. Entweder sie gilt oder sie ist aufgehoben. Eure Zwischenzustände gibt es nur in Euren Träumen, in den einzig und allein relevanten Normen (Beförderungsbedingungen und Gesetz) gibt es diese nicht.
IC.Chiemgau postuliert mal wieder die Leistungserschleichung
musicus, Sonntag, 30.12.2018, 21:47 (vor 2110 Tagen) @ Frecciarossa
- kein Text -
DB-Hardliner schreiben sich mal wieder um Kopf und Kragen!
keksi, Sonntag, 30.12.2018, 22:00 (vor 2110 Tagen) @ Frecciarossa
Die Zugbindung ist schwarz-weiß. Entweder sie gilt oder sie ist aufgehoben. Eure Zwischenzustände gibt es nur in Euren Träumen, in den einzig und allein relevanten Normen (Beförderungsbedingungen und Gesetz) gibt es diese nicht.
Lesen sollte man können und dann diese auch noch verstehen :-) Aber das du anscheinend das 2te nicht kannst, bist du dann hier leider falsch *doooong*
Mfg
Au backe ... Im Leben draußen ist's ganz easy ...
Blaschke, Sonntag, 30.12.2018, 21:57 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Tach.
Aber ich habe ja so wenig Ahnung....
Richtig. Schlimm nur, dann hier ewig das zur Schau tragen zu müssen ...
Ich sehe nur das alle "billig billig billig" fahren möchten,
Ja, wo ist da das Problem? Oder in welchem Laden zahlst du freiwillig mehr als auf dem Preisschild steht?
aber sich an keine Regeln mehr halten wollen und dann im Zug immer auf Sachen pochen, die es aber garnicht gibt.
Ja und stell dir vor: das funktioniert sogar. Immer. Ich fuhr grad erst mit einem Verbundfahrschein im ICE mit. War null Problemo: Beim Einsteigen dem Zugchef die Sache erklärt und alles war okay.
Dann sind wir im Zug aber immer die "Bösen" ????
Nö. Nur, wenn der Fahrgast auf den einen in jeder Gruppe vorhandenen Quoten-Spinner unter den Zehntausenden Vernünftigen trifft. Letztere lassen alles durchgehen, wenn der Fahrgast damit ruhiggestellt ist.
Fahrgast hat ja nieee Schuld ;-)
Richtig, es trägt wohl kaum der Fahrgast Schuld an den Unzulänglichkeiten von DB FV. Soll der Laden einfach den Betrieb wie versprochen abwickeln, dann gibt der Fahrgast auch Ruhe. Aber DB FV scheitert daran ja STÄNDIG. Da ist es das gute Recht jedes Fahrgastes, kreativ zu werden und sich seine eigenen Wege zu suchen. Wie geschrieben: ist bei vernünftiger Ansprache des Zugpersonals auch nie ein Problem.
Schöne Grüße von jörg
Au backe ... Im Leben draußen ist's ganz easy ...
keksi, Sonntag, 30.12.2018, 22:03 (vor 2110 Tagen) @ Blaschke
Tach.
Aber ich habe ja so wenig Ahnung....
Richtig. Schlimm nur, dann hier ewig das zur Schau tragen zu müssen ...
Ich sehe nur das alle "billig billig billig" fahren möchten,
Ja, wo ist da das Problem? Oder in welchem Laden zahlst du freiwillig mehr als auf dem Preisschild steht?
aber sich an keine Regeln mehr halten wollen und dann im Zug immer auf Sachen pochen, die es aber garnicht gibt.
Ja und stell dir vor: das funktioniert sogar. Immer. Ich fuhr grad erst mit einem Verbundfahrschein im ICE mit. War null Problemo: Beim Einsteigen dem Zugchef die Sache erklärt und alles war okay.
Dann sind wir im Zug aber immer die "Bösen" ????
Nö. Nur, wenn der Fahrgast auf den einen in jeder Gruppe vorhandenen Quoten-Spinner unter den Zehntausenden Vernünftigen trifft. Letztere lassen alles durchgehen, wenn der Fahrgast damit ruhiggestellt ist.
Fahrgast hat ja nieee Schuld ;-)
Richtig, es trägt wohl kaum der Fahrgast Schuld an den Unzulänglichkeiten von DB FV. Soll der Laden einfach den Betrieb wie versprochen abwickeln, dann gibt der Fahrgast auch Ruhe. Aber DB FV scheitert daran ja STÄNDIG. Da ist es das gute Recht jedes Fahrgastes, kreativ zu werden und sich seine eigenen Wege zu suchen. Wie geschrieben: ist bei vernünftiger Ansprache des Zugpersonals auch nie ein Problem.
Schöne Grüße von jörg
Du fährst im ICE mit obwohl du einen NV Fahrschein hast und meckerst dann das der FV unpünktlich ist ? Bissel doofe Logik würde ich mal sagen.
Und nur wenn man die Arbeit richtig macht, sind die dann bestimmt keine Quotenspinner....NV ist nun mal NV und nix FV .....aber das verstehen in NRW ja die wenigsten...
Au backe ... Im Leben draußen ist's ganz easy ...
PZBer, Sonntag, 30.12.2018, 22:10 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Du fährst im ICE mit obwohl du einen NV Fahrschein hast und meckerst dann das der FV unpünktlich ist ?
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Nur weil man dann "Billigfahrer" ist, heißt das (meiner Meinung nach) nicht, dass der Fv-Zug Verspätung haben darf.
Oder wie darf man deine Aussage verstehen?
Grüße und noch einen schönen Abend
Im Leben draußen ist's ganz easy ...
Blaschke, Sonntag, 30.12.2018, 22:15 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Tach.
Du fährst im ICE mit obwohl du einen NV Fahrschein hast und meckerst dann das der FV unpünktlich ist ?
Jau! Letzter Fernzug hatte, WIE FAST IMMER, Verspätung, so dass ich ungeplant nicht auf den später verkehrenden NV warten brauchte. Der Automat hatte die Verspätung aber nicht auf dem Schirm und verkaufte nur noch NV-Fahrscheine für den Tag. Also bin ich eben mit dem Fahrschein gefahren.
Und nur wenn man die Arbeit richtig macht, sind die dann bestimmt keine Quotenspinner...
"Arbeit richtig machen" heißt "im Sinne DES KUNDEN handeln" und nicht stur die Vorschriftenlage zu zitieren, zumal die hin und wieder gar nicht eindeutig ist. Und an den vorher entstandenen Kalamitäten hat nunmal meistens die Eisenbahn die Schuld. Aber 99,999999999999999999% der Kollegen begreifen das auch.
Schöne Grüße von jörg
Au backe ... Im Leben draußen ist's ganz easy ...
Reservierungszettel, KDU, Montag, 31.12.2018, 15:13 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Tach.
Aber ich habe ja so wenig Ahnung....
Richtig. Schlimm nur, dann hier ewig das zur Schau tragen zu müssen ...
Ich sehe nur das alle "billig billig billig" fahren möchten,
Ja, wo ist da das Problem? Oder in welchem Laden zahlst du freiwillig mehr als auf dem Preisschild steht?
aber sich an keine Regeln mehr halten wollen und dann im Zug immer auf Sachen pochen, die es aber garnicht gibt.
Ja und stell dir vor: das funktioniert sogar. Immer. Ich fuhr grad erst mit einem Verbundfahrschein im ICE mit. War null Problemo: Beim Einsteigen dem Zugchef die Sache erklärt und alles war okay.
Dann sind wir im Zug aber immer die "Bösen" ????
Nö. Nur, wenn der Fahrgast auf den einen in jeder Gruppe vorhandenen Quoten-Spinner unter den Zehntausenden Vernünftigen trifft. Letztere lassen alles durchgehen, wenn der Fahrgast damit ruhiggestellt ist.
Fahrgast hat ja nieee Schuld ;-)
Richtig, es trägt wohl kaum der Fahrgast Schuld an den Unzulänglichkeiten von DB FV. Soll der Laden einfach den Betrieb wie versprochen abwickeln, dann gibt der Fahrgast auch Ruhe. Aber DB FV scheitert daran ja STÄNDIG. Da ist es das gute Recht jedes Fahrgastes, kreativ zu werden und sich seine eigenen Wege zu suchen. Wie geschrieben: ist bei vernünftiger Ansprache des Zugpersonals auch nie ein Problem.
Schöne Grüße von jörg
Du fährst im ICE mit obwohl du einen NV Fahrschein hast und meckerst dann das der FV unpünktlich ist ? Bissel doofe Logik würde ich mal sagen.Und nur wenn man die Arbeit richtig macht, sind die dann bestimmt keine Quotenspinner....NV ist nun mal NV und nix FV .....aber das verstehen in NRW ja die wenigsten...
