DAS nenne ich mal Service! (Fahrkarten und Angebote)

JumpUp, Dienstag, 01.03.2011, 15:43 (vor 4828 Tagen)

HeyHo,

kleine Geschichte zu Beginn:

Vor knapp 2 Wochen bin ich aus Frankfurt nach Hannover gefahren. Meine Fahrkarte habe ich mir bis Hamburg gekauft, bin aber in Hannover ausgestiegen. Ich hatte einen Teil der Strecke im IC, einige weitere Abschnitte waren nur Nahverkehr. Kosten der Fahrkarte 21,75 € (mit BC25 Rabatt), davon gingen nochmal 10 Euro ab auf Grund der Computerbildgutscheine, also Gesamtpreis 11,75€

Irgendwo vor Göttingen (in einem Zug der Cantus) gab es einen Oberleitungsschaden, wodurch die Fahrt im SEV weiterging. In Hannover bin ich schließlich knapp 1,5 Stunden später angekommen.

Obwohl die Fahrkarte so günstig war, habe ich ein Fahrgastrechteformular ausgefüllt um zu Testen, ob ich einen Teil des Preises wiederbekomme. Natürlich werden sich einige denken, für eine Fahrkarte im Wert von 11 Euro noch Entschädigung zu verlangen ist recht unverschämt. Wie viel Geld bekomme ich denn nun zurück. Bekomme ich überhaupt etwas? Baum auf Oberleitung ist ja vll Höhere Gewalt.

Rechnet jetzt die Bahn mit 11 Euro, dann liegt meine Entschädigung (25% von 11 Euro) unter dem Wert von 4 €, den ich nicht ausgezahlt bekomme. Goldene Regel der Fahrgastrechte.

Wenn die Bahn den Gutschein mit einberechnet, werde ich knapp 5 Euro bekommen (da sie ja 25% von den 21,75€ rechnen).

Nun lag heute ein Brief der Fahrgastrechte in meinem Briefkasten.

Entschädigung: Der volle Fahrkartenpreis von 21,75€!! Verspätung am Zielort ist mit 0 Minuten eingetragen.

Ich denke mein Aussteigen in Hannover wurde als Fahrtabbruch gewertet, wodurch ich den Preis erstattet bekomme.

Somit hat mir die Fahrt Frankfurt-Hannover 10 Euro Gewinn gemacht.


Auch wenn ich ein schlechtes Gewissen habe (ehrlich!!), wollte ich Euch an dieser Geschichte teilhaben lassen.

Glückwunsch...

torsten_le, Dienstag, 01.03.2011, 15:47 (vor 4828 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von torsten_le, Dienstag, 01.03.2011, 15:47

... und alle schimpfen über die Bahn.....

DAS nenne ich mal Service!

Avmz, Dienstag, 01.03.2011, 17:04 (vor 4828 Tagen) @ JumpUp

Ob sich daraus ein Geschäftsmodell entwickeln lässt? ;-)

Glückwunsch...

Abi, Dienstag, 01.03.2011, 17:19 (vor 4828 Tagen) @ torsten_le

... und alle schimpfen über die Bahn.....

Viele "schimpfen" unberechtigt gegen die Bahn. Leider wollen viele solche Leute nur "nehmen" ohne Gegenleistung.

Eine Verspätung wird nicht von der Bahn verursacht, sondern durch andere Einflüsse. Aber das verstehen viele Reisende nicht...

Dann kommt noch die Regulierung dazu, was die Bahn zwangsläufig dazu zwingt an bestimmten Stellen Einschnitte zu machen...

Glückwunsch!

Steffen, Dienstag, 01.03.2011, 17:19 (vor 4828 Tagen) @ JumpUp

Auch wenn ich ein schlechtes Gewissen habe (ehrlich!!), wollte ich Euch an dieser Geschichte teilhaben lassen.

Gegen Dein schlächtes Gewissen kannst Du ja bei Deinen nächsten Reisen das Bordrestaurant besuchen. So bekommt die Bahn das Geld wieder zurück :)

(Ok, die Rechnung geht nicht ganz auf, denn man müsste das Restaurant von Cantus besuchen...)


P.S.: Solltest Du das zum Geschäftsmodell machen, müsstest Du aber am Stundenlohn noch was feilen ;)

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Glückwunsch!

ICE-TD, Dienstag, 01.03.2011, 17:26 (vor 4828 Tagen) @ Steffen

Das wäre doch noch was für den User @tommyboy

Glückwunsch!

