Haben Radfahrer Vorrang vor sonstigen Fahrgästen? (Fahrkarten und Angebote)

VT_601, Mittwoch, 24.05.2017, 09:19 (vor 2532 Tagen)
bearbeitet von VT_601, Mittwoch, 24.05.2017, 09:21

Ich erlebe es immer wieder das es im Bereich der Radabstellplätze zum Krach zwischen Radfahrern und den sonstigen Fahrgästen kommt die sich dort auf die Klappsitze gesetzt haben.

Gibt es für Radfahrer ein durchsetzbares Recht Fahrgäste ohne Rad vom Klappsitz zu verscheuchen? Oder ist das ähnlich intelligent gelöst wie das vermeintliche Vorrecht für Status Kunden und den dazu passenden BC Sitzen?

Über eine erhellende Aufklärung würde ich mich sehr freuen.

Ja, aber...

Thomas, Mittwoch, 24.05.2017, 09:24 (vor 2532 Tagen) @ VT_601

Grundsätzlich ja. Ausnahmen sind natürlich Rollstühle, Rollatoren, Kinderwägen und die Tatsache, dass es sonst keine Steh- und Sitzplätze im Zug gibt.

Haben Radfahrer Vorrang vor sonstigen Fahrgästen?

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 24.05.2017, 10:08 (vor 2532 Tagen) @ VT_601

Ich erlebe es immer wieder das es im Bereich der Radabstellplätze zum Krach zwischen Radfahrern und den sonstigen Fahrgästen kommt die sich dort auf die Klappsitze gesetzt haben.

Gibt es für Radfahrer ein durchsetzbares Recht Fahrgäste ohne Rad vom Klappsitz zu verscheuchen? Oder ist das ähnlich intelligent gelöst wie das vermeintliche Vorrecht für Status Kunden und den dazu passenden BC Sitzen?

Ja, haben sie grundsätzlich. Auch ich habe es schon öfters erlebt, wenn ich im Enno mal mein Fahrrad mitgenommen habe und die Damen und Herren von VW sich auf den Klappsitzen niedergelassen haben. Ich habe dann auf die Freigabe der Klappsitze bestanden. Mein Standardsatz, wenn jemand der Meinung ist, ich könne ja stehen und es festhalten: "Wenn der Zug ne Vollbremsung macht, fliegt uns das Teil um die Ohren." Schritt 2 wäre dann: "Lesen Sie bitte die Beförderungsbedingungen, die Sie mit dem Kauf Ihrer Fahrkarte akzeptiert haben". Diesen Schritt musste ich allerdings noch nie anwenden, hat bis jetzt immer so geklappt.

Gruß, Ludo

Haben Radfahrer Vorrang vor sonstigen Fahrgästen?

Thomas, Mittwoch, 24.05.2017, 12:06 (vor 2532 Tagen) @ Ludo


"Wenn der Zug ne Vollbremsung macht, fliegt uns das Teil um die Ohren."

Das Problem ist nur oft, dass viele Fahrzeuge keine Gurte haben - geschweige denn Halterungen zum Aufhängen, wie in den französischen Regionalzügen. Da fragt man sich dann schon, obs nicht egal ist, wo das Fahrrad einem um die Ohren fliegt - im Abteil oder an der Tür

Haben Radfahrer Vorrang vor sonstigen Fahrgästen?

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 24.05.2017, 15:52 (vor 2532 Tagen) @ Thomas


"Wenn der Zug ne Vollbremsung macht, fliegt uns das Teil um die Ohren."


Das Problem ist nur oft, dass viele Fahrzeuge keine Gurte haben - geschweige denn Halterungen zum Aufhängen, wie in den französischen Regionalzügen. Da fragt man sich dann schon, obs nicht egal ist, wo das Fahrrad einem um die Ohren fliegt - im Abteil oder an der Tür

In dem Fall sind da aber irgendwelche Ringe oder Haltebügel, wo man das Fahrrad mithilfe des eigenen Fahrradschlosses ein Stück weit sichern kann.
Unterschied Tür - Abteil gibt es darüber hinaus schon, Stichwort Fluchtweg.

Gruß, Ludo

Haben Radfahrer Vorrang vor sonstigen Fahrgästen?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.05.2017, 12:44 (vor 2532 Tagen) @ VT_601

Gibt es für Radfahrer ein durchsetzbares Recht Fahrgäste ohne Rad vom Klappsitz zu verscheuchen?

Nein.

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Weg mit dem 4744!

Das ist schade

Höllentalbahn, Mittwoch, 24.05.2017, 14:12 (vor 2532 Tagen) @ JeDi

Ich verstehe aber nicht was sich solche Fahrgäste denken, bzw. was sie an den Klappsitzen so toll finden.
Ich hatte auch schon öfters die Situation das der Zug sehr leer war und außerhalb des Multifunktionsabteils ganze Sitzgruppen frei waren (auch im unteren Deck), aber trotzdem irgendwelche Hohlköpfe sich geweigert haben sich auf den Platz 10m weiter vorne zu setzen da sie wohl irgendeine Abneigung gegen Radfahrer zu pflegen scheinen.
In diesem Fall sollte das Personal meiner Meinung nach schon das Recht haben die Fahrgäste von diesem Sitz zu verscheuchen

Das ist schade

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.05.2017, 14:13 (vor 2532 Tagen) @ Höllentalbahn

In diesem Fall sollte das Personal meiner Meinung nach schon das Recht haben die Fahrgäste von diesem Sitz zu verscheuchen

Das Zugpersonal hat *immer* das Recht, Reisenden Plätze anzuweisen (das können auch Stehplätze sein).