Sind vielleicht alles Auswanderer aus Österreich und der Schweiz :)
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
brandenburger, Perleberg, Sonntag, 30.12.2018, 22:48 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Aber ich habe ja so wenig Ahnung....Ich sehe nur das alle "billig billig billig" fahren möchten, aber sich an keine Regeln mehr halten wollen und dann im Zug immer auf Sachen pochen, die es aber garnicht gibt. Dann sind wir im Zug aber immer die "Bösen" ???? Fahrgast hat ja nieee Schuld ;-)
Der Fahrgast hat eine Verbindung gebucht, die es aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, so nicht mehr gibt. Dann kann er sich ja nicht mehr an die Regeln halten, selbst wenn er möchte.
Ich habe im Übrigen das Personal im Zug immer als im Zweifelsfall großzügig erlebt und kann mich nicht beschweren.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:54 (vor 2110 Tagen) @ brandenburger
Ich habe im Übrigen das Personal im Zug immer als im Zweifelsfall großzügig erlebt und kann mich nicht beschweren.
Genau so ist es, aber wenn man mit Bedingungen kommt und wo steht das, kann es auch nach hinten los gehen.
Hier bestehen ja alle auf wo steht das und das ist anders.
Zugbindung aufheben lassen und über Hannover fahren, und nichts wird passieren.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 23:09 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Naja, du behauptest, dass die 20-min-Regelung nicht greift, aber man den nächsten Zug nutzen darf.
Ich finde es dann nur angemessen, dass man da mal nach der Grundlage fragt. Jede Fahrkarte mit der DB ist ein Beförderungsvertrag, der unter anderem die Beförderungsbedingungen umfasst und nichts, was sich nach Bauchgefühl entscheiden ließe. In der Summe bist du also nicht in der Lage, deine Behauptung zu belegen.
Dass das in der Praxis am Einfachsten ist, sich die Aufhebung der Zugbindung bestätigen zu lassen und zu fahren -- geschenkt. Die Tatsache, dass das kaum ein Zub (sofern er nicht keksi heißt...) bemängelt -- geschenkt.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 23:16 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 30.12.2018, 23:17
Naja, du behauptest, dass die 20-min-Regelung nicht greift, aber man den nächsten Zug nutzen darf.
ich sehe das eben so
Ich finde es dann nur angemessen, dass man da mal nach der Grundlage fragt. Jede Fahrkarte mit der DB ist ein Beförderungsvertrag, der unter anderem die Beförderungsbedingungen umfasst und nichts, was sich nach Bauchgefühl entscheiden ließe. In der Summe bist du also nicht in der Lage, deine Behauptung zu belegen.
Gesetze waren noch nie meine Welt, das wird gemacht und fertig.
Im BGB kenne ich nicht einen §.
Mit ist nur ein Paragraph aus dem TV bekannt: StGB §211 Mord ist verboten.
Dass das in der Praxis am Einfachsten ist, sich die Aufhebung der Zugbindung bestätigen zu lassen und zu fahren -- geschenkt. Die Tatsache, dass das kaum ein Zub (sofern er nicht keksi heißt...) bemängelt -- geschenkt.
Genau so sehe ich das, und damit kann man sich Ärger ersparen, wenn man dann über Hannover fährt, hier wird ja immer auf alle möglichen Regeln gepocht.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 23:32 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Ich hab ja überhaupt kein Problem damit, dass du das so für dich handhabst.
Hier hat aber ein User gefragt, wie denn die entsprechende Regelung aussieht.
Es haben einige andere User auf die 20-min-Regelung verwiesen und dies auch -- mit der Unerreichbarkeit des Zielortes bei Fortbestehen der Zugbindung -- begründet.
Du widersprichst den Usern mit der Aussage, dass die 20-min-Regelung nicht greife und nur der nächste IC genutzt werden dürfte -- kannst das aber nicht belegen. Das finde ich schon ziemlich unschön, ums mal vorsichtig ausdrücken zu wollen, da wir hier eine Tatsachenfrage klären wollen und nicht eine Gefühlsentscheidung.
Vielleicht wäre es in der Zukunft besser, dann auch dazuzusagen, dass das deine persönliche, unbelegte Einschätzung ist. Dann kann jeder Leser das entsprechend würdigen, was bei der Tatsachenbehauptung "Die 20-min-Regelung gilt nicht" schwierig ist. Deinen -- für die Praxis wirklich hilfreichen -- Hinweis auf die Aufhebung der Zugbindung per Stempel kannst du so ja auch immer noch anbringen.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 23:37 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Ich hab ja überhaupt kein Problem damit, dass du das so für dich handhabst.
Hier hat aber ein User gefragt, wie denn die entsprechende Regelung aussieht.
Es haben einige andere User auf die 20-min-Regelung verwiesen und dies auch -- mit der Unerreichbarkeit des Zielortes bei Fortbestehen der Zugbindung -- begründet.Du widersprichst den Usern mit der Aussage, dass die 20-min-Regelung nicht greife und nur der nächste IC genutzt werden dürfte -- kannst das aber nicht belegen. Das finde ich schon ziemlich unschön, ums mal vorsichtig ausdrücken zu wollen, da wir hier eine Tatsachenfrage klären wollen und nicht eine Gefühlsentscheidung.
Vielleicht wäre es in der Zukunft besser, dann auch dazuzusagen, dass das deine persönliche, unbelegte Einschätzung ist. Dann kann jeder Leser das entsprechend würdigen, was bei der Tatsachenbehauptung "Die 20-min-Regelung gilt nicht" schwierig ist. Deinen -- für die Praxis wirklich hilfreichen -- Hinweis auf die Aufhebung der Zugbindung per Stempel kannst du so ja auch immer noch anbringen.
das ist meine Meinung dazu, und ich sehe das so!
Warum fragt man dann hier, und nicht bei seinem Vertragspartner?
Gut bei der Bahn was raus zu bekommen, kann bis zur Verzweiflung führen.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 23:57 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Nun denn, die Tatsache, dass du auf deiner Meinung beharrst und nicht in der Lage bist, auf Sachargumente einzugehen, sagt denke ich alles...
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 31.12.2018, 10:32 (vor 2110 Tagen) @ sailtekxo
Nun denn, die Tatsache, dass du auf deiner Meinung beharrst und nicht in der Lage bist, auf Sachargumente einzugehen, sagt denke ich alles...
Das sind für mich aber keine Sachargumente, sondern man möchte es gerne so daraus lesen, ich lese es nicht daraus.
Wie war das mit den Juristen und deren Meinungen.
Dann muss mal jemand klagen dem das nicht passt, nicht mal die Verbraucherzentrale, und die haben ja schon so einige Klagen geführt.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
Frecciarossa, Montag, 31.12.2018, 10:51 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Warum sollte jemand klagen? Die Zugbindung wird in diesem Fall problemlos aufgehoben, die Bahn gewährt freie Zug- und Streckenwahl. Dass manche das nicht wahrhaben wollen, ist aber immerhin von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
keksi, Montag, 31.12.2018, 11:32 (vor 2110 Tagen) @ Frecciarossa
Warum sollte jemand klagen? Die Zugbindung wird in diesem Fall problemlos aufgehoben, die Bahn gewährt freie Zug- und Streckenwahl. Dass manche das nicht wahrhaben wollen, ist aber immerhin von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Es besteht kein Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung. Und das Zub im Zug ist nun mal die Person die das kontrolliert. Nicht alles was an der Info gemacht wird ist auch korrekt.
Aber das verstehen ja die meisten ja eh nicht...
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
Frecciarossa, Montag, 31.12.2018, 11:47 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Es besteht kein Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung.
Schade, dass ihr auch nach zig Postings nicht in der Lage seid, eine stichhaltige Begründung zu liefern.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 31.12.2018, 11:58 (vor 2110 Tagen) @ Frecciarossa
Es besteht kein Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung.
Schade, dass ihr auch nach zig Postings nicht in der Lage seid, eine stichhaltige Begründung zu liefern.
Weil es kein Anspruch gibt die vor der Fahrt aufzuheben, erst wenn der Zug verpasst wurde, wird die Zugbindung aufgehoben, aber nicht wegen den Beförderungsbedingungen, sondern aus den Fahrgastrechten her, das eine Weiterbeförderung ermöglicht werden muss.
Alles andere ist in DIESEM FALL ein Wunschgedanke von einigen hier.
Man kommt ja nur 11 Minuten später an, und das ist das was vorher geregelt ist.
Auf Kulanzbasis wird man es vorher schon freigeben bekommen, aber eben nicht automatisch, einfach wo anders her fahren (über Hannover).
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
Frecciarossa, Montag, 31.12.2018, 12:26 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Weil es kein Anspruch gibt die vor der Fahrt aufzuheben
Doch, diesen Anspruch gibt es, weil die Zugbindung fahrplanmäßig schon von vornherein nicht eingehalten werden kann. Aus dieser Vorab-Unmöglichkeit ergibt sich zwingend die Aufhebung der Zugbindung. Alles andere ist ein Wunschgedanke von Möchtegern-Monster-Schaffnern, die im Real-Life solche Fälle dann doch durchwinken (müssen).