Steffen, Dienstag, 01.03.2011, 17:28 (vor 4828 Tagen) @ ICE-TD

Das wäre doch noch was für den User @tommyboy

Seine Ohren sind schon so lang geworden, dass ich sie von Stuttgart aus sehe!

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Glückwunsch...

Fallblattanzeige, Peine, Dienstag, 01.03.2011, 18:22 (vor 4828 Tagen) @ Abi

Eine Verspätung wird nicht von der Bahn verursacht, sondern durch andere Einflüsse. Aber das verstehen viele Reisende nicht...

Manchmal werden Verspätungen von der Bahn nicht bzw. nicht ausreichend begründet werden...

Glückwunsch!

JumpUp, Dienstag, 01.03.2011, 18:35 (vor 4828 Tagen) @ Steffen

Stimmt, das Geld kommt von cantus :) Dachte ja, dass "Baum auf Schiene" Höhere Gewalt sei, aber ich habe auch schon eine Erstattung bekommen, als ich Hamburg jemand nen LKW unter einer Brücke angezündet hat. Dafür konnte die Bahn nun wirklich nichts :)

Glückwunsch...

Abi, Dienstag, 01.03.2011, 18:39 (vor 4828 Tagen) @ Fallblattanzeige

Eine Verspätung wird nicht von der Bahn verursacht, sondern durch andere Einflüsse. Aber das verstehen viele Reisende nicht...


Manchmal werden Verspätungen von der Bahn nicht bzw. nicht ausreichend begründet werden...


Das kann schon sein, aber viele Reisende sind der Ansicht, daß das Unternehmen mit Absicht Verspätungen verursacht. Und das ist Unsinn. Kein Unternehmen behindert mit Absicht den Betriebsablauf. Aber so sind wir Menschen, immer nur mosern und Fehler machen die anderen. Im Berufleben sind die "Moser" fehlerfrei...

Wer muss bezahlen?

Steffen, Dienstag, 01.03.2011, 18:44 (vor 4828 Tagen) @ JumpUp

Stimmt, das Geld kommt von cantus :)

Ja, daran dachte ich auch, als ich den Satz in Klammern geschrieben habe.
Aber wenn ein Baum auf die Schienen fällt - was kann Cantus dafür? Da müsste das Geld doch von DB Netz kommen?!

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Glückwunsch...

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 20:38 (vor 4828 Tagen) @ Abi

Das kann schon sein, aber viele Reisende sind der Ansicht, daß das Unternehmen mit Absicht Verspätungen verursacht. Und das ist Unsinn. Kein Unternehmen behindert mit Absicht den Betriebsablauf. Aber so sind wir Menschen, immer nur mosern und Fehler machen die anderen. Im Berufleben sind die "Moser" fehlerfrei...

Kaum ein Unternehmen wird Fehler mit Absicht machen. Aber dennoch müssen sie für eingetretene Schäden aus ihrem Einflussbereich Schadenersatz leisten.

Wer muss bezahlen?

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 20:40 (vor 4828 Tagen) @ Steffen

Aber wenn ein Baum auf die Schienen fällt - was kann Cantus dafür? Da müsste das Geld doch von DB Netz kommen?!

Cantus kann insofern was dafür, als dass sie den Vertrag mit dem Reisenden abgeschlossen haben und nicht DB Netz. Somit ist Cantus der Ansprechpartner des Reisenden für Ersatzansprüche. Es steht Cantus natürlich frei, sich zur Durchsetzung ihres Schadens an die DB Netz AG zu wenden.

Das freut mich....

GUM, Dienstag, 01.03.2011, 20:57 (vor 4828 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von GUM, Dienstag, 01.03.2011, 20:57

Das wäre doch noch was für den User @tommyboy


Seine Ohren sind schon so lang geworden, dass ich sie von Stuttgart aus sehe!

100 * :-)

Glückwunsch...

Abi, Dienstag, 01.03.2011, 21:07 (vor 4828 Tagen) @ Fabian318


Kaum ein Unternehmen wird Fehler mit Absicht machen. Aber dennoch müssen sie für eingetretene Schäden aus ihrem Einflussbereich Schadenersatz leisten.

Ich frage mich immer, welche Fehler liegen im Einflußbereich der Bahn?

- Ausfall Triebwerk in der Lok?
- Personenunfall?
- Störungen im Signalwerk?
- sonstige technische Störungen?

Ich würde sagen, daß das alles "höhere Gewalt" ist!