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Weg mit dem 4744!

Dann sollten sie davon auch Gebrauch machen

Höllentalbahn, Mittwoch, 24.05.2017, 14:21 (vor 2532 Tagen) @ JeDi

Wobei ich es nachvollziehen kann wenn man keine Lust auf eine Auseinandersetzung mit offensichtlich aggressiven Menschen hat.

Das ist schade

agw, NRW, Mittwoch, 24.05.2017, 14:41 (vor 2532 Tagen) @ Höllentalbahn

Ich verstehe aber nicht was sich solche Fahrgäste denken, bzw. was sie an den Klappsitzen so toll finden.

Inzwischen geht man ja dazu über diese auszubauen und maximal durch Wandpolster zu ersetzen. Da ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass man sich in einem leeren Zug genau dort anlehnt.

"Angst vor Nähe"

Thomas, Mittwoch, 24.05.2017, 16:15 (vor 2532 Tagen) @ Höllentalbahn

Ich verstehe aber nicht was sich solche Fahrgäste denken, bzw. was sie an den Klappsitzen so toll finden.

Angst vor den Mitreisenden dürfte das Hauptmotiv sein. Wenn man sich irgendwo dazusetzt, müsste man ja was sagen, müsste man jemanden anschauen...

ah - daher also auch die Abteilallergie

musicus, Mittwoch, 24.05.2017, 16:24 (vor 2532 Tagen) @ Thomas

- kein Text -

Ja, aufgrund deren moralischer Ueberlegenheit.

br752, Mittwoch, 24.05.2017, 13:14 (vor 2532 Tagen) @ VT_601

- kein Text -

Nein

RadExpress, Mittwoch, 24.05.2017, 14:08 (vor 2532 Tagen) @ br752

Ein Fahrradfahrer hat kein Vorrang . In Zügen des Fernverkehrs besteht reservierungspflicht und somit kein Problem. Im Zügen des Nahverkehrs jedoch dürfen Räder nur im Rahmen verfügbarer Plätze mitgenommen werden. Ist der Zug voll, und auch die Klappsitze sind belegt hat der Radfahrer Pech.

Ansonsten : An erster Stelle sind Rollstuhlfahrer , dann kommen Kinderwagen und dann kommen Räder.

In der Wiener S-Bahn zum Beispiel werden die Klappsitze durch den ZUB freigegeben und runtergeklappt . Somit gibt es dann keine Fahrradstellplätze da lt. ZuB Einzelfahrgäste Vorrang haben. Meist sind generell die Klappsitze freigegeben und somit keine Farradstellplätze verfügbar.

Auch nicht ganz falsch.

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Mittwoch, 24.05.2017, 17:48 (vor 2532 Tagen) @ RadExpress

Das Fahrrad ist primär zur Benutzung und nicht unbedingt zum Transport da. Wenn man am Wochenende weit rausfährt per Bahn, weil man dort eine gewisse Radtour machen will, ist das natürlich was anderes. Dann ist die Auslastung allerdngs auch nicht so dramatisch.

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Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
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(Bildquelle: ČD)

Auch nicht ganz falsch.

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 25.05.2017, 01:15 (vor 2531 Tagen) @ J-C

Das Fahrrad ist primär zur Benutzung und nicht unbedingt zum Transport da. Wenn man am Wochenende weit rausfährt per Bahn, weil man dort eine gewisse Radtour machen will, ist das natürlich was anderes. Dann ist die Auslastung allerdngs auch nicht so dramatisch.

Grade dann ist die Auslastung dramatisch.

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Weg mit dem 4744!

Auch nicht ganz falsch.

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Donnerstag, 25.05.2017, 05:54 (vor 2531 Tagen) @ JeDi

Gerade dann wird die Auslastung vor allem durch Fahrräder gegeben sein?

Kann mich noch gut daran erinnern, wie ich am Ratzeburger See eine Radtour machte und dann im LINT mit dem Fahrrad nach Büchen fuhr. Voll - vor allem voller Räder.

Besonders im RE1 dann, welcher jedoch mit Dostos bestückt war, merkte man, dass die Auslastung vor allem durch Fahrräder gegeben ist.

Der springende Punkt ist, es ist ein Unterschied, ob die Auslastung durch die vielen Berufspendler hervorgerufen wird, oder ob eben es viele Radfahrer sind, die den Zug füllen ;-)

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Auch nicht ganz falsch.

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 25.05.2017, 07:47 (vor 2531 Tagen) @ J-C
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 25.05.2017, 07:48

Der springende Punkt ist, es ist ein Unterschied, ob die Auslastung durch die vielen Berufspendler hervorgerufen wird, oder ob eben es viele Radfahrer sind, die den Zug füllen ;-)

Richtig. Berufspendler können im Zweifel noch stehen, wenn alle Sitzplätze belegt sind. Fahrräder können nicht mitgenommen werden, wenn alle Stellplätze belegt sind. Letzteres kommt insbesondere am Wochenende vor.

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Weg mit dem 4744!

Auch nicht ganz falsch.