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
keksi, Montag, 31.12.2018, 12:29 (vor 2110 Tagen) @ Frecciarossa
Weil es kein Anspruch gibt die vor der Fahrt aufzuheben
Doch, diesen Anspruch gibt es, weil die Zugbindung fahrplanmäßig schon von vornherein nicht eingehalten werden kann. Aus dieser Vorab-Unmöglichkeit ergibt sich zwingend die Aufhebung der Zugbindung. Alles andere ist ein Wunschgedanke von Möchtegern-Monster-Schaffnern, die im Real-Life solche Fälle dann doch durchwinken (müssen).
Ich muss garnix durchwinken... Du hast kein Anspruch drauf. Wie doof muss man sein um das mal zu kapieren? AUFHEBUNG DER ZUGBINDUNG ERST AB EINER VERSPÄTUNG VON 20 MIN AM ZIELBAHNHOF. Da das nicht gegeben ist keine automatische Aufhebung ;-)
Hast es nun endlich kapiert?
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
agw, NRW, Montag, 31.12.2018, 14:19 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Ich muss garnix durchwinken... Du hast kein Anspruch drauf. Wie doof muss man sein um das mal zu kapieren? AUFHEBUNG DER ZUGBINDUNG ERST AB EINER VERSPÄTUNG VON 20 MIN AM ZIELBAHNHOF. Da das nicht gegeben ist keine automatische Aufhebung ;-)
Nein, das hast du falsch zitiert. Absichtlich?
Richtig müsste es heißen:
AUFHEBUNG DER ZUGBINDUNG ERST AB EINER *zu erwartenden* VERSPÄTUNG VON 20 MIN AM ZIELBAHNHOF. Zumindest schreibt das dein Arbeitgeber.
Ob ich die Verspätung zu erwarten habe, teilt mir das EVU über die einschlägigen Informationsquellen mit. Per Aushang, Durchsage oder eben elektronisch über das RIS.
Sagt mir das RIS, dass mein IC nicht mehr erreicht werden kann, weiß ich, dass ich mit meiner gebuchten Verbindnung GAR nicht mehr ankommen werde.
Dabei ist das unerheblich, ob mir die DB das 6 Monate vorher oder erst am Bahnsteig mitteilt. Ab dem Moment der Mitteilung darf ich irgendeinen einen anderen Zug nehmen.
Das ist auch das, was die DB Info dann per Stempel bestätigt und eben auch schon 6 Monate vorher bestätigen kann.
Ob die DB dann im letzten Moment den IC doch noch verspätet fahren lässt, weil wieder ein Schaden am Zug war, und man den IC doch nocht bekommen hätte, ist völlig unerheblich.
Ansonsten dürfte man ja auch nie einen anderen Zug nehmen, selbst wenn man den eigentlich IC verpasst hat, denn vielleicht muss der IC ja aus betrieblichen Gründen noch mal zurücksetzen an den Bahnsteig und man könnte einsteigen und nur 19 Minuten Verspätung haben, weil der IC dann alle Zwischenhalte auslässt und eine Abkürzung fährt (solls ja alles schon gegeben haben).
Hast es nun endlich kapiert?
Hast DU es nun endlich kapiert?
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 31.12.2018, 12:31 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
Es besteht kein Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung.
Schade, dass ihr auch nach zig Postings nicht in der Lage seid, eine stichhaltige Begründung zu liefern.
Weil es kein Anspruch gibt die vor der Fahrt aufzuheben, erst wenn der Zug verpasst wurde, wird die Zugbindung aufgehoben, aber nicht wegen den Beförderungsbedingungen, sondern aus den Fahrgastrechten her, das eine Weiterbeförderung ermöglicht werden muss.Alles andere ist in DIESEM FALL ein Wunschgedanke von einigen hier.
Man kommt ja nur 11 Minuten später an, und das ist das was vorher geregelt ist.Auf Kulanzbasis wird man es vorher schon freigeben bekommen, aber eben nicht automatisch, einfach wo anders her fahren (über Hannover).
Das hat eben NICHTS mit Kulanz zu tun.
Gebucht (Fahrplan alt) : Verden - NV - Bremen - IC 1234 - Köln - NV - Trier
Fahrplan neu : Verden - NV - Bremen - (IC 1234 NICHT erreichbar) - Köln - NV - Trier.
Zugbindung gilt für IC 1234, da dieser ERWARTBAR nicht erreichbar ist, ist die zu erwartende Verspätung für diese Zugverbindung unendlich und somit größer als 20 Minuten.
Die 11 Minuten Verspätung mit dem folgenden Zug sind irre irrelevant, da dafür ja auch schon die Zugbindung aufgehoben sein muss und wenn die Zugbindung aufgehoben ist, darf auch über Hannover gefahren werden.
MERKE: Die zu erwartende Verspätung ist unendlich (Anschluss fährt ab, bevor eigener Zug ankommt + MÜZ) und damit größer als 20 Minuten. -> Zugbindung aufgehoben.
Dafür muss man auch nicht erstmal in Bremen gucken ob der Anschluss weg ist, es geht ja um ERWARTBARE Verspätung am Zielbahnhof und die lässt sich für den Kunden hier am Fahrplan ablesen.
Abgesehen von dir, keksi und Quasar (die beiden letztgenannten fallen ja regelmäßig durch Fehlinformationen auf), ist hier im Forum ja auch niemand deiner Ansicht zu dem Fall. Das würde mir persönlich ja zu denken geben. ;)
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
SveFC, Somewhere, Montag, 31.12.2018, 12:47 (vor 2110 Tagen) @ Berlin-Express
Hast die Wahrheit wohl mit Löffeln gefressen?!
Ansonsten kann ich mir deine scheiße hier nicht erklären!
--
Dieses Forum ist wie gemacht um die DB immer und immer wieder schlecht darzustellen, egal was sie gemacht oder nicht gemacht hat. So wollen es die anwesenden Eisenbahnhater
Bitte erläutern
julius, Montag, 31.12.2018, 13:06 (vor 2110 Tagen) @ SveFC
bearbeitet von julius, Montag, 31.12.2018, 13:08
Kannst Du bitte mal sachlich erläutern, was an den Aussagen dieses Postings von Berlin-Express" Deiner Meinung nach nicht stimmt.
Im übrigen ist es wirklich nicht nötig, in diesem Forum andere zu beschimpfen, zu beleidigen oder zurechtzuweisen, wenn es konträre Meinungen gibt.
Bitte erläutern
SveFC, Somewhere, Montag, 31.12.2018, 13:08 (vor 2110 Tagen) @ julius
Im übrigen ist es wirklich nicht nötig, in diesem Forum andere zu beschimpfen, zu beleidien oder zurechtzuweisen, wenn es konträre Meinungen gibt.
Dann sage das doch mal dem Express aus Berlin
--
Dieses Forum ist wie gemacht um die DB immer und immer wieder schlecht darzustellen, egal was sie gemacht oder nicht gemacht hat. So wollen es die anwesenden Eisenbahnhater
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Montag, 31.12.2018, 11:53 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Ach man, es ist doch gar nicht so schwer.
Ist es möglich, die Zugbindung einzuhalten mit der verkauften Verbindung?
-> Nein
Fall erledigt.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
keksi, Montag, 31.12.2018, 12:27 (vor 2110 Tagen) @ Paladin
Ach man, es ist doch gar nicht so schwer.
Ist es möglich, die Zugbindung einzuhalten mit der verkauften Verbindung?
-> NeinFall erledigt.
Ist es möglich die Strecke einhalten?
Ja ist es, da man nur 11min später ankommt und dadurch keinen Anspruch auf die Fahrgästrechte hat. Das einzige was sich ändert, ist den nächsten IC wegen Anschlussverlust. Aber sonst bleibt es bei der Verbindung.
Mfg
VÖLLIG IRRELEVANT
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 31.12.2018, 12:34 (vor 2110 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Berlin-Express, Montag, 31.12.2018, 12:34
Ist es möglich die Strecke einhalten?
Oder ist irgendwo in den Fahrgastrechten/BB vorgesehen, dass man bei einer zu erwartenden Verspätung zwischen 0 und 20 Minuten Verspätung am Zielort bei nicht Einhaltung der Zugbindung trotzdem die Strecke einhalten muss?
Du schmeißt die Fahrgäste vermutlich auch raus, wenn dann mal ein Gleiswechsel irgendwo vorkommt, die Strecke wurde ja nicht eingehalten...
Mannomann.
+1, dazu Zitat Online-Ticket
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Montag, 31.12.2018, 13:57 (vor 2110 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von Paladin, Montag, 31.12.2018, 14:00
"Gilt nur für eingetragene Züge/IC-Busse und Tage/Zeiten."
Das ist die sogenannte Zugbindung. Fahre ich mit einem Zug später, mit dem ich 11 Minuten später ankomme, muss ja bereits die Zugbindung aufgehoben sein - sonst dürfte ich den Zug nicht nehmen. Ist die Zugbindung nicht aufgehoben, kann ich den Zug nicht nehmen ...
Ergänzend möchte ich auch auf diesen Beitrag verweisen: 548206
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
Norddeich, Montag, 31.12.2018, 14:13 (vor 2110 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Norddeich, Montag, 31.12.2018, 14:15
Ist es möglich die Strecke einhalten?