Falschberatung am Schalter, Telefon oder im Zug würde ich als Fehler seitens der Bahn akzeptieren, wobei das schwer nachweisbar ist...

Glückwunsch...

Matze86, München, Dienstag, 01.03.2011, 21:20 (vor 4828 Tagen) @ Abi


Kaum ein Unternehmen wird Fehler mit Absicht machen. Aber dennoch müssen sie für eingetretene Schäden aus ihrem Einflussbereich Schadenersatz leisten.


Ich frage mich immer, welche Fehler liegen im Einflußbereich der Bahn?

- Ausfall Triebwerk in der Lok?
- Personenunfall?
- Störungen im Signalwerk?
- sonstige technische Störungen?

Ich würde sagen, daß das alles "höhere Gewalt" ist!

Falschberatung am Schalter, Telefon oder im Zug würde ich als Fehler seitens der Bahn akzeptieren, wobei das schwer nachweisbar ist...

Schau mal hier.

Glückwunsch...

Ösi, Dienstag, 01.03.2011, 21:21 (vor 4828 Tagen) @ Abi

Ich frage mich immer, welche Fehler liegen im Einflußbereich der Bahn?

- Ausfall Triebwerk in der Lok?
- Personenunfall?
- Störungen im Signalwerk?
- sonstige technische Störungen?

Ich würde sagen, daß das alles "höhere Gewalt" ist!

Nein, ist es nicht. Würde die Bahn etwa ihre Loks ordentlich warten und hätte außerdem stets Ersatzloks zur Verfügung, würden Lokausfälle erstens seltener vorkommen und zweitens nur eine geringe Verspätung auslösen.

höhere Gewalt

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 21:22 (vor 4828 Tagen) @ Abi

Dann hast du den Begriff "höhere Gewalt" offenbar noch nicht bei Wikipedia eingegeben. Von alledem ist nämlich nichts höhere Gewalt.

Wenn Lokführer streiken ist dies übrigens keine höhere Gewalt.

- Ausfall Triebwerk in der Lok?
- Störungen im Signalwerk?
- sonstige technische Störungen?

Das sind alles Störungen, die ihre Ursache direkt im Bahnbetrieb haben und außerdem viel zu häufig vorkommen. Höhere Gewalt wäre es, wenn jemand eine Atombombe in den Fahrmotor schmuggelt und dieser dadurch defekt wird. Mit dem Eintreten der Ereignisse kann also durchaus gerechnet werden.

> - Personenunfall?

Auch das kommt so oft vor, dass durchaus hiermit zu rechnen ist. Wenngleich auch kein wirksamer Schutz möglich ist, aber das ist bei obigen Störungen auch nicht der Fall.

Glückwunsch...

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 21:24 (vor 4828 Tagen) @ Matze86

Schau mal hier.

Gut, und höhere Gewalt und unabwendbare Dinge/Witterungseinflüsse sind zwei Paar Schuhe. Dass wirklich nur höhere Gewalt bei Ansprüchen ausgeschlossen wird, habe ich noch in keinen Beförderungsbestimmungen gelesen. Eine Haftung bei höherer Gewalt scheidet ohnehin ganz automatisch aus, das braucht gar nicht in den Bedingungen zu stehen. Diese Fälle sind ja weder vorhersehbar noch vermeidbar.

Das freut mich....

Tommyboy, OWL, Dienstag, 01.03.2011, 21:46 (vor 4828 Tagen) @ GUM

Oh ja, der hat bald allen Grund und reichlich Tickets, das zu testen. Hattest du angegeben, die Fahrt abgebrochen zu haben?

Wie ist das eigentlich mit der Steuer? Ich meine, bei einem Ticket, was nun 21,75 gekostet hat aber dank der Gutscheine nur 1,75, werden trotzdem fast 4 Euro Steuer ausgewiesen, zahlt dir dann die DB?

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Das freut mich....

josuav, Dienstag, 01.03.2011, 22:00 (vor 4828 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von josuav, Dienstag, 01.03.2011, 22:01

Wie ist das eigentlich mit der Steuer? Ich meine, bei einem Ticket, was nun 21,75 gekostet hat aber dank der Gutscheine nur 1,75, werden trotzdem fast 4 Euro Steuer ausgewiesen, zahlt dir dann die DB?

Ja, wer sonst? Lohnt sich für die Bahn also gar nicht, aber es werden wohl auch noch Leute teurere Tickets kaufen, die sonst gar nicht Bahn gefahren wären.