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Donnerstag, 25.05.2017, 16:50 (vor 2531 Tagen) @ JeDi

Tjaaa. Stellplätze, nicht Sitzplätze ;-)

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Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
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Au backe.

Blaschke, Donnerstag, 25.05.2017, 07:35 (vor 2531 Tagen) @ J-C

Tach.

Das Fahrrad ist primär zur Benutzung und nicht unbedingt zum Transport da.

Isser wieder klug...

Und was soll uns das in Bezug auf die Nutzung im Zug sagen? Ich erinnere mich z.B. an die Frühtour von Diepholz nach Twistringen, wo selbst im Winter eine nennenswerte Anzahl an Fahrrädern im Zug war samt Besitzern. Warum? Weil etliche von ihnen in Hemelingen aussteigen, um dann mit dem Fahrrad zum Daimler zu fahren.

Wenn man am Wochenende weit rausfährt per Bahn, weil man dort eine gewisse Radtour machen will, ist das natürlich was anderes.

Ach so. Also dem großspurigen Gelaber zum Beitragsbeginn gleich mal selbst widersprochen.

Dann ist die Auslastung allerdngs auch nicht so dramatisch.

Da spricht der Blinde von der Farbe. Begebe dich beizeiten mal in die Praxis und juckele z.B. an wunderschönen Sommerwochenenden mit dem Emsland-Expreß durch die Lande.

Ganz abgesehen davon ist die Auslastung in 99% aller Zugfahrten nicht weiter dramatisch. Und selbst im übervollsten NRW-Expreß finden sich noch REICHLICH Sitzplätze - wenn nicht jeder seinen Vierer möglichst für sich alleine haben wollte oder zumindest keinen Sitznachbarn neben sich dulden will, könnten noch etliche Leutchen sitzen.


Schöne Grüße von

jörg

Au backe.

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Donnerstag, 25.05.2017, 16:52 (vor 2531 Tagen) @ Blaschke

Ich habe mit dem Emsland nichts zu tun.

Und ich meine eher in Richtung, dass man im Berufsverkehr halt nicht unbedingt sein Fahrrad in den Öffis braucht, weil man in der Regel dann mit dem Fahrrad pendelt und dazu muss man eben das Fahrrad nicht unbedingt transportieren.

Und ich habe auch nichts mit NRW zu tun, wo ich fahre, hätte man immer Platz für Fahrräder, in sofern ^^

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Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
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Was ist daran eigentlich nicht zu verstehen?

Blaschke, Donnerstag, 25.05.2017, 17:15 (vor 2531 Tagen) @ J-C

Tach.

Und ich meine eher in Richtung, dass man im Berufsverkehr halt nicht unbedingt sein Fahrrad in den Öffis braucht, weil man in der Regel dann mit dem Fahrrad pendelt und dazu muss man eben das Fahrrad nicht unbedingt transportieren.

Was soll dieser pauschalisierte Schwachsinn? Ist das eigentlich so schwer vorstellbar, dass die Reisekette

FAHRRADFAHRT - Zugfahrt - FAHRRADFAHRT

lauten kann?

Und nein, nicht jeder stellt sich dann an beiden Enden der Reisekette ein Fahrrad hin, womit er zum einen dann nämlich deren zwei braucht und außerdem der Gefahr des Diebstahls/Vandalismus unterliegt. Und der Aufwand dann nur, um im Zug kein Fahrrad transportieren zu brauchen?!


Ob "le Troll" sich jetzt das Szenario vielleicht vorstellen kann? Ich habe ja meine Zweifel, aber manchmal sollen ja noch Wunder geschehen ...


Trotzdem eher hoffnungslose Grüße von

jörg

ich empfehle daher...

Magrathea, NRW, Donnerstag, 25.05.2017, 23:16 (vor 2530 Tagen) @ Blaschke

...ein Faltrad. Der Vorteil liegt auf der Hand: Es isr wesentlich kompakter.
Und dank der heutigen Verarbeitungsqualität und Faltmechanismen muss es normalen Fahrrädern in fast nichts nachstehen.

Ich selbst bin überzeugter Bromptonaut.

ich empfehle daher...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 29.05.2017, 09:15 (vor 2527 Tagen) @ Magrathea

...ein Faltrad. Der Vorteil liegt auf der Hand: Es isr wesentlich kompakter.
Und dank der heutigen Verarbeitungsqualität und Faltmechanismen muss es normalen Fahrrädern in fast nichts nachstehen.

Mag ja für kürzere Strecken eine nette Sache sein. Wenn der Heimweg aber 25 km sind, werden die kleinen Schlaglochsuchgeräte aber auch unkomfortabel. Ganz davon abgesehen, daß die meisten Falträder ein Gewichtslimit bei 90 Kilo haben. Da komm ich nicht mit. Eins, das zu meiner Körpergröße paßt, habe ich bisher auch noch nicht gesehen.

Fahrräder nicht faltende Grüße,
der Colaholiker

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hatte ich selber. War kein Problem.

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Donnerstag, 25.05.2017, 23:21 (vor 2530 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von J-C, Donnerstag, 25.05.2017, 23:23

Eben weil ich meist zu Schwachlastzeiten das Fahrrad in die S-Bahn nahm oder der. RE eh genug Platz hatte.

Und im Berufsverkehr fährt man entweder komplett mit dem Rad oder komplett mit den Öffis. Oder halt Klapprad.

Aber es gibt nicht ohne Grund Sperrzeiten in der Fahrradmitnahme.