Ja ist es, da man nur 11min später ankommt und dadurch keinen Anspruch auf die Fahrgästrechte hat. Das einzige was sich ändert, ist den nächsten IC wegen Anschlussverlust. Aber sonst bleibt es bei der Verbindung.
Wenn ich 'mal mit so jemanden wie dir zu tun hätte, der meint, seine eigenen Regeln erfinden zu müssen, würde ich diese Streitfrage gerne 'mal vor Gericht entscheiden lassen. Dazu wird es aber nicht kommen, weil die DB-Juristen klug genug sind, in solchen Fälle ein Urteil zu vermeiden.
Was dann passiert..
julius, Montag, 31.12.2018, 14:44 (vor 2110 Tagen) @ Norddeich
Wenn in einem solchen Fall eine Fahrpreinacherhebung ausgestellt wird und ein Widerspruch erfolglos war, entscheidet die SÖP für den Fahrgast. Die DB akkzeptiert die Entscheidung dann aus "einmaliger Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (ich würde das nicht schreiben, wenn ich es nicht selbt erlebt hätte).
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
keksi, Montag, 31.12.2018, 15:11 (vor 2110 Tagen) @ Norddeich
Ist es möglich die Strecke einhalten?
Ja ist es, da man nur 11min später ankommt und dadurch keinen Anspruch auf die Fahrgästrechte hat. Das einzige was sich ändert, ist den nächsten IC wegen Anschlussverlust. Aber sonst bleibt es bei der Verbindung.
Wenn ich 'mal mit so jemanden wie dir zu tun hätte, der meint, seine eigenen Regeln erfinden zu müssen, würde ich diese Streitfrage gerne 'mal vor Gericht entscheiden lassen. Dazu wird es aber nicht kommen, weil die DB-Juristen klug genug sind, in solchen Fälle ein Urteil zu vermeiden.
Viel Spaß dabei :-) Doof nur wenn ich trotzdem im Recht bin. Und ich erfinde nix an neuen Regeln sondern Berufe mich auf geltende Regeln. Wenn das hier paar Leute nicht verstehen wollen, dann kann ich da leider nix machen. Von daher...
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-)
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 31.12.2018, 15:23 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Viel Spaß dabei :-) Doof nur wenn ich trotzdem im Recht bin. Und ich erfinde nix an neuen Regeln sondern Berufe mich auf geltende Regeln. Wenn das hier paar Leute nicht verstehen wollen, dann kann ich da leider nix machen. Von daher...
An welcher Stelle hast du das denn gemacht?
@keksi
Junior, Montag, 31.12.2018, 15:32 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Also müsste deiner Meinung nach, wenn man nun vorher z.B. zur DB Information geht, diese einen Stempel aufs Ticket machen "Zugbindung geändert von IC xxxx auf IC xxxx"? Hat jemand einen solchen Stempel oder eine solche Aufschrift schon einmal gesehen? Wäre mir neu, dass eine Zugbindung von einem Zug auf einen anderen übergehen kann.
@keksi
bers, Dienstag, 01.01.2019, 22:34 (vor 2108 Tagen) @ Junior
bearbeitet von bers, Dienstag, 01.01.2019, 22:34
Also müsste deiner Meinung nach, wenn man nun vorher z.B. zur DB Information geht, diese einen Stempel aufs Ticket machen "Zugbindung geändert von IC xxxx auf IC xxxx"? Hat jemand einen solchen Stempel oder eine solche Aufschrift schon einmal gesehen?
Ich kriege bei jedem Post von keksi einen dicken Hals und will laut widersprechen - lasse es aber. Trotzdem zu deiner Frage: Ja, den Stempel "Zugbindung aufgehoben" mit handschriftlicher Ergänzung "gilt auch für ICE Y" (während das Ticket ICE X vorsah) hatte ich schon mehrfach. Hab mich dann auch nicht getraut, was anderes als ICE X oder ICE Y zu nehmen.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-) Frag ich mich auch
julius, Montag, 31.12.2018, 10:41 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Wo steht da denn das ich nun einfach so fahren darf wie ich möchte? Dann zeige mir mal.
Gerne
"Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen,"
hier steht nicht:
"Wenn nach einem eingetretetem Anschlussverlust der auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckte Zielort mit mindestens 20 Minuten Verspätung erreicht wird,"
das heisst in Klartext, den eventuellen Anschlussverlust muss man gar nicht abwarten, sondern dann
"können Sie:
bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen"
hier steht explizit, dass man fahren kann wie man will (natürlich verkehrsüblicher Weg).
Wenn jemand das anders sieht, bin ich gespannt auf eine aus den Beförderungsbedingungen ableitbaren Begründung. Eine "Entscheidung nach Bauchgefühl" ist hier nicht relevant, die kann jeder treffen, wie er will.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-) Frag ich mich auch
keksi, Montag, 31.12.2018, 11:30 (vor 2110 Tagen) @ julius
Wo steht da denn das ich nun einfach so fahren darf wie ich möchte? Dann zeige mir mal.
Gerne"Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen,"
hier steht nicht:
"Wenn nach einem eingetretetem Anschlussverlust der auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckte Zielort mit mindestens 20 Minuten Verspätung erreicht wird,"
das heisst in Klartext, den eventuellen Anschlussverlust muss man gar nicht abwarten, sondern dann
"können Sie:
bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen"
hier steht explizit, dass man fahren kann wie man will (natürlich verkehrsüblicher Weg).
Wenn jemand das anders sieht, bin ich gespannt auf eine aus den Beförderungsbedingungen ableitbaren Begründung. Eine "Entscheidung nach Bauchgefühl" ist hier nicht relevant, die kann jeder treffen, wie er will.
Iregendwie seit ihr zu doof zu lesen... Da steht Verspätung am Zielort 20min!!!!!!!!! Das ist aber nicht gegeben, daher ist das spätere da Garnet mehr relevant. Was kapiert ihr daran nicht?
es steht doch idioten sicher drin. Und Station&Service hat auch nicht immer Recht was die da an den Informationen machen. Das mal so ganz nebenbei....
Mfg
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-) Frag ich mich auch
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Montag, 31.12.2018, 11:55 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Joa, StuS macht vielleicht nicht immer alles richtig - ZUBs aber auch nicht. :-)
Was du verkennst: Es ist nicht möglich, die Zugbindung einzuhalten. Es geht einfach nicht.
P.S.
https://seidseit.de
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-) Frag ich mich auch
julius, Montag, 31.12.2018, 11:59 (vor 2110 Tagen) @ keksi
"Da steht Verspätung am Zielort 20min!!!!!!!!! Das ist aber nicht gegeben"
Doch, und zwar deswegen (Beförderungsbedingungen, 9.1.1):
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende ... mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird ..."
Mit der gebuchten Verbindung mit Zugbindung komme ich mit mindestens 20min Verspätung an oder nicht ?
Und ich frag mich das auch
SveFC, Somewhere, Montag, 31.12.2018, 12:01 (vor 2110 Tagen) @ julius
Mit der gebuchten Verbindung mit Zugbindung komme ich mit mindestens 20min Verspätung an oder nicht ?
Lern lesen!
Im Ausgangspost steht was von nur 11 Minuten!
--
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Und ich frag mich das auch
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Montag, 31.12.2018, 12:04 (vor 2110 Tagen) @ SveFC
Lern selbst lesen. Da muss ja bereits ein anderer Zug benutzt werden als in der Zugbindung vorhanden.
Und ich frag mich das auch
SveFC, Somewhere, Montag, 31.12.2018, 12:08 (vor 2110 Tagen) @ Paladin
Lern selbst lesen. Da muss ja bereits ein anderer Zug benutzt werden als in der Zugbindung vorhanden.
Nö, passt doch.
Losfahren wie geplant und die Strecke einhalten.
--
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Und ich frag mich das auch
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Montag, 31.12.2018, 12:09 (vor 2110 Tagen) @ SveFC
Geht ja nicht. Der gebuchte IC kann nicht erreicht werden.
Und ich frag mich das auch
SveFC, Somewhere, Montag, 31.12.2018, 12:09 (vor 2110 Tagen) @ Paladin
Geht ja nicht. Der gebuchte IC kann nicht erreicht werden.
Da fährt also nur ein Zug am Tag?
Schlimm schlimm
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Und ich frag mich das auch
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Montag, 31.12.2018, 12:15 (vor 2110 Tagen) @ SveFC
Man muss doch den Fernverkehrszug nehmen, der drauf steht. :-) Das bedeutet ja Zugbindung! ;-) Sonst kann ich ja auch einen ICE am Freitag um 5 von Berlin nach Frankfurt buchen für 'n Appel und 'n Ei und nachmittags um 14 oder 15 Uhr fahren ... ;-)
ZUSAMMENFASSUNG
tbsn, Würzburg, Montag, 31.12.2018, 13:01 (vor 2110 Tagen) @ Paladin
bearbeitet von tbsn, Montag, 31.12.2018, 13:02
Beim Lesen des Threads wundere ich mich echt über die Ansichten mancher Nutzer, daher hier mal zusammengefasst.