Übrigens, ich hab meinen Code mehr oder weniger sinnvoll verwendet:

Ich muss jeden Montag Moosburg - München Ost (bzw. Anzinger Straße) fahren und habe dafür im April kein Monatsticket, lohnt sich nicht.
Also hab ich einen Sparpreis mit BC25 gebucht, mit Rabatt hat der 4,25 € gekostet. Moosburg - München Hbf mit NV, München Hbf bis Ostbahnhof mit IC, da verkauft dir die Bahn einen Sparpreis (Moosburg - München allerdings via Landshut, weil sonst der Normalpreis billiger wäre als der Sparpreis ohne Gutschein).
Fazit: 50 Cent gespart gegenüber der Streifenkarte mit U21-Angebot, ein paar bahn.bonus-Punkte und eine kurze IC-Fahrt. Also so richtig sinnlos. ;)

Das freut mich....

JumpUp, Dienstag, 01.03.2011, 22:10 (vor 4828 Tagen) @ Tommyboy

Jep, ich habe schon von Anfang an geplant gehabt die Fahrt in Hannover abzubrechen (Preis mit ES nach Hamburg war derselbe wie nach Hannover).

Und ich habe es dann auf dem Fahrgastrechtebogen vermerkt, dass ich in Hannover die Fahrt abgebrochen habe, und dass ich in Hannover ca. 1,5 Stunden verspätet gewesen bin

Das freut mich....

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 22:14 (vor 4828 Tagen) @ JumpUp

Und ich habe es dann auf dem Fahrgastrechtebogen vermerkt, dass ich in Hannover die Fahrt abgebrochen habe, und dass ich in Hannover ca. 1,5 Stunden verspätet gewesen bin

Ab 60 Minuten Verspätung hast du dann ein Recht auf eine 100%-ige Kostenerstattung sowie auf die Erstattung der Rückfahrkosten zu deinem Ausgangspunkt.

Das freut mich....

Tommyboy, OWL, Dienstag, 01.03.2011, 22:16 (vor 4828 Tagen) @ JumpUp

Wo kann man auf dem Bogen sowas vermerken? Ich vermute, dass ich dann täglich eine Verspätung haben werde. Das gibt ja richtig Geld. ;-)

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Das freut mich....

JumpUp, Dienstag, 01.03.2011, 22:23 (vor 4828 Tagen) @ Tommyboy

Das schreibst du einfach an den Rand. Oder untendrunter, oder wohin auch immer :)

Schick mir mal ne pn mit Deiner E-mail Adresse, dann erklär ichs Dir genau wie ich das mache

Das freut mich....

JumpUp, Dienstag, 01.03.2011, 22:24 (vor 4828 Tagen) @ Fabian318

Die gilt aber auch nur wenn die Fahrt unterwegs abgebrochen wird. Wenn ich bis nach Hamburg gefahren wäre, hätte es wohl "nur" 5 Euro gegeben

Das freut mich....

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 22:24 (vor 4828 Tagen) @ JumpUp

Die gilt aber auch nur wenn die Fahrt unterwegs abgebrochen wird. Wenn ich bis nach Hamburg gefahren wäre, hätte es wohl "nur" 5 Euro gegeben

Habe ich ja geschrieben.

Glückwunsch...

Abi, Dienstag, 01.03.2011, 22:46 (vor 4828 Tagen) @ Ösi

Ich frage mich immer, welche Fehler liegen im Einflußbereich der Bahn?

- Ausfall Triebwerk in der Lok?
- Personenunfall?
- Störungen im Signalwerk?
- sonstige technische Störungen?

Ich würde sagen, daß das alles "höhere Gewalt" ist!


Nein, ist es nicht. Würde die Bahn etwa ihre Loks ordentlich warten und hätte außerdem stets Ersatzloks zur Verfügung, würden Lokausfälle erstens seltener vorkommen und zweitens nur eine geringe Verspätung auslösen.

Wo steht es, daß Triebwerkschäden NICHT zur höheren Gewalt gehört?
Technik läuft nicht immer 100%, auch wenn öfter gewartet wird!

Das Geld fehlt für die Wartung. Wegen der Regulierung fließt dieses Geld in einen anderen Kreislauf...

Glückwunsch...

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 23:31 (vor 4828 Tagen) @ Abi
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 01.03.2011, 23:31

Wo steht es, daß Triebwerkschäden NICHT zur höheren Gewalt gehört?