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Auch nicht ganz richtig.

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 29.05.2017, 09:13 (vor 2527 Tagen) @ J-C
bearbeitet von Colaholiker, Montag, 29.05.2017, 09:13

Das Fahrrad ist primär zur Benutzung und nicht unbedingt zum Transport da. Wenn man am Wochenende weit rausfährt per Bahn, weil man dort eine gewisse Radtour machen will, ist das natürlich was anderes. Dann ist die Auslastung allerdngs auch nicht so dramatisch.

Schön daß Du das so pauschal weißt. Ich werfe als Gegenbeispiel nur mal meinen Arbeitsweg in den Raum: Wenn ich von Frankfurt aus morgens erstmal in den Taunus hochstrampeln müßte, säße ich acht Studen verschwitzt im Büro. Die Kollegen würden es mir danken. Also wird zum Bahnhof geradelt, die Bahn bringt einen den Berg hoch, und nach Feierabend geht es dann eben die gesamte Strecke auf'm Rad bis nach Hause, wo ja dann auch eine Dusche zur Verfügung steht.

In vielen Fllen nur die Kombination als nutzbar sehende Grüße,
der Colaholiker

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Haben Radfahrer Vorrang vor sonstigen Fahrgästen?

worfie, Mittwoch, 24.05.2017, 15:47 (vor 2532 Tagen) @ VT_601

Ich erlebe es immer wieder das es im Bereich der Radabstellplätze zum Krach zwischen Radfahrern und den sonstigen Fahrgästen kommt die sich dort auf die Klappsitze gesetzt haben.

Das Problem ist nicht neu und wird wohl auch auf absehbarer Zeit nicht wirklich geringer werden.
Einer meiner alten Brötchengeber hat aber nachgedacht das Problem erfreulicherweise so klein wie möglich gehalten: Im Steuerwagen (mit Mehrzweckbereich und Behinderten-WC) sind Räder generell untersagt und Fahrgäste mit Rädern werden dafür in den Nachbarwagen verwiesen. Dessen Unterdeck ist je nach Saison zu 50% oder zu 100% als Fahrradstellfläche ausgewiesen und hat daher auch erst gar keine Klappsitze, dafür aber vernünftige Bügel, um Räder einzuhängen.

Nun gut, im Nahverkehr ticken die Uhren noch mal anders und so ein System kriegt man vermutlich auch nur durch, wenn der Besteller mitspielt, aber dort auf den Strecken gab es wirklich auch den wenigsten Stress, was Fahrräder anbelangt.

Haben Radfahrer Vorrang vor sonstigen Fahrgästen?

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 24.05.2017, 15:57 (vor 2532 Tagen) @ worfie

Ich erlebe es immer wieder das es im Bereich der Radabstellplätze zum Krach zwischen Radfahrern und den sonstigen Fahrgästen kommt die sich dort auf die Klappsitze gesetzt haben.


Das Problem ist nicht neu und wird wohl auch auf absehbarer Zeit nicht wirklich geringer werden.
Einer meiner alten Brötchengeber hat aber nachgedacht das Problem erfreulicherweise so klein wie möglich gehalten: Im Steuerwagen (mit Mehrzweckbereich und Behinderten-WC) sind Räder generell untersagt und Fahrgäste mit Rädern werden dafür in den Nachbarwagen verwiesen. Dessen Unterdeck ist je nach Saison zu 50% oder zu 100% als Fahrradstellfläche ausgewiesen und hat daher auch erst gar keine Klappsitze, dafür aber vernünftige Bügel, um Räder einzuhängen.

Klingt ganz nach Metronom :-). Ja, der ist wirklich ein Paradies für Radfahrer. Der kleine Bruder Enno wiederum hat besagte Klappsitze. Ist ja auch nicht verkehrt, so hat man ein paar Sitzplätze mehr für Pendler, wenn gerade kein Fahrrad mitfährt. Ich habe das Zugpersonal auf meine eingangs beschriebene Problematik angesprochen und es wurde mir gesagt, dass ich ein Recht auf Freigabe der Klappsitze habe, das zur Not dann durch das Zugpersonal durchgesetzt wird.


Gruß, Ludo

Hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich nicht

Hustensaft, Mittwoch, 24.05.2017, 16:43 (vor 2532 Tagen) @ VT_601

Über den Fernverkehr brauchen wir wegen der Reservierungspflicht wohl nicht zu sprechen. Und ein großer Teil der Strecken im Nahverkehr dürfte in Verbünden oder verbundähnlichen Tarifen stattfinden - und dort ist das teilweise unterschiedlich geregelt, wobei ich allerdings nur den Grundtenor kenne, dass man Fahrräder im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten mitnimmt. Daraus folgt: Fahrradfahrer haben das gleiche Recht wie alle Fahrgäste, sofern sie ihr Fahrrad nicht mitnehmen wollen, soll das Fahrrad aber mit, geht das eben nur, wenn Platz ist.