Ein Sparpreis z.B. ist eine Fahrkarte mit Zugbindung. Eine Streckenbindung gibt es natürlich nicht, oder ist auf der Fahrkarte eine Wegevorschrift wie beim Flexpreis eingetragen? Nein.
Mit dem Sparpreis muss ich alle Züge nehmen, die auf dem Ticket stehen. Verpasse ich nun einen Anschluss, gilt diese Regelung erstmal weiterhin, bis in den BB eine andere Regelung greift. Und das ist offenbar der Fall! Der Zug ist weg. Würde ich auf ihn warten, würde mir eine unendlich große Verspätung am Zielort entstehen. Es gibt keine Regelung, die besagt oder woraus resultiert, dass ich unbedingt einen nachfolgenden Zug auf der gleichen Strecke nehmen muss!
Die unendliche Verspätung ist offensichtlich größer als 20 Minuten. Die Regelung dazu greift - die Zugbindung ist aufgehoben und die Weiterfahrt über eine andere Strecke innerhalb der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte ausdrücklich erlaubt.
Wenn vor Fahrtantritt bekannt ist, dass ein Zug ausfällt oder umgeleitet wird und damit ein Anschluss verpasst wird, kann vernünftigerweise von einer unendlich großen Verspätung über die gebuchte Reisekette ausgegangen werden. Die Zugbindung ist aufgehoben, die Weiterfahrt über eine andere Strecke auch schon ab Fahrtantritt möglich.
Nochmal für die, die es gar nicht kapieren (möchten): Es ist egal, ob die Verspätung am Zielort über die gleiche Strecke mit einem anderen Zug kleiner als 20 Minuten ist. Dieser Zug darf ohne die Aufhebung der Zugbindung nicht genutzt werden! Entweder ist die Zugbindung aufgehoben oder eben nicht. Punkt, Aus, Ende.
Wer dagegen argumentieren möchte, kann dies gerne auf Grundlage der BB versuchen.
Schrei hier nicht so rum!
SveFC, Somewhere, Montag, 31.12.2018, 13:03 (vor 2110 Tagen) @ tbsn
- kein Text -
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Nochmal
julius, Montag, 31.12.2018, 13:17 (vor 2110 Tagen) @ SveFC
Kannst Du bitte mal sachlich erläutern, was an den Aussagen dieses Postings von "tbsn" Deiner Meinung nach nicht stimmt?
Im übrigen ist es auch hier wirklich nicht nötig, in diesem Forum andere zu beschimpfen, zu beleidigen oder zurechtzuweisen, wenn es konträre Meinungen gibt.
Zusammenfassung
s103, Montag, 31.12.2018, 14:49 (vor 2110 Tagen) @ tbsn
Mit dem Sparpreis muss ich alle Züge nehmen, die auf dem Ticket stehen. Verpasse ich nun einen Anschluss, gilt diese Regelung erstmal weiterhin, bis in den BB eine andere Regelung greift. Und das ist offenbar der Fall! Der Zug ist weg. Würde ich auf ihn warten, würde mir eine unendlich große Verspätung am Zielort entstehen. Es gibt keine Regelung, die besagt oder woraus resultiert, dass ich unbedingt einen nachfolgenden Zug auf der gleichen Strecke nehmen muss!
Was greift, ist nicht eine andere Regelung der Beförderungsbedingungen, sondern die faktische Unmöglichkeit, mit dem gebundenen Zug zu fahren. (Annahme: Man fährt aus welchen Gründen auch immer mit dem ersten NV-Zug der ausgedruckten Verbindung los, ohne einen vorherigen nehmen zu wollen oder eine Übereinkunft im Voraus mit der DB getroffen zu haben.)
Was nicht greift, ist die vieldiskutierte Regelung der Beförderungsbedingungen, weil es nicht zutrifft, dass eine Verspätung >= 20 Min. zu erwarten ist. Daher ist dieser Fall durch die BB schlicht nicht definiert, und weder sind - begründet durch die BB - andere Wege zulässig (was ein Grund für BB-bedingte Aufhebung der Zugbindung wäre) noch die anderen erwähnten Optionen.
Die DB schuldet natürlich weiterhin die Leistung, und muss sie innerhalb zumutbarer Grenzen auf bestem Wege erfüllen: Das bedeutet eine Aufhebung der Zugbindung, aber eher nach Gesetzen wie vielleicht AEG oder BGB, und nicht BB. Eine Option ist die reale Alternative mit den kürzeren Umsteigezeiten, die wie dargestellt allerdings ein vom Kunden unerwünschtes erhöhtes Anschlussrisiko birgt.
Weitere Optionen sind eine Frage der partnerschaftlichen Auseinandersetzung mit dem anzunehmenden Willen, eine gute Alternativlösung zu finden, der sich Mitarbeiter der DB kaum verschließen werden, sofern verfügbar.
Wo diese außerhalb von Reisezentren für nachvollziehbar verbindliche Zusagen im Voraus vefügbar sind - k. A.
Zusammenfassung
julius, Montag, 31.12.2018, 15:37 (vor 2110 Tagen) @ s103
Was nicht greift, ist die vieldiskutierte Regelung der Beförderungsbedingungen, weil es nicht zutrifft, dass eine Verspätung >= 20 Min. zu erwarten ist.
Du glaubst also, dass eine Verpflichtung besteht (bei Ticket mit Zugbindung), bei Anschlussverlust die nächstmögliche Verbindung zu benutzen, wenn damit die Verspätung auf weniger als 20min -als ursprünglich gebucht- reduziert werden kann: also eine "Zugbindung" auf den nächsten Zug ?
Wenn das nicht möglich ist und die Verspätung -auch bei Benutzung der nächsten Verbindung- > 20min wäre, ist die Zugbindung "richtig" aufgehoben mit freier Zug- und Streckenwahl?
Zusammenfassung
s103, Montag, 31.12.2018, 15:56 (vor 2110 Tagen) @ julius
Was nicht greift, ist die vieldiskutierte Regelung der Beförderungsbedingungen, weil es nicht zutrifft, dass eine Verspätung >= 20 Min. zu erwarten ist.
Du glaubst also, dass eine Verpflichtung besteht (bei Ticket mit Zugbindung), bei Anschlussverlust die nächstmögliche Verbindung zu benutzen, wenn damit die Verspätung auf weniger als 20min -als ursprünglich gebucht- reduziert werden kann: also eine "Zugbindung" auf den nächsten Zug ?
Nein.
Solange es eine solche Option realistischerweise jedoch gibt, würde ich davon ausgehen, dass es für den Kunden akzeptabel sein müsste. Da die eigentliche Fahrkarte in der Form nicht eingelöst werden kann, ist die weitere Beförderung zu verhandeln, d. h. "Verpflichtung" trifft es nicht.
Von Vorteil ist es mit Sicherheit, das "Verhandlungsergebnis" (das man in solchen Fällen häufig mit einem Zugbegleiter erzielt) zu dokumentieren. (Wie macht man das mit Handy-Ticket?)
Gut beraten wäre die DB jedoch, Konditionen anzubieten als wären es 20 Min., und als guter Kunde wäre das auch meine Erwartung ;-) Man kann nicht alles regeln.
Wenn das nicht möglich ist und die Verspätung -auch bei Benutzung der nächsten Verbindung- > 20min wäre, ist die Zugbindung "richtig" aufgehoben mit freier Zug- und Streckenwahl?
Konsens dürfte sein, dass dieser Fall eindeutig ist.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-) Frag ich mich auch
Junior, Montag, 31.12.2018, 12:05 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Und Station&Service hat auch nicht immer Recht was die da an den Informationen machen. Das mal so ganz nebenbei....
Was aber ja dem Kunden egal sein kann, wenn die die Zugbindung aufheben, obwohl es vielleicht falsch war.
Wer hier wohl keine Ahnung hat :-) Frag ich mich auch
s103, Montag, 31.12.2018, 12:11 (vor 2110 Tagen) @ keksi
"Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen,"
"können Sie:
bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen"
hier steht explizit, dass man fahren kann wie man will (natürlich verkehrsüblicher Weg).
Iregendwie seit ihr zu doof zu lesen... Da steht Verspätung am Zielort 20min!!!!!!!!! Das ist aber nicht gegeben, daher ist das spätere da Garnet mehr relevant. Was kapiert ihr daran nicht?
es steht doch idioten sicher drin. Und Station&Service hat auch nicht immer Recht was die da an den Informationen machen. Das mal so ganz nebenbei....
Ich muss ebenfalls feststellen, dass die Beförderungsbedingungen keine direkte Aussage zur Zugbindung machen. Dieser Fall regelt die Erlaubnis für andere Strecken (was implizit die Zugbindung aufhebt) und höherwertige Produktklassen.