Erstens mal gibt es keine Triebwerke in Lokomotiven. Zweitens hast du meinen Beitrag offenbar nicht gelesen und drittens sind Fahrmotorschäden o.ä. keine vollkommen überraschenden und unvorhersehbaren Dinge, erste Bedingung für höhere Gewalt, und entstammen der Sphäre einer Vertragspartei, eine weitere Bedingung für höhere Gewalt.

Glückwunsch...

Redesign, Mittwoch, 02.03.2011, 01:42 (vor 4828 Tagen) @ Abi
bearbeitet von Redesign, Mittwoch, 02.03.2011, 01:43

... und alle schimpfen über die Bahn.....


Viele "schimpfen" unberechtigt gegen die Bahn. Leider wollen viele solche Leute nur "nehmen" ohne Gegenleistung.

Nö,

Die Bahn verspricht mir,
1.) mich zum Ziel zu bringen, und das auch
2.) pünktlich laut Fahrplan.
und dafür zahle ich den verlangten Fahrpreis.

Wird das Versprechen nicht gehalten, dann will ich auch nicht den vollen Preis zahlen. Deshalb gibt es ja die Fahrgastrechte.


,

Eine Verspätung wird nicht von der Bahn verursacht, sondern durch andere Einflüsse. Aber das verstehen viele Reisende nicht...

Doch! Wird von ihr hauptsächlich verursacht. Ein Triebfahrzeugausfall muß nicht dafür sorgen, dass der gesamte Zug ausfällt, dafür müsste man am Start-Bahnhof Ersatz haben. Hat sie aber nicht, siehe Winter.

Wenn die Triebfahrzeugstörungen sich häufen, oder die Türen zu 50% nicht funktionieren, dann ist das für mich kein äußerer Einfluß eines Tages, sondern mangelhafte Wartung. Die Türen sorgen für längere Bahnhofsaufenthalte, bis alle ein- und ausgestiegen sind, die Triebfahrzeuge, naja, das erklärt sich von selbst.

Aber leider wird bei der Bahn auf "Kante" gefahren - solange alles fährt, ist gut, sollte mal irgendwo etwas ausfallen - na dann Gute Nacht.

Reise-Abbruch?

flyingska, Mittwoch, 02.03.2011, 07:18 (vor 4827 Tagen) @ JumpUp

Muss ich mir einen Reise-Abbruch bestätigen lassen? Wenn ja, von wem?

Reise-Abbruch?

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 02.03.2011, 17:59 (vor 4827 Tagen) @ flyingska

Muss ich mir einen Reise-Abbruch bestätigen lassen? Wenn ja, von wem?

Nein, musst du nicht. Vielleicht wäre es aber sinnvoll, dies bei Gelegenheit beim Service-Personal zu erledigen. (Genauso wie es bei Gelegenheit auch sinnvoll sein kann, sich die Fahrkarte "gültig schreiben" zu lassen, was ebenfalls nicht erforderlich ist.)

Glückwunsch...

Abi, Donnerstag, 03.03.2011, 01:34 (vor 4827 Tagen) @ Redesign


Die Bahn verspricht mir,
1.) mich zum Ziel zu bringen, und das auch
2.) pünktlich laut Fahrplan.
und dafür zahle ich den verlangten Fahrpreis.

Wird das Versprechen nicht gehalten, dann will ich auch nicht den vollen Preis zahlen. Deshalb gibt es ja die Fahrgastrechte.

Bis zu einem gewissen Grad ja. Verspätungen passieren auch, wenn Fahrgäste zu lange brauchen einzusteigen, der Zub auf dem Bahnsteig von anderen Fahrgästen angesprochen werden und so "ihn" nicht einfach stehen lassen kann und einsteigen um weiter zu fahren...

Eine Verspätung wird nicht von der Bahn verursacht, sondern durch andere Einflüsse. Aber das verstehen viele Reisende nicht...


Doch! Wird von ihr hauptsächlich verursacht. Ein Triebfahrzeugausfall muß nicht dafür sorgen, dass der gesamte Zug ausfällt, dafür müsste man am Start-Bahnhof Ersatz haben. Hat sie aber nicht, siehe Winter.

Der Ersatz kostet Geld. Und dieses Geld geht laut Regulierung in einem anderen Kreislauf...

Wenn die Triebfahrzeugstörungen sich häufen, oder die Türen zu 50% nicht funktionieren, dann ist das für mich kein äußerer Einfluß eines Tages, sondern mangelhafte Wartung. Die Türen sorgen für längere Bahnhofsaufenthalte, bis alle ein- und ausgestiegen sind, die Triebfahrzeuge, naja, das erklärt sich von selbst.

siehe Regulierung

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