Worauf sich die Frage anschließt, wann Platz ist? Im Zweifelsfall entscheidet das Zugpersonal, aber es ist ein Irrglaube, dass der Fahrradaufkleber hier einen Vorrang einräumt (wäre auch schön blöd für das Verkehrsunternehmen, denn wo ein Fahrrad passt, können, je nach Unterbringung, ungefähr vier "normale" Fahrgäste unterkommen, der Spitzenreiter hat in einer Baureihe 427 auch schon mal fünf Plätze belegt und dazu noch einen sechsten Platz für sich selbst), der zeigt nur an, dass Fahrräder hier untergebracht werden können,sollen oder müssen und fordert die übrigen Fahrgäste auf, den Platz freizugeben, wenn andernorts Platz ist; auf keinen Fall muss jemand aufstehen oder gar den Zug verlassen, nur damit ein Fahrrad mitgenommen werden kann.

Bei der Gelegenheit:
Es ist auch ein Irrtum, dass Rollstuhlfahrer Vorrang genießen. Ist der Zug wirklich so voll, dass ein Rolli eben nicht mehr passt, gilt auch hier "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.", es sei denn (aber nur im FV), der Rolli hat reserviert. Analog auch der Kinderwagen - ist der Zug voll (und können die Kinderwagen nicht zusammengeklappt werden), dann ist eben voll, Rollis sind nicht wertvoller als Kinderwagen und umgekehrt.

Hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich nicht

Giovanni, Mittwoch, 24.05.2017, 17:35 (vor 2532 Tagen) @ Hustensaft

Und ein großer Teil der Strecken im Nahverkehr dürfte in Verbünden oder verbundähnlichen Tarifen stattfinden
auf keinen Fall muss jemand aufstehen oder gar den Zug verlassen, nur damit ein Fahrrad mitgenommen werden kann.

Selbstverständlich greift auch bei Verbundtarifen im Eisenbahnverkehr die Eisenbahn-Verkehrsordnung. Demnach muss das Zugpersonal nach Aufforderung Plätze zuweisen, wobei nicht von Sitzplätzen die Rede ist.
Ist keine anderweitige Möglichkeit zur sicheren Unterbringung des Fahrrades vorhanden, muss das Zugpersonal also die Fahrgäste im Mehrzweckbereich bitten Platz zu schaffen - auch wenn diese dadurch auf ihren Sitzplatz verzichten müssen.

Allerdings ist das Zugpersonal nicht berechtigt, diese Fahrgäste des Zuges zu verweisen. Auch dann nicht, wenn der zusteigende Reisende eine Platzreservierung besitzt.

Bei der Gelegenheit:
Es ist auch ein Irrtum, dass Rollstuhlfahrer Vorrang genießen. Ist der Zug wirklich so voll, dass ein Rolli eben nicht mehr passt, gilt auch hier "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.", es sei denn (aber nur im FV), der Rolli hat reserviert. Analog auch der Kinderwagen - ist der Zug voll (und können die Kinderwagen nicht zusammengeklappt werden), dann ist eben voll, Rollis sind nicht wertvoller als Kinderwagen und umgekehrt.

Auch hier greift selbstverständlich die EVO.
Sofern andere Möglichkeiten zur sicheren Unterbringung existieren, kann & muss das Zugpersonal diese auch nutzen, um die Beförderungspflicht zu erfüllen.
d.h. der Radfahrer kann auf andere Mehrzweckabteile oder den Einstiegsbereich verwiesen werden, wenn dort noch Platz ist - ähnliches gilt für Kinderwagen.
(Zumindest in den meisten Zügen existieren bedeutend mehr Kinderwagen-/Fahrradabstellmöglichkeiten als Rollstuhlplätze)

Nur wenn dies nicht möglich ist, greift "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.".

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich nicht

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.05.2017, 17:54 (vor 2532 Tagen) @ Giovanni

Allerdings ist das Zugpersonal nicht berechtigt, diese Fahrgäste des Zuges zu verweisen. Auch dann nicht, wenn der zusteigende Reisende eine Platzreservierung besitzt.

Den Reisenden nicht, wohl aber möglicherweise mitgeführte Sachen.

--
Weg mit dem 4744!

Hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich nicht

Giovanni, Donnerstag, 25.05.2017, 00:02 (vor 2531 Tagen) @ JeDi

Allerdings ist das Zugpersonal nicht berechtigt, diese Fahrgäste des Zuges zu verweisen. Auch dann nicht, wenn der zusteigende Reisende eine Platzreservierung besitzt.

Den Reisenden nicht, wohl aber möglicherweise mitgeführte Sachen.

Das würde voraussetzen, dass für die mitgeführten Sachen keine Beförderungspflicht bestünde. Ich gehe nicht davon aus, das nach Fahrtantritt ein nachträglicher Ausschluss wegen entstandenen Platzmangel möglich ist - selbst wenn sich das vereinzelt in den Beförderungsbedingungen von Verkehrsunternehmen findet. Eine Ausnahme liege m.e. nur dann vor, wenn die Art oder die Menge der mitgeführten Sachen tarifwidrig wäre.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich nicht

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 25.05.2017, 01:14 (vor 2531 Tagen) @ Giovanni

Allerdings ist das Zugpersonal nicht berechtigt, diese Fahrgäste des Zuges zu verweisen. Auch dann nicht, wenn der zusteigende Reisende eine Platzreservierung besitzt.

Den Reisenden nicht, wohl aber möglicherweise mitgeführte Sachen.


Das würde voraussetzen, dass für die mitgeführten Sachen keine Beförderungspflicht bestünde.

Zumindest für Fahrräder besteht sie das aber nicht. Im Fall einer spontanen Überfüllung könnte das Zugpersonal durchaus Fahrräder von der Weiterbeförderung ausschließen. Ob der Reisende, dem das Fahrrad gehört, dann mit aussteigt oder nicht, liegt dann natürlich in seinem Ermessen.