D. h. der vorliegende Fall ist dadurch nicht geregelt, wegen des 20-Min.-Kriteriums.
Die strikteste Auslegung wäre, dass die Zugbindung gilt und man daher einen früheren NV-Vorlauf nehmen muss, um den Anschluss zu erreichen. Die Mehrheit der Teilnehmer dürfte (wie ich) der Auffassung sein, dass dies in der Regel nicht zumutbar ist. Im Extremfall kann es auch außerhalb der Gültigkeit der Fahrkarte sein, wenn eine solche frühere Verbindung nur am Vortag besteht.
Daher: Anbieter und Kunde müssen sich irgendwie arrangieren.
Meine Frage ist dann eigentlich nur, wie man das im Voraus mit verbindlichem Ergebnis und innerhalb der üblichen Frist, innerhalb der man solche Abweichungen wahrnimmt (nehmen wir einmal 2 Tage an) tun kann, ohne extra eine Verkaufsstelle aufsuchen zu müssen (deren Dichte ist zu gering), d. h. per Telefon oder Email. Die maßgeblichen Eckwerte zur Buchung der Fahrt sind individuell ja verschieden, daher ist es Vereinbarungssache.
Dass die Unklarheit zu Verunsicherung und unentspannten Reisen führt, macht die Diskussion ja deutlich.
Grüße
Gero
Sicher ????
Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 30.12.2018, 21:04 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Daher möchte ich eben wissen, ob ich eine diesbezüglich günstigere Alternativstrecke nehmen kann, die aber schon in Verden und nicht in Bremen beginnen würde, also bevor es zu irgendeiner Verspätung/Anschlussverlust gekommen ist - besteht da eine Chance, oder ginge das erst bei planmäßig mehr als 20 Minuten Verspätung?
Ich verstehe dein Problem nicht:
Du weißt bereits jetzt, dass der Anschluß in Bremen nicht mehr existiert [laut Fahrlanauskunft!] und daher die Zugbindung von dir nicht eingehalten werden kann. Damit ist die Zugbindung aufgehoben und du kannst von Verden aus so fahren, wie es dir gefällt, also z.B. via Hannover.
Ach echt ? Zugbindung ist aufgehoben, wenn man am Zielort 20min später ankommt. Der Weg muss trotzdem erstmal eingehalten werden. Erstattung der Reservierung für den verpassten IC bekommt man natürlich wieder. Aber das man gleich einfach so fahren kann wie man möchte, wenn man trotzdem nur 11min später ankommt, ist prinzipiell nicht gegeben.
Also gehst du davon aus das der Anschluss IC Verspätung hat?
Sicher ????
keksi, Sonntag, 30.12.2018, 21:41 (vor 2110 Tagen) @ Reservierungszettel
Daher möchte ich eben wissen, ob ich eine diesbezüglich günstigere Alternativstrecke nehmen kann, die aber schon in Verden und nicht in Bremen beginnen würde, also bevor es zu irgendeiner Verspätung/Anschlussverlust gekommen ist - besteht da eine Chance, oder ginge das erst bei planmäßig mehr als 20 Minuten Verspätung?
Ich verstehe dein Problem nicht:
Du weißt bereits jetzt, dass der Anschluß in Bremen nicht mehr existiert [laut Fahrlanauskunft!] und daher die Zugbindung von dir nicht eingehalten werden kann. Damit ist die Zugbindung aufgehoben und du kannst von Verden aus so fahren, wie es dir gefällt, also z.B. via Hannover.
Ach echt ? Zugbindung ist aufgehoben, wenn man am Zielort 20min später ankommt. Der Weg muss trotzdem erstmal eingehalten werden. Erstattung der Reservierung für den verpassten IC bekommt man natürlich wieder. Aber das man gleich einfach so fahren kann wie man möchte, wenn man trotzdem nur 11min später ankommt, ist prinzipiell nicht gegeben.
Also gehst du davon aus das der Anschluss IC Verspätung hat?
welcher Anschluss IC ?? Hä ?
Sicher ????
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:12 (vor 2110 Tagen) @ keksi
welcher Anschluss IC ?? Hä ?
Der in Bremen Hbf:
IC 2403
Die Alte Verbindung lautet wohl:
Verden ab: 14:16 Uhr Bremen an 14:39 Uhr
Dieser Zug fährt neu um 14:24 Uhr ab und kommt erst um 14:47 Uhr an.
Da ist eine Baustelle bei Bremen Mahnsdorf, wo Lärmschutzwände neu gebaut werden.
Damit wird die Mindestumsteigezeit unterschritten,
wenn nun aber der IC 5 Minuten + hat, klappt die Verbindung.
man schafft das Umsteigen auch in 5 Minuten, aber das ist jetzt hier egal.
Wenn nun der IC 2403 verpasst wird, dann ist jetzt und eben erst jetzt die Zugbindung aufgehoben.
<Hier das gewünschte Verbindung:
<"Auf derselben Strecke" bezog sich auf die Fahrt über Bremen:
<Geplant war:
<Bremen ab 14.52
<Köln an 18:00 ab 18:21
<Trier an 21:27
<Die Alternative aufgrund der späteren Ankunft des RE aus Verden in Bremen wäre:
<Bremen ab 15:51
<Köln an 18:56 ab 19:05
<Trier an 21:38
Wenn dieser IC an dem Tag Verspätung hat, und man schaut sich die Verbindung dann an, dann wird sie einen angezeigt, und nur das kann man dann in dem Zug nach Hannover überhaupt überprüfen.
Zugbindung vorher aufheben lassen und alles ist gut.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Sicher ???? Ja !!
julius, Sonntag, 30.12.2018, 22:25 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von julius, Sonntag, 30.12.2018, 22:28
Wenn nun der IC 2403 verpasst wird, dann ist jetzt und eben erst jetzt die Zugbindung aufgehoben.
Und genau das sehe ich anders, weil ich nämlich das tue, was die DB z.B. auf ihren Online-Tickets empfiehlt:
"Bitte informieren Sie sich kurz vor Ihrer Reise über mögliche Änderungen Ihrer Reisedaten unter www.bahn.de/reiseplan..."
und wenn ich vorher weiss, dass ich einen Anschluss nicht erreiche (und die 20min-Regegelung greift), suche ich auch vorher nach alternativen Reisemöglichkeiten.
Das kann eine Fahrt über eine andere Strecke sein oder auch eine frühere Abfahrt.
Sicher ???? Ja !!
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:28 (vor 2110 Tagen) @ julius
Wenn nun der IC 2403 verpasst wird, dann ist jetzt und eben erst jetzt die Zugbindung aufgehoben.
Und genau das sehe ich anders, weil ich nämlich das tue, was die DB z.B. auf ihren Online-Tickets empfiehlt:"Bitte informieren Sie sich kurz vor Ihrer Reise über mögliche Änderungen Ihrer Reisedaten unter www.bahn.de/reiseplan..."
und wenn ich vorher weiss, dass ich einen Anschluss nicht erreiche (und die 20min-Regegelung greift), suche ich auch vorher nach alternativen Reisemöglichkeiten.
Das kann eine Fahrt über eien andere Strecke sein oder auch eine frühere Abfahrt.
und genau die 20 Minuten Regel greift nicht, weil es eben nur 11 Minuten sind.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Sicher ???? Ja !!
julius, Sonntag, 30.12.2018, 22:32 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von julius, Sonntag, 30.12.2018, 22:33
Die 20min-Regelung greift deshalb, weil nur die ursprünglich in diesem Zusammenhang gebuchte Verbindung von Belang ist (Zugbindung) und nicht irgendeine andere mögliche Verbindung.
Sicher ????
brandenburger, Perleberg, Sonntag, 30.12.2018, 22:31 (vor 2110 Tagen) @ keksi
Ach echt ? Zugbindung ist aufgehoben, wenn man am Zielort 20min später ankommt. Der Weg muss trotzdem erstmal eingehalten werden. Erstattung der Reservierung für den verpassten IC bekommt man natürlich wieder. Aber das man gleich einfach so fahren kann wie man möchte, wenn man trotzdem nur 11min später ankommt, ist prinzipiell nicht gegeben.
Ob 11 oder 20 Minuten ist nebensächlich, der Zug ist weg und damit ist logischerweise die Zugbindung aufgehoben, das muss auch niemand bescheinigen weil es offensichtlich ist.
Zugbindung aufgehoben, aber Weg einhalten? Wo hast du das denn gelesen?
Wenn der Zug weg ist kannst du ihn nicht mehr nehmen, sondern einen anderen. Der muss natürlich auch nicht denselben Weg wie der vorgesehene Zug nehmen.
Einfach fahren - fertig!
Blaschke, Sonntag, 30.12.2018, 21:59 (vor 2110 Tagen) @ Merry Mary
Tach.
Nicht so viel fragen. Lass dir im Vorfeld, WENN ZEIT UND GELEGENHEIT IST, kurz die Zugbindung aufheben. Druck dir dann die Alternativverbindung aus. Und fertig.
Schöne Grüße von jörg
Einfach fahren - fertig!
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:13 (vor 2110 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 30.12.2018, 22:15
Tach.
Nicht so viel fragen. Lass dir im Vorfeld, WENN ZEIT UND GELEGENHEIT IST, kurz die Zugbindung aufheben. Druck dir dann die Alternativverbindung aus. Und fertig.
Schöne Grüße von jörg
genau, Zugbindung vorher aufheben lassen
spart eben dann Diskussionen im Zug.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Einfach fahren - fertig!
arno50, Montag, 31.12.2018, 18:31 (vor 2110 Tagen) @ EK-Wagendienst
das habe ich mir in folgendem Fall aber verkniffen, da ich nicht das Risiko eingehen wollte eine gesamte ICE Fahrt zu begleichen.
Folgender Fall: vor einiger Zeit am Samstag nachmittag lag ein Sparpreis C bis HB über L, MD vor. bis L Nahverkehr von L bis HB IC (leider IC2).
Aus Vorsicht nahm ich den 1 Stde vorher abgehenden RE in C. Der hatte deutliche Verspätung genau wie der dann 1 Stde später folgenden eigentlich im Fahrplan vorgesehene
Re, der den im Plan angegebenen Ic nicht erreichen würde.
Also ich in L zum Schalter mit der Bitte die Zugbindung aufzuheben, da der vorgesehene RE den IC nach HB nicht erreichen würde.
Wurde abgelehnt mit der Begründung ich sei ja jetzt in Leipzig und erreiche den in Kürze abfahrenden IC nach HB ohne Probleme.
Pech, meine Absicht war, bei aufgehobener Zugbindung per ICE über Berlin zu fahren, was ich risikovermeidend dann nicht tat.
Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass eigentlich die Zugbindung aufgehoben hätte werden müssen - oder irre ich mich da?
Einfach fahren - fertig!
Frecciarossa, Montag, 31.12.2018, 18:39 (vor 2110 Tagen) @ arno50
Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass eigentlich die Zugbindung aufgehoben hätte werden müssen - oder irre ich mich da?
Ja, da irrst Du. Die Fahrgastrechte behandeln tatsächliche Verspätungen, keine fiktiven.
Einfach fahren - fertig!
arno50, Montag, 31.12.2018, 18:50 (vor 2110 Tagen) @ Frecciarossa
Ja, da irrst Du. Die Fahrgastrechte behandeln tatsächliche Verspätungen, keine fiktiven.
Wie definiert die Bahn fiktive Verspätungen eines Zuges und wo steht das in den Fahrgastrechten?
Einfach fahren - fertig!
Frecciarossa, Montag, 31.12.2018, 19:03 (vor 2110 Tagen) @ arno50
Du hast einen früheren Zug gewählt und daher den Anschluss nicht verpasst. Alles andere ist Fiktion.
Einfach fahren - fertig!
arno50, Montag, 31.12.2018, 19:06 (vor 2110 Tagen) @ Frecciarossa
"roma locuta ..." reicht mir nicht. Die Frage nach der Rechtsgrundlage ist nicht beantwortet
Einfach fahren - fertig!
Frecciarossa, Montag, 31.12.2018, 19:25 (vor 2110 Tagen) @ arno50
Meine Güte, der Passus ist doch allgemein bekannt:
Artikel 16
Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen [usw]
Da Du aber problemlos Deinen gebuchten Zug erreichst, muss eben nicht vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass ...
Einfach fahren - fertig!
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 31.12.2018, 22:26 (vor 2109 Tagen) @ arno50
"roma locuta ..." reicht mir nicht. Die Frage nach der Rechtsgrundlage ist nicht beantwortet
Die 1371 zielt auf Verspätungen von Reisenden ab, nicht auf Züge. Durch dein freiwilliges früher fahren warst du aber ja nicht verspätet.
--
Weg mit dem 4744!
Einfach fahren - fertig!
SveFC, Somewhere, Montag, 31.12.2018, 19:14 (vor 2110 Tagen) @ arno50
das habe ich mir in folgendem Fall aber verkniffen, da ich nicht das Risiko eingehen wollte eine gesamte ICE Fahrt zu begleichen.
Folgender Fall: vor einiger Zeit am Samstag nachmittag lag ein Sparpreis C bis HB über L, MD vor. bis L Nahverkehr von L bis HB IC (leider IC2).
Aus Vorsicht nahm ich den 1 Stde vorher abgehenden RE in C. Der hatte deutliche Verspätung genau wie der dann 1 Stde später folgenden eigentlich im Fahrplan vorgesehene
Re, der den im Plan angegebenen Ic nicht erreichen würde.Also ich in L zum Schalter mit der Bitte die Zugbindung aufzuheben, da der vorgesehene RE den IC nach HB nicht erreichen würde.
Wurde abgelehnt mit der Begründung ich sei ja jetzt in Leipzig und erreiche den in Kürze abfahrenden IC nach HB ohne Probleme.
Zu Recht!
Pech, meine Absicht war, bei aufgehobener Zugbindung per ICE über Berlin zu fahren, was ich risikovermeidend dann nicht tat.
Dann kauf dir gefälligst auch ein ICE-Ticket über Berlin.
Wenn man so einen Mist liest, könnte man den ganzen Tag kotzen.
Du denkst wohl auch, dir gehört der ganze Landen wenn du ein Ticket für 2,50€ erworben hast?!
--
Dieses Forum ist wie gemacht um die DB immer und immer wieder schlecht darzustellen, egal was sie gemacht oder nicht gemacht hat. So wollen es die anwesenden Eisenbahnhater
Die Ablehnung auf Aufhebung kann ich nachvollziehen.
ICETreffErfurt, Eisenach, Montag, 31.12.2018, 19:17 (vor 2110 Tagen) @ SveFC
das habe ich mir in folgendem Fall aber verkniffen, da ich nicht das Risiko eingehen wollte eine gesamte ICE Fahrt zu begleichen.
Folgender Fall: vor einiger Zeit am Samstag nachmittag lag ein Sparpreis C bis HB über L, MD vor. bis L Nahverkehr von L bis HB IC (leider IC2).
Aus Vorsicht nahm ich den 1 Stde vorher abgehenden RE in C. Der hatte deutliche Verspätung genau wie der dann 1 Stde später folgenden eigentlich im Fahrplan vorgesehene
Re, der den im Plan angegebenen Ic nicht erreichen würde.Also ich in L zum Schalter mit der Bitte die Zugbindung aufzuheben, da der vorgesehene RE den IC nach HB nicht erreichen würde.
Wurde abgelehnt mit der Begründung ich sei ja jetzt in Leipzig und erreiche den in Kürze abfahrenden IC nach HB ohne Probleme.
Zu Recht!
Eben, ich hätte es auch abgelehnt, da am Zielort keine Verspätung von 20 Minuten zu erwarten gewesen wäre.
Die Ablehnung auf Aufhebung gemäss Fahrgastrechte Text!
arno50, Dienstag, 01.01.2019, 16:51 (vor 2109 Tagen) @ ICETreffErfurt
Nachdem unsachliche verletzende Vorwürfe (Betrugsversuch) in den Raum gestellt wurden schauen wir uns doch mal den Text aus den DBamtliche Fahrgastrechten an:
Weiterfahrt mit einem anderen Zug:
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen...
so steht es in den Fahrgastrechten!
und wie war der Sachverhalt. Es war in C abzusehen, dass mit der gewählten und im Fahrschein dokumentierten Verbindung der Zielort mit deutlich grösser als 20 min. Verspätung erreicht wird. Damit konnte man bei nächster Gelegenheit (nachdem die Verspätung abzusehen war) die Fahrt fortsetzen und zwar über dieselbe oder eine andere Strecke. Es ist nicht angegeben, dass ein bestimmter Zug zu nutzen ist, falls og. Voraussetzung vorliegt, es ist der Bahn unbenommen, zu fordern, dass wmgl. Teile der Verbindung zu nutzen sind. Dies hat sie absichtlich nicht getan und statt dessen die Streckenwahl definitiv frei zugelassen.
Dies hab ich der Dame an der Information zur Entscheidung vorgelegt. Sie hat m.E. anders als der Wortlaut der Ausführungsvorschrift entschieden und das habe ich halt akzeptiert.
PS ich bedauere bei den hier regen Diskussionen den nach meinen Empfinden teilweisen nicht sehr verständnisvollen Umgangston.
Die Ablehnung auf Aufhebung gemäss Fahrgastrechte Text!
Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 01.01.2019, 16:57 (vor 2109 Tagen) @ arno50
War für dich zu irgendeinem Zeitpunkt eine verspätete Ankunft am Zielort von über 20 Minuten zu erwarten?
Da diese Frage laut deiner Darstellung mit Nein zu beantworten ist, sehe ich auch keinen Grund dafür, dass dir der Schalter eine Bestätigung der Zugbindungsaufhebung gehen sollte, du hättest den IC ja in jedem Fall bekommen.
Wenn du schon solche Späße machen möchtest, dann doch bitte die Blaschi-Tipps befolgen oder einfach gleich das teurere Ticket über Berlin buchen.