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Weg mit dem 4744!

Was sagt den die Eisenbahnverkehrsordnung?

Hustensaft, Donnerstag, 25.05.2017, 07:45 (vor 2531 Tagen) @ Giovanni

Selbstverständlich greift auch bei Verbundtarifen im Eisenbahnverkehr die Eisenbahn-Verkehrsordnung. Demnach muss das Zugpersonal nach Aufforderung Plätze zuweisen, wobei nicht von Sitzplätzen die Rede ist.

Stimmt. Nur regelt § 5 EVO, dass Beförderungsbedingungen zugunsten des Fahrgastes abweichen dürfen - und es heißt Fahrgast, nicht Fahrrad!

Ist keine anderweitige Möglichkeit zur sicheren Unterbringung des Fahrrades vorhanden, muss das Zugpersonal also die Fahrgäste im Mehrzweckbereich bitten Platz zu schaffen - auch wenn diese dadurch auf ihren Sitzplatz verzichten müssen.

Falsch. Fahrräder sind Gepäck - und dessen Mitnahme regelt die EVO eindeutig, ebenso wie dessen Unterbringung (Mehrzweckbereiche sind in der EVO übrigens unbekannt). Das Zugpersonal kann also nur auf Basis der allgemeinen Anordnungsrechte hier agieren, weitere Ansprüche pro Fahrrad existieren schlicht nicht.

Bevor hier weitere Thesen in den Raum gestellt werden: Bitte mit der entsprechenden Fundstelle in der EVO belegen.

Was sagt den die Eisenbahnverkehrsordnung?

Giovanni, Freitag, 26.05.2017, 13:02 (vor 2530 Tagen) @ Hustensaft

Selbstverständlich greift auch bei Verbundtarifen im Eisenbahnverkehr die Eisenbahn-Verkehrsordnung. Demnach muss das Zugpersonal nach Aufforderung Plätze zuweisen, wobei nicht von Sitzplätzen die Rede ist.


Stimmt. Nur regelt § 5 EVO, dass Beförderungsbedingungen zugunsten des Fahrgastes abweichen dürfen - und es heißt Fahrgast, nicht Fahrrad!

§ 5 EVO implziert damit aber auch, das keine Abweichungen zuungunsten des Fahrgastes zulässig sind. Die Verweigerung der Mitnahme eines Gepäckstückes, für das ordnungsgemäß nach Tarif bezahlt wurde, wäre dies aber (sofern kein zulässiger Ausschlussgrund vorliegt).

Ist keine anderweitige Möglichkeit zur sicheren Unterbringung des Fahrrades vorhanden, muss das Zugpersonal also die Fahrgäste im Mehrzweckbereich bitten Platz zu schaffen - auch wenn diese dadurch auf ihren Sitzplatz verzichten müssen.


Falsch. Fahrräder sind Gepäck - und dessen Mitnahme regelt die EVO eindeutig, ebenso wie dessen Unterbringung (Mehrzweckbereiche sind in der EVO übrigens unbekannt). Das Zugpersonal kann also nur auf Basis der allgemeinen Anordnungsrechte hier agieren, weitere Ansprüche pro Fahrrad existieren schlicht nicht.

Bevor hier weitere Thesen in den Raum gestellt werden: Bitte mit der entsprechenden Fundstelle in der EVO belegen.

Der Abschnitt "Beförderung von Reisegepäck" bezieht sich lediglich auf aufgegebenes Gepäck - was seitens der meisten Bahnunternehmen jedoch gar nicht mehr angeboten wird. (Ausnahmen Autoreisezüge und Kofferversand)

Vom Reisenden mitgeführtes Gepäck wird nur in § 16 geregelt - wobei da für alles, was kein Handgepäck ist, eine entsprechende Regelung im Tarif verlangt wird.
Sofern kein Verbundtarif vorliegt also meist § 7 und § 8 der BB Bahn.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Fahrradaufkleber mit Zusatztext

Thomas, Donnerstag, 25.05.2017, 09:21 (vor 2531 Tagen) @ Hustensaft


aber es ist ein Irrglaube, dass der Fahrradaufkleber hier einen Vorrang einräumt

Es gibt aber auch Fahrradaufkleber mit Zusatztext: Bitte Platz machen für Fahrräder
Ich würde sagen, dort ist das eindeutig geregelt.

Du meinst so eindeutig wie bei den BC Plätzen?

VT_601, Donnerstag, 25.05.2017, 10:57 (vor 2531 Tagen) @ Thomas

Wenn es danach geht haben Radfahrer gar keine Ansprüche

Fahrradaufkleber mit Zusatztext

HaRa, 41515, Mittwoch, 07.06.2017, 12:27 (vor 2518 Tagen) @ Thomas

Es gibt aber auch Fahrradaufkleber mit Zusatztext: Bitte Platz machen für Fahrräder
Ich würde sagen, dort ist das eindeutig geregelt.

Hallo zusammen!

Derartige Aufkleber hebe ich bisher noch nirgendwo gesehen. Weder in der RB, noch im RE oder in anderen Zügen. Ich hatte da letzten Monat auch ein nettes Erlebnis: In der RB 38 von Neuss nach Grevenbroich waren fast alle Klappsitze von Reisenden ohne Rad besetzt. Migranten, die dann generell kein Deutsch können und einen nur dumm angucken, Betrunkene mit Schnapsflasche und großem Hund und ein paar, die aus Faulheit keine 5 Meter weiter gehen zu den normalen Sitzen. Ich habe mal eine Frau angesprochen, sie möge doch BITTE Platz machen, dies sei ein Fahrradabteil. Antwort: "Ja, muss ich jetzt etwa aufstehen?" Meine Antwort: Ich stelle Ihnen gerne das Rad 5 cm vor die Füße, das ist mir in dem Fahrradabteil egal. Ich muss das Rad hier hinstellen, Sie haben da vorne noch mindestens 15 freie Sitze! Und plötzlich ging es dann wie durch ein Wunder doch!

Einen schönen Tag noch!

Da sieht man, wie am Ende Deutschland doch ist...

Blaschke, Donnerstag, 25.05.2017, 07:47 (vor 2531 Tagen) @ VT_601

Hallo!

Eine wunderschöne Diskussion!

Da merkt man, dass hierzulande deutlich zu viel Wohlstand herrscht.

Weil der fehlende Kampf ums tägliche Überleben Langeweile erzeugt und vor allem Rechthaberei, kommt dann das bei raus, was man hier und im Alltag ständig erleben kann: Jeder muß auf seinem Recht bestehen. Wenn es einen Klappsitz gibt, dann will ich da auch drauf sitzen wollen dürfen, selbst wenn im Zug sonst noch reichlich Sitzplätze frei sind - und das sind es fast immer! Und als Radfahrer will ich eben genau hier mein Fahrrad abstellen und nicht woanders. Woanders im Zug wäre auch schlecht, wenn dann der nächste rummault und nörgelt, weil er auf dem Weg zum Klo oder zum Ausgang tatsächlich einen zentimeterweiten Umweg gehen muß. Und sich natürlich am dreckigen Fahrrad verschmutzt. Und nimmt eine Bahn die Klappsitze raus oder verriegelt sie, dann führt auch das zu Protesten. Einfach VERNÜNFTIG miteinander reden und sich mit der Situation arrangieren - das klappt nur ganz ganz selten. Im Normalfall pöbelt jeder erstmal rum, steckt seinen Claim ab und beharrt auf seinem Recht. Normalerweise müßte man da als Schaffner die ganze Bande an die frische Luft setzen. Aber das scheitert daran, dass in dem Falle plötzlich die Kontrahenten zusammenhalten, denn der Schaffner ist sowieso das größte Ar...loch und höchstpersönlich für die katastrophalen Zustände im Zug verantwortlich. Wenn man dann den Leuten aber z.B. mal die Hintergründe des Bestellwesens im Nahverkehr erläutert und sie ermuntert, sich nicht nur beim Zugbetreiber, sondern auch beim Besteller und bei den örtlichen Politikvertretern zu melden - also das Feld quasi von oben aufzuzäumen -, dann will das aber niemand hören und schon gar nicht umsetzen. Nee, lieber sinnfrei rummaulen, damit der eigene Frust über die Sinnlosigkeit des eigenen Lebens irgendwo ein Ventil findet. Ist ja schließlich schuld der Eisenbahn, dass die Alte schon wieder für 150 Euro Schuhe gekauft hat oder der Alte nach der Maloche wieder betrunken im Feinripp-Unterhemd auf der Couch liegt und zu all dem sich der Chef wieder mal als Idiot erwiesen hat, der keine Lohnerhöhung duldet und auch sonst von nichts 'ne Ahnung hat, worunter der Motzki leidet. Und so werden auch morgen und übermorgen und in Zukunft mit Wonne die Fahrradkriege im Zug geführt werden. Da wünscht man sich direkt manchmal ein paar dieser bösen, kriminelle Zugewanderten, die da in so einem Fahrradbereich mal ordentlich aufräumen unter ALLEN Beteiligten. Aber nee, die Dösköppe sind auch nie da, wenn sie sich mal nützlich machen könnten.

Alles hoffnungslos.


Schöne Grüße von

jörg

Nachtrag.

Blaschke, Donnerstag, 25.05.2017, 08:04 (vor 2531 Tagen) @ Blaschke

Ach ja,

und ganz wichtig ist in Deutschland immer: Erstmal mit dem Gesetzbuch wedeln! Und mit Vorschriften und Richtlinien.

Wenn die nicht auf meiner Seite sind, dann lamentiere ich natürlich groß und breit herum über den Vorschriftenwahnsinn und mache mich über die Aufwüchse lustig. Aber wehe, das Gesetz gibt mir Recht! Dann bin ich der Held! Jawohl, einmal im Leben habe ICH Recht! So, und das setze ich jetzt auch durch! Punkt! Zur Not dank der Rechtsschutzversicherung vor Gericht!