Die Ablehnung auf Aufhebung gemäss Fahrgastrechte Text!
arno50, Dienstag, 01.01.2019, 17:01 (vor 2109 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von arno50, Dienstag, 01.01.2019, 17:05
hatte ich mehrfach ausfühlich dargelegt. in C war gemäss meinem Fahrplan die Verspätung abzusehen ( genau wie in den Fahrgastrechten gefordert).
Die Ablehnung auf Aufhebung gemäss Fahrgastrechte Text!
Frecciarossa, Dienstag, 01.01.2019, 17:29 (vor 2109 Tagen) @ arno50
Du solltest wenigstens anerkennen, dass eine andere Interpretation als Deine eigene durchaus möglich ist. Offensichtlich bist Du mit Deiner Auslegung hier klar in der Minderheit und man kann der DB wohl keinen Vorwurf machen, wenn sie ebenfalls die Mehrheitsmeinung vertritt. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann gibt es den Rechtsweg, aber hier führt eine weitere Diskussion zu nichts.
Die Ablehnung auf Aufhebung gemäss Fahrgastrechte Text!
Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 01.01.2019, 17:59 (vor 2109 Tagen) @ arno50
hatte ich mehrfach ausfühlich dargelegt. in C war gemäss meinem Fahrplan die Verspätung abzusehen ( genau wie in den Fahrgastrechten gefordert).
Du meinst also, der voraussichtliche Anschlussbruch in Leipzig mit der planmäßigen Verbindung ab Chemnitz war schon abgesehbar bevor du mit dem früheren Zug in Chemnitz abgefahren bist?
Dann wäre die Zugbindung in der Tat aufgehoben, es bleibt aber weiterhin die Frage warum du nicht den gebuchten IC nutzt und warum du unbedingt eine schriftliche Bestätigung des ServicePoint haben möchtest, wenn du dir doch sicher bist, dass deine Zugbindung nicht mehr gilt.
Ich kann jedenfalls die Mitarbeiter in Leipzig gut verstehen, dass sie dir die Aufhebung der Zugbindung nicht bestätigt haben, klingt ja alles sehr wirr was du erzählst.
Es bleibt dann deine Entscheidung ob du die "Eier" hast über Berlin zu fahren ohne Bestätigung des ServicePoints, oder ob du lieber den IC nutzen möchtest. Du hast dich für letztere Variante entschieden und damit ist die Sache gegessen.
Es bleibt beim Verusch vom betrügerischen Erschleichen
Power132, Dienstag, 01.01.2019, 17:52 (vor 2109 Tagen) @ arno50
bearbeitet von Power132, Dienstag, 01.01.2019, 17:57
Nachdem unsachliche verletzende Vorwürfe (Betrugsversuch) in den Raum gestellt wurden schauen wir uns doch mal den Text aus den DBamtliche Fahrgastrechten an:
Warum willst du einen Zugbindung aufheben lassen, wenn du den gebundenen Zug pünktlich erreichst? Der IC war für dich in Leipzig zu erreichen. Wie du nach Leipzig kommst, ist deine Sache, weil diese nicht der Zugbindung unterliegt. Wärst du laut Plan gefahren, dann wäre deine Zugbindung aufgehoben. Aber so - eigenes Spiel!
Zugbindung
auschließlich für die IC/EC/ICE/RJ Anteile besteht Zugbindung.
So wie du es geschildert hast, hast du auf eine Aufhebung sepkuliert. Und das ist ein Betrug. Der Versuch ist schon zu bestrafen (wie es im Juristendeutsch heißt).
Bleibt die Frage warum IC2 Verbindung statt ICE. Beantwortet sich nur so: Vom nidriegeren Preis getrieben, in der Hoffnung bessere Leistung zu bekommen.
Welch abenteuerliche Erwartung & eindeutiger Betrugsversuch
Power132, Montag, 31.12.2018, 19:40 (vor 2110 Tagen) @ arno50
bearbeitet von Power132, Montag, 31.12.2018, 19:42
das habe ich mir in folgendem Fall aber verkniffen, da ich nicht das Risiko eingehen wollte eine gesamte ICE Fahrt zu begleichen.
Folgender Fall: vor einiger Zeit am Samstag nachmittag lag ein Sparpreis C bis HB über L, MD vor. bis L Nahverkehr von L bis HB IC (leider IC2).
Wenn du den IC2 so abscheulich findest, warum buchst du dann eine Verbindung in dem er enthalten ist?
Aus Vorsicht nahm ich den 1 Stde vorher abgehenden RE in C.
Soweit zulässig und vorausschauend
Der hatte deutliche Verspätung genau wie der dann 1 Stde später folgenden eigentlich im Fahrplan vorgesehene
Re, der den im Plan angegebenen Ic nicht erreichen würde.
Also ich in L zum Schalter mit der Bitte die Zugbindung aufzuheben, da der vorgesehene RE den IC nach HB nicht erreichen würde.Wurde abgelehnt mit der Begründung ich sei ja jetzt in Leipzig und erreiche den in Kürze abfahrenden IC nach HB ohne Probleme.
Folgerichtig!
Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass eigentlich die Zugbindung aufgehoben hätte werden müssen - oder irre ich mich da?
Aber sowas von abzulehnen!!! Die Zugbindung betrifft den auf dem Ticket aufgedruckten FV. Wenn du aus eingenen Stücken früher fährst ist das dein eignenes Spiel, was willst du da eine Aufhebung einer ZB? Du hättest den IC und dein Ziel pünktlich erreicht.
Pech, meine Absicht war, bei aufgehobener Zugbindung per ICE über Berlin zu fahren, was ich risikovermeidend dann nicht tat.
In den Fall böswillige Umgehung von Befördeurngsbestimmungen und erschleichen von Leistungen, die nicht bezahlt wurden. Betrugsversuch zu lasten des Vertragspartners!
Einfach fahren - nicht fertig ?
Garfield_1905, Montag, 31.12.2018, 19:42 (vor 2110 Tagen) @ arno50
Pech, meine Absicht war, bei aufgehobener Zugbindung per ICE über Berlin zu fahren, was ich risikovermeidend dann nicht tat.
Verstehe ich jetzt nicbt so ganz. Du hättest den gebuchten IC erreicht (mal abgesehen davon, was vorher war), wolltest aber lieber mit dem ICE über Berlin fahren. Warum hast du dann nicht vornherein so gebucht, das Du den ICE üb. Berlin hättest nehmen können ?
Junge, du mußt dann auch Eier haben!
Blaschke, Montag, 31.12.2018, 20:28 (vor 2109 Tagen) @ arno50
Huhu.
Um es mit Olli Kahn zu sagen ...
Kreuzbrav artig vorher melden ist natürlich ...., na ja. Das kann ich nachvollziehen, dass man dir da nicht helfen wollte. Jetzt haste nur die üblichen Trolle hier im Forum wachgemacht ...
Natürlich wäre die Zugbindung aufgehoben, wenn du mit dem ausgewiesenen Zug gefahren wärst. Womit alles gesagt ist ...
Wie ich andernorts seit jeher schreibe: man muss nicht unendlich fragen, sondern einfach machen. Dazu muss dann aber halt auch Mumm haben. Evtl vorher das gleichnamige Gesöff inhalieren ... ;-)
Schöne Grüße von jörg
der übrigens demnächst auch in der Gegend bzw. vor Benutzen der Museumseisenbahn eine Verspätung durchaus dankbar in Kauf nehmen wird ... Bin da auch angesichts der mir verkauften knappen Übergänge sehr zuversichtlich ... ;-)
Junge, du mußt dann auch Eier haben!
Power132, Montag, 31.12.2018, 21:25 (vor 2109 Tagen) @ Blaschke
Wie ich andernorts seit jeher schreibe: man muss nicht unendlich fragen, sondern einfach machen. Dazu muss dann aber halt auch Mumm haben. Evtl vorher das gleichnamige Gesöff inhalieren ... ;-)
Es wird immer bunter. Legitimation von Betrug, weil nicht alles beim Vertragspartner rundläuft. Na das ist doch die perfekte Einstellung.
Forum lebt noch. Verbal abrüsten, bitte!
Langsamfahrstelle, Montag, 31.12.2018, 20:25 (vor 2109 Tagen) @ Merry Mary
Interessant, wie so eine Anfrage explodiert ...
Im Grundsatz stimme ich Blaschke zu: vernünftig reden mit de Leut'
Wenn es sich dann nicht regeln lässt ... hat man nicht gut genug argumentiert oder hat hardliner vor sich
Und: abstrus darf es halt auch nicht werden ... sonst werden auch "umgängliche Typen" zu hardlinern.
Jetzt müsste langsam jede mögliche Meinung mit Vehemenz vertreten worden sein.
Endgültig werdet ihr hier aber nix lösen.
Daher: bitte verbal abrüsten und auf einen gepflegten Umgang miteinander in 2019 (in dem auch abweichende Meinungen geachtet und nicht vorschnell in die Ecke gestellt werden sollten; so würde ich mir das zumindest wünschen)
Gruss,
Lafa