Und wenn in der EVO steht, dass ich auf dem Klappsitz sitzen bleiben darf, auch wenn der Zug halbleer ist und der Fahrradfahrer sonst keinen Stellplatz bekommt, dann bleibe ich auch sitzen! Darf ich! STEHT IM GESETZ! Gehirn, Verstand? Nein! Spielt keine Rolle. DENN ES STEHT IM GESETZ, DASS ICH RECHT HABE. Punkt. Ende. Der Radfahrer sieht es übrigens genau so. HIER IST DAS FAHRRADABTEIL! HIER DARF ICH HIN. Steht in den Beförderungsbedingen! Und schon entspannt sich ein herrlicher Kleinkrieg, wo ausgiebig geklärt wird, welche Regel welche übertrumpft und welche wichtiger ist. Wobei bei dem Kleinkrieg dann auch reichlich angeblich doch so ökofriedensbeseelte Mitbürger mit Herz und Wonne mitmischen! Schwachmaten, wohin das Auge reicht. Und jeder ist wichtiger als der andere und jeder ist immer mehr im Recht als alle anderen Unwissenden. Mich verwundert es nie, dass sich da jeder Schaffner möglichst weit aus dem Staube macht und die Feinde und ihrem Krieg sich selbst überläßt - da kann man als Dritter eh nur verlieren. Außerdem nimmt man den Leuten mit einer Entscheidung und einem beherzten Dazwischengehen ja dann noch den Spaß am Kriegspielen in der Eisenbahn. Und das geht mal gar nicht. Zumal dann noch die Gefahr besteht, schon wieder zu verlieren, wie so oft im Leben; schließlich gibt's fast immer noch einen, dem es besser geht und der mehr hat als ich. Da will ich wenigstens mal dem Radfahrer oder dem Klappsitzsitzer gezeigt haben, dass ich auch mal gewinnen kann!


Wie angenehm ist da doch das Vorgehen in anderen Kulturkreisen. Da hält man zusammen und regelt die Dinge gemeinsam. Und wer da trotzdem meint, berufsmäßig querulieren zu müssen, der wird kurzerhand abgeknallt; fertig. Da klagt keiner vor Gericht wegen zwei Euro fünfzig und weil da jemand 5 Zentimeter über meinem, MEINEM Grundstück läuft oder weil um 22:01:10 Uhr noch der Rasenmäher an war. Oder geht den Nachbarn und Kollegen und Freunden mit seinen ewigen Besserwissereien auf die Nerven. Wenn man sich da nicht mag und nicht schätzt, zack, Knarre raus, bumm, peng, Thema abgehakt.

Darum ist es auch meistens peinlich, wenn man auf Deutsche im Ausland trifft. Die erkennt man sofort. Weil sie alles besser wissen und alles bekritteln; denn die doofen Ausländer haben ja keine Ahnung. Warum man dann überhaupt erst ins Ausland fährt, habe ich noch nie verstanden. Komischerweise allerdings funktioniert im Ausland z.B. ein Ruheabteil - wie ich Quasselstrippe mal mitten in der Nacht in einem Kopenhagener Vorortzug erfahren mußte. In Deutschland funktioniert ein Ruheabteil nicht - weil das Grundgesetz es mir nicht verbietet, in einem Zug zu telefonieren und mein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Und das Grundgesetz steht nunmal über den Beföderungsbestimmungen einer Bimmelbahn. Da kann mir das Genörgel eines Ruhebedürftigen also schnuppe sein. Basta.

Hoffnungslose Grüße von

jörg

Durchs Thema hindurch und schön(e) Klischees bedient

Kein Bier in Wagen 11, Donnerstag, 25.05.2017, 13:55 (vor 2531 Tagen) @ Blaschke

Tja, hier hat das Stilmittel der Überzeichnung nicht ganz funktioniert. Weder in Bezug auf die tatsächliche Situation in den Zügen, noch mit Blick auf die deutsche (Leid-)Kultur des recht haben.

Die Aufgabe ist: Allen Reisenden für Ihre Anforderungen einen Platz im Zug einzuräumen. Und zwar so, dass alle gut miteinander auskommen können. Und damit die Räder nicht die Eingangsbereiche und Durchgänge blockieren, hat man sich so etwas geniales wie die Mehrzweckbereiche einfallen lassen. Da können auch dick bepackte, Dicke und Behinderte einen Platz finden.

Tatsächlich nisten sich in den Mehrzweckabteilen aber auch Menschen ohne Komfortbedürfnisse und ohne Gepäck ein. Und ja, diese Gruppe nimmt oft keine Rücksicht. Weder auf die Radfahrer, noch auf Menschen mit großen Koffern oder Kinderwagen. Und nein, zu oft auch nicht auf Rollstuhlfahrer. Rücksichtnahme wäre nämlich, sich umzusetzen und seinen Platz denen einzuräumen, die bspw. nicht ins Oberdeck des Doppelstockwagens umziehen können: also Radfahrer mit Rad, Eltern mit Kinderwagen, Menschen in Rollstühlen und Goldschätze in Überseekoffern.

Von daher geht es weder um Paragraphen, um Rechthaberei oder einzigartiges "deutsches Verhalten", sondern es geht schlicht um Rücksichtnahme. Die kann man in diesem Fall aber eben nicht von allen gleichermaßen einfordern, sondern nur von denen, die auch die Möglichkeit dazu haben. Aber schön, dass wir mal über das Verhalten der Deutschen und ihren Ruf in der Welt gesprochen haben.

Haben Radfahrer Vorrang vor sonstigen Fahrgästen?

EisenbahnerBochum1971, Bochum, Donnerstag, 25.05.2017, 09:24 (vor 2531 Tagen) @ VT_601

Definitiv nein!

Radfahrer können sich ja auch sonst anders bewegen. Sie haben lediglich einen Anspruch auf ihre reservierten Sitze und Plätze, die hat aber jeder andere auch!